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Anwat eiinschalten oder bringt das nix??
Hallo,
mir ist gestern was ungewöhnliches Passiert und zwar habe ich meinen A5 in FFM abgegeben zum Winterreifen Wechsel. Die Niederlassung in FFM war so freundlich und hat aus eigenen entscheiden meinen A5 von der Niederlassung 1 in FFM in eine andere zu fahren nachdem die Arbeit erledigt da die 2 Niederlassung nähe zu meiner Arbeitsstelle ist, aber da keine Werkstadt Termin frei war.
Soweit alles schön und gut nur ist dann das unfassbare passiert und zwar rufte mich Mittags die Niederlassung das mein Auto Abhol bereit wäre.
Leider wäre was mit meinem Auto passiert!!! Die Firma die das Auto von der einen Audi Niederlassung zur anderen gebracht hat, hat das Auto auf dem Hof abgestellt und ist beim ausrangieren in meine Tür gefahren O_o .
Mein Händler hat sich 100 mal entschuldigt und die extrene Firma übernimmt auch den Schaden natürlich usw. aber ich sehe Audi da trotzdem in der Verantwortung mich zu entschädigen zwar kommt heute ein gutachter wegen der Wertminderung aber das ist bei einem geschätzten Schaden (Tür wird getauscht) 1500€ davon kann man ca. 10% Wertminderung also lächerliche 150€. Und ich habe den ganzen Ärger, Audi verdient daran ja jetzt noch durch die Reperatur!!!!
Was soll ich da bei Audi noch rausholen im endeffekt habe ich meine Auto hingebracht und bekomme ein kaputtes wieder das kann ja wohl nicht sein, auch wenn es Audi nicht direkt passiert ist haben die doch die Firma beauftragt!!!
Soll ich ein Anwalt einschalten oder bringt das eh nix??
Was meint Ihr dazu??? Habe jetzt einen 8 Monate alten Unfall Wagen und bekomme dafür grad mal 150€ entschädigung !!!! Und von dem Autohaus nix!!!
Beste Antwort im Thema
@Pepperduster
Zitat:
Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast kannst du gerne klagen so lange die Versicherung die Kosten übernimmt, andernfalls zahlst du noch drauf
Tip: Spare dir das Geld und investiere es in einen Rechtschreibkurs einer VHS
Es müsste heißen "Rechtsschutzversicherung", also mit zwei "s". Soviel zu Deinem Spruch in Sachen Rechtschreibung.
...und immer schön den Ball flach halten...
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13 Antworten
Wieso 150 €, es gibt für die Wertminderung keine10 % Regel.
Ich sehe das so, daß Du Deine Ansprüche direkt gegen die Werkstatt - nicht gegen den "Subunternehmer" - richtest. Die sind für solche "Missgeschicke" versichert.
Wie hoch die Wertminderung auszufallen hat, entscheidet im Zweifelsfalle ein Gutachter.
Leihwagen, Aufwandsentschädigung, ggf. Verdienstausfall, ggf. Nutzungsausfall sind separat geltend zu machen.
Eine ganz ärgerliche Sache! Ich würde mich auch in den A... beißen, wenn es mir passieren würde.
Mehr als das oben genannte ist aber vermutlich nicht drinn.
Zitat:
Original geschrieben von Neumi17
Hallo,
mir ist gestern was ungewöhnliches Passiert und zwar habe ich meinen A5 in FFM abgegeben zum Winterreifen Wechsel. Die Niederlassung in FFM war so freundlich und hat aus eigenen entscheiden meinen A5 von der Niederlassung 1 in FFM in eine andere zu fahren nachdem die Arbeit erledigt da die 2 Niederlassung nähe zu meiner Arbeitsstelle ist, aber da keine Werkstadt Termin frei war.
Soweit alles schön und gut nur ist dann das unfassbare passiert und zwar rufte mich Mittags die Niederlassung das mein Auto Abhol bereit wäre.
Leider wäre was mit meinem Auto passiert!!! Die Firma die das Auto von der einen Audi Niederlassung zur anderen gebracht hat, hat das Auto auf dem Hof abgestellt und ist beim ausrangieren in meine Tür gefahren O_o .
Mein Händler hat sich 100 mal entschuldigt und die extrene Firma übernimmt auch den Schaden natürlich usw. aber ich sehe Audi da trotzdem in der Verantwortung mich zu entschädigen zwar kommt heute ein gutachter wegen der Wertminderung aber das ist bei einem geschätzten Schaden (Tür wird getauscht) 1500€ davon kann man ca. 10% Wertminderung also lächerliche 150€. Und ich habe den ganzen Ärger, Audi verdient daran ja jetzt noch durch die Reperatur!!!!
Was soll ich da bei Audi noch rausholen im endeffekt habe ich meine Auto hingebracht und bekomme ein kaputtes wieder das kann ja wohl nicht sein, auch wenn es Audi nicht direkt passiert ist haben die doch die Firma beauftragt!!!
Soll ich ein Anwalt einschalten oder bringt das eh nix??
Was meint Ihr dazu??? Habe jetzt einen 8 Monate alten Unfall Wagen und bekomme dafür grad mal 150€ entschädigung !!!! Und von dem Autohaus nix!!!
Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast kannst du gerne klagen so lange die Versicherung die Kosten übernimmt, andernfalls zahlst du noch drauf
Tip: Spare dir das Geld und investiere es in einen Rechtschreibkurs einer VHS
Zitat:
Was soll ich da bei Audi noch rausholen im endeffekt habe ich meine Auto hingebracht und bekomme ein kaputtes wieder das kann ja wohl nicht sein,
Auch wenn man deinen Ärger allgemein verstehen kann, aber wie falsch ist diese Aussage denn bitte? Du bekommst ein 100%ig repariertes Auto wieder, das in den Zustand vor dem Schaden gesetzt wird, plus eine Wertminderung, plus eine Aufwandsentschädigung.
Was willst du denn noch mehr, wenn du da jetzt ne Beule und ein Kratzer in der Tür hast wird diese eben komplett ausgetauscht gegen eine NEUE, eingepasst, alles optisch angepasst und ist wie neu bzw. neuer als vorher!
Ein von der Vertragswerkstatt reparierter Schaden, bzw. in diesem Fall evtl. sogar Bagatellschaden/Blechschaden durch Parkrempler macht dein Auto auch nicht gleich zum "Unfallfahrzeug" - ansonsten bekommst du die entsprechende Wertminderung eben ersetzt.
@Pepperduster
Zitat:
Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast kannst du gerne klagen so lange die Versicherung die Kosten übernimmt, andernfalls zahlst du noch drauf
Tip: Spare dir das Geld und investiere es in einen Rechtschreibkurs einer VHS
Es müsste heißen "Rechtsschutzversicherung", also mit zwei "s". Soviel zu Deinem Spruch in Sachen Rechtschreibung.
...und immer schön den Ball flach halten...
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
@Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Zitat:
Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast kannst du gerne klagen so lange die Versicherung die Kosten übernimmt, andernfalls zahlst du noch drauf
Tip: Spare dir das Geld und investiere es in einen Rechtschreibkurs einer VHS
Es müsste heißen "Rechtsschutzversicherung", also mit zwei "s". Soviel zu Deinem Spruch in Sachen Rechtschreibung.
...und immer schön den Ball flach halten...
Oh, haste einen Fehler gefunden. Ja ja ??
@TE
Der/dein Schaden ist ärgerlich, aber die Schuldfrage ist geklärt, ein Gutachter ist eingeschaltet und du erhälst vollen Schadenersatz.
Wo soll dir ein Anwalt helfen?
Warum in aller Welt, wird bei jeder "Kleinigkeit" immer nach einem Anwalt geschrien?
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
@Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Zitat:
Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast kannst du gerne klagen so lange die Versicherung die Kosten übernimmt, andernfalls zahlst du noch drauf
Tip: Spare dir das Geld und investiere es in einen Rechtschreibkurs einer VHS
Es müsste heißen "Rechtsschutzversicherung", also mit zwei "s". Soviel zu Deinem Spruch in Sachen Rechtschreibung.
...und immer schön den Ball flach halten...
....
Wart ihr nicht beim Bund? Es heißt Dreiecktuch und nicht Dreieckstuch. Man sagt schließlich auch nicht Schamslippe.
Ohhh ne, es heißt Rechtschutzversicherung und nicht Rechtsschutzversicherung.
Das kommt von Recht und nicht von Rechts.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Ohhh ne, es heißt Rechtschutzversicherung und nicht Rechtsschutzversicherung.
Das kommt von Recht und nicht von Rechts.
Treffer in der Duden-Suche
Rechts|schutz|ver|si|che|rung, die: Versicherung für die bei Rechtsstreitigkeiten entstehenden Kosten.
Quelle: Duden - Deutsches Universalwörterbuch
hier der passende Link
Lieber TE, hoffe die Post's haben dir bei deinem Problem geholfen. Wenigstens diejenigen, die sich auf das "Thema" bezogen.
Bei der Fraktion "Rechtschreibung" geht es nur noch um, wer hat Recht, Rechter, "am Rechtesten" .
Und erspart mit jetzt den Post "diese" Steigerung ist falsch. Weiß ich selber. Wollte nur mal anmerken, wir sind nicht im Rechtschreibforum.
Gruß
Frank, Anwalt einschalten damit ich "meine" Steigerung zurücknehme bringt nix.
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Zitat:
Ohhh ne, es heißt Rechtschutzversicherung und nicht Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
Das kommt von Recht und nicht von Rechts.
Rechtsschutzversicherung ist korrekt da hatte HamburgDino schon richtig aufgepasst.
Nur war ich bis dato genau deiner Meinung gewesen, deswegen war es ja auch kein Rechtsschreibfehler ( schreibe ja mit links und absichtlich mit 2x s) sondern ein Gedankenfehler.