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anwaltliche Forderung von 833,00 Euro | Standgebühr

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 4:59

Ganz ehrlich: es gibt Nichts, was es nicht gibt! Habe gerade von einer Werkstatt zwei Jahre nach dem Vorfall, dass ich meinen Wohnwagen zwei Monate dort in der Werkstatt hatte und dieser von der Werkstattseite ohne Begründung nicht repariert wurde und ich diesen nur gegen eine völlig ungerechtfertigte Rechnung von 333,20 Euro dann auslösen musste, nun noch eine anwaltliche Forderung von 833,00 Euro für das Unterstellen bekommen. Also ja, heutzutage muss man sich leider über alles vorher einen Kopf machen!

 

Wie soll man nach einer Reparatur ohne Rechnung im Zweifelsfall prüfen können, was repariert wurde und welche Garantieansprüche sich daraus ergeben?

 

Tatsache ist, dass man eigentlich immer einen schriftlichen Auftrag braucht. Auch das habe ich aus meinem ganzen Dilemma mit dem Wohnwagen gelernt. Denn ohne hat man im Zweifelsfall keinerlei Beweis in der Hand und ist schnell der Depp in einem unfairen Spiel.

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20 Antworten

Warum das Eigenzitat:confused: Alles zweimal :rolleyes: Ok. inzwischen gelöscht.

Du hast doch damals eine Rechnung bekommen (322,20€) für was auch immer. Vielleicht nur ein Reparaturversuch, der keinen Erfolg brachte, aber trotzdem Arbeit erzeugt hat. Den hast du auch bezahlt. Also ist eine Rechnung vorhanden und wurde schließlich mit der Bezahlung anerkannt.. Warum wurde sich nicht gleich (richtig) über diese Rechnung geeinigt.

Ebenso gibt es wohl eine Rechnung über Standgebühren (833,-€ wahrscheinlich incl der Anwaltsgebühren).

Vielleicht wird auch in den AGBs der Werkstatt, die irgendwo aushängen sollten, etwas über Standgebühren ausgesagt. Zwei Monate sind ja auch eine lange Zeit. Da wurde evtl. auch eine benötigte Standfläche für laufende Aufträge blockiert. Warum wurde der WW nicht gleich wieder abgeholt.

Über die Standgebühren gab es sicher vorher ebenfalls eine Rechnung. Wurde die ignoriert? Warum wurde dann auch dort nicht gleich reklamiert? Keine Firma beauftragt gerne einen Anwalt zum Geldeintreiben.

Dazu auch mündliche Aufträge/Verträge sind Verträge.

Da ist also um einiges mehr vorgefallen, als hier angegeben.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 7:54

Das mit dem Mehrfachpost liegt daran, dass die Website (auf dem Handy) macht, was sie will. Ich kam zuletzt nichtmal an meinen eigenen Post.

Zu deinen Fragen:

Nein, es gab keinen Reparaturversuch, der nicht gelungen ist. Der Wohnwagen stand 2 Monate der Werkstatt und der Inhaber hat den Schaden gar nicht erst zu Ende behoben! Er behauptet nun, ich hätte bereits im April meinen Reparaturauftrag zurückgezogen, was gelogen ist. Er hat mivh am Telefon überrumpelt und ich bat ihn im Anschluss nachrichtlich nur, er solle bitte einen Tag warten, da ich noch etwas mit dem Anwalt abklären müsste wegen der Beweislage (da ich gegen den Verkäufer vorgehen wollte. Und das wusste er vor der Auftragsannahme!) Daraufhin war er 5 Wochen nicht mehr erreichbar. Also setzte ich mich ins Auto und fuhr die 120 km bis zu seiner Werkstatt, um zu klären, was los ist. Er machte mir ungerechtfertigte Vorwürfe, aber man einigte sich letztlich auf eine Regelung. Dann passierte wieder mehrere Wochen nichts. Ich bekam keine Rückmeldung und fragte nach, bis wann mein Wohnwagen fertig sei, da er mir zugesagt hatte, es dauere nur ein paar Tage. Daraufhin bekam ich eine böse Nachricht, es würde mindestens Mitte Juli werden. Da ich dies nicht länger akzeptierte, teilte ich ihm mit, dass ich den Wohnwagen nun abholen würde. Daraufhin präsentierte er mir die Rechnung über 333,20 Euro. Dabei hatte er lediglich die Kehderleiste demontiert, die Außenhaut an der Schadstelle aufgebogen und ein kleines Stück morsches Holz ausgekratzt. So bekam ich meinen Wohnwagen zurück. Instandgesetzt wurde überhaupt nichts. Da ich die Rechnung so nicht akzeptierte, machte wr von seinem Pfandrecht gebrauch und drohte mir sogar, als ich nur win paar dringend benötigte Kleidungsstücke aus meinem Wohnwagen holen wollte. Erst als ich die Polizei anrief, dass ich bedrängt werd, lies er ab und mich mit den Kleidungsstücken gehen.

Mach Rücksprache meines Anwalts widersprach ich der Rechnung und fuhr mit sem Schreiben zu ihm hin. Er lehnte den Empfang ab, verwies mich auf das ausgesprochene Hausverbot und wollte, dass ich das Grundstück ohne meinen Wohnwagen verlasse. Ich musste die Polizei hinzuholen, um Zeugen für die Übergabe meines Widerspruchs zu haben, um den Wohnwagen dann gegen Zahlung der Rechnung auszulösen. Völlig mit den Nerven am Ende fuhr ich dann nach Hause. Vor dem Eintreffen der Polizei hatte er einen Freund hinzugeschaltet, der zufällig gerade dort vor Ort war. Diesen hatte er aufgefordert, mich gewaltsam aus dem Büro zu verbringen, was dieser Gott sei dank abgelehnt hatte und ihn versucht hat, zu besänftigen. Der Freund half mir dann auch, den Wohnwagen soweit fahrbereit zu machen und fragte sogar noch, was er denn jetzt überhaupt repariert hätte. Denn man sah ja offensichtlich, dass es keine Reparatur gab und der Schaden quasi noch schlimmer war als vorher.

Nachdem die erste Wut verraucht war, hatte ich beschlossen, um meines eigenen Friedens Willen das Ganze als Lehrgeld zu sehen und zukünftig früher auf mein Bauchgefühl zu hören. Dass jetzt zwei Jahre später sowas dabei rauskommt, ist die Krönung des Ganzen Dilemmas.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 7:55

Und nein, die 833 Euro sind reine Standgebühr für 14 Tage a 50 Euro Netto plus Mehrwertsteuer. Und ja klar war das die versuchte Kurzfassung, um den Rahmen nicht zu sprengen.

Dass ein mündlich erteilter Auftrag auch ein Auftrag ist, ist mir bekannt. Nur hat er ja den Vertrag nicht erfüllt! Die Standgebühr hat er mir zuletzt angedroht, als ich sagte, ich hole den Wohnwagen. Vorher hatte immer gesagt, er berechnet mir keine. Und die nun geforderte Standgebühr ist auch nur für die 14 Tage zwischen dem Tag, als ich den Wohnwagen das erste Mal mitnehmen wollte und dem tatsächlichen Tag, als ich ihn geholt habe). Der eine Polizist hatte die Rechnung über damals noch 700 Euro zufällig gesehen und gefragt, ob die auch noch dazu gehört und der Inhaber verneinte und tat sie schnell weg. Für mich war das damit erledigt. Jetzt wo ich so darüber nachdenke, haben wir sogsr darüber geredet, dass mit Bezahlung der ersten Rechnung alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind… ??

Du hattest doch schon einen Anwalt im Boot. Lass den machen.

Und die Werkstatt hatte Dir in den letzten 2 Jahren keine Rechnung über die standgebühr zukommen lassen, erst jetzt die vom Anwalt?

Den abgebrochenen Reparaturauftrag wirst wohl zu Recht bezahlt haben. Nach dem was du neschreibst hat er da wohl ca. 3-4 h dran verbracht bis du nicht mehr wollstest. Bei den "Standgebühren" würde ich es auch drauf ankommen lassen. Mit den GFK- und Holzarbeiten wärst du bei einem Bootsbauer vermutlich besser aufgehoben gewesen.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 11:06

Das war nur eine Rechtsberatung über den Adac. Die handeln aber nicht kostenfrei. Natürlich muss ich trotzdem zum Anwalt. Ich habe hier auch nur auf den Kommentar ganz oben re-agiert, weil dieser sich echauffiert, wieso man sich solche Gedanken macht.

Und nein, ich habe die letzten zwei Jahre nichts mehr von der Werkstatt gehört, zum Glück. Für mich war das längst abgehakt und erledigt.

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 11:09

Zitat:

@MariusG42 schrieb am 4. Juni 2023 um 12:26:58 Uhr:

Das hat alles 0 mit dem Thema zu tun und deswegen vergewaltigt ihr einen 3 Jahre alten Thread.

Wenn es dich nicht interessiert, wieso kümmert es dich dann? Meine ursprüngliche Aussage war eine Reaktion auf einen damaligen Kommentar, der belegen sollte, wieso sich manche Menschen sehr wohl im Vorfeld Sorgen und Gedanken machen. Freu dich einfach, dass du solche Probleme nicht hast und wünsche es anderen auch, anstatt von Vergewaltigung zu reden…

Themenstarteram 4. Juni 2023 um 11:13

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2023 um 10:05:33 Uhr:

Den abgebrochenen Reparaturauftrag wirst wohl zu Recht bezahlt haben. Nach dem was du neschreibst hat er da wohl ca. 3-4 h dran verbracht bis du nicht mehr wollstest. Bei den "Standgebühren" würde ich es auch drauf ankommen lassen. Mit den GFK- und Holzarbeiten wärst du bei einem Bootsbauer vermutlich besser aufgehoben gewesen.

Das war Arbeit von nichtmal 30 Minuten, die Kehderleiste zu entfernen und nachzuschauen. Was würdest du denn machen, wenn dein Auto zwei Monate in der Werkstatt festgehalten wird, ohne fass etwas passiert? Ich habe ja mehrfach um Erledigung gebeten. Und natürlich tritt man dann irgendwann zurück.ch bin wegen der Reparatur letztlich allein 1000 km gefahren, ohne auch nur einen Deut Verbesserung des Schadens zu erhalten. Im Übrigen sollte die Reparatur nur 400 Euro kosten, da leuchtet es kaum ein, wieso das bloße Öffnen schon 332,20 Euro gekostet hat.

Zitat:

@TinaMundinger schrieb am 4. Juni 2023 um 13:13:37 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2023 um 10:05:33 Uhr:

Den abgebrochenen Reparaturauftrag wirst wohl zu Recht bezahlt haben. Nach dem was du neschreibst hat er da wohl ca. 3-4 h dran verbracht bis du nicht mehr wollstest. Bei den "Standgebühren" würde ich es auch drauf ankommen lassen. Mit den GFK- und Holzarbeiten wärst du bei einem Bootsbauer vermutlich besser aufgehoben gewesen.

Das war Arbeit von nichtmal 30 Minuten, die Kehderleiste zu entfernen und nachzuschauen. Was würdest du denn machen, wenn dein Auto zwei Monate in der Werkstatt festgehalten wird, ohne fass etwas passiert? Ich habe ja mehrfach um Erledigung gebeten. Und natürlich tritt man dann irgendwann zurück.ch bin wegen der Reparatur letztlich allein 1000 km gefahren, ohne auch nur einen Deut Verbesserung des Schadens zu erhalten. Im Übrigen sollte die Reparatur nur 400 Euro kosten, da leuchtet es kaum ein, wieso das bloße Öffnen schon 332,20 Euro gekostet hat.

Ein unrealistischer Preis für eine grundhafte Reparatur der Fäulnisstelle. Dafür bekommt eine werkstatt die Nahtabdichtung evtl. hin. Mach dir mit der Zeit mal keine romantsichen Vorstellungen. an den alten Dingern etwas so zu demontieren, dass man es danach einwandfrei auch wieder ranbringt, das braucht seine Zeit und auch viel Geschick. Verfaultes Holz aus dem Dachbereich so auszutauschen, dass man das am Ende nicht sieht, das ist mit viel Aufwand verbunden. Ein Brett mit Dichtmasse draufschrauben und die ganze Kante silikonisieren ist billiger. Sieht dann aber auch beschissen aus.

Zitat:

@TinaMundinger schrieb am 4. Juni 2023 um 09:54:09 Uhr:

...

Nein, es gab keinen Reparaturversuch, der nicht gelungen ist.

Also ist er gelungen. Doppelte Verneinung

Bei den heutigen Stundensätzen (140,-€/h) hat er sich gerade mal 2h = 280,-€ mit dem Ding beschäftigt.

Anscheinend hast Du wie du erzählst eine Reparatur bis zum Ende/Erfolg gestoppt, aus welchen Gründen auch immer.

Zitat:

Daraufhin war er 5 Wochen nicht mehr erreichbar.

Es gibt auch mehrere Kommunikationsmöglichkeiten neben dem Telefon, z.B. E-Mail, Fax, Brief. Auch damit hätte man höflich um Rückruf bzw. Antwort bitten können. Ggf. hat er dein Anwaltgequatsche auch persönlich genommen und hatte einfach keinen Bock mehr auf dich.

Du hast den Wagen vor Beendigung der Arbeiten abholen wollen und dafür eben die genannten 2h Arbeit in Rechnung gestellt bekommen.

Das Pfandrecht ist normal, wenn du das Ding ohne Bezahlung der gestellten Rechnung abholen wolltest. Auch die Mehrkosten (Stellgebühren)

Sinnvoller wäre es gewesen, die Rechnung gleich, aber unter Vorbehalt zu begleichen.

So emotional wie du hier schreibst, ging das sicher auch nicht sachlich bei euren Gesprächen ab. Wer gleich mit Anwalt droht und auch dazu wirklich einschaltet, die Polizei holt, muss sich nicht über ein Hausverbot wundern.

Zitat:

Im Übrigen sollte die Reparatur nur 400 Euro kosten, da leuchtet es kaum ein, wieso das bloße Öffnen schon 332,20 Euro gekostet hat.

Manchmal dauert die Analyse/Begutachtung eines Schadens länger, als die spätere Reparatur. Zu der es anscheinend ja nicht mehr gekommen ist, da der Auftrag abgebrochen wurde.

Zitat:

Und die nun geforderte Standgebühr ist auch nur für die 14 Tage zwischen dem Tag, als ich den Wohnwagen das erste Mal mitnehmen wollte und dem tatsächlichen Tag, als ich ihn geholt habe)

Warum hast du den Wagen nicht gleich mitgenommen, dann wären keine Standgebühren angefallen. Notfalls hätte ich ihn auf die Straße geschoben.

Ob die 50,-€/Tag Kundenfreundlich sind, steht ja auf einem anderen Blatt bzw. evtl. sogar in seinen AGBs. Solche und noch viel höhere Gebühren sind z.B. bei Abschleppdiensten durchaus normal.

Eine Rechnung hat es ja damals auch dazu gegeben. Warum hast du dir keine Stornierung/Gutschrift auf die Rechnung ausstellen lassen, wenn die Rechnung aufgehoben wurde.

Das jetzt kurz vor der Verjährungsfrist die Rechnung, gemahnt wird, ist auch normal. Sei froh, das nicht noch Mahngebühren angefallen sind.

Bei einem Kunden mit dem ich soviel Ärger hatte, würde ich auch auf nix verzichten.

 

Was machst Du,wenn Dir eine Werkstatt Dein Fahrzeug nicht aushändigen will?

Also ich täte auch die Rennleitung holen.

"Unter Vorbehalt" zahlen und dann die Rechnung reklamieren

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