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Anstatt SFR-Tausch wurde Schadenfreiheitsrabattübertragung durchgeführt

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 18:06

Hallo zusammen,

ich hatte meine Versicherungsgesellschaft gebeten "den Schadenfreiheitsrabatt zwischen meinem Erst- und Zweitvertrag zu tauschen" (Zwei Fahrzeuge versichert, eines davon außer Betrieb gesetzt).

Nun hat meine Versicherungsgesellschaft jedoch den SFR vom Zweitvertrag auf den Erstvertrag übertragen. Die Folge ist, dass sie den SFR des Zweitvertrages nicht mehr freigibt. Doch muss man nicht genau trennen, zwischen SFR-Tausch und SFR-Übertragung?

Was das Ganze vielleicht kompliziert macht: Die Versicherungsgesellschaft selbst nennt die SFR-Übertragung selbst wohl "Rabatttausch". Hier ein Auszug aus den AKB:

Rabatttausch

Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

Danke euch.

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10 Antworten

Genauso ist es.

 

Nur wurde hier falsch getauscht, oder was meinst Du ?

 

Eine SFR Übertragung von dem verkauften KFZ auf dem verbleiben KFZ ist doch erfolgt, oder ?

 

Hallo, was heisst gibt den SFR nicht mehr frei.

Da der Schadenverlauf vom Zweitwagen auf den Erstwagen übertragen wurde,befindet sich der ehemalige Erstwagenrabatt im Hintergrund des Erstwagens.

Auf den Zweitwagen kann er ja nicht übertragen werden, da es den nicht mehr gibt.

Der Rabatt ist also nicht verloren.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 19:04

Hi,

danke erst mal für die Antwort!

Ja eine SFR-Übertragung ist erfolgt, das war aber leider nicht gewünscht. Gewünscht war ein SFR-Tausch zwischen Erst- und Zweitwagen (beim Zweitwagen war mein Sohn mitversichert und er wollte den Schadenfreiheitsrabatt für sein neues Fahrzeug übernehmen, er ist drei Jahre mit dem Auto gefahren).

Kann man die Übertragung rückgängig machen? Und was noch interessant wäre, habe ich dafür die Schuld oder das Versicherungsunternehmen?

Ergänzung: @Klaus: Die Versicherungsgesellschaft gibt den SFR für die Rabattübertragung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nicht frei. Hoffe ihr versteht, was ich meine.

Gruß laata

Zitat:

Original geschrieben von Laata

Hi,

 

danke erst mal für die Antwort!

 

Ja eine SFR-Übertragung ist erfolgt, das war aber leider nicht gewünscht. Gewünscht war ein SFR-Tausch zwischen Erst- und Zweitwagen (beim Zweitwagen war mein Sohn mitversichert und er wollte den Schadenfreiheitsrabatt für sein neues Fahrzeug übernehmen, er ist drei Jahre mit dem Auto gefahren).

 

Kann man die Übertragung rückgängig machen? Und was noch interessant wäre, habe ich dafür die Schuld oder das Versicherungsunternehmen?

 

Ergänzung: @Klaus: Die Versicherungsgesellschaft gibt den SFR für die Rabattübertragung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nicht frei. Hoffe ihr versteht, was ich meine.

 

Gruß laata

??? Könnte es sein, dass hier eine Verwechselung vorliegt ?

 

Schreib mal an, was Vertrag 1 und Vertrag 2 vor dem Tausch für SFR Klasse gehabt hat.

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du Deinen Sohn ein SFR von Vertrag 2 (Zweitfahrzeug) übertragen, wolltest das aber nicht ???

Mißverständnis ??

Einmal auf Sohn übertragen = für immer übertragen, hast Du unterschrieben.

 

Also wenn du jetzt den ehemaligen Rabatt des Erstwagens auf deinen Sohn übertragen willst, dann kann der den ja auch nicht übernehmen, weil er ja nicht mit diesem Fahrzeug gefahren ist.

Dies kann jetzt der Grund sein, das die Versicherung den SFR nicht freigibt.

Die Frage ist ja auch welche SF hat der Vertrag und wie lange hat dein Sohn einen Führerschein.

Im Notfall kannst du immer noch den alten Zweitwagenrabatt (den er ja auch gefahren hat) auf deinen Sohn übertragen und dein Fahrzeug wieder mit deinem Rabatt weiterfahren.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 19:24

OK das war ein bisschen zu schnell von mir, sorry :-)

Nochmal langsam: Vor drei Jahren hat mein Sohn ein Auto gekauft. Dieses wurde über mich versichert und hat mittlerweile SFK 3. Das wurde jetzt verschrottet.

Mein Auto hat SFK 12 und ich wollte die Schadenfreiheitsrabatte zwischen dem stillgelegten und meinem Auto tauschen (hoffe das warum ist gerade nicht so wichtig). Das habe ich in Auftrag gegeben und die Versicherungsgesellschaft dachte wohl, ich möchte eine Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung vom SFK 3 Fahrzeug auf den SFK 12 Wagen machen. Ich wollte hingegen nur tauschen, wie oben formuliert.

Jetzt hat mein Sohn einen anderes Fahrzeug, und wollte die drei schadensfreien Jahre natürlich haben. Meine Versicherung sagt aber, die schadensfreien Jahre wurden auf den Erstvertrag übertragen, womit sie Recht hat, aber ich hatte das ja nicht so in Auftrag gegeben.

Hoffe das hilft beim Verständnis :-)

Hallo, eine Rabattübertragung ist immer an eine andere Person.

Ein Rabatttausch ist immer unter Fahrzeugen des gleichen VN.

Ich würde mal bei Versicherung anrufen, denn die SF3 kannst du immer übertragen und dann gilt bei deinem Fahrzeug wieder die SF 12, da die immer noch im Hintergrund des Erstfahrzeuges steht.

Eigentlich kann ich nicht verstehen, was die alte Versicherung da für ein Problem hat.

Ihr Sohn muss bei der neuen Versicherung ja nachweisen, das er das Fahrzeug innerhalb der letzten

12 Monate gefahren hat, für das er den Rabatt übertragen haben will.

Da könnte jetzt das Problem liegen, das die alte Vers sich ein bißchen kleinlich anstellt.

Da er aber vorher den Zweitwagen, wo die SF herkommt gefahren hat, würde ich jetzt kein Problem erkennen, das man nicht mit ein bisschen guten Willen lösen könnte.

Vielleicht ist aber ja auch einfach und nur ein Fehler auf dem Formblatt "Rabattübertrag an ihren Sohn), wenn da nämlich die VersNr. ihres Zweitwagens steht, kann kein Rabatt übertragen werden, da ja keiner mehr da ist. Da müsste nach meiner Auffassung, die Versicherungsnummer ihres Erstwagens eingetragen sein.

Grüße

Klaus

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 20:50

Hallo Klaus,

danke für die ausführliche Antwort!

Zitat:

Vielleicht ist aber ja auch einfach und nur ein Fehler auf dem Formblatt "Rabattübertrag an ihren Sohn), wenn da nämlich die VersNr. ihres Zweitwagens steht, kann kein Rabatt übertragen werden, da ja keiner mehr da ist. Da müsste nach meiner Auffassung, die Versicherungsnummer ihres Erstwagens eingetragen sein.

Habe vorhin mit dem Kundenservice telefoniert. Die Mitarbeiterin hat auch gesagt, der Rabatt sei nicht mehr da und hat angemerkt, wenn ich jetzt die schadensfreien Jahre von meinem Fahrzeug mit SFK 12 abgebe, verliere ich alle bisher gesammelten Jahre und mein Sohn bekommt nur drei Jahre gutgeschrieben. Und genau das passiert ja, wenn ich meinen Erstwagen für die Rabattübertragung angebe? :confused:

Ich würde das gerne mit der Zweitwagenregelung machen und meinen SFR behalten und nicht wieder bei 0 anfangen müssen.

Danke für eure Antworten, finde ich klasse!

Wieso ist der Rabatt nicht mehr da, wenn der Rabatttausch ja durchgeführt wurde, sind die SF3 beim Erstwagen und die SF 12 im Hintergrund des Erstwagen. Wenn du die SF3 an den Sohn überträgt, tritt der SF 12 wieder hervor.

Wie kann der verschwinden? Welche Versicherung ist das?

Grüße

Klaus

Klingt mir alles ein wenig kurios. Hast du keinen Betreuer der sich der Sache annehmen kann und sich in der Materie auskennt?

Eigentlich dürfte sich hier überhaupt kein Problem ergeben...

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