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Anstiftung zum "Versicherungsbetrug" durch Autohändler

Themenstarteram 22. April 2020 um 18:14

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mir soeben einen gebrauchten Skoda Superb angesehen, welchen ich gern kaufen wolllte.

Bei der Probefahrt fielen mir jedoch einige Macken auf, welche offensichtlich daher rührten, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug viel auf der Autobahn bewegt hat.

Die Schäden waren u.A. ein Riss in der Scheibe des Frontscheinwerfers (TÜV-relevant) sowie mehrere unbehandelte Steinschläge in der Windschutzscheibe, u.A. auch im Fahrersichtfeld.

Nach der Probefahrt sagte ich zu dem Händler, dass ich den Wagen gerne kaufen würde aber er müsste diese Dinge beseitigen.

Darauf entgegnete mir der Händler, dass er sich das nicht leisten könne, aber ich das doch über meine Teilkasko abrechnen könne und einfach diesbezüglich mal meinen Versicherungsmakler anrufen könnte.

Der Händler würde mir auch die Kosten für die Selbstbeteiligung bezahlen.

Ich sehe es aber nicht so wirklich ein, dass die Versicherungsgemeinschaft dem Händler seine Marge bezahlen soll.

Die ich juristisch doch etwas bewandert bin, weiß ich, dass hier durch den Händler noch keine versuchte Anstiftung zu einer Straftat vorliegt.

Rein rechtlich ist dies also nix.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Das Fahrzeug ist sonst in einem Top Zustand und ich hätte ihn sofort gekauft, wenn nicht diese Mängel vorliegen würden.

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Finger weg!!!!

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Finger weg!!!!

Umdrehen und gehen.

Wenn er die Karre nicht ma für den Verkauf ordentlich herrichten kann dann weiß jeder was man zuerwarten hat wenn du innerhalb der ersten 6 Monate was kommt wo der Händler für aufkommen muß! P.s Aufgrund der Mängel hat er die Karre auch günstiger angekauft!

am 22. April 2020 um 19:00

Diese schwarzen Schafe sterben wohl nie aus. :(

Such dir bei einem anderen, seriösen Händler ein Auto.

Korrekt! Finger weg. Wenn eine Geschäftsbeziehung schon so anfängt, was dann wenn wirklich die teuren Probleme kommen (innerhalb der 6 Monate)?

Und beim Ankauf der Kiste wurde der Glasschaden bestimmt schon mal über die Teilkasko des alten Halters abgerechnet.

Zitat:

@DaGamPam schrieb am 22. April 2020 um 20:14:33 Uhr:

 

Die ich juristisch doch etwas bewandert bin, weiß ich, dass hier durch den Händler noch keine versuchte Anstiftung zu einer Straftat vorliegt.

Rein rechtlich ist dies also nix.

Deine Überschrift sagt aber was Anderes!

Dich zwngt doch keiner, DIESES Auto zu kaufen. Also lohnt es doch auch nicht, darüber zu philosophieren.

Themenstarteram 22. April 2020 um 19:42

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ihr habt natürlich völlig recht.

Toll, dass es solche Foren zur Meinungsbildung gibt.

Da sucht man sich schon extra einen Händler mit top Bewertungen und dann ists trotzdem so ne krumme Fichte.

Zitat:

@DaGamPam schrieb am 22. April 2020 um 20:14:33 Uhr:

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mir soeben einen gebrauchten Skoda Superb angesehen, welchen ich gern kaufen wolllte.

Bei der Probefahrt fielen mir jedoch einige Macken auf, welche offensichtlich daher rührten, dass der Vorbesitzer das Fahrzeug viel auf der Autobahn bewegt hat.

Die Schäden waren u.A. ein Riss in der Scheibe des Frontscheinwerfers (TÜV-relevant) sowie mehrere unbehandelte Steinschläge in der Windschutzscheibe, u.A. auch im Fahrersichtfeld.

Nach der Probefahrt sagte ich zu dem Händler, dass ich den Wagen gerne kaufen würde aber er müsste diese Dinge beseitigen.

Darauf entgegnete mir der Händler, dass er sich das nicht leisten könne, aber ich das doch über meine Teilkasko abrechnen könne und einfach diesbezüglich mal meinen Versicherungsmakler anrufen könnte.

Der Händler würde mir auch die Kosten für die Selbstbeteiligung bezahlen.

Ich sehe es aber nicht so wirklich ein, dass die Versicherungsgemeinschaft dem Händler seine Marge bezahlen soll.

Die ich juristisch doch etwas bewandert bin, weiß ich, dass hier durch den Händler noch keine versuchte Anstiftung zu einer Straftat vorliegt.

Rein rechtlich ist dies also nix.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Das Fahrzeug ist sonst in einem Top Zustand und ich hätte ihn sofort gekauft, wenn nicht diese Mängel vorliegen würden.

Hallo @DaGamPam

Wie bereits andere empfohlen haben bleibt zu überdenken ob das wirklich DER eine Wagen für dich ist und was deine "juristische Bewanderung" angeht erklär doch bitte etwas genauer aus welchem Grund das rechtlich in Ordnung wäre- man lernt ja nie aus ;)

Deine Versicherung würde ja dann einen Schaden bezahlen der bereits vor Versicherungsabschluß eingetreten ist, aber da kannst du bestimmt noch etwas Licht in die Sache bringen.

Mfg Mario

 

am 22. April 2020 um 20:03

Zitat:

@DaGamPam schrieb am 22. April 2020 um 21:42:58 Uhr:

Da sucht man sich schon extra einen Händler mit top Bewertungen und dann ists trotzdem so ne krumme Fichte.

Bewertungen im Internet sind Schall und Rauch darauf kannst du nicht vertrauen.

am 22. April 2020 um 21:04

Zitat:

@DaGamPam schrieb am 22. April 2020 um 20:14:33 Uhr:

Hallo liebe Forengemeinde,

..............................................

.....................................

............................., weiß ich, dass hier durch den Händler noch keine versuchte Anstiftung zu einer Straftat vorliegt.

Rein rechtlich ist dies also nix.

..........................

Und warum diese Schlagzeile als Titel :rolleyes: Ist ja fast auf dem Niveau des Händlers. Da sind ja die richtigen aufeinander getroffen :D

Der Händler kann es sich nicht leisten..........

Nee er will es sich nicht leisten.

Irgendwann kommt jemand, der sich darauf einlässt und der Händler lacht sich ins Fäustchen.

Stell dir mal vor, der Schaden ist über TK abgerechnet worden und zufällig kommt der selbe Schaden dem gleichen Sachbearbeiter auf den Tisch. Ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wie war das mit dem Pferd und der Apotheke?

Für mich wäre sowas ein No Go. Nicht nur der Versicherungsbetrug, sondern auch, wenn ein Händler sowas will, wer weiß, was er dir so verheimlicht bzw. wo er dich sonst noch betrügt. Hier gilt: Wer einmal betrügt, dem traut man nicht. Und weg sollte man schon sein.

Und wenn er dir sagt, er verdient nichts: Entweder ist das gelogen oder er ist ein schlechter Einkäufer.

Zitat:

@Mariolix schrieb am 22. April 2020 um 21:44:12 Uhr:

Zitat:

was deine "juristische Bewanderung" angeht erklär doch bitte etwas genauer aus welchem Grund das rechtlich in Ordnung wäre- man lernt ja nie aus ;)

Versuchte (also erfolglose) Anstiftung ist nach deutschem Recht nur strafbar, wenn versucht worden ist, zu einem Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) anzustiften. Betrug ist ein Vergehen, kein Verbrechen. Es wäre auch kein Versicherungsbetrug (§ 265 StGB alter Fassung, nur Gebäude und Schiffe) bzw. Versicherungsmißbrauch (§ 265 neuer Fassung), sondern ein ganz normaler Betrug nach § 263 StGB.

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