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Anzeige wegen beleidigung :confused:

Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 9:06

hey community :D

ich hab da mal ne frage und zwar kann ich rechtlich dafür belangt werden wenn ich einen autofahrer mit "idiot" beleidige?? war so es gab keine zeugen nur ich und er selbst er hat es zwar gehört aber würde ihm das was nützen wenn er mich jetzt anzeigt und würde da was kommen?? meine is eigentlich ne sinnlose klage da kosten für verfahren doch sehr hoch würden und die beweislage nicht vorhanden außer aussage gegen aussage

danke im vorraus ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Duzen eines Polizisten ist ja mehr als lächerlich

soll ich den mit Herr Gott anreden oder wie

Nö, ich würde es mal mit dem allgemein üblichen " Sie " versuchen. Das nennt man einfach " Anstand " , böses Fremdwort, ich weiß.

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am 28. Oktober 2010 um 9:15

Hier hast Du eine kleine Auswahl: :D

Ob eine Klage vor Gericht Bestand haben wird, hängt vom Staatsanwalt oder ggf. Richter ab, ob der Klage Glauben geschenkt wird oder nicht. Aussage gegen Aussage in dem Sinne gibt es nicht.

http://www.talkteria.de/forum/topic-5603.html

Zitat:

Original geschrieben von ShishaJunk

... aussage gegen aussage ...

gibt es nicht.

Was es gibt ist die Glaubwürdigkeit einer Aussage. Schon mal im Gericht erlebt, ob da irgendwelche Abstimmungen laufen und dann das vergeben wurde, für das mehr Leute die Hand gehoben haben?

Klare Antwort auf die Frage: Aber sicher doch.

am 28. Oktober 2010 um 9:49

Boha,

nach der Liste die winni eingestellt hat, wären hier bei MT aber schon Einige Arm.;)

am 28. Oktober 2010 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von ShishaJunk

hey community :D

ich hab da mal ne frage und zwar kann ich rechtlich dafür belangt werden wenn ich einen autofahrer mit "idiot" beleidige?? war so es gab keine zeugen nur ich und er selbst er hat es zwar gehört aber würde ihm das was nützen wenn er mich jetzt anzeigt und würde da was kommen?? meine is eigentlich ne sinnlose klage da kosten für verfahren doch sehr hoch würden und die beweislage nicht vorhanden außer aussage gegen aussage

danke im vorraus ;)

Lese mal hier was Aussage gegen Aussage bedeutet

 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713

am 28. Oktober 2010 um 9:58

Duzen eines Polizisten ist ja mehr als lächerlich

soll ich den mit Herr Gott anreden oder wie

Polizeistaat halt

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Duzen eines Polizisten ist ja mehr als lächerlich

soll ich den mit Herr Gott anreden oder wie

Nö, ich würde es mal mit dem allgemein üblichen " Sie " versuchen. Das nennt man einfach " Anstand " , böses Fremdwort, ich weiß.

nicht auf den Tot sollen se doch nen Wasserwerfer holen

Beilidigung is was andres aber duzen

ich duze wenn und wann ich will

und wenn das denjenigen nicht passt muss er sich ja nicht mit mir unterhalten

am 28. Oktober 2010 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Duzen eines Polizisten ist ja mehr als lächerlich

darauf beruht mein erster negativer eintrag - ungeachtet der tatsache, dass er mich fortlaufend geduzt hat und mir damit das "Du" angeboten hat.

das strafregister wurde natürlich auch jedes mal im verkehrsgericht verlesen - muss man ja wissen, welchen schwerverbrecher man da vor sich hat.

bei schnittlauchs immer die ohren steif halten!

am 28. Oktober 2010 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Boha,

nach der Liste die winni eingestellt hat, wären hier bei MT aber schon Einige Arm.;)

Nee... - weder Arm noch Bein.:D:D:D O.k..... war gemein.... - pass auf die Wörter auf, die Du mir nun an den Kopf schmeißt :D

Ich glaub mal nicht, dass du gleich 'ne Anzeige am Hals hast, wenn du einen Polizisten duzt. Es kommt ja wohl immer auch auf den Tonfall und die Situation an. Außerdem kann man sich dafür entschuldigen.

Wenn ich jedoch Polizist wäre und mir einer ans Bein pissen will, nur weil ich meiner Arbeit nachgehe, dann würde ich bei bestimmten Typen sicherlich auch aus dem Vollen schöpfen.

btt: Ich würde mir da erstmal keine Gedanken machen. Hat er denn überhaupt sowas angedeutet?

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

nicht auf den Tot sollen se doch nen Wasserwerfer holen

Beilidigung is was andres aber duzen

ich duze wenn und wann ich will

und wenn das denjenigen nicht passt muss er sich ja nicht mit mir unterhalten

Ja, wenn das hier so Ihr üblicher Umgangston ist würde ich schon mal sparen :D .

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

nicht auf den Tot sollen se doch nen Wasserwerfer holen

 

Beilidigung is was andres aber duzen

 

ich duze wenn und wann ich will

 

und wenn das denjenigen nicht passt muss er sich ja nicht mit mir unterhalten

Das glauben Sie doch wohl selbst nicht:p

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Boha,

nach der Liste die winni eingestellt hat, wären hier bei MT aber schon Einige Arm.;)

Nee... - weder Arm noch Bein.:D:D:D O.k..... war gemein.... - pass auf die Wörter auf, die Du mir nun an den Kopf schmeißt :D

Bedrohung, tztztz :D

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