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Anzahlung bei Bestellung?
Ich sollte für den Kauf eines X1 23i eine Anzahlung über € 5000.- leisten bei Unterzeichnung der Bestellung ist das üblich?
Ich kaufe das Fahrzeug in bar.
Grüsse
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46 Antworten
Nein, kenne ich so nicht und halte ich für absolut unüblich! Wie soll die Anzahlung gegen Insolvenzausfall gesichert werden?
Edit: siehe auch § 433 BGB. Bedeutet Bezahlung bei Abnahme der Ware.
Die Zahlung musste bei mir 5 Tage vor Abruf des Fahzeugbriefs auf dem Konto des Autohändlers sein. Eine Anzahlung, bei Bestellung, habe ich noch nie gemacht.
Hallo,
dieser Text findet sich in den Details zur Bezahlung und sonstige Vereinbarungen bei BMW.
Bargeldzahlungen sind ausgeschlossen usw. usw.
Zahlungsweise : Überweisung
mit Barzahlung meinte ich auch Überweisung mir geht es über die Anzahlung von € 5000.- die ist aller Anschein nach nicht handelsüblich.
Definitiv ist eine Anzahlung nicht üblich.
...kenne ich so auch nicht wie alle, lass lieber die Finger davon.
BMW Niederlassung o. BMW Händler o. EU-NW (Online), wer verlangt danach?
Da stellt sich die Frage nach dem Renomme des Händlers. Von hier aus, sage ich, Finger weg. Im übrigen könnte man ja mal bei BMW die gleiche Frage stellen.
Ich habe schon vor Jahren bei zwei meiner Neuwagen je 4000 € anzahlen müssen. Das darf der Händler verlangen. Damit sichert er sich ab gegen Käufer die nach Kaufvertragsabschluss irgendwo ein günstigeres Angebot finden und dann nachverhandeln wollen oder gar zurücktreten wollen. Ja, ich weiß, letzteres ist vertraglich nicht zu machen, allerdings gibt es viel Stress für das Autohaus. Und ja, ich habe mich bei der Anzahlung auch nicht wohlgefült, da bin ich eben durch und alles lief gut. Auch entscheidend war, dass es ein großes Autohaus mit mehreren Filialen und sogar mehren Marken war.
Zitat:
@Atan schrieb am 11. November 2022 um 00:40:02 Uhr:
… Das darf der Händler verlangen. …
Das muss der Kunde aber nicht akzeptieren.
Es liegt Jahre zurück, da hat ein großes Autohaus eines deutschen Herstellers mit Filialen in nahezu allen Ruhrgebietsstätten über Nacht die Türen endgültig geschlossen. Etliche Kunden hatten ihre Anzahlung verloren. Auch die „Großen“ sind nicht vor Insolvenz geschützt.
Also „Finger weg“!
Da muss ich teilweise widersprechen, ich musste anzahlen und so stand es auch in in den AGB des Händlers. Ansonsten hätte ich keinen Kaufvertrag machen können. Aber, sicherlich habt ihr Recht, es ist ein Wagnis und erfreut war ich auch nicht und empfehlen will ich das auch nicht.
Moin,
dazu gab es mal einen FS Bericht, wo ein Kunde bei einer großen Automarke das Geld an das Autohaus überwiesen hat, da der PKW schon auf dem Hof stand und bevor das Auto zugelassen wurde, der Händler Insolvenz angemeldet hat.
Der Kunde hat dann nur über den Zaun geschaut und der PKW ist über den Insolvenzverwalter gegangen.
Dies hatte bei uns in der Gegend große Schlagzeilen ausgelöst und sollte noch im Netz zu finden sein.
Ja, so war das seinerzeit. Im Übrigen kann der Händler alles mögliche in seine AGB schreiben, aber im Rahmen der Vertragsfreiheit muss das nicht akzeptiert werden.
Andere Händler haben auch schöne BMW‘s und gute Angebote.
Ja, natürlich muss ich das nicht akzeptieren. Bei mir war es so, dass ich beim örtlichen Händler einen Preis zu meiner vollen Zufriedenheit und die Inzahlungnahme des Gebrauchten auch angehm war. Erst dann kam das Gespräch zu Anzahlung. Den Verkäufer kannte ich schon aus einem vorigen Kauf, der Mann hatte und hat mein vollstes Vertrauen. Ich weiß das mir bei einer Insolvenz der nette Verkäufer nicht helfen kann war mir klar, ich habs eben sogar 2x getan und hatte Glück, ob ich es wieder tun würde? Wahrscheinlich nicht.
Kenne so eine Praktik nur bei hochpreisigen Fahrzeugen mit z.B. einer Sonderlackierung, die man dann eventuell als Händler schlecht los bekommt, wenn der Käufer zurücktritt oder insolvent wird.
Oder unter anderem beim BMW iX, als der noch in relativ knapper Stückzahl bei den Händlern stand, um die Seriosität der Anfrage zu testen.