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Anzeige - Blaue LED´s

VW Vento 1H
Themenstarteram 24. November 2004 um 7:11

Morgen leute,

Mir ist folgendes passiert und zwar habe ich meine originalen Scheibenwaschdüsen gegen welche mit blauen LED´s ausgetauscht. Viel geilere Opti! So weit so schön.

Jetzt war ich letzte Woche Dienstag bei meiner Bank um Geld abzuheben. Ich habe vor der Bank geparkt und den Motor abgestellt, wie es sich gehört. Das Licht habe ich aber angelassen(einschl. LED´s). Ich wollte ja nur kurz reinspringen. Als ich dann nichtsahnend aus der Bank kam stand mit einem mal ein Beamter(Alter: kurz vor Rente) vor mir und meinte "Ist das ihr Wagen?". Ich sagte natürlich "Ja!". Zeitgleich kam sein Kollege(Alter: Frisch von der Polizeischule) mit dem Staatspassat von der Seite und parkte meinen Golf ein. -Ich könnte ja abhauen-(American Style Alter). Als ich dann wissen wollte, was denn das Problem sei, meinte der "ältere" Beamte: " Auf das Problem können wir sie mit einer Anzeige aufmerksam machen", machte mich auf meine LED´s aufmerksam und forderte mich dazu auf, sie vor Ort auszubauen. Ohne Beanstandung baute ich die LED´s aus und dachte, Verwarnung. Aber nein, die Kollegen wollten mich tatsächlich mit einer Anzeige auf das Problem aufmerksam machen.

Was meint ihr dazu?

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42 Antworten

kannste nix gegen machen.. Blaues licht aussen iss nunmal verboten....

Selbst schuld wenn du die Dinger verbaust die sowieso keine Zulassung haben weil sie blau leuchten :D

jup

vollkommen richtig.

damit muss du rechnen, wenn du sowas verbaust...

Themenstarteram 24. November 2004 um 7:55

Ich habe mit einer Verwarnung gerechnet und außerdem stand ich und der Motor war aus. Die Beamten haben mich nicht fahren gesehen und es wurde auch nicht kontrolliert, ob ich einen zusätzlichen Schalter verbaut habe. Als ich die Waschdüsen ausgebaut habe waren die Beamten mit dem schreiben der Anzeige beschäftigt.

es is schei*** egal ob du nen schalter hast oder nicht

im bereich der stvzo sind die teile nicht zugelassen

da du auf einer öffentlichen strasse warst, bzw. einem öffentlichen parkplatz -> pech gehabt

*lol* ich finds mal wieder witzig, ich wette auf der Verpackung von dem Zeug stand sogar groß drauf "Nicht zulässig im Bereich der StVo" aber dann rummaulen wenn man ne Anzeige bekommt.

also, strafe grundsätzlich zurecht!

sollte der parkplatz auf dem du gestanden hast aber privat und nicht öffentlich sein, dann haben die dir das eigentlich nicht anzukreiden....

Themenstarteram 24. November 2004 um 8:35

Die Teile dürfen während der

fahrt nicht an sein, das stimmt. Aber wenn man parkt dürfen die brennen. Genauso wie UBB. Während der fahrt nicht, aber im stand. Und natürlich stand auf der Verpackung "Nicht im Bereich der StVO zugelassen". Aber ich habe mit einer Verwarnung gerechnet und nicht mit einer Anzeige bis 320Euro.

Zitat:

Original geschrieben von Obie

Die Teile dürfen während der

fahrt nicht an sein, das stimmt. Aber wenn man parkt dürfen die brennen. Genauso wie UBB. Während der fahrt nicht, aber im stand. Und natürlich stand auf der Verpackung "Nicht im Bereich der StVO zugelassen". Aber ich habe mit einer Verwarnung gerechnet und nicht mit einer Anzeige bis 320Euro.

Auch wenn du Parkst dürfen die dinger nicht an sein - (eigentlich dürfen die ja nicht mal eingebaut sein) und Unterbodenbeleuchtung ist sowiso illegal. UBB darfste nicht mal montiert haben wenn du im Bereich der StVO unterwegs bist.

naja haste jetzt wieder was dazu gelernt ;)

et is bei solchen sachen total ladde, ob se an sind oder nicht, es zählt nur: verbaut?

wenn ja: müssen sie auch angeklemmt sein, und wenn sie angeklemmt sind, dürfen sie nicht verbaut sein. es ist illegal weil du damit andere irritieren kannst,.... ja auch wenns nur 2 blöde blöde blaue leds waren.

die netten weihnachtsbäume bei brummifahren im übrigen auch nicht... alles was aus einem fahrzeug herausscheint ist nicht im straßenverkehr erlaubt - ausnahme suchscheinwerfer und der auch nur zum ... na was wohl - suchen !

komm also auch nicht auf die idee, dir einen weihnachtsbau vor die scheibe zu pflanzen *g*

aber eines der wohl noch unverständlicheren beispiele:

angenommen du hast einen golf 3 ohne nebler und willst welche.... was machst du ? du rüstest sie nach.... aber weil der schalter ja auch original etwas teuer ist... kaufst du den erst später... mit deinem weihnachtsgeld nächste woche... ist.... tada: verboten... wenn du sie nicht anschalten kannst darfst du sieh nicht haben. auch wenn sie sonst zugelassen sind.

 

zahlt sich aus freunde bei der polizei zu haben ... motorfernstart fällt aber net so schnell auf ;P

am 24. November 2004 um 20:42

:-) Wie geil ist das denn mal wieder? hatte diese hässlichen Dinger auch mal dran. WAR JA MEGA COOL. Irgendwann hatte die dann jeder und ich fand es echt nur noch peinlich, die einzuschalten. Das war vor 2 Jahren !!!!!! Jetzt kaufst du dir die erst? Sorry, aber dann ist es echt kein wunder, dass du solche Fragen stellst. und dann noch sagen, du standest ja auch nur. Aber wie bist du denn zur Bank hingekommen? Gefahren oder? Willst du den Beamten jetzt sagen, du machst die nur für 2 min. an, wenn du mal kurz stehst? Das würden die dir eh nicht glauben und ausserdem darfst du die sowieso nicht anhaben, egal ob du voräwarts fährst oder rückwärst oder auf dem Dach. Die scheiß Teile sind halt verboten und fertig. Nur auf PRIVATGRUNDSTÜCK kannste die annmachen. Also heute abend schön über Nacht bei dir aufm Hof anlassen und freuen, dass es blau leuchtet und sich alle kaputtlachen, die das sehen.

Und von wegen Privatparkplatz....

99% aller Geschäfte, Banken, sonstiges haben so ein nettes schild hängen

"hier gilt die Strassenverkehrsordnung" und damit bist sowieso angeschmiert

das tun sie um bei unfällen auf den Parkplätzen aus eventuellen rechtsstreitigkeiten rausgehalten zu werden...

Zitat:

Original geschrieben von Marty102

Und von wegen Privatparkplatz....

99% aller Geschäfte, Banken, sonstiges haben so ein nettes schild hängen

"hier gilt die Strassenverkehrsordnung" und damit bist sowieso angeschmiert

Diese Schilder haben vor Gericht keinen Bestand!!! Sie sollen nur darauf hinweisen, dass man sich genauso zu verhalten hat wie sonst auch . oder man müsste überall gut sichtbar eigene Regeln aufstellen. Das ist kaum umsetzbar und außerdem ein Haufen unnötiger Arbeit.

Für die Regeldurchsetzung auf dem jeweiligen Grundstück hat EINZIG und ALLEIN der Grundstücksbesitzer zu sorgen!! U.U. durch eigenes Personal etc. Die Polizei kann dort nichts!! durchsetzen - wohl aber an der Grundstücksausfahrt warten *g*...

P.S. war Vorlesungsstoff. braucht also keiner Anfangen zu diskutieren.

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