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Anzahlt der Halter des kfz

Themenstarteram 30. September 2017 um 15:06

Hallo,

Vor 2 tagen habe Ich ein gebrauchtes Auto von ein Privat-verkaeufer gekauft. In vertrag is geschrieben dass die anzahl der Halter sind 2. Aber in KfZ brief es gibt insgesamt 3 zulassungen bevor meine Zulassung. Ich verstehe nicht warum die erste zulassung fangt mit 0 an. In KfZ brief ist so geschrieben:

Erste Zulassung-> Anzahl der vorhalter :0

Zweite Zulassung-> Anzahl der vorhalter:1

Dritte Zulassung->Anzahl der vorhalter:2

Vierte Zulassung(zu mir)-> Anzahl der vorhalter:3

Ich moechte nur wissen ob Ich ein recht habe? Wie viel chanzen dass Ich bekomme die

Entschädigung Geld zurueck wann Ich zu einem Anwalt gehe.

Bitte Entschueldigen Sie mein Deutsch. Ich bin relativ neu hier in Deutschland. Ich hoffe Sie verstehen was Ich meine und mir entsprechen helfen koennen. Danke

Beste Antwort im Thema

In der Regel wird im Vertrag die Anzahl an Vorhaltern festgehalten. In dem Fall sind es zwei (vor dem Verkäufer) und somit wäre das korrekt.

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Bei der ersten Zulassung ist die Anzahl der Vorhalter logischerweise 0.

Somit alles korrekt und es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2017 um 17:08:46 Uhr:

Bei der ersten Zulassung ist die Anzahl der Vorhalter logischerweise 0.

Somit alles korrekt und es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Ist natürlich Quatsch. Er fragte nicht nach der Zahl der Vorhalter bei Neuzulassung, sondern was richtig ist. Bei drei Zulassungen vor ihm sind es eben drei (Vor-)Halter. Und wenn der Verkäufer nur zwei angibt, ist das falsch.

@Robert_1212: sind es denn tatsächlich drei verschiedene Halter? Vielleicht gab es nur einen Eintrag mehr wegen einer Namensänderung oder Ähnlichem? Ansonsten, bezüglich einer möglichen Erstattung denke ich nicht, dass du da große Chancen hast, so entscheidend sind die Vorhalter heutzutage bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung nicht mehr. Kommt auch noch ein bisschen auf das Fahrzeug an.

Themenstarteram 30. September 2017 um 15:36

Danke,

Vielleicht verstehe Ich die unterschied zwischen begriffe nicht. Koennen Sie mir informieren was ist die unterschied zwischen vorbesitzer, vorhalter und halter. Das Auto hatte 3 zulassungen -> dass heisst 3 verschiede halter des fahrzeugs, dann warum die halter sollte 2 sein. dass verstehe Ich nicht. Ich habe so viel in internet versucht die begriffe zu verstehen aber das verstehe Ich noch nicht. Koennen Sie das noch erklaeren?

In der Regel wird im Vertrag die Anzahl an Vorhaltern festgehalten. In dem Fall sind es zwei (vor dem Verkäufer) und somit wäre das korrekt.

Themenstarteram 30. September 2017 um 15:53

@Tecci6N: Ja keine Name Aenderung. Es gibt 3 zulassungen hinten mir. Warum "so entscheidend sind die Vorhalter heutzutage bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung nicht mehr"? So weit Ich weiss das Auto sollte billiger sein. Fuer mich war kein problem. Problem ist dass der Verkaufer hat versprochen die winter reifen die naechste Tag kostenlos geben weil er zu Arbeit gehen musste und die reifen zu Hause vergessen. Ich habe das ignoriert und vertrauet. Aber Jedzt sagt er Ich muss extra 150 euro bezahlen fuer winterreifen. Ich habe entschieden dass Ich werde 500 zu anwalt geben aber nicht die 150 euro zu betruger Zahlen. Problem ist Ich habe kein nachweis/vertrag dass er winterreifen mit Auto geben musste. Ich habe anderes punkt aber wo Ich recht habe.

Themenstarteram 30. September 2017 um 15:57

@Dhardt: Jedzt verstehe Ich vorhalter heisst vor dem halter!. Aber in vertrag ist nur Halter nicht vorhalter.

Zitat:

@Robert_1212 schrieb am 30. September 2017 um 17:57:04 Uhr:

Aber in vertrag ist nur Halter nicht vorhalter.

Dann ist das in deinem Fall falsch. Aus Sicht des Verkäufers müsste es heißen: 3 Halter oder 2 Vorhalter.

 

Und nochmal wegen dem Thema billiger: früher ging man davon aus, dass die Zahl der Halter ein wichtiger wertbildender Faktor wäre. Von dieser Sichtweise ist man ein bisschen abgekommen, es geht eher um den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs. Aber wie gesagt, es kommt halt auch drauf an, was es für ein Auto ist und über welchen Kaufbetrag wir hier reden.

 

Und das darf man auch nicht mit der Geschichte um die Winterreifen vermischen, das wird gesondert betrachtet.

Die Anzahl der Halter im Kaufvertrag ist eine Eigenschaftenzusicherung, genau wie der Km Stand oder das Baujahr.

Wenn diese Angaben nicht stimmen hat der Verkäufer ein Problem.

Viel wirst Du da nicht fordern können. Nenne einfach eine Summe die 5 % des Kaufpreises ausmacht, dann liegst Du so ungefähr im richtigen Rahmen.

Das mit dem Anwalt ist so eine Sache. Vor dem Einschalten eines Anwaltes solltest Du mindestens den Verkäufer per Einschreiben auffordern, Dir eine Kaufpreisminderung zu erstatten oder das Fahrzeug zurückzunehmen und Dir Deine Kosten für die Kennzeichen und Anmeldung zu erstatten.

Falls der Verkäufer auf ein Schreiben deines Anwaltes wegen Minderung diese einfach bezahlt, dann muss er deinen Anwalt nicht auch noch bezahlen wenn du Ihn nicht ( mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens ) vorher dazu aufgefordert hast.

Zitat:

@Robert_1212 schrieb am 30. September 2017 um 17:06:15 Uhr:

In vertrag is geschrieben...

Scanne den Vertrag (mit schwärzung von Namen/Adressen) doch mal bitte ein und lade ihn hier hoch...

...je nach dem woher der Vordruck stammt, werden hier unterschiedliche Begriffe/Defintionen genannt!

War das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes noch angemeldet?

Was die Preisminderung angeht, hängt diese davon ab um was für ein Fahrzeug es sich handelt, welche Laufleistung es hat und den Verkaufspreis den es zu mindern gilt!

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. September 2017 um 17:23:42 Uhr:

Vielleicht gab es nur einen Eintrag mehr wegen einer Namensänderung oder Ähnlichem?

Bei einer Namens-/Adressänderung wird die im Feld B(1) eingetragene Anzahl der Vorhalter aber nicht geändert!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 30. September 2017 um 22:31:18 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 30. September 2017 um 17:23:42 Uhr:

Vielleicht gab es nur einen Eintrag mehr wegen einer Namensänderung oder Ähnlichem?

Bei einer Namens-/Adressänderung wird die im Feld B(1) eingetragene Anzahl der Vorhalter aber nicht geändert!

Das ist mir schon klar. Es ging darum herauszufinden, ob der TE da vielleicht einen Denkfehler drin hat aufgrund der deutschen Begrifflichkeiten...

 

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 7:32

Hallo,

Hier sind die Scans von kfz Brief 2 und Vertrag. Danke fuer die hilfe. Ein anderes punkt ist dass in Vertrag koennen Sie sehen dass ist geschrieben dass das kfz nicht kommerzielle benutzt wurde,, Aber der erste Halter war ein Firma. Folgende sind Details von Fahrzeug:

Opel Astra 1.6 Edition B.J 2015, Km-stand : ~30000 km

Bild-1
Bild-2
Bild-3
am 1. Oktober 2017 um 11:46

Der erste Halter war eine Firma - war die Firma evt ein Autohaus und das Fahrzeug ein Vorführwagen ?

Bei 5 Monaten Anmeldedauer ist das sicher keine Tageszulassung, obwohl manche Verkäufer das gerne behaupten.

Daher werden diese 5 Monate als Halter mitgezählt. ( Halter Nr 1 )

dann von Oktober 2015 bis Juni 2017 ( Halter Nr 2 )

dann von Juni 2017 bis September 2017 ( Halter Nr 3 )

Ab Ende September 2017 Du als Käufer ( Halter Nr 4 )

Jetzt ist erst einmal die Frage ob der Verkäufer zum Zeitpunkt Ende September 2017 auch als Halter eingetragen war, oder ob er das Fahrzeug mit Unfallschaden gekauft hat und repariert weiterverkauft hat.

Und natürlich ist in dem Vertrag Kein Unfallfrei zugesichert . Aber auf Grund der Beschreibung : beide Stosstangen sowie die Beifahrertür lackiert, stellt sich hier die Frage was das genau für ein Unfall war und ob nicht evt doch mehr an dem Fahrzeug neu lackiert worden ist und ob der Unfallschaden fachgerecht repariert worden ist.

Das kann Dir eine Karosseriewerkstatt beantworten.

Der Kaufpreis ist für ein 2,5 Jahre altes Fahrzeug doch sehr günstig und wenn das Fahrzeug ordentlich repariert worden ist würde ich maximal eine Minderung in Betracht ziehen.

Ob sich aber wegen ein paar Euro da ein Anwalt lohnt - das musst Du dann entscheiden.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 14:10

Ja der verkaufer auch der Halter ist. Der hat repariert und weiter verkauft. Der hat gesagt war kein unfall aber kleine delle an der beifahrertuer und eine kleine delle an der vorne stosstange. Was meinst Du mit Der kaufpris ist sehr guenstig oder sollte sehr guentig sein? Wie viel denkst Du Ich bekommen kann wann ist das so wie geschrieben. Danke

am 1. Oktober 2017 um 18:28

Der Kaufpreis, den Du bezahlt hast ( 8650 € ) für ein 2,5 Jahre altes Fahrzeug mit erst 30 TKm ist an der unteren Grenze der üblichen Angebote, die sonst um die 10.000 € liegen.

Du hast also ca 60 % des Neupreises für das Fahrzeug bezahlt, was bei einem 2,5 Jahre alten Fahrzeug schon preiswert ist.

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