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Anzeige kassiert kennt sich jemand aus?

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 12:21

Hallo,

kurz zum Sachverhalt: Mein Vater ist Schwerbehindert sodass sein Kfz Steuervergünstigt(befreit) ist.

Da ich vorkurzem aus zuhause weggezogen bin um in einer anderen Stadt zu studieren. War ich gezwungen sein Fahrzeug in Anspruch zu nehmen da mein Auto in der Werkstatt war. Da ich nicht jedes Wochenende nachhause fahre (170 Km) habe ich das Fahrzeuge von meinem Vater auch in der neuen Umgebung benutzt.

Nun wurde ich von der Polizei angehalten:

vor 3 wochen:

1. Anzeige: Also im grunde fahren des Fahrzeugs ohne berechtigung bzw. nicht zum Zwecke meines Vaters.

(Diese Anzeige ist auch bereits zuhause eingegangen, ich muss Stellung dazu nehmen. Weiß leider gar nicht was ich da reinschreiben soll. Aufjeden Fall hatte ich noch am gleichen Tag den Vorfall gemeldet und die Finanzbehörde gebeten mir Rückwirkend die Steuern zu berechnen.)

so nun vor 1 Woche:

2. Anzeige

Schon wieder angehalten worden in einer Nachbarstadt meiner neuen Umgebung. Ich hatte den Beamten freundlich meine Situation geschildert und das mit dem Finanzamt bereits alles geregelt ist. Die haben mir das natürlich nicht geglaubt (da blauer Stempel im kfz-schein). Die Beamten hatten mich drauf hingewiesen das ich das Fahrzeug an Ort und Stelle stehen lassen soll, also nicht mehr Fahren darf (mittlerweile 200 km von zuhause entfernt in einer fremden Stadt gegen 0300 Uhr bei -10°C Außentemp.)

Und da ich noch niemanden im neuen Umfeld kenne, war ich gezwungen mit dem Auto weiterzufahren nach dem die Beamten weg waren)...Im Prinzip kam ich nicht weit ca. 200-300m. Kammen die bereits mit Sirene angeflogen. Diesmal durfte ich das Auto auf den Parkplatz schieben (nicht fahren sondern > Schieben). Die haben mich druchsucht mir meinen Schlüssel weggenommen und mich eiskalt neben dem Fahrzeug stehen lassen. (das war im Grund die 3 Anzeige). Und das alles weil die es mir nicht geglaubt haben das ich bereits alles mit dem Finanzamt geregelt haben aber halt noch nicht zuhause war um den Stempel aus dem Kfz-Schein zu entfernen.

Fazit: 3 Anzeigen

Ich bin der festen Meinung das die letzten beiden total unberechtigt waren. Die Beamten können doch nicht einfach so immer vom schlechten des Menschen ausgehen???

Aufjeden Fall ist die erste Anzeige zuhause bereits eingetroffen. Was meint ihr soll ich selbst dazu Stellung nehmen oder alles mit dem Rechtsanwalt klären?

Wenn es nur um ein Bussgeld um 150 € geht da laufe ich nicht zum Rechtsanwalt, oder?

Vielen Dank im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Normalerweise muss man nur die Steuern nachzahlen und sonst nix. Aber normalerweise wird man auch nur ein mal erwischt. Über die Folgenden Sachen weiß ich nicht bescheid.

Aber bei der Kontrolle hättest du auch sagen können, das du für deinen Vater was besorgst. Das ist nämlich erlaubt. Er hätte ja bei dir zu Besuch sein können.

Klar kommen jetzt wieder die Moralapostel mit Steuerhinterziehung, aber in Wahrheit muss man mal die Augen öffnen und hinter die Kulissen gucken. Die Steuerbefreiung gibt es für Schwerbehinderte Menschen, die an anderer Stelle wieder Geld ausgeben müssen, wo gesunde Leute das Geld sparen können. Die meisten schwerbehinderten Menschen würden gerne die doppelte KFZ-Steuer zahlen, wenn sie dadurch von ihrem Leiden erlöst werden würden.

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Tja, solange die Kiste steuerbefreit ist hast du die A-Karte gezogen. Was du dem Finanzamt schreibst juckt keinen, paß mal auf das da nicht noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung kommt. Wieso zum Henker fragt man bei den zuständigen Stellen nicht eigentlich vorher nach ? Höhe der Strafe? K.A. Google mal rum, gibt es garantiert was.

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Tja, solange die Kiste steuerbefreit ist hast du die A-Karte gezogen. Was du dem Finanzamt schreibst juckt keinen, paß mal auf das da nicht noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung kommt. Wieso zum Henker fragt man bei den zuständigen Stellen nicht eigentlich vorher nach ? Höhe der Strafe? K.A. Google mal rum, gibt es garantiert was.

Danke hab schon gegoogelt steht irgendwie nichts brauchbares.

Aufjeden Fall steht im Schreiben Beschuldigung wegen Steuergesetz Missbrauchs. Irgend wie sowas ähnliches bin derzeit nicht zuhause, ich konnte persönlich noch nicht lesen das Schreiben.

Ist doch Krankhaft hier in Deutschland, ganz erlich! Todschlag wird nicht so hart bestraft. Aber sobald irgendwas mit den steuern ist, fängt der Staat an zu sabern.

Aber du wusstest schon vorher, dass du das Fahrzeug nicht fahren darfst. Nich? Oder nich!

Die Höhe der Strafe wird sich wohl nach deinem Einkommen bemessen.

Möglicherweise ist der Vater jetzt auch noch dran - aber wie schon oben geschrieben: Das habt ihr alles vorher gewußt ( hat nichts mit den hier vielgenannten " Moralaposteln " zu tun sondern ist die Schilderung von Tatsachen. Jeder dieser Begünstigten wird auch noch per Merkblatt darüber informiert, daß niemand als er selber das Fahrzeug nutzen darf ) .

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 12:58

ganz erlich ich wusste es vorher nicht. Oder überlegst du dir jedes mal wenn du am steuer eines fremden Fahrzeugs bist. Oder du es eig. fahren darfst?

Ich weiß ich durfte es nicht aber auch erst dann als die Polizisten mich beim ersten mal aufgeklärt haben. Habs ja auch direkt dem Finanzamt so geschildert. Von deren Seite war das kein Problem.

Nach meinem Einkommen, hehe intressant!

Habe ganztagsunterricht und beziehe bafög! ca. 278 € - 260 € Wohnungskosten = 18 € übrig. Werde natürlich von meiner Familie unterstützt. Ansonsten kann der Staat gerne die 18 € haben

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

ganz erlich ich wusste es vorher nicht.

Wer es glaubt....:o

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

ganz erlich ich wusste es vorher nicht. Oder überlegst du dir jedes mal wenn du am steuer eines fremden Fahrzeugs bist. Oder du es eig. fahren darfst?

...

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Dann haste ein Delikt ohne Vorsatz und zwei mit Vorsatz begangen. Was am Ende vor Gericht als Strafe herauskommt ist schwer zu sagen, kann sogar sein, dass du als Nebenstrafe den Lappen für ne Weile abgibst.

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Ich bin der festen Meinung das die letzten beiden total unberechtigt waren. Die Beamten können doch nicht einfach so immer vom schlechten des Menschen ausgehen???

Na du hast es in dem Fall ja bewiesen, dass du unbelehrbar bist.

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Was meint ihr soll ich selbst dazu Stellung nehmen oder alles mit dem Rechtsanwalt klären?

Würde dir ganz klar einen Anwalt empfehlen, da dies nicht eine Straftat und keine Ordungswidrigkeit darstellt. Demnach gibts auch kein Bußgeld sondern Tagessätze.

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Ist doch Krankhaft hier in Deutschland, ganz erlich! Todschlag wird nicht so hart bestraft. Aber sobald irgendwas mit den steuern ist, fängt der Staat an zu sabern.

Da hast du leider Recht. Geh dem Staat nie an sein Geld...^^

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Habs ja auch direkt dem Finanzamt so geschildert. Von deren Seite war das kein Problem.

Es handelt sich dabei um kein Antragsdelikt, von daher ist es dem Finanzamt egal.

 

Wie kommt man dazu, dass wenn man weiß, dass man einen Straftatbestand erfüllt trotzdem noch mit dem Auto fährt? Da haste dich selber zum Ziel gemacht.

Mfg

Spätestens nach der 1. Anzeige wusstest du dass du mit dem Auto nicht fahren darfst. Und das Finanzamt wird dir sicher nicht gesagt haben dass du trotz Steuerbefreiung munter durch die Gegend fahren darfst. Vor allem wirst du diese Aussage nicht schriftlich haben.

Die erste Anzeige wäre sicher mit kleinem Bußgeld ausgegangen wenn du was von wusste ich nicht und Ausnahmefall erzählt hättest. Danach zwei Vorsatztaten ist dann übel, vor allem die dritte nach Untersagung der Weiterfahrt das trotzdem zu machen. Und vermutlich wird es auch die dritte Geschichte sein die dir vor Gericht den Hals brechen wird. Besser kann man Unbelehrbarkeit nicht darlegen.

Letztlich geht es um ein Strafverfahren wegen der Steuergeschichte, da wird dir nichts übrig bleiben als der Gang zum Rechtsanwalt. Da du selber uneinsichtig und wohl auch wenig sachkundig bist würde ich nicht versuchen dich ohne Anwalt selber zu verteidigen.

Normalerweise muss man nur die Steuern nachzahlen und sonst nix. Aber normalerweise wird man auch nur ein mal erwischt. Über die Folgenden Sachen weiß ich nicht bescheid.

Aber bei der Kontrolle hättest du auch sagen können, das du für deinen Vater was besorgst. Das ist nämlich erlaubt. Er hätte ja bei dir zu Besuch sein können.

Klar kommen jetzt wieder die Moralapostel mit Steuerhinterziehung, aber in Wahrheit muss man mal die Augen öffnen und hinter die Kulissen gucken. Die Steuerbefreiung gibt es für Schwerbehinderte Menschen, die an anderer Stelle wieder Geld ausgeben müssen, wo gesunde Leute das Geld sparen können. Die meisten schwerbehinderten Menschen würden gerne die doppelte KFZ-Steuer zahlen, wenn sie dadurch von ihrem Leiden erlöst werden würden.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

....

Die Steuerbefreiung gibt es für Schwerbehinderte Menschen, die an anderer Stelle wieder Geld ausgeben müssen, wo gesunde Leute das Geld sparen können. Die meisten schwerbehinderten Menschen würden gerne die doppelte KFZ-Steuer zahlen, wenn sie dadurch von ihrem Leiden erlöst werden würden.

Wo ist denn da jetzt der Zusammenhang? Du hast aber Recht damit, dass die Steuererleichterung für schwerbehinderte Menschen gilt und somit für keine Kinder die mit dem Auto privat unterwegs sind. Die Steuerbefreiung sollen den Schwerbehinderten dienen und nicht ihren Kindern.

Mfg

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 13:51

Das ist schon klar. Fakt ist ich zahle meine Steuern Rückwirkend seit september!!!. Angehalten worden bin ich anfang-mitte november und ende November. Ist glaub ich auch Fakt!

Nur weil ich keine Zeit hatte den Stempel aus dem Schein zu schaffen bin ich jetzt schuld, Ich bin nun mal jeden Tag von 0800 - 16. 17.18 und länger Uhr in der Uni, Und wie ihr sicherlich alle wisst haben die Finanzämter nicht gerade Bevölkerungsfreundliche Öffnungszeiten. Also ich finde die Finanzämter sind Strukturbedürftig! Oder muss ich jetzt extra 200 km fahren um einen Stempel aus dem kfz.Schein weguzuradieren? Warum kann das nicht die Finanzbehörde vor Ort machen, schwachsinnig!

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Das ist schon klar. Fakt ist ich zahle meine Steuern Rückwirkend seit september!!!. Angehalten worden bin ich ende november und ende November. Ist glaub ich auch Fakt!

...

Also ist die Steuer für das Kfz schon von anfang an bezahlt oder hast du die Steuer dann erst nach der ersten Anzeige bezahlt?

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von kovalchuk

Das ist schon klar. Fakt ist ich zahle meine Steuern Rückwirkend seit september!!!.

Nur weil ich keine Zeit hatte den Stempel aus dem Schein zu schaffen bin ich jetzt schuld

Viele Ämter haben auch einen Abend länger auf oder am Samstag. Alternativ nimmt man das Schreiben vom Finanzamt mit wo die Zahlung der Steuer bestätigt wird. Also das mit dem du beim Amt den Steuerfreieintrag hättest Löschen sollen. Damit hätte jeder Polizist nachvollziehen können dass deine Aussage passt. Folge wäre dann maximal eine Mängelkarte gewesen mit einer Frist um die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. Da ändert auch eine Strukturreform der Finanzämter nichts, das ist das Straßenverkehrsamt das für die Papiere zuständig ist.

Das Hauptproblem wirst du trotzdem mit der letzten Geschichte bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Also ist die Steuer für das Kfz schon von anfang an bezahlt oder hast du die Steuer dann erst nach der ersten Anzeige bezahlt?

Rückwirkend, hat er doch geschrieben.

Das ist ja auch das Problem - er hatte keinen Beweis, die Polizisten haben alles richtig gemacht.

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