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Anzahlung geleistet, das Auto immer noch nicht abgeholt.
Hallo,
ich habe vor neun Wochen meinen Wagen verkauft und der Käufer hat eine Anzahlung (ca. 15%) geleistet. Er sagte, dass er das Auto in den nächsten Wochen abholen würde. Das ist bis heute noch nicht passiert. Ich hatte mehrmals angerufen, er versprach mir immer wieder das gleiche, in der nächster Zeit würde er kommen. Und jetzt kommt es, er geht nicht mehr an sein Telefon dran.
Was mache ich jetzt! Kann ich das Auto weiterverkaufen?
Beste Antwort im Thema
Rechtlich sauber mittels Anwalt.....dann sind die Prostituierten in Frankfurt am Main alle noch Jungfrau...
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34 Antworten
Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen und wenn er dann immer noch nicht zahlt und den Wagen abholt, musst Du einen Mahnbescheid beantragen. Wenn er dann auch nicht zahlt, kommt es zur gerichtlichen Verhandlung, falls er Widerspruch einlegt. Wenn er gar nichts macht, kannst Du später die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.
Gruß
Verlange eine Stellplatzgebühr für jeden Tag nach der Frist. So 10€ pro Tag. Das schreibst ihm in den Brief mit rein.
Das kannst dir später einklagen falls er es wirklich nicht abholt.
Ich frag mich gerade, ob du hier im richtigen Unterforum gelandet bist.
Desweiteren geht es wohl in Richtung Rechtsberatung, was nicht erlaubt ist, wenn dir jemand konkrete Ratschläge gibt.
Ich glaube fast, ein Rechtsbeistand wäre hier nicht schlecht, dass du dann mit der Fristsetzung etc. kein Formfehler begehst...
Was stand denn im Vertrag genau drin?
Der Wagen ist privat verkauft worden und es gebt keinen Kaufvertrag.
Antworten sind ja bereits geschrieben:
Hier darf es keine Rechtsberatung geben!
- Frist setzen
- Miete für Stellplatz verlangen (nach ablauf der Frist)
Um nichts falsch zu machen => Anwalt hinzuziehen.
Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Das Problem aber nachher zu beweisen das es einen gab. Dafür kann dir auch niemand Nachweisen das du eine anzahlung bekommen hast wenn sie nicht auf der Bank gelandet ist.
Am besten ein RA befragen.
Mahnbescheid? Blödsinn!
Die Frage ist doch zunächst, was Du eigentlich willst:
- Erfüllung des Kaufvertrages
- Stellgebühren
- Anderweitig verkaufen
Die Klage auf Erfüllung kannst Du machen, dürfte aber bei einem vermutlich zahlungsunfähigen Verkäufer reichlich witzlos sein, zumal Du den Verkauf nicht beweisen kannst. Vom Vertrag zurücktreten darfst Du streng genommen erst, nachdem Du dem Anderen eine Frist zur Erfüllung gesetzt hast, wobei der Käufer den Kauf ja auch nicht beweisen kann.
Ich würde (dies ist keine Rechtsberatung) dem Käufer ein Einschreiben mit Ankündigung des Rücktritts bei Nicht-Abholung innerhalb einer Woche schicken und darin auch die Berechnung von Stellplatzgebühren ab der Frist ankündigen. Dann noch ein Einschreiben mit Rücktritt nach der Frist. Damit wäre ich dann frei, den Wagen anderweitig zu verkaufen. Von der Anzahlung könnte ich dann noch angemessene Stellplatzgebühren für die Zeit Fristablauf bis Abholung durch den neuen Käufer und ggf. eine Aufwandspauschale abziehen, wenn sie denn der erste Käufer irgendwann zurückfordert.
@ Kai
Ich würde es genauso machen. Allerdings, wenn der TE nicht so dicke Nerven hat, wäre es da deiner Meinung nach nicht sinnvoller sich einem Juristen anzuvertrauen, der das ganze eventuell (!?) wasserdichter macht? Hängt selbstverständlich von den persönlichen (finanziellen) Möglichkeiten bzw. einer möglichen Rechtsschutz ab. Denn, nicht jeder hat den Nerv bzw. ist so standfest so was alleine durch zu ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
... Ankündigung des Rücktritts bei Nicht-Abholung innerhalb einer Woche schicken und darin auch die Berechnung von Stellplatzgebühren ab der Frist ankündigen...
Mit Fristablauf ist es Dein Fahrzeug und damit Dein Fahrzeug auf Deinem Grundstück steht, soll ein Dritter eine Gebühr bezahlen, interessante Idee.
Ich habe nicht nur zwei Autos von mir auf meinem Grundstück, sondern auch meine Möbel in meiner Wohnung - was zahlst Du mir ohne Rechtsstreit?
Zitat:
... und ggf. eine Aufwandspauschale abziehen, wenn sie denn der erste Käufer irgendwann zurückfordert.
und auf welcher rechtlichen Basis soll diese Berechnung erfolgen?
BGB sagt: kann vereinbart werden, aber wie weist Du eine derartige Vereinbarung nach, wenn keine geschlossen wurde und ein mündlicher Vertrag immer verdammt schwer irgendwo vorzulegen ist.
Setze doch bitte keine krusen Phantasien in den Raum, die nichts weiter als richtig Probleme und massive Kosten für den Fragesteller bedeuten, sofern er dieser Schnappsidee mit Berechnung von Kosten folgt.
Ich gehe mal davon aus, das Du das Auto anders verkaufen möchtest um wieder Platz auf dem Hof zu haben. Ohne Quittung, keine Banküberweisung und ohne Zeugen für den ersten Verkauf würde ich den Wagen einfach verkaufen und gut ist. Wenn der erste Käufer sich nicht mal mehr meldet um wenigstens das Gespräch zu suchen, hat er eben Pech. Ist zwar nicht die feine Art, aber er spielt ja anscheinend auch nicht mit offenen Karten.
In einem öffentlichen Forum zum Betrug aufrufen ist nicht feine Art!
Rechtsberatung ist ein No-Go! Basta!
Wende dich an einem Fachmann....
Zitat:
Original geschrieben von Juri 79
Der Wagen ist privat verkauft worden und es gebt keinen Kaufvertrag.
Gibt es nicht einmal eine Quittung für die geleistete Anzahlung ? Oder Zeugen die die höhe der Anzahlung bestätigen können ?
Manchmal frage ich mich echt wofür Kaufverträge eigentlich erstellt wurden?