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Anzeige nach gegenseitiger Nötigung

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 9:18

guten tag, ich habe mal eine frage.

und zwar hat meine schwiegermutter eine Vorladung als Zeugin bekommen (sie ist fahrzeughalterin).

es liegt eine anzeige wegen Nötigung gegen mich vor.

kurz mal zum hergang;

ich war mit meiner Freundin unterwegs um auf arbeit zu fahren, wo ich an einer zweispurigen strasse an einer Ampel neben einem Kleintransporter zum stehen kam. nachdem die Ampel grun geworden ist und ich angefahren bin (immernoch neben dem Transporter) und seine Fahrspur zu einer linksabbiegespur geworden ist, ist er ohne blinken in meine Fahrspur rüber gezogen und hat mich zu einer vollbremmsung gezwungen (sowie den mir nachfollgenden verkehr).

ca 100 m später ist diese strasse dann wieder 4 spurig geworden ( jeweils 2 spuren pro Fahrtrichtung),

wo ich dann auf die linke gewechselt bin und neben dem Transporter gehupt hab und ihm signalisiert habe, ob er mich nicht gesehen hat.

der transporterfahrer hat mir dann den vogel gezeigt und ist dann (was ich sehr gut an seiner lenkbewegung erkannt habe) mit Absicht in meine spur rübergezogen und hat mich in den Gegenverkehr abgedrängelt, sodas dieser mir ausweichen musste. ich habe dann etwas mehr beschleunigt bin wieder rübergezogen und habe vor ihm gebremst, nachdem noch mehrere Mittelfinger und vogelzeichen in meine Richtung ging, habe ich meine Freundin drauf hingewiesen habe, dass sie sein kennzeichen aufschreiben soll, was aber nicht ging, da wir nicht die Möglichkeit hatten es aufzuschreiben und es auch nicht mehr erkennen konnten.

nun hat mich dieser Fahrer angezeigt, obwohl er mich gefärdet hat.

nun meine frage, wie soll ich mich verhalten, wenn sie mich ausfindig machen?

soll ich ihn auch anzeigen? würde das etwas bringen?

sollte ich lieber schweigen (sowie meine schwiegermutter und meine Freundin auch)?

danke schonmal... lg setrick

Beste Antwort im Thema
am 29. Mai 2013 um 9:34

gut und ernst gemeinter rat: such dir einen fachanwalt für verkehrsrecht.

 

von uns war keiner dabei und kann kaum gerichtlich verwertbare hinweise geben, abgesehen davon, dass es hier verboten ist, rechtsberatungen durchzuführen.

 

aber ich ahne, wie das hier wieder enden wird.... :) 

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am 29. Mai 2013 um 9:34

gut und ernst gemeinter rat: such dir einen fachanwalt für verkehrsrecht.

 

von uns war keiner dabei und kann kaum gerichtlich verwertbare hinweise geben, abgesehen davon, dass es hier verboten ist, rechtsberatungen durchzuführen.

 

aber ich ahne, wie das hier wieder enden wird.... :) 

Selbst wenn es objektiv so sein sollte dass du der Gute und der andere Fahrer der Böse gewesen ist, so wird dieser doch eine ganz andere Geschichte erzählen und vielleicht sogar einen Zeugen aus dem Hut zaubern der ihm diese bestätigt.

Erfahrungsgemäß bringt es überhaupt nichts Verkehrsrüpel nachträglich zur Rede stellen oder durch Gesten, Hupen usw. "bestrafen" zu wollen. Wer mit so einer Aggressivität am Verkehr teilnimmt ist im Allgemeinen auch zu jeder weiteren Eskalation bereit und in der Lage und verfügt auch über eine große Erfahrung darin. Der Typ weiß vermutlich dass derjenige glaubwürdiger ist, der zuerst Anzeige erstattet.

Die Psychopathendichte am Steuer ist beängstigend hoch und es ist erstens vergebene Liebesmühe und zweitens oft überaus gefährlich so jemanden erziehen zu wollen.

Du kannst froh sein wenn das Verfahren ausgeht wie das Hornberger Schießen und dir nicht noch echte Nachteile bringt. Für den Richter seid ihr zwei Hitzköpfe die sich im Verkehr nicht zu benehmen wissen und vermutlich hat er nicht die mindeste Lust herauszufinden von wem das ausgegangen ist.

am 29. Mai 2013 um 10:15

Was wird dir denn in dem Anhörungsbogen zur Last gelegt?

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 10:57

ich tauche im Moment noch garnicht auf, da nur die mutter meiner Freundin als Zeugin geladen wurde..

vll machen die mich ja nicht ausfindig..

und ich behaupte auch nicht, dass ich nichts gemacht habe sondern ich habe aus dem Affekt heraus mich zu einem ausbremsmanöver hinreisen lassen, um auch von dem Adrenalin kick wieder runterzukommen, weil ich fast in den Gegenverkehr reingerasselt wäre..

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 10:59

und einen zeugen habe ich auch, da meine Freundin neben mir saß...

sowie neben ihm ein (wahrscheinlich) Arbeitskollege saß.

Zitat:

Original geschrieben von setrick

wo ich dann auf die linke gewechselt bin und neben dem Transporter gehupt hab und ihm signalisiert habe, ob er mich nicht gesehen hat.

vermutlich mit dem mittelfinger? sorry aber solche geschichten ham immer 2 seiten....

die rechtssprechung geht davon aus das der der zuerst eine anzeige erstellt "recht" hat. somit siehts schonmal schlecht für dich aus.

jetzt KÖNNTE der halter des wagens zum damaligen zeitpunkt ein nachweisbares alibi haben und "nicht wissen" wer mit den wagen gefahren ist...das KÖNNTE vielleicht gutgehen. aber der gang zum anwalt halte ich für unumgänglich. vorallem da eine nötigung mit handzeichen richtig geld kosten kann.

am 29. Mai 2013 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von setrick

ich tauche im Moment noch garnicht auf, da nur die mutter meiner Freundin als Zeugin geladen wurde..

vll machen die mich ja nicht ausfindig..

 

und ich behaupte auch nicht, dass ich nichts gemacht habe sondern ich habe aus dem Affekt heraus mich zu einem ausbremsmanöver hinreisen lassen, um auch von dem Adrenalin kick wieder runterzukommen, weil ich fast in den Gegenverkehr reingerasselt wäre..

Die Mutter deiner Freundin wird sich nicht auf  Ihr Zeugenaussageverweigerungsrecht ( innerhalb der Familie) berufen können.

 

Ich denke mal du solltest dir einen Anwalt nehmen, denn hier steht wohl ein gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr§ 315b StGB  im Raum, das ist keine Nötigung sondern ein Straftatbestand, der dir sogar die Fahrerlaubnis kosten kann. Deinen Adrenalin Kick solltest du für dich behalten, im Zweifelsfalls würde ein Richter deuten das du zum führen eines Fahrzeuges ungeeignet bist.

am 29. Mai 2013 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von setrick

und einen zeugen habe ich auch, da meine Freundin neben mir saß...

sowie neben ihm ein (wahrscheinlich) Arbeitskollege saß.

Das hilft dir jetzt erstmal nicht, denn gegen dich steht ein Straftatbestand im Raum der nicht aufgehoben wird nur weil der anderere dir den Stinkefinger gezeigt hat. Und ihr beide Zeugen habt.

am 29. Mai 2013 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von setrick

ich tauche im Moment noch garnicht auf, da nur die mutter meiner Freundin als Zeugin geladen wurde..

vll machen die mich ja nicht ausfindig..

und ich behaupte auch nicht, dass ich nichts gemacht habe sondern ich habe aus dem Affekt heraus mich zu einem ausbremsmanöver hinreisen lassen, um auch von dem Adrenalin kick wieder runterzukommen, weil ich fast in den Gegenverkehr reingerasselt wäre..

Die Mutter deiner Freundin wird sich nicht auf  Ihr Zeugenaussageverweigerungsrecht ( innerhalb der Familie) berufen können.

Ich denke mal du solltest dir einen Anwalt nehmen, denn hier steht wohl ein gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr§ 315b StGB  im Raum, das ist keine Nötigung sondern ein Straftatbestand, der dir sogar die Fahrerlaubnis kosten kann. Deinen Adrenalin Kick solltest du für dich behalten, im Zweifelsfalls würde ein Richter deuten das du zum führen eines Fahrzeuges ungeeignet bist.

Warte doch erstmal ab ... wozu jetzt schon einen Anwalt nehmen, wenn ich noch nicht mal direkt angesprochen werde?

am 29. Mai 2013 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von setrick

...sondern ich habe aus dem Affekt heraus mich zu einem ausbremsmanöver hinreisen lassen...

top!

das läuft dann unter "gefährlicher eingriff in den straßenverkehr"...

wenn dann der transporterfahrer auch noch sagt, das du - nachdem er ordnungsgemäß seine spurwechselabsicht durch blinken angezeigt hat und den spurwechselvorgang beginnen wollte - die lücke in die er reinfahren wollte (absichtlich) "zugemacht" hast...könnte das teuer (für dich) werden!

deine freundin als zeuge nutzt dir im übrigen nicht allzuviel - da diese natürlich ein interesse daran hat, dass du mgl. straffrei aus der sache rauskommst! :eek:

am 29. Mai 2013 um 11:27

Zunächst wird einmal die Mutter der Freundin verhört werden, wer denn das Auto gefahren ist und dann sollte der TE sich lieber doch einen Anwalt nehmen, wenn er Post bekommt.....

am 29. Mai 2013 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Die Mutter deiner Freundin wird sich nicht auf  Ihr Zeugenaussageverweigerungsrecht ( innerhalb der Familie) berufen können.

 

Ich denke mal du solltest dir einen Anwalt nehmen, denn hier steht wohl ein gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr§ 315b StGB  im Raum, das ist keine Nötigung sondern ein Straftatbestand, der dir sogar die Fahrerlaubnis kosten kann. Deinen Adrenalin Kick solltest du für dich behalten, im Zweifelsfalls würde ein Richter deuten das du zum führen eines Fahrzeuges ungeeignet bist.

Warte doch erstmal ab ... wozu jetzt schon einen Anwalt nehmen, wenn ich noch nicht mal direkt angesprochen werde?

wieso du ? was hast du denn damit zu tun ? :D

am 29. Mai 2013 um 12:42

Hättest es am Anfang krachen lassen sollen, das wäre das Einfachste gewesen.

So steht mehr im Raum, unbedingt Anwalt einschalten!!!

Wenn Du Pech hast, gehst Du längere Zeit zu Fuß plus einige tausend Euros Geldstrafe.

Zusätzlich mußt Du deinen FS neu beantragen, dabei kann eine MPU fällig werden.

Themenstarteram 29. Mai 2013 um 13:07

anwalt wurde von mir grad eingeschaltet, da aber noch kein beschuldigter findbar ist, kann er nicht viel machen..

da meine schwiegermutter von ihrem zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen wird und ihre tochter nicht belastet wird und diese wiederrum auch von diesem recht gebrauch macht und ihren verlobten nicht belasten wird, meint er dass es evtl eingestellt wird...

und nein, ich habe keinen mittelfinger gezeigt, da mir sowas zu teuer ist.

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