Anspruch auf Leihwagen?
Hallo liebe community,
wann habe ich einen Anpruch auf einen Leihwagen(kostenfrei ausser Kraftstoff). Mein Wagen muss am Donnerstag in die Werkstatt. Habe ich da einen Anspruch auf einen Leihwagen.??
Grund des Werkstattbesuchs:
Motortemperatur zu niedrig max.60C°(Verdacht auf Thermostatdefekt)
Der Wagen ist Baujahr 2003 und hat noch Gebrauchtwagengarantie.
Danke schon mal für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Hast du den MobiloLife ??
Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus MobiloLife muss eine "Panne" gegeben sein. Ich habe da dann mal angerufen, um rauszukriegen, was sie damit meinen. Antwort: Das Auto darf nicht fahrbereit sein. Wenn man also noch selbst in die Werkstatt fahren kann, gibt es keinen Leihwagen. Ich glaube, die ganze MobiloLife-Geschichte ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist.
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24 Antworten
Ich mag mich irren aber ich würde meinen das kein Anspruch auf einen Leihwagen besteht. Mit welcher Begründung auch...
Wenn du z.B. die Mobilitätsgarantie MobiloLife hast ... zumindest ist die an Bedingungen geknüft die zu erfüllen sind .... z.B. regelmässige Wartung
Anders würde es bei Neuwagen aussehen , Stichwort "Sanchmängelhaftung" , oder man hat von dem Fehler gewusst , ihn Dir aber nicht gesagt .... dann müsstest du auch auf dein Auto angewiesen sein, z.B. Berufbedingt .....
Aber das zu beweisen , ist sehr schwierig , nicht das du auf dein Auto angewiesen wärst , sondern die davon gewusst hätten !
Da gibt es eine Entscheidung vom BGH ..
Das ist aber bei deinem Fahrzeug-Jahrgang eher nicht der Fall
Lisa
Anspruch auf kostenlosen Leihwagen haste nicht.
Du mußt froh sein, wenn Du nicht allzuviel zuzahlen mußt für den Thermostataustausch..............
Danke an alle...
Ich habe an diesem Tag einen wichtigen Termin und da wollt eich halt nicht mit Bus oder Zug fahren.
Der Wagen ist Checkheftgepflegt und war nie bei einer Fremdwerkstatt, immer bei Mercedes.
Ich habe den Wagen genau heute vor 6 Monaten gekauft sprich 20.April 2009.
Ich vermute mal nicht das ich etwas dazuzahlen muss, habe momentan 84.000km drauf.
Also es heißt kurz und knapp...ich kann vom Leihwagen träumen.
Bei VW hatte ich immer ein Leihwagen erstattet bekommen....komisch
Zitat:
Original geschrieben von karasu
Danke an alle...
Ich habe an diesem Tag einen wichtigen Termin und da wollt eich halt nicht mit Bus oder Zug fahren.
Der Wagen ist Checkheftgepflegt und war nie bei einer Fremdwerkstatt, immer bei Mercedes.
Ich habe den Wagen genau heute vor 6 Monaten gekauft sprich 20.April 2009.
Ich vermute mal nicht das ich etwas dazuzahlen muss, habe momentan 84.000km drauf.
Also es heißt kurz und knapp...ich kann vom Leihwagen träumen.
Bei VW hatte ich immer ein Leihwagen erstattet bekommen....komisch
Hast du den MobiloLife ??
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Hast du den MobiloLife ??
Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus MobiloLife muss eine "Panne" gegeben sein. Ich habe da dann mal angerufen, um rauszukriegen, was sie damit meinen. Antwort: Das Auto darf nicht fahrbereit sein. Wenn man also noch selbst in die Werkstatt fahren kann, gibt es keinen Leihwagen. Ich glaube, die ganze MobiloLife-Geschichte ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist.
stimmt , du gast Recht .... es muss eine Panne vorliegen !
Lisa
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass wenn man vernünftig mit dem spricht
ein Leihwagen zu günstigen Konditionen oder sogar kostenlos drinn ist
Hallo an den TE,
Anspruch = nein.
In der Praxis abhängig von Betriebsleiter/Meister bzw. der Betriebsphilosophie.
Ich habe bisher immer einen Ersatzwagen bekommen, woran es auch immer lag.
Gruß
Adhoma
Eine nette Anfrage bei der Werkstatt klärt das schneller als die Anfrage hier.
Jeder kann nur vermuten, oder seine Erfahrungen mit "seiner" Werkstatt weitergeben. Das hat aber nichts mit deinem Fall zu tun.
Anspruch auf einen Leihwagen hast du nicht! Hängt vom guten Willen deiner Werkstatt ab.
mir wurde früher, als ich mit der mercedes gebrauchtwagengarantie einen defekt hatte und in der werkstatt war, gesagt, dass ab einem AW-Wert ab 20 (oder AW-25, ich weiß es nicht genau) ein ersatzwagen zusteht.
hab ich von mehreren werkstätten so gehört.
nach dem genauen AW-wert bitte die suche bemühen, aber man hat definitiv anspruch darauf.
Bei Garantiefällen weiß ich es nicht genau .. da muss halt eine bestimmte Grenze überschritten werden (wie Kujko schon schrieb) bzw. das Fahrzeug wird nicht fertig (Teilebestellung über Nacht, o.ä.)
Bei MobiloLife muss eine echte Panne vorliegen.
Wenn das Fahrzeug liegen bleibt wird es halt abgeholt, repariert, etc. Wenn das irgendwo unterwegs ist wird ein Ersatzwagen beschafft, Hotel, etc. .... die ganze Palette halt.
Je nach Panne kann man manchmal noch fahren, traut sich aber nicht unbedingt (z.B. schlimme Fahrwerksgeräusche). Wenn man dann beim Anruf bei MobiloLife sagt, man hätte Angst mit demn Auto zu fahren ist das wie ein Liegenbleiber .... dann wird der Wagen abgeholt.
Wie es im Fall ist: Man hat einen Defekt, fährt aber noch selbst in die Werkstatt, weiß ich nicht.
Werde es aber ggf. nächste Woche wissen.
Oder man schaue in die Garantiebedingungen von MobiloLife rein ... da sollten die Leistungen und die Bedingungen aufgeführt sein.
Ich glaube, die stehen auch auf der MB-Homepage .... man müsste mal suchen .....
Gruß
Hyperbel
ich meine mich zu erinnern, dass es nun 25-AW waren, denn die SBC einheit dauert genau 24 AW´s und ich weiß noch dass ich mich darüber ziemlich geärgert hatte!
vorallem, weil das fahrzeug über nacht in der werkstatt stehen musste.
Danke an alle,
ich weis nicht welche Garantie er hat. Ich würde ja beim Meister fragen, aber die Werkstatt ist gerade nicht das gelbe vom Ei. Die Leistungen sind super, aber Freundlichkeit ist bei denen ein Fremdwort ich werde mal morgen und HÖFLICH fragen, ob die mir einen Leihwgen bereitstellen...
Ich denke das Auto muss über Nacht dort stehen. Die wollten es erst überprüfen, wenn die feststellen wird erst mal das Teil bestellt und das Auto muss dann 1 Tag warten.
Naja werde mal berichten.
MFG