Anwaltsschreiben wegen Blinkerverkauf bei Ebay
Hallo,
ich habe vor vier Wochen Blinker für nur 10,90 Euro bei Ebay verkauft und habe heute einen Brief vom Anwalt im Briefkasten, dass man diese Blinker nicht verwenden kann, weil da Nupsis fehlen zum einbauen, daher haben sie keinen halt. Ich hatte sogar angeboten, dass ich ihn 5 Euro zurück überweise, obwohl die Nupsis meiner Meinung beim Versand noch dran waren. Soll ich die Anwaltskosten + Blinkerkosten dem Käufer überweisen, obwohl ich mich unschuldig fühle oder nicht???Wenn ich damit zum Anwalt gehe kostet es nochmehr...
Was würdet ihr tun???
Hier der Link der verkauften Blinker:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270425192279
Beste Antwort im Thema
Ich tippe auch drauf, dass es sich hier um wen handelt, der auf die schnelle Mark aus ist. Jeder normale Anwalt und auch eine Rechtsschutz würde den Fall wegen des geringen Streitwerts ablehnen.
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19 Antworten
was sind den nupsis?
nur wegen solche blinker zum anwalt gehen???war der käufer aufm kopf gefallen oder was war mit dem los?
mansche haben echt nichts zutun.
hast einen erwicht der gerne kohle kassieren will.
ich würde da keinen anwalt einschalten,überweis die volle kosten den käufer und gut is.
wenn der nicht drauf besteht dann soll der die blinker mit sekunden kleber dran machen
wegen 10.90€ rennt der Typ zum Anwalt? Der muß echt Langeweile haben und sicher eine RS-Versicherung oder einen befreundeten Anwalt.
Wieviel sollst du denn nun bezahlen?
Ich würde da behaupten,die Dinger waren bei Dir in Ordnung.Entweder sind die beim Versand kaputt gegangen (Paket war ja sicher versichert) oder der Typ hat die Halterungen beim Einbauversuch selber zerstört.
Er will schon alleine die Anwaltskosten von 48Euro erstattet haben, dann die Blinker mit Versand hin+ zurück dazu
Zusammen sind das 64 Euro, dann gibt der Anwalt nur eine Frist von 6 Tagen, üblich sind ja denke ich mal 14 Tage jedenfalls Gesetzlich oder?
was ist das für einer? wegen 10€
Hat der Käufer schon vorher mit dir Kontakt aufgenommen und dich auf den "Schaden" hingewiesen, oder ist der einfach so zum Anwalt gerannt ?
Der Käufer hatte vorher schon geschrieben und da habe ich zurück geschrieben, dass ich die Blinker ohne Garantie und Rücknahme verkauft habe und sie bei mir noch vollkommen OK waren,aber ich bin sogar ein Schritt auf ihn zugegangen und habe ihn vorgeschlagen sogar 40 Prozent des Kaufpreises zurück zu ersatten, obwohl ich das hätte gar nicht machen brauchen.
Wasn das fürn Spinner *lol*
Ich würds drauf ankommen lassen,wenn die wirklich noch heile waren,soll er dir erstmal beweisen
Ansich hätte ich gesagt, schmeiß es in Papierkorb.
Aber dieses Angebot 5,-€ zu erstatten, ist ja fast ein Eingeständnis, dass die Dinger defeckt waren. Ein Richter wird das jedenfalls so werten.
Das war völlig unclever. Verbuch es als Lehrgeld.
Nur weil du Garantie und Rücknahme ausschließt entbindet dich dies nicht davor die Beschaffenheit wie angeprießen auszuliefern, zudem musst du Garantie nicht ausschließen, da Garantie eh eine freiwillige Sache ist, was du ausschließen kannst ist die Gewährleistung, großer Unterschied und bei deiner Auktion nicht der Fall.
Wenn du Blinker für ein bestimmtes Modell verkaufst, muss dies auch dafür passen und GANZ sein, außer wenn du in der Beschreibung auf diesen Defekt oder fehlen der Nupsis hinweist. Da nützt auch der Ausschluss der Gewährleistung nichts.
Die Rücknahme hättest du in diesem Fall gar nicht verweigern dürfen, da die gelieferte Sache nicht der Beschreibung entsprach. Es liegt nun an dir zu beweisen, dass die fehlenden "Nupsis" bei dir vorhanden waren.
Zitat:
Ich würds drauf ankommen lassen,wenn die wirklich noch heile waren,soll er dir erstmal beweisen
Andersrum wird ein Schuh draus, der TE muss es beweisen.
Dies alles ist nicht meine Meinung zu dem Verhalten des Käufers, sondern nur meine Rechtsauffassung.
Aber mal ehrlich, versetzt euch in die Lage des Käufers, er ersteigert Blinker für sein Fahrzeug, diese passen durch fehlende Teile nicht, Ich persönlich würde mich auch nicht mit 40 % abspeisen lassen.
Wobei mir persönlich bei 10€ allein ein Gang zum Anwalt es nicht wert wären.
Aber wie schaut es z.B. mit Felgen aus welches z.B. 1000€ kosten nicht passen wegen fehlenden etwas, und der Verkäufer euch sagt, "komm bekommst 400€ zurück und gut" ?
Denke dem Käufer geht es um das Prinzip, man muss immer beide Seiten sehen nicht nur die eine Seite welche hier beschrieben wird.
Ich wusste ja leider nicht, dass der Käufer wegen so günstigen Blinkern mit dem Anwalt kommt...Wer denkt gleich an sowas?
Aber wahrscheinlich hast du Recht...wäre besser gewesen es nicht zu machen...Ich hoffe mal der Käufer liest hier nicht mit...
Mit Nupsis meine ich die Stifte,die von den Blinkern in den Kotflügel gehen. Die Blinker waren von Sonar.Der Verkäufer verlangte sogar,dass ich die Blinker sofort los schicke, da er diese dringend braucht.Ich habe sie deshalb am selben Tag noch versandt...
bist du dir sicher das der brief auch wirklich von einem anwalt kommt?
kann ja sein das der typ sich einfach nen passenden brief zusammengeschrieben hat ,
ruf mal die nummer der kanzlei die am briefkopf steht an und pass auf ob sich der gesprächspartner mit dem kanzleinamen meldet .falls ja frag nach ob sie den fall bearbeiten .
ich kenn da leute die haben mal versucht auf so ne ähnliche art zu geld zu kommen
Oder mal nach der Kanzlei Googlen
@ Kai70.
Ja,das kann auch anders rum laufen,deshalb mach ich immer von allen Seiten Fotos
Bin was Fotos angeht eh anders,liegt wohl am Hobby
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
@ Kai70.
Ja,das kann auch anders rum laufen,deshalb mach ich immer von allen Seiten Fotos
Bin was Fotos angeht eh anders,liegt wohl am Hobby
Ist nicht das verkehrteste
Ihr habt Recht...das werden wir in Zukunft auch immer machen...