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Anzahl Vorbesitzer

Themenstarteram 31. August 2012 um 5:45

hallo,

ich hab mal eine kleine frage:

ich hab mir gestern ein auto angeschaut, welches ich gerne kaufen möchte. als ich aber die anzahl der vorbesitzer gelesen hatte bin ich ein wenig stutzig gewurden (4). der händler hat gemeint, das der vorbesitzer mehrfach umgezogen ist und damit der eintrag (anzahl der vorbesitzer) gestiegen ist. kann das sein, das bei adresswechsel auch die anzahl der vorbesitzer sich verändert?

danke für eure antworten

Beste Antwort im Thema

Die Anzahl der Vorbesitzer ändert sich immer nur dann, wenn ein neuer Halter eingetragen wird. Sonst nicht.

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Kommt drauf an, in meinem Falle kann es nicht sein.

Ich bin auch schon umgezogen im gleichen Landkreis, da hat sich nur die Adresse im Schein geändert, aber im Brief steht noch meine alte Adresse drin. Also kein weiterer Vorbesitzer (habe das zweite Auto von oben neu gekauft gehabt).

Allerdings hat dieser Wagen durch die Gasumrüstung 2007 die EU-Fahrzeugpapiere mit Teil I und Teil II bekommen.

Wie das bei alten Dokumenten oder zwischen fremden Landkreisen ist, weiß ich nicht.

Wobei ich fürs Umziehen und bauen auch schon mal einen Fiesta Courier hatte, der mit mir insgesamt vier Vorbesitzer hatte.

Wobei man das dem Auto dann auch definitiv angemerkt hat. Runtergerockte Kiste vom Allerfeinsten. Konnte ich so in die Presse schieben.

cheerio

am 31. August 2012 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von otiv

hallo,

ich hab mal eine kleine frage:

kann das sein, das bei adresswechsel auch die anzahl der vorbesitzer sich verändert?

danke für eure antworten

Hi Otiv

Prinzipiell Ja

dazu werden die "alten" Briefe beim ummelden zwar ungültig gestemmpelt aber wieder mitgegeben und somit kann man am unveränderten Halternamen auch sehen dass der Neue auch der Alte Halter blieb und nur die Adresse geändert wurde.

gibt es die "Alten" nicht mit wäre ich vorsichtig mit dem glauben der Aussage.

lG Frank

Nachdem ich mir Autos mit 4-6 Haltern angeschaut hatte, habe ich beschlossen in den Suchmasken von Autoscout und Mobile nur noch nach maximal 2 Haltern zu suchen.

Vielleicht entging mir da das eine oder andere Schnäppchen, aber mit der 2-Halter Suche lief bei mir der Gebrauchtwagenkauf besser was die Folgekosten anging.

Lass dir doch einfach den Brief zeigen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Lass dir doch einfach den Brief zeigen. ;)

Und was bringt ihm das?! :confused:

Da steht lediglich drin "Anzahl Vorbesitzer: 4".

Die Anzahl der Vorbesitzer ändert sich immer nur dann, wenn ein neuer Halter eingetragen wird. Sonst nicht.

Tecci: aber bei Umzug außerhalb des Zulassungsbezirkes doch auch, oder?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Tecci: aber bei Umzug außerhalb des Zulassungsbezirkes doch auch, oder?

Ich bin zwar nicht Tecci, aber, wenn du außerhalb des Zulassungsbezirks umziehst, wird sich auch nichts an der Anzahl der Vorhalter ändern. Es gibt nur einen weiteren Briefeintrag.

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Tecci: aber bei Umzug außerhalb des Zulassungsbezirkes doch auch, oder?

Ich bin zwar nicht Tecci, aber, wenn du außerhalb des Zulassungsbezirks umziehst, wird sich auch nichts an der Anzahl der Vorhalter ändern. Es gibt nur einen weiteren Briefeintrag.

Da bin ich ja beruhigt. Dursch mein ganzes hin und her ziehen wäre mein Wagen praktisch unverkäuflich. Ich habe nichts abgestempeltes bekommen, aber auch nicht danach gefragt. Dafür habe ich allerdings den Kaufbeg des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Lass dir doch einfach den Brief zeigen. ;)

Und was bringt ihm das?! :confused:

Da steht lediglich drin "Anzahl Vorbesitzer: 4".

Und der Name des Halters!

Zitat:

Original geschrieben von picard95

Nachdem ich mir Autos mit 4-6 Haltern angeschaut hatte, habe ich beschlossen in den Suchmasken von Autoscout und Mobile nur noch nach maximal 2 Haltern zu suchen.

 

Vielleicht entging mir da das eine oder andere Schnäppchen, aber mit der 2-Halter Suche lief bei mir der Gebrauchtwagenkauf besser was die Folgekosten anging.

Man muß auch zwischen "de jure" und "de facto" - Vorbesitzern unterscheiden:

 

Beispiele:

 

- Ein Arbeitnehmer übernimmt seinen Firmenwagen in Privatbesitz

- Ein Halter überträgt ein Fahrzeug proforma an seinen Ehepartner, damit dieser versicherungstechnisch Fahrpraxis nachweisen kann

- Tageszulassungen von Händlern und Jahreswagen zeigen auch einen Vorbesitzer mehr, ohne daß das dem Wagen per se abträglich wäre

 

Es lohnt sich evtl. mal genauer hinzugucken.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von picard95

Nachdem ich mir Autos mit 4-6 Haltern angeschaut hatte, habe ich beschlossen in den Suchmasken von Autoscout und Mobile nur noch nach maximal 2 Haltern zu suchen.

Vielleicht entging mir da das eine oder andere Schnäppchen, aber mit der 2-Halter Suche lief bei mir der Gebrauchtwagenkauf besser was die Folgekosten anging.

Man muß auch zwischen "de jure" und "de facto" - Vorbesitzern unterscheiden:

Beispiele:

- Ein Arbeitnehmer übernimmt seinen Firmenwagen in Privatbesitz

- Ein Halter überträgt ein Fahrzeug proforma an seinen Ehepartner, damit dieser versicherungstechnisch Fahrpraxis nachweisen kann

- Tageszulassungen von Händlern und Jahreswagen zeigen auch einen Vorbesitzer mehr, ohne daß das dem Wagen per se abträglich wäre

Es lohnt sich evtl. mal genauer hinzugucken.

sehr interessantes Thema. Ich hatte auch schon mehrere Fahrzeuge bei denen zwei der oben genannten Fälle angeblich zu trafen. Nachweis gab es allerdings keinen, beim Wiederverkauf musste ich dann auch auf die Gutgläubigkeit des Käufers hoffen.

Ganz generell:

Wenn ein Wagen "de jure" 4 Vorhalter hatte, aber "de facto" nur 2,

darf ich das Auto mit 2 Vorhaltern bewerben, bzw. im Kaufvertrag (evtl. mit Erklärung) vermerken?

Grüsse

Nein, du musst immer die Anzahl der Vorhalter wie in der ZB II angegeben beschreiben.

@Martin: Durch einen Umzug ändert sich ja gerade nicht der Halter. Wenn du in A wohnst und das Auto ist auf dich zugelassen, ziehst um nach B, dann ändert sich an dir als natürliche Person in der Haltereigenschaft nichts. Nur die Adresse halt. Eine neue Adresse ist aber kein neuer Halter. Anders wäre es zum Beispiel, wenn eine Firma A GmbH Halter ist und einen neuen Namen annimmt, meinetwegen A+B GmbH, dann gibt es einen neuen Halter, obwohl die Firma vielleicht als Einheit immer doch die allergleiche ist.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von dieselschwabe

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

 

Man muß auch zwischen "de jure" und "de facto" - Vorbesitzern unterscheiden:

 

Beispiele:

 

- Ein Arbeitnehmer übernimmt seinen Firmenwagen in Privatbesitz

- Ein Halter überträgt ein Fahrzeug proforma an seinen Ehepartner, damit dieser versicherungstechnisch Fahrpraxis nachweisen kann

- Tageszulassungen von Händlern und Jahreswagen zeigen auch einen Vorbesitzer mehr, ohne daß das dem Wagen per se abträglich wäre

 

Es lohnt sich evtl. mal genauer hinzugucken.

sehr interessantes Thema. Ich hatte auch schon mehrere Fahrzeuge bei denen zwei der oben genannten Fälle angeblich zu trafen. Nachweis gab es allerdings keinen, beim Wiederverkauf musste ich dann auch auf die Gutgläubigkeit des Käufers hoffen.

Das ist etwas unüblich, denn

 

- Firmen stehen als solche immer im Brief

- Wenn der erste Besitzer Ludwig Müller, Autostraße 2 in 12345 Musterstadt ist und der zweite Lieschen Müller unter der gleichen Anschrift, wäre das schon mal ein starkes Indiz

- Händler stehen dann als solche auch im Brief und Neuwagen, die die im Umkreis von selbigen Produktionsstandorten ziemlich genau ein Jahr gehalten wurden, dürften auch tatsächlich Jahreswagen sein

 

Aber weitere Dokumente wie Kaufverträge sind natürlich immer gut.

 

Zitat:

Original geschrieben von dieselschwabe

Wenn ein Wagen "de jure" 4 Vorhalter hatte, aber "de facto" nur 2,

darf ich das Auto mit 2 Vorhaltern bewerben, bzw. im Kaufvertrag (evtl. mit Erklärung) vermerken?

 

Grüsse

Wie Tecci schon schrieb, nein, aber man sollte darauf hinweisen (falls es der Wahrheit entspricht und man es am besten belegen kann).

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