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Annonce = "unfallfrei" / Kaufvertrag = "nicht unfallfrei"
Hallo,
endlich habe ich meinen gebrauchten S212-Kombi beim Händler gefunden, Leasingrückläufer. In der mobile-Anzeige wurde er mit "unfallfrei" beschrieben, Anzeige ist immer noch so online. Heute bekam ich den Kaufvertrag zugeschickt. Darin ist bei "unfallfrei" allerdings "nein" angekreuzt. Es gab wohl Vorschäden an der Stoßstange hinten für rund 900 Euro und am Seitenspiegel für rund 600 Euro, was der Verkäufer im Gespräch auch lapidar als kleinen behobenen Schaden bezeichnete. Nun fühle ich mich doch etwas getäuscht, wo man es so schwarz auf weiß sieht, dass der Wagen "nicht" unfallfrei ist, obwohl so annonciert. Ich schwanke, den Wagen deshalb nicht mehr zu nehmen.
Ist so ein Stoßstangenschaden/Spiegelschaden so auszulegen, dass der Wagen nicht mehr unfallfrei ist? Was meint ihr zu diesem Fall?
Elke
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12 Antworten
Einfach mal die Rechnungen von beiden Schäden zeigen lassen, dann kann man mehr sagen.
Ein abgefahrener Spiegel gilt im Allgemeinen nicht als Unfallschaden, eine ausgebesserte Stosstange auch nicht, eine komplett Getauschte mit defektem Metallkern und mit verzogener Aufnahme kann als Unfallschaden gelten, es hängt eben entscheident vom Schadensbild ab.
Kratzer aus der Stosstange beseitigen, sprich Tausch der Plastik bzw. ein simpler Parkrempler, da sind schnell 900€ für fällig.
Und ich würde vor einem Kauf auch erstmal hinfahren und den Wagen anschauen, nicht blind kaufen.
Wenn man so viel Geld ausgeben will sollte man niemals ein Auto blind kaufen.
Hab ihn mir angesehen und probegefahren. Mir geht es um die Aussage in der Annonce "unfallfrei", was ja lt. Kaufvertrag wegen der Stoßstange und dem Spiegel nicht stimmt (Aussage "nicht unfallfrei"). Sowas macht mich enorm misstrauisch. Handelt es sich nicht sogar um eine arglistige Täuschung? Weiterhin denke ich an den Wiederverkauf, es handelt sich um eine 5jährigen MB E-Klasse, der auch noch gut 20k kosten soll. Die Annahme "unfallfrei" hat natürlich auch diePreisverhandlung beeinflusst.
Das las sich jetzt so mit dem Kaufvertrag zuschicken als wäre es ein Fernkauf.
Der Verkäufer hatte dich aktiv auf den Unfallschaden hingewiesen und es steht auch im Vertrag, wenn die Announce nicht stimmt wird er sagen war ein Tippfehler, Angaben ohne Gewähr etc., insofern dürfte das keine Täuschung sein.
Wie gesagt, Rechnungen zu den Schäden zeigen lassen, dann weiss man mehr.
Hi,
zumindest bei Händlern steht in praktisch jeder Anzeige das die Angaben dort ohne Gewähr sind.
Im Zweifel zählt das was im Vertrag steht und von dir unterschrieben wurde.
Gruß Tobias
Wenn da stehen würde reparierte Unfallschäden wärst du garnicht hingefahren
Und wenn der Händler nichts ausgewählt hätte fällt er aus dem Suchraster vieler...
Ich würde anrufen und bitten den Schaden genau im Kaufvertrag aufzuzählen...
Sonst kommt das Thema wieder beim Verkauf auf - Lackdicke/Spaltmaße etc.
das war definitiv nichts Schlimmes. 900,- minus MwSt = 756,30 EUR netto, abzgl. Teile / Lack als Pauschale, sagen wir 15% vom Arbeitszeitwert... bei einem Stundensatz im Süden von Deutschland waren das dann vielleicht 6 Stunden Arbeit in einer guten Lackiererei, wo ich bei MB mal ausgehe. Bagatelle, muss aber halt angegeben werden.
Wenn da ne Null dran wäre, würde ich mich auch verarscht vorkommen, aber so ne Kleinigkeit und ein Spiegel. Nichts Wildes. Die Lackarbeiten und Smartrepair bei 50% aller Leasing-RL sind höher.
Was nützt dem TE denn eine Rechnung für einen Seitenspiegel oder die hintere Stoßstange? Der kann bspw. hinten nen richtig deftigen Einschlag erlebt haben und trotzdem bekommt der TE nur ne Rechnung von der Stoßstange, weil die 3 Monate später nochmal beschädigt wurde ...
... einem Händler, der ein Auto als Unfallfrei annonciert, es aber dann als Unfallwagen verkauft, will ich nicht unbedingt ein Fahrzeugzeug abkaufen.
Händler hat den Vertrag nach Hin und Her dahingehend geändert, dass es sich lediglich um Bagatellschäden handelt. Ich denke, für den Fall des Wiederverkaufs, hilft das weiter...
Zitat:
@Knergy schrieb am 7. Juni 2016 um 17:18:27 Uhr:
Was nützt dem TE denn eine Rechnung für einen Seitenspiegel oder die hintere Stoßstange? Der kann bspw. hinten nen richtig deftigen Einschlag erlebt haben und trotzdem bekommt der TE nur ne Rechnung von der Stoßstange, weil die 3 Monate später nochmal beschädigt wurde ...
Weil sich aus der Rechnung etwas über den Schaden ableiten lässt, wenn da z.B. steht Stossfängerabdeckung aus- und eingebaut, Ersatzteil Stossfängerabdeckung + Lackierung Abdeckung war es wohl nur eine Bagatelle, wenn da aber Positionen wie etwas richten auftauchen oder mehr als die Stossfängerabdeckung lackieren auftaucht, z.B. Schürze beilackieren, dann war es wohl mehr.
War es nur die Abdeckung kein Ding, hat man z.B. einen tiefen Poller mitgenommen und die Heckschürze musste gerichtet und beilackiert werden wäre das für mich keine Bagatelle mehr.
So Rechnungen zu haben ist immer von Vorteil wenn man später mal verkaufen will, denn dann hat man etwas in der Hand, daß es wirklich nur eine Bagatelle war.
Ich habe meinen vorletzen Wagen auch mit repariertem Unfallschaden verkauft, Gutachten und Rechnung beigelegt und beides in den Kaufvertrag aufgenommen, so hat jeder Sicherheit und keiner kauft die Katze im Sack. Es geht doch nichts über eine ordentliche Fahrzeughistorie und Händler können viel reden, Nachweise sind etwss handfestes und wenn man diese im Vertrag festhält kann sich der Händler nicht mehr rausreden wenn an andere Stelle z.B. ein Unfallschaden auftauchen sollte.
Zitat:
@elke1001 schrieb am 7. Juni 2016 um 17:25:00 Uhr:
Händler hat den Vertrag nach Hin und Her dahingehend geändert, dass es sich lediglich um Bagatellschäden handelt. Ich denke, für den Fall des Wiederverkaufs, hilft das weiter...
Anscheinend weiss der Händler selber nicht so recht, das macht sehr stutzig, ich würde bei so einem Kaufpreis mit dem Auto zu einem unabhängigen Sachverständigen, ADAC, Dekra oder Co. fahren, sicher ist sicher.
Ich hatte bei meinem vorletzen Wagen beim Kauf auch einen kleinen Schaden, war auch ein Leasingrückläufer, der Händler hatte alle Unterlagen wie Rechnungen etc. da und ich habe sie auch beim Kauf mitbekommen als Nachweise. Bei Fahrzeugen gerade als Leasingrückläufer gibt es im Regelfall doch sogar ein Gutachten bei der Abgabe, zeigen lassen.
Rechnungen allein sagen nichts über die fachmännische Reparatur. Darum ab zum GW-Check damit unter beso Hinweis der Reparatur. Wenn die die Bagatelle bestätigen und ihn nicht als Unfaller bewerten, ok. Sonst ggfalls nachverhandeln oder weitersuchen.