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Anschlussgarantie kündigen ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 28. August 2007 um 8:53

Hallo alle miteinander,

ist es möglich die Anschlussgarantie wieder zu kündigen ? Die Versicherungsbedingungen sehen vor dass die Garantie auf den neuen Erwerber übergeht, sofern dieser ein Privatmensch ist. Allerdings habe ich meinen Ver an einen KFZ Händler verkauft. Die Anschlussgarantie hatte ich einen Tag vor Ablauf der EZ, sprich am 31.05.07 für 350,00 € abgeschlossen. Laufzeit 2 Jahre zur Abdeckung des 3. + 4. Jahres.

Über mögliche Antworten danke im voraus :-)

gr€€tz

Ergänzende Info: Die Versicherung ist nicht in Anspruch genommen worden

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25 Antworten

Steht sicher in den AGB.

Geld ist sicher weg.

 

Geld wirst Du wohl keins bekommen. Eine Rückgabe konnte ich in den Bedingungen nicht finden :(

Themenstarteram 28. August 2007 um 9:12

in den AGBs habe ich shcon nachgeschaut.

Konnte entsprechend nur den Passus finden den ich selbst shcon aufgeführt habe.

Und naja..wieso solte das Geld weg sein. Es gibt kein zu versicherndes Objekt mehr...

Für mich stellt sich das als ungerechtfertigt dar.

Wenn Du das Auto zu Schrott fährst, bekommst Du auch nix wieder. Du zahlst einmalig für 2 Jahre.

Der nächste Käufer kann sie ja von dir erwerben ;) 

Zitat:

Original geschrieben von mediamaster2001

Die Versicherungsbedingungen sehen vor dass die Garantie auf den neuen Erwerber übergeht, sofern dieser ein Privatmensch ist.

Sofern der Händler als Händler den Wagen weiter verkauft, wird dieser doch nicht in den Papieren stehen, oder? Von daher solltes es doch keine Probleme geben, wenn der neue Verkäufer als Privatperson fungiert...

Bin mir aber nicht sischä!

 

Themenstarteram 28. August 2007 um 9:21

@faceman:

wenn du eine kfz versicherung abschliesst und dein auto unterjährig verkaufst erstattet dir deine kfz versicherung auch anteilig den restbetrag zurück. wenn du dein haus verkaufst, erhälst du von der brandversicherung und von der wohngebäudeversicherung auch dein guthaben wieder....

@chef

der händler muss als händler auftreten, ansonsten macht er sich strafbar...wg steuerhinterziehung etc.

Ne 100%-Aussage wirst Du hier nicht bekommen.

Ruf 0180-322 429 5 an (VVD - VolkswagenVersicherungsDienst).

Die sagen dir, ob es geht.

Ich glaube es nicht, aber lasse mich gerne eines besseren belehren.

Themenstarteram 28. August 2007 um 9:30

@face

dachte das evtl jemand diesbezügl. schon erfahrung hat.

trotzdem danke für die antworten. werde dann meine erfahrung posten

gr€€tz

Themenstarteram 6. September 2007 um 15:06

kurze Info zum Abschluss des Threads

Ein Kündigen der Anschlussgarantie ist problemlos möglich. Nach einem Anruf bei der Hotline wollte die freundliche Dame lediglich wissen, wann der Wagen genau verkauft worden ist. Sie würde den Versicherungsvertrag abrechnen und überschüssiges Guthaben rückerstatten.

Angegeben hatte ich dass ich nach einem Unfall den Wagen an einen Händler verkauft habe...

gr€€tz

Das hätte ich nicht gedacht.

Nett von denen.

Bekommst Du das Geld jetzt anteilig von den Monaten her wieder?

am 6. September 2007 um 15:13

Das überrascht mich jetzt.

Themenstarteram 6. September 2007 um 15:13

ja...da ich am am 01.06.07 abgeschlossen hatte dürfte ich ca 90% wieder bekommen...

die verlängerung hatte mich für den 5er tdi 105ps 350€ gekostet...

müssten ca 300€ sein die zrückkommen

möglich dass es geht weil ich ihr gesagt hatte dass ich n autounfall hatte...dem war auch tatsächlich so..und den wagen als unfallwagen verkauft habe...

noch habe ich aber keine schriftliche bestätigung erhalten....anruf war allerdings auch erst am dienstag...

am 6. September 2007 um 15:48

Würde mich ja für dich freuen, aber glauben tue ich das erst, wenn du hier schreibst, dass die Kohle auf dem Konto ist. :D

Themenstarteram 6. September 2007 um 15:51

die hoffnung stirbt zuletzt...

ich poste sobald die knete da ist...oder eben auch nicht...

trotzdem gilt meines erachtens das ich ein recht habe die versicherung zu kündigen...sobald das zu versichernde objekt nicht mehr da ist gibts kein grund weshalb die versicherung bestehen bleibt...und ich spreche ausdrücklich nicht von einer übertragung auf einen privatmann wie die bedingungen das vorsehen...

wie gesagt habe ich den wagen an einen händler verkauft. dieser muss so oder so mind. 12 gewährleistung anbieten sobald er den wagen weiterverkauft...

sollte es doch nicht klappen werde ich mal die rechtsverdreher meiner rechtschutzversicherung befragen...

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