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Anruf vom Freundlichen:(

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 25. Februar 2008 um 15:53

Hallo

gerade rief mich der :) an und teilte mir mit das ich einen Termin zur Abholung meines Touran machen kann ;), aber...

Er sagte mir das der Sharan, den ich ihnen nachträglich zum Abgabetermin verkauft hatte,  nicht so viel Wert sei wie im vertag steht(natürlich Händlerpreis) , da der Computer von denen wohl einen Fehler gemacht hat:(

das heißt: der Sharan Comfortline 1.9TDi 115PS; ....wie in der Signatur, wurde im Vertrag für 15.500€ verkauft, jetzt aber sagt er das sie nur ca 14000€ geben können, da der Computer wohl nicht richtig gerechnet hat - und das nach ca 3 Wochen -ich weiss zwar das ich den Sharan privat für ca 17-18 t€ loswerden würde, aber ich hatte keine Lust selber zu verkaufen.

Ich dachte der Vertrag sei unterschrieben, aber der :) meint er und sein Chef hätten noch nicht unterschrieben- SCHEI"§E!!!

Könnt ihr mir weiter helfen? Was kann ich machen ? Was für Rechte habe ich ?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von avni.koese

,

den ich ihnen nachträglich zum Abgabetermin verkauft hatte, 

Was das bedeutet hat hier noch keiner gefragt. War der Sharan Teil des Vertrags beim Kauf? Dort schreibt man nämlich normalerweise die Inzahlungnahme mit rein. Oder hat er den Sharan nachträglich, also unabhängig vom Neuwagenkauf (den ja der Verkäufer auch unterzeichnen muß) an den Händler verkauft? Dann kann er nämlich nicht so einfach vom Neuwagenkauf zurücktreten, da dieser ja dann in einem eigenen Prozess erworben wurde und zunächst mit dem Ankauf des Sharan nichts zu tun hatte. Der Ankauf sollte in diesem Fall immer Bestandteil des Neuwagenvertrags sein.

 

Gruß, Jochen

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Zitat:

Original geschrieben von avni.koese

Was kann ich machen ? Was für Rechte habe ich ?

du hast das recht auf einen anwalt. und du hast auch das recht, den händler zu wechseln.

der würde an mir keinen einzigen cent verdienen!! :rolleyes:

das ist betrug in meinen augen!! :mad:

 

gruß,

emmac

Zitat:

Original geschrieben von avni.koese

...-ich weiss zwar das ich den Sharan privat für ca 17-18 t€ loswerden würde, aber ich hatte keine Lust selber zu verkaufen.

...

Hallo,

du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Und wenn du es weißt - das du 17-18 :confused::D:confused: für den Sharan bekommst - wärst du ja auch schlecht beraten sein den Wagen nicht privat zu verkaufen.

grüße

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von Erasmus

Zitat:

Original geschrieben von avni.koese

...-ich weiss zwar das ich den Sharan privat für ca 17-18 t€ loswerden würde, aber ich hatte keine Lust selber zu verkaufen.

...

Hallo,

du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Und wenn du es weißt - das du 17-18 :confused::D:confused: für den Sharan bekommst - wärst du ja auch schlecht beraten sein den Wagen nicht privat zu verkaufen.

grüße

Ja , dann wäre das 1. Ein schlechter Witz vom :)

2. Müsste er mir den Wertverlust nach einem Monat und 1000KM zahlen -wenn er fair wäre...

In meinen Augen ist das schon fast arglistige Täuschung. Du hast den Vertrag unterschrieben in dem Glauben, dass dein Händler dir die 15.500,- Eur dafür gibt. Und mit diesem Preis wäre das ja auch gar nicht sooo weit von den 17.000,- Eur.

Was kannst denn du denn dafür, dass der Computer spinnt oder die zu blöde sind, das Ding zu bedienen?!? Ich würde da mal einen Anwalt befragen.

Grüße

RSTE

ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto bei einem anderen :) kaufen...

arglistige Täuschung trifft es sehr gut!!!

Wenn Du den Vetrag unterschrieben hast, hat das AH schlechte Karten! Ob der Chef unterschrieben hat oder nicht!

Der Vertrag ist mit Deiner Unterschrift gültig!!!!

Da könnte der Händler ja immer sagen, ätsch Cheffe hat nicht unterschrieben....

Anderseits wenn Du so viel Geld für Deinen ALten bekommst, verdiene Dir doch die paar tausend Euros!

Oder ist es doch nicht so einfach die 17-18 tsd. zu bekommen!:D

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 18:35

danke für eure Hilfe ich war schon beim Anwalt ma gucken was der mit dem :) so bespricht

Zitat:

Original geschrieben von Thommy12

Wenn Du den Vetrag unterschrieben hast, hat das AH schlechte Karten! Ob der Chef unterschrieben hat oder nicht!

Der Vertrag ist mit Deiner Unterschrift gültig!!!!

....

Moment. Der Vertrag wird erst gültig mit der Auftragsbestätigung (nach Chefunterschrift). Dafür ist diese da. Das steht glaub ich im Kleingedruckten.

Ich würde zurücktreten. Sie haben dann ja etwas Zeit zum nachdenken und nachbessern. Mit Sicherheit kommt noch mal ein Angebot. Bei mir war es jedenfalls so als ich den Preis für meinen Alten "bekam". Da waren dann locker noch mal 1300,-EUR in der Nachbesserung des Angebotes drin.

Gruß Tom

wenn der Vertrag aus seiner sicht nicht gültig ist würde ich den Neuwagen auch nicht abnehmen ist ja nicht vom Chef unterschrieben worden also nicht gültig

sowas hab ich ja noch nie gehört

Zitat:

Original geschrieben von Mr_X_9999

wenn der Vertrag aus seiner sicht nicht gültig ist würde ich den Neuwagen auch nicht abnehmen ist ja nicht vom Chef unterschrieben worden also nicht gültig

sowas hab ich ja noch nie gehört

Sehr richtig!, Was im Kleingedruckten steht, ist imho egal, sobald der Käufer den Vertrag unterschrieben hat, ist dieser rechtl. gültig! Da könnte man sich ja immer auf irgendwelche fehlenden Unterschriften berufen!

Ich habe mal einen BMW Vertrag unterschrieben, bei dem auch dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen ist, es fehlten die Überführungs- und Zulassungskosten, war damals kein Problem.

Mußte nichts zusätzl. bezahlen, Vertrag war auch nicht vom "Chef" oder Verkäufer unterschrieben, aber von mir!!

 

Also wenn der eigentliche grund des Anrufes der war, dass ein Termin zur Abholung des Wagens gemacht werden soll, dann wurde der Wagen ja bestellt. Somit muß ja irgendjemand beim :) (der entscheidungsbefugt ist) den Deal intern abgesegnet haben.

Zusätzlich hast du ja noch das Druckmittel den Wagen nicht zu übernehmen. Wenn ja laut Aussage des :) der Vertrag noch nicht gültig war, besteht ja auch von deiner Seite keine Pflicht. Du wirst sehen, dann geht das ganz schnell....sonst hat der Freundliche ja einen Touran an der Backe, den er erstmal verkaufen muß.

Also ich würde es mal ausprobieren, wie schnell sich das Autohaus das Angebot für den Sharan noch einmal überlegt, denn im Prinzip hast du jetzt ein Rücktrittsrecht von dem Angebot, das du schon angenommen hast (nennen wir es mal so, wenn laut Autohaus ohne Chefunterschrift noch kein Vertrag zustandegekommen ist). Aber wenn doch der bestellte Neuwagen schon fertig gebaut ist und abgeholt werden kann... das verstehe ich nicht, haben die das Auto ohne einen gültigen Vertrag bestellt ?

Ich weiß ja nicht, ob die jetzt den Neuwagen gerne als Ausstellungsstück behalten wollen. Ich würde denen erstmal klarmachen, daß ich unter den Bedingungen erstmal noch bei anderen Autohäusern Angebote einhole, denn ich halte solche Geschäfte für äußerst unseriös (nach dem Motto: der will jetzt den neuen, dann sind ihm 1500 Euro sicher egal).

am 26. Februar 2008 um 8:15

Moin Moin

Also , ich glaub ja das dein Verkäufer den Fehler gemacht hat (net der Computer der Blödmann sitzt immer VOR dem Bildschirm) und jetzt vom Chef Feuer verschrieben bekommen hat.

Jetzt versucht der natürlich seinen A... zu retten.

Nicht verzagen immer schön Druck machen und wenn du alles bekommen hast das AH wechseln (wenns irgentwie geht).

einen schönen Gruß

Joachim

Zitat:

Original geschrieben von avni.koese

,

den ich ihnen nachträglich zum Abgabetermin verkauft hatte, 

Was das bedeutet hat hier noch keiner gefragt. War der Sharan Teil des Vertrags beim Kauf? Dort schreibt man nämlich normalerweise die Inzahlungnahme mit rein. Oder hat er den Sharan nachträglich, also unabhängig vom Neuwagenkauf (den ja der Verkäufer auch unterzeichnen muß) an den Händler verkauft? Dann kann er nämlich nicht so einfach vom Neuwagenkauf zurücktreten, da dieser ja dann in einem eigenen Prozess erworben wurde und zunächst mit dem Ankauf des Sharan nichts zu tun hatte. Der Ankauf sollte in diesem Fall immer Bestandteil des Neuwagenvertrags sein.

 

Gruß, Jochen

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