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Anschlussgarantie MB-100 an Junge Sterne

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 7. Juli 2011 um 20:14

Servus,

Folgender Sachverhalt:

Habe ein 203 Mopf der im Juni 2009 von meinem Vorbesitzer in einem MB Autohaus gekauft wurde. Das Auto ist Baujahr 06 und hat somit damals die Junge Sterne Garantie bekommen. Mein Vorbesitzer hat das Auto dann 1,5 Jahre gefahren und dann an mich verkauft mit 6 Monaten Restgarantie. So jetzt hab ich vor Ablauf der Garantie die Anschlussgarantie MB 100 von Mercedes Garantie genommen.

So jetzt seit Anfang April / Mai hat das Auto einen sehr hohen Ölverbrauch und Leistungsverlust. Die Diagnose von meinem Autohaus : Kolbenringe defekt.

Abhilfe entweder durch Austauschmotor oder Instandsetzung durch neue Kolben.

Meine Konditionen: 100% auf Lohn und 40% Eigenanteil auf Teile.

So da der Autauschmotor mehr kostet als das Auto Wert ist würde ich trotz Garantie 5000€ Eigenanteil tragen. Geld das ich nicht habe und auch nicht einsehe zu bezahlen.

Die Instandsetzung würde mich 700€ kosten was ich auch machen werde.

So jetzt kommts:

Meine Werkstatt behauptet nach der Instandsetzung würde die Garantie für den Motor entfallen! Sprich wenn in einem halben Jahr wieder etwas wäre würde ich komplett alles bezahlen müssen.

Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich auch in den Garantiebedingungen dazu NICHTS gefunden habe frage ich mal hier nach ob jemand schonmal damit Erfahrungen gemacht hat?

Vielen Dank

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 7. Juli 2011 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

Servus,

Folgender Sachverhalt:

Habe ein 203 Mopf der im Juni 2009 von meinem Vorbesitzer in einem MB Autohaus gekauft wurde. Das Auto ist Baujahr 06 und hat somit damals die Junge Sterne Garantie bekommen. Mein Vorbesitzer hat das Auto dann 1,5 Jahre gefahren und dann an mich verkauft mit 6 Monaten Restgarantie. So jetzt hab ich vor Ablauf der Garantie die Anschlussgarantie MB 100 von Mercedes Garantie genommen.

So jetzt seit Anfang April / Mai hat das Auto einen sehr hohen Ölverbrauch und Leistungsverlust. Die Diagnose von meinem Autohaus : Kolbenringe defekt.

Abhilfe entweder durch Austauschmotor oder Instandsetzung durch neue Kolben.

Meine Konditionen: 100% auf Lohn und 40% Eigenanteil auf Teile.

So da der Autauschmotor mehr kostet als das Auto Wert ist würde ich trotz Garantie 5000€ Eigenanteil tragen. Geld das ich nicht habe und auch nicht einsehe zu bezahlen.

Die Instandsetzung würde mich 700€ kosten was ich auch machen werde.

So jetzt kommts:

Meine Werkstatt behauptet nach der Instandsetzung würde die Garantie für den Motor entfallen! Sprich wenn in einem halben Jahr wieder etwas wäre würde ich komplett alles bezahlen müssen.

Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich auch in den Garantiebedingungen dazu NICHTS gefunden habe frage ich mal hier nach ob jemand schonmal damit Erfahrungen gemacht hat?

Vielen Dank

frag mal "notfalluser" der kennt sich damit bestens aus :-)

Ich würde einen Anwalt konsultieren, um fundierte Informationen zur Rechtslage zu erhalten...

am 7. Juli 2011 um 21:42

Wenn es nach der Logik ginge dann müsste die Garantieverlängerung nur bis zur nächsten Reparatur halten^^

Da würde ich doch zuerst jemand höher als nur den Meister Fragen und mir das bestätigen lassen und mit den erhaltenen Informationen dann ab zum Anwalt, denn das dürfte nicht Sinn eines zeitlich begrenzten Garantievertrages sein.

Themenstarteram 7. Juli 2011 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von AAStylus

Wenn es nach der Logik ginge dann müsste die Garantieverlängerung nur bis zur nächsten Reparatur halten^^

Da würde ich doch zuerst jemand höher als nur den Meister Fragen und mir das bestätigen lassen und mit den erhaltenen Informationen dann ab zum Anwalt, denn das dürfte nicht Sinn eines zeitlich begrenzten Garantievertrages sein.

Die Garantie soll ja nicht komplett verfallen sondern nur für den Motor.

Habe meine Unterlagen momentan nicht da die liegen im Auto und das steht ohne Motor noch in der Werkstatt. Sonst würde ich da mal anrufen und nachhaken

am 7. Juli 2011 um 22:11

Auch dann klingt das für mich nicht logisch, erst recht nicht wenn du keinen "neuen" sondern bekommst sondern deiner Repariert wird.

Einfaches Beispiel:

Habe einen TV bei MediaDoof gekauft und eine 5Jahre Zusatzgarantie abgeschlossen. Habe in den ersten 3 Jahren, 3 Reklamationen gehabt wobei 2 mal auf das selbe Teil und wurde alles mit dieser Garantie abgedeckt. Erst als das Panel kaputt ging war der Austausch für Media-D nicht mehr "wirtschaftlich" und ich durfte mir ein neues Gerät aussuchen wobei hier dann die restliche Zusatzgarantie erloschen ist und ich eine neue Abschließen müsste.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

 

So jetzt kommts:

Meine Werkstatt behauptet nach der Instandsetzung würde die Garantie für den Motor entfallen! Sprich wenn in einem halben Jahr wieder etwas wäre würde ich komplett alles bezahlen müssen.

Mir kommt das etwas spanisch vor, da ich auch in den Garantiebedingungen dazu NICHTS gefunden habe frage ich mal hier nach ob jemand schonmal damit Erfahrungen gemacht hat?

Durchgeführte Arbeiten unterliegen einer Garantieleistung, Umfang und Dauer müsste man sich aus den Reparaturbedingungen erlesen. Kann sich allerdings auf 6 Monate begrenzen.

Inwieweit anschließend wieder die Sterne-Garantie fasst, das solltest du direkt bei der Versicherung anfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Nicsen1711

Zitat:

Original geschrieben von AAStylus

Wenn es nach der Logik ginge dann müsste die Garantieverlängerung nur bis zur nächsten Reparatur halten^^

Da würde ich doch zuerst jemand höher als nur den Meister Fragen und mir das bestätigen lassen und mit den erhaltenen Informationen dann ab zum Anwalt, denn das dürfte nicht Sinn eines zeitlich begrenzten Garantievertrages sein.

Die Garantie soll ja nicht komplett verfallen sondern nur für den Motor.

Habe meine Unterlagen momentan nicht da die liegen im Auto und das steht ohne Motor noch in der Werkstatt. Sonst würde ich da mal anrufen und nachhaken

.

Was in den den Vertragsbedingungen steht ist maßgebend.

In diesem Fall wäre nur durch eine Vertragsänderung weiterhin Haftung gewährleistet.

Diese wird es aber nicht geben.

Die Garantiebedingungen müssen seit Neuestem dahingehend laut Gesetzgeber geändert werden das sich die Garantie nicht nur auf Vertragswerkstädten sondern auch auf Fachwerkstädten :p

(Nicht auf Schwarzarbeiter:( ) erstreckt.

Die Bedingungen der Garantie sind in Deinem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.

Zitat:

Original geschrieben von giftgruener_corsa

frag mal "notfalluser" der kennt sich damit bestens aus :-)

Korrigiere mal Deine persönlichen Angaben. Die 79 ist ein Tippfehler, da gehört 99 hin;):

Über giftgruener_corsa:

Geburtstag: 7. Mai 1979

Themenstarteram 8. Juli 2011 um 13:38

So grade mit der CG Car Garantie telefoniert.

Es ist tatsächlich so das die Garantie für die Baugruppe Motor dann weg ist nach der Instandsetzung!

Die Garantie bietet mir ja einen Austauschmotor an. Da ich diesen nicht annehme weil mir der Eigenanteil zu hoch ist. Wäre es für die Garantie ein zu großes Risiko für einen Instandgesetzten Motor Garantie zu übernehmen.

am 8. Juli 2011 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von notfalluser

Zitat:

Original geschrieben von giftgruener_corsa

frag mal "notfalluser" der kennt sich damit bestens aus :-)

Korrigiere mal Deine persönlichen Angaben. Die 79 ist ein Tippfehler, da gehört 99 hin;):

Über giftgruener_corsa:

Geburtstag: 7. Mai 1979

Ich weiss wo was hingehört ;)

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 17:50

Also mein Anwalt meint das das so nicht richtig ist weil in den Bedingungen wirklich nichts steht. Aber wer garantiert mir jetzt das ich Garantie bekommen wenn die Karre das nächste mal was mit dem Motor hat?

Der Anwalt meint das das noch kein Streitfall sei, es kam ja noch nicht zum Schaden....

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