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Anzahl der Unfälle - Angabe im Kaufvertrag

Themenstarteram 27. Oktober 2014 um 16:44

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe unseren Twingo 2011 gebraucht beim Renault-Händler erworben. Das Fahrzeug war als Unfallwagen deklariert, Schaden aber behoben. Im Kaufvertrag wurde festgehalten zum Unfall "Anzahl: 1, rep. Heckschaden."

Nun bin ich gerade dabei, den Wagen beim selben Händler wieder in Zahlung geben zu wollen zwecks Neuwagenkauf. Bei den Preisverhandlungen heute war noch ein Punkt offen (Inzahlungnahmepreis) geblieben, weswegen ich noch nicht unterschrieben habe. Der Verkäufer rief vorhin zurück, um mir den Inzahlungnahmepreis zu nennen. Dabei wurde zur Untermauerung des Preises auf die Historie des Fahrzeuges abgehoben, welche ja eigentlich sauber sei, wären da nicht die zwei (!!) Unfallschäden.

Auf meine Antwort an den Verkäufer, das Fahrzeug wurde mir damals von ihm persönlich als Unfallwagen mit 1 angegebenen Schaden verkauft, Stille am Telefon.

Ich will jetzt hier keine große Aktion vom Zaun brechen, aber mich interessiert schon mal, wie man damit umgeht, wenn das Fahrzeug laut Vertrag einen Unfall hatte, hinterher aber herauskommt, dass es zwei waren. Wenn ich den Wagen jetzt weiterveräußere, muss ich dann angeben, dass er zwei Unfälle hatte, obwohl ich ihn mit einem gelisteten Schaden gekauft habe und er in meinem Besitz unfallfrei ist?

Abgesehen davon, dass mir gerade gehörig die Laune vergangen ist, bei dem Händler ein weiteres Auto zu kaufen...

Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2014 um 16:58

Wenn er 2 Schäden hatte, du aber nur von einem Schaden in kenntnis gesetzt wurdest, ist das eine Arglistige Täuschung.

Ich würde versuchen mit dem Händler eine vereinbarung zu treffen, sollte dieser nicht bereit dafür sein, anwalt holen.

Das sowas mittlerweile auch bei Vertragspartnern gang und gäbe ist, ist echt beschämend.

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am 27. Oktober 2014 um 16:57

Als allererstes Nachhaken beim Händler,

ob nun 1 oder 2 mal Bum Peng.

Sind auch nur Menschen und war eventuell ein Irrtum

seitens des Verkäufers.:D

am 27. Oktober 2014 um 16:58

Wenn er 2 Schäden hatte, du aber nur von einem Schaden in kenntnis gesetzt wurdest, ist das eine Arglistige Täuschung.

Ich würde versuchen mit dem Händler eine vereinbarung zu treffen, sollte dieser nicht bereit dafür sein, anwalt holen.

Das sowas mittlerweile auch bei Vertragspartnern gang und gäbe ist, ist echt beschämend.

Lol, ist ja ne goile G'schichte... :)

Du bist imo in der besseren Position, daher, einigt Euch auf den von Dir

"erhofften" Preis, ansonsten, kannste ja nen Wink geben, Richtung.

Den Kaufvertag wg. Täuschung zu widerrufen, mithilfe eines RA

(natürlich abzüglich der gefahrenen Km, d.h. pro km, 0,3 cent abzug)

Grüße und berichte mal.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 15:25

Pro km 0,3 Cent Abzug? Das kann doch nicht stimmen... Dann würden ja bei 20.000km bloß 60€ in Abzug gebracht.

Für den von mir "erhofften" Preis müsste er das Inzahlungnahmeangebot fast verdoppeln - wird eher nicht passieren.

Morgen Abend mehr. Aber die Tendenz geht momentan echt eher dahin, den Twingo zu reparieren (Spur richten, Zahlnriemenwechsel, große Inspektion; dazu nächstes Jahr evtl. neue Kupplung und neuen Auspuff, plus bei gegebener Zeit wohl neuen OT-Geber) und dann noch ein wenig weiterzufahren. Auch wenn er innen an allen Ecken und Enden klappert und scheppert, keine Klima hat und keine hinteren Türen.

am 28. Oktober 2014 um 15:26

wenn ich mich nicht irre sind es 30ct pro km

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 15:29

Das wären dann 6.000€ und deutlich mehr als der ursprüngliche Kaufpreis ;)

auto privat verkaufen, 2schäden angeben, sich über mehrerlös im vergleich zur inzahlungnahme freuen.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 18:50

Zitat:

@BMWRider schrieb am 28. Oktober 2014 um 19:21:14 Uhr:

auto privat verkaufen, 2schäden angeben, sich über mehrerlös im vergleich zur inzahlungnahme freuen.

Ist ja drin bei den Autobörsen... Aber in einer Region, wo nahezu in jedem Haushalt einer mit Anrecht auf VW-WA-Konditionen lebt, einen gebrauchten Twingo loszuwerden, ist gar nicht so easy... ;)

Zitat:

@CLS-Junkie schrieb am 28. Oktober 2014 um 16:26:51 Uhr:

wenn ich mich nicht irre sind es 30ct pro km

..stimmt,

Verdammt, komme mit der neuen Wähung einfach nicht klar.. :)

Bzgl. Abzug, da gibt es auch "Freikilometer"..hier am besten einen RA fragen..

30ct pro Km sind doch zu viel. Ich denke so hoch sind die Betriebskosten pro Km (also inkl. Sprit). Deswegen denke ich, dass es weniger sein sollte. Bei Leasingfahrzeugen kosten Mehrkilomter etwa 10-15 ct. Und bei einem Gebrauchtwagen dürfen es noch weniger sein. Aber ich würde auch wie Guzzi97 sagen - am besten RA fragen.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 18:33

Laut Datenbank des Autohauses wurden zwei Heckschäden registriert, im Abstand von 300km bzw. etwas mehr als zwei Wochen. Der eine Schaden doppelt so hoch wie der andere. Der Wagen war demnach eigentlich schon wirtschaftlich tot, ist aber vom Vorbesitzer repariert und noch rund 6 Monate gefahren worden bis ich ihn gekauft habe. Die Schadensvermerkung ist aber in der Datenbank nicht ganz plausibel zu erkennen. Der Verkäufer will sich die Fahrzeugakte aus dem Archiv des Haupthauses geben lassen. Naja. Glaube noch nicht wirklich, dass ich da noch Info erhalte... Ich werde mir mal die Telefonnummer des Vorbesitzers raussuchen und den direkt befragen. Name und Anschrift stehen ja im Brief.

Habe wie schon angekündigt keinen neuen Twingo gekauft und werde unseren behalten.

Themenstarteram 8. November 2014 um 23:19

Da der Verkäufer leider immer noch schweigt und mir die zugesagte Info nicht gegeben hat (man kann sich echt in Menschen täuschen!), werde ich am Montag mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und mich anwaltlich beraten lassen.

Rückfrage beim Vorbesitzer ergab die Bestätigung von zwei Unfallschäden sehr kurz nacheinander.

Wollte den Twingo nun eigentlich bei einem Händler einer anderen Marke in Zahlung geben, der mir auf Basis des einen Unfalls ein Inzahlungnahmeangebot gemacht hatte. Ich hoffe, der zweite Unfall versaut mir das Vorhaben jetzt nicht...

Zu allem Überfluss hat das ausgesuchte Lagerfahrzeug dort eine Beschädigung am Radlauf/Stoßfänger, wo mindestens lackiert oder gar ausgetauscht werden muss. Hab ich heute nach Ladenschluss erst gesehen, als ich nochmal durch die Ausstellung gegangen bin. :( Gilt der Neue dann auch gleich wieder als Unfallfahrzeug? Der hat noch keinen Kilometer am Straßenverkehr teilgenommen und ist trotzdem schon verschrammt. Muss ich dann auch mal klären.

Ich glaub, ich geb meiner Frau mein Auto und fahr Fahrrad, das macht weniger graue Haare ;)

Für Reparaturen oder Instandsetzungen an nicht zugelassenen Neufahrzeugen gibt es eine sep. Regelung. "...mit den Mitteln der Herstellers.... " oder so etwas. Ich krieg aber den Satz nicht mehr ganz zusammen, ich hatte das aber mal in meiner Zeit bei einem Sonderfahrzeughersteller. Ich glaube, wenn man Teile komplett austauschen würde, dann müsste man das nicht angeben, zB kompletter neuer Stoßfänger oder Sitz. Beim Nachlackieren geht das ja prinzipiell nicht.

Ich hätte das im Beisein des Verkäufers mit den Verkaufsleiter und dem Geschäftsführer oder Inhaber des AH geregelt. Und zwar sofort nach diesem ersten komischen Telefonat. So etwas kann´s ja gar nicht geben.

Themenstarteram 10. November 2014 um 19:48

Zur Berechnungsgrundlage:

Faustformel 0,67% pro gefahrene 1000km vom Kaufpreis abziehen.

Diese Faustformel geht davon aus, dass ein PKW nach 150.000km keinen Wert mehr hat.

Die Rechtsprechung hat sich aber angepasst, und geht mittlerweile davon aus, dass Autos heute auch 300.000km und mehr halten. Deswegen kommt eher folgende Formel zur Anwendung (bei Gebrauchtwagen): (Kaufpreis x Laufleistung des PKW bei Übergabe an den Kunden) / erwartbare Gesamtlaufleistung

Die erwartbare Gesamtlaufleistung kann unterschiedlich sein. Für Klein- und Kompaktwagen z.B bis 200.000km, größere Autos auch 350.000km und mehr.

Ganz spannender Link: http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

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