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Anstatt in SF steigen besser wechseln ohne Vorversicherung

Themenstarteram 23. November 2017 um 20:18

Nehmen wir mal an, jemand baut einen Unfall, klärt alles auf und gibt an Behörden und Versicherung alles weiter. Danach verkauft er den Wagen, weil die Reparatur sich nicht lohnt. Die Haftpflicht wird ordnungsgemäß gekündigt.

Wenn er das neue Auto dieses Jahr wieder bei der alten Versicherung laufen lässt, wird er zum Jahreswechsel in der SF fallen und seine Haftpflichtbeiträge sind höher als aktuell (logisch).

 

Wenn er jedoch dieses Jahr eine andere Versicherung aufnimmt und beim Abschluss die Vorversicherung nicht erwähnt, wird er zum Jahreswechsel in den SF steigen.

 

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sijalica schrieb am 23. November 2017 um 21:18:06 Uhr:

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Ja, natürlich geht das so einfach.

Ein neues Fahrzeug ist ein neues Risiko. Für dieses gibt es keine Vorversicherung.

Man kann den SFR eines anderen Vertrags auf dieses neue Risiko übertragen.

Dies macht natürlich keinen Sinn, wenn dieser Vertrag in eine Schadenklasse eingestuft ist.

Was nicht funktioniert, ist mit dem selben Fahrzeug durch Versicherungswechsel die Schadenklasseneinstufung zu umgehen. Hier besteht dann tatsächlich eine Vorversicherung, die berücksichtigt werden muss. Durch Abgleich mit der Schadenklassendatei würde ein solches Vorgehen auffallen.

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Ha ha....., so wird das nix. Du musst die Vorversicherung angeben. Natürlich auch ob du vorschäden hattest. Natürlich könnte man denken, an gibt nur das Jahr des Führerscheinerwerbs an. Aber wenn man kein Auto gefahren hat, kommt man i keine bessere SF Klasse.

Umgekehrt fällt man in der SF Klasse, wenn man kein Fahrzeug führt.

Außerdem gleichen die Versicherungen die Daten untereinander ab.

Wenn du keine vorschäden angibst, ist das Vers Betrug. Es besteht lediglich die Möglichkeit, eine andere Versicherung zu wählen, die bei einem Schaden weniger Zurückstufen tut.

Nette Idee.

Aber da ziehen die Versicherungen alle an einem Strang. Und für die Kommunikation untereinander wurde extra der GdV gegründet.

Gruß m

Zitat:

@Sijalica schrieb am 23. November 2017 um 21:18:06 Uhr:

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Ja, natürlich geht das so einfach.

Ein neues Fahrzeug ist ein neues Risiko. Für dieses gibt es keine Vorversicherung.

Man kann den SFR eines anderen Vertrags auf dieses neue Risiko übertragen.

Dies macht natürlich keinen Sinn, wenn dieser Vertrag in eine Schadenklasse eingestuft ist.

Was nicht funktioniert, ist mit dem selben Fahrzeug durch Versicherungswechsel die Schadenklasseneinstufung zu umgehen. Hier besteht dann tatsächlich eine Vorversicherung, die berücksichtigt werden muss. Durch Abgleich mit der Schadenklassendatei würde ein solches Vorgehen auffallen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. November 2017 um 10:21:39 Uhr:

Zitat:

@Sijalica schrieb am 23. November 2017 um 21:18:06 Uhr:

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Ja, natürlich geht das so einfach.

Ein neues Fahrzeug ist ein neues Risiko. Für dieses gibt es keine Vorversicherung.

Man kann den SFR eines anderen Vertrags auf dieses neue Risiko übertragen.

Dies macht natürlich keinen Sinn, wenn dieser Vertrag in eine Schadenklasse eingestuft ist.

Was nicht funktioniert, ist mit dem selben Fahrzeug durch Versicherungswechsel die Schadenklasseneinstufung zu umgehen. Hier besteht dann tatsächlich eine Vorversicherung, die berücksichtigt werden muss. Durch Abgleich mit der Schadenklassendatei würde ein solches Vorgehen auffallen.

Deine Aussage stimmt nur, wenn er einen weiteren SFR hat. Nach seinen Angaben will er aber mit SF 1/2 Führerscheinregelung neu beginnen. Dann ist Deine Aussage gefährlich. Es wird im Antrag gefragt ob eine Vorversicherung vorhanden ist. Wird diese nicht angegeben, ist es Versicherungsbetrug. Der Versicherer kann im Schadenfall bis 2.500 Euro Regress nehmen, den richtigen Beitrag nachverlangen und je nach AKB eine Vertragsstrafe verhängen (max. 1 Jahresprämie).

Und wie kommt der Versicherer auf die Vorversicherung/Schaden? Ja da gibt es zwei Möglichkeiten, die eine ist eine Bonus/Malus Datei, in die die meisten Versicherer alle VN mit höher als SF 1/2 senden und bei der Versicherer bei Einstufung SF 1/2 oder 0 nachfragen.

Es gibt aber inzwischen auch eine HIS Datei, die bei Antragsaufnahme die Daten von VN und Fahrzeugen abgleicht. Wer kommt hier rein, auffällige VN, Fahrzeuge, Geschädigte. Der Abgleich erfolgt automatisch. ;)

Also aufpassen! :)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. November 2017 um 13:19:29 Uhr:

Deine Aussage stimmt nur, wenn er einen weiteren SFR hat.

Nein.

Zitat:

Nach seinen Angaben will er aber mit SF 1/2 Führerscheinregelung neu beginnen.

Ja natürlich, kann er auch problemlos.

Zitat:

Dann ist Deine Aussage gefährlich. Es wird im Antrag gefragt ob eine Vorversicherung vorhanden ist. Wird diese nicht angegeben, ist es Versicherungsbetrug. Der Versicherer kann im Schadenfall bis 2.500 Euro Regress nehmen, den richtigen Beitrag nachverlangen und je nach AKB eine Vertragsstrafe verhängen (max. 1 Jahresprämie).

Mit Verlaub, aber das ist blanker Unsinn!

Nochmal: Bei einem neuen Risiko gibt es keine Vorversicherung.

Es gibt allenfalls einen Vertrag für ein anderes Risiko, dessen SFR ich für das neue Risiko übertragen kann, ich muss es aber nicht.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. November 2017 um 13:43:54 Uhr:

Mit Verlaub, aber das ist blanker Unsinn!

Nochmal: Bei einem neuen Risiko gibt es keine Vorversicherung.

Es gibt allenfalls einen Vertrag für ein anderes Risiko, dessen SFR ich für das neue Risiko übertragen kann, ich muss es aber nicht.

Wie kann man so einen Blödsinn verzapfen?

Die Antragsfrage ist eindeutig. Bei Angaben zum anrechenbaren Schadenfreiheitsrabatt wird gefragt:

es bestand noch nie eine KFZ-Versicherung? Vorversicherung für den Versicherungsnehmer vorhanden?

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, wie Zweitwagen usw.!

Eine weitere Frage ist "Wer hat den Vorvertrag gekündigt"? Und Daten zur Vorversicherung.

Bei einem neuen Risiko gibt es nur dann keine Vorversicherung, wenn es keinen freien SFR (Bonus/Malus) gibt.

Extra dafür gibt es die Bonus/Malus-Datei. Und man frägt hier nur an wenn ein Antrag ohne Vorversicherung eingereicht wird. Und hier sind hauptsächlich Verträge die in 1/2, 0, S oder M eingestuft werden und beendet sind.

Wie gesagt, die Nichtangabe einer Vorversicherung gilt als Versicherungsbetrug und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Einen besseren SFR musst DU nicht übernehmen. Wenn Du Dich freiwillig schlechter stellen willst, ist das OK.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. November 2017 um 14:34:28 Uhr:

Einen besseren SFR musst DU nicht übernehmen. Wenn Du Dich freiwillig schlechter stellen willst, ist das OK.

Ja watt denn nu? Erst muss ich übernehmen, jetzt doch wieder nicht?

Auf den übrigen Quatsch gehe ich nicht noch mal ein.

Für mich ist immer wieder erschreckend, wie fürchterlich unwissend gerade Versicherungsmitarbeiter sind. Gibt es eigentlich keine vernünftige Ausbildung mehr?

Aber Du sollst noch eine Chance bekommen. Nenne mir doch bitte die AKB eines beliebigen Versicherers, in denen die Übernahme des SFR eines irgendwo brachliegenden Vertrages zwingend vorgeschrieben ist!

Ich bin sehr gespannt...

VVG 19.1. ff kann man allerlei "Quatsch" zur Anzeigepflicht nachlesen.

Die Frage des TE war, ob er die Standardfrage risikolos mit einer Lüge beantworten darf.

Mein Bauchgefühl ist sehr nahe beim rrwraith, ob es richtig ist weiß ich nicht.

Man könnte aber mal um die Ecke denken u. einfach ein weiteres Fz. anmelden, mit SF Neustart. Den alten Hobel nach 2 Monaten verticken.

Zitat:

 

Ja watt denn nu? Erst muss ich übernehmen, jetzt doch wieder nicht?

Auf den übrigen Quatsch gehe ich nicht noch mal ein.

Für mich ist immer wieder erschreckend, wie fürchterlich unwissend gerade Versicherungsmitarbeiter sind. Gibt es eigentlich keine vernünftige Ausbildung mehr?

Aber Du sollst noch eine Chance bekommen. Nenne mir doch bitte die AKB eines beliebigen Versicherers, in denen die Übernahme des SFR eines irgendwo brachliegenden Vertrages zwingend vorgeschrieben ist!

Ich bin sehr gespannt...

5. Welche Pflichten haben Sie beim Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Näheres hierzu finden Sie in Abschnitt K der beigefügten „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)“.

K.4.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des nach den tatsächlichen Verhältnissen berechneten Versicherungsbeitrages für das laufende Versicherungsjahr zu zahlen. Insoweit werden unsere Rechte nach den §§ 19 bis 29 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Versagung des Versicherungsschutzes) ausgeschlossen.

I.2.1 Ersteinstufung in SF-Klasse 0

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.

I.2.2.1 Sondereinstufung in SF-Klasse ½

Sie seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw, Krafträder oder Leichtkrafträder, die

ein amtliches Kennzeichen führen, besitzen und noch kein Versicherungsvertrag für Sie bestanden hat.

I.9.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.

Das sind die AKB, § 19 VVG wurde ja schon genannt.

Immer schön um den heißen Brei herum und am Thema vorbei.

Meine Frage hast Du selbstverständlich nicht beantwortet, kannst Du aber auch nicht.

Du begreifst einfach nicht, was eine Vorversicherung ist!

Der von Dir fettmarkierte Absatz I.9.4 bezieht sich auf die bereits in meinem ersten Beitrag im letzten Absatz beschriebene Konstellation. Da gibt es nämlich eine Vorversicherung.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. November 2017 um 15:50:56 Uhr:

Immer schön um den heißen Brei herum und am Thema vorbei.

Meine Frage hast Du selbstverständlich nicht beantwortet, kannst Du aber auch nicht.

Du begreifst einfach nicht, was eine Vorversicherung ist!

Der von Dir fettmarkierte Absatz I.9.4 bezieht sich auf die bereits in meinem ersten Beitrag im letzten Absatz beschriebene Konstellation. Da gibt es nämlich eine Vorversicherung.

Sorry, das ist mir zu kindisch. Du verlangst Nachweise aus den AKB bekommst Sie und gibt's nur blabla von Dir. Dich kann man nicht ernst nehmen.

Deine Frage ist schon mal beantwortet, da nach I.9.4 angefragt wird. Und sollte es einen entsprechenden SFR geben, wird dieser angerechnet. Einen besseren SFR muss man nicht anrechnen lassen. Der wird ja auch nicht gemeldet.

Darum geht es: "Versichererwechsel anlässlich eines Fahrzeugwechsels"

"Sie möchten ein neu erworbenes Fahrzeug an Stelle Ihres bisherigen Fahrzeugs versichern. Es besteht eine Vorversicherung auf Ihren Namen bei einer anderen Gesellschaft für Ihr bisheriges Fahrzeug, aus der ein erreichter Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet werden soll. Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft."

Und diese Frage soll mit einer Lüge beantwortet werden. Oder auch nicht, weil er ja gar nichts anrechen will. Diese Option bieten die Versicherer aber gar nicht an. Denn "Erstmalig ein Fahrzeug versichern oder ein weiteres Fahrzeug versichern " wäre gelogen.

Was eine Vorversicherung ist, sehen die Versicherungen unterschiedlich. Ich würde einfach im Antrag die Fragen wahrheitsgemäß beantworten oder eine Versicherung suchen, die nicht danach fragt.

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