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Anschluss Garantie Plus - Beginn 17.01.25 / zahlbar sofort?!
Hallo liebe Freunde des Schwedenstahls,
ich habe mich frühzeitig mit meinem Händler bzgl einer Anschluss Garantie in Verbindung gesetzt (sonst hätte ich das vermutlich vergessen).
Garantiebeginn 17.01.25
Heute flattert eine Mail mit Rechnung im Anhang in mein Outlook, Zahlung sofort.
Wie seht ihr das? Rechnung zurückweisen, weil erst Zahlungspflichtig mit Beginn der Leistung/Versicherung?
Danke für eure Meinung!
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20 Antworten
Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen. Auf diesem Weg lässt sich vieles schneller und einfache klären als beim Schriftwechsel.
Der Händler hat bei mir ca. 2 Monate vor Beginn schriftlich nachgefragt.
Wenn Du einen Vertrag abgeschlossen hast wird doch etwas zur Zahlung drinstehen. Tippe mal auf Zahlung nach Vertragsabschluss. Hast ja 14 Tage Rücktrittsrecht.
Warum auch jetzt abschließen, Anfang Januar hätte ja locker gereicht.
Ich würde natürlich sofort Bezahlen, denn die Leistung ist für mich erbracht.
Die Garantie wurde doch jetzt abgeschlossen, zwar mit Beginn erst in 01.2025 aber sie wird ja trotzdem bei Abschluss bezahlt.
Der Händler wird nicht ein halbes Jahr in Vorkasse treten für dich.
Ganz ehrlich dann wärst halt erst im Januar zum Händler gefahren und hättest die Garantie abgeschlossen.
Im Nachhinein ist man immer schlauer. Ich wollt die Sache halt jetzt schon klären. Aus den Augen, aus dem Sinn und dann hat man es ganz vergessen.
Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort ohne Abzug".
Ich interpretiere die Sache etwas anders. Bei einer Zahlung jetzt trete ich in Vorkasse für eine Leistung, welche erst in einem halben Jahr beginnen würde.
Aktuell greift die Hersteller Neuwagen Garantie.
Hypothetisch kann das Auto bis 1/25 entwendet werden oder einen Totalschaden erleiden etc.
Ich werde das mal versuchen in einem Gespräch aufzuklären.
Zitat:
@stonehouse2001 schrieb am 4. Juli 2024 um 23:13:29 Uhr:
…
Hypothetisch kann das Auto bis 1/25 entwendet werden oder einen Totalschaden erleiden etc.
…
Theoretisch zahlst du eh für etwas, was du viellicht nie brauchen wirst
Das Auto kann ja auch in 2/25 nicht mehr da sein.
Da müsste man die Bedingungen lesen, vielleicht steht was drin zum total Verlust des Fzg.
Zitat:
@CivicEJ2 schrieb am 5. Juli 2024 um 05:40:41 Uhr:
Da müsste man die Bedingungen lesen, vielleicht steht was drin zum total Verlust des Fzg.
Diese (Versicherungsschein/Bedingungswerk) werden erst nach Überweisung erstellt (steht so jedenfalls auf der Rechnung).
Ok stimmt, hab meine auch immer geschickt bekommen.
Aber frag doch da mal nach wie es ist wenn das Fzg. Vorher Schrott ist.
Zitat:
@febrika3 schrieb am 5. Juli 2024 um 00:29:41 Uhr:
Zitat:
@stonehouse2001 schrieb am 4. Juli 2024 um 23:13:29 Uhr:
…
Hypothetisch kann das Auto bis 1/25 entwendet werden oder einen Totalschaden erleiden etc.
…
Theoretisch zahlst du eh für etwas, was du viellicht nie brauchen wirst
Das Auto kann ja auch in 2/25 nicht mehr da sein.
Touché Eine Versicherung ist ein Absicherung für den worst case, der hoffentlich nie eintreten wird.
Die Aufregung verstehe ich insgesamt nicht ganz. Das ist doch keine Einbauküche mit Risiko von Insolvenz oder Mangel, sondern eher eine Tüte Brötchen. Ich kaufe die Leistung, ich bezahle die Leistung. Zu früh gekauft? Eigene Entscheidung.
Zitat:
@123lmn schrieb am 5. Juli 2024 um 08:47:06 Uhr:
Die Aufregung verstehe ich insgesamt nicht ganz. Das ist doch keine Einbauküche mit Risiko von Insolvenz oder Mangel, sondern eher eine Tüte Brötchen. Ich kaufe die Leistung, ich bezahle die Leistung. Zu früh gekauft? Eigene Entscheidung.
Eine Tüte Brötchen, welche 500€ kostet. Ganz schön teure Brötchen.
By the way, bei Küchen wird zumeist eine Anzahlung geleistet. Der Rest bei Lieferung, sprich Leistung.
Kurzes Update:
Ich habe angerufen und das ganze hinterfragt. Mit dem Ergebnis, das Risiko liegt jetzt ein halbes Jahr bei mir, wenn ich in Vorlasse trete. Wenn aus Gründen das Auto in den nächsten 6 Monaten nicht mehr existieren sollte, ist das Geld weg. Also, ich habe den Rücktritt erklärt. Rechnung wird storniert.
Der Thread kann somit geschlossen werden.
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Du hast jetzt gekauft, der Händler hat seine Leistung (den Versicherungsvertrag) erbracht. Wenn du jetzt nicht zahlst kommst du in Zahlungsverzug und Rücktritt wäre nur möglich wenn du den Vertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen hast.