1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang

Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang

Themenstarteram 12. November 2017 um 18:45

Guten Abend zusammen,

ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Allerdings empfinde ich mein Verhalten absolut nicht als Nötigung oder sonstiges. Vorgefallen ist folgendes:

Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.

Sie biegt in meine Straße ab, sieht dass ich vorm Haus parke, wendet, hält vor meinem Auto und blafft mich laut an, warum ich ihr im Hang so dicht aufgefahren wäre etc. Ich habe sie freundlich angelächelt, gemeint sie solle doch bitte anfahren lernen und bin schnell ins Haus, weil ich etwas Angst hatte, sie steigt aus und wird handgreiflich.

Anscheinend hat mein freundliches Lächeln und meine Aussage am Ende die Dame so gereizt, dass sie zur Polizei ist und dort ausgesagt hat, ich wäre ihr die ganze Zeit so dicht aufgefahren, dass sie nicht mal mehr mein Nummernschild hätte erkennen können.

 

Meine Frage nun, da ich mir nie irgendwas zu Schulden kommen lassen hab, sie un ich keinerlei Zeugen haben,... Was kann da auf mich zu kommen? Ich meine, letztendlich bin ich ihr wirklich nicht zu dicht aufgefahren, da sie mir eh total unsicher vor kam und bei ihren unnötigen Bremsmanövern hätte ich ihr sonst irgendwann auf der Stoßstange gehangen... Hab nur etwas Panik, dass man ihr mehr glauben schenkt als mir..

Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.

Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.

Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.

82 weitere Antworten
Ähnliche Themen
82 Antworten

Seit wann wird eine Anzeige von zwei Polizisten überreicht?

Was soll den kommen, unter 80km/h gibt es keine Versicherung Abstandsregeln.

Wie du schon sagtest kann Sie wohl nicht anfahren, in der Fahrprüfung fällt man durch wenn das Auto zurück rollt. Sowas verläuft sich eh im Sande, wenn doch mal was vom Amtsgericht kommt dann kannst du immer noch zum Anwalt gehen und dort deine Aussagen machen.

 

Was nicht heißt das es gut ist mit 1m Abstand bei 50km/h hinter her zu fahren.

Kann auf dem Lande schon mal vorkommen das ein Beamter einen Neuling zu Schulungszwecken mitnimmt.

Normal wäre jedoch eine Vorladung zur Aussage oder ein Anhörungsbogen gewesen.

Es steht Aussage gegen Aussage und der Staatsanwalt wird das wohl einstellen wenn Du keine Vorgeschichte hast.

Die werden wohl eine "Vorladung'" überreicht haben, auf die braucht niemand zu reagieren. Sollte da trotzdem noch was kommen, kann man immer noch zum Anwalt.

Themenstarteram 12. November 2017 um 19:05

Der Polizist, der mir alles erklärt hat, war auch noch relativ jung. Der andere was älter und hat sich im Hintergrund gehalten. Denke es ist wirklich aus Schulungszwecken so gewesen. Aber selbst dem Polizist hat man angemerkt, dass er das ganze nicht so ganz ernst nehmen kann. Habe den Bogen mit meiner Aussage nun ausgefüllt wahrheitsgemäß und will mal abwarten, was dann passiert. Hatte nur beim Lesen des Bußgeldkatalogs etwas Angst bekommen.

Hatte mal was ähnliches, hatte auch eine Anzeige wegen Nötigung bekommen, wegen angeblicher Lichthupe auf der AB (hatte nur das Abblendlicht eingeschaltet, da es dämmerte). Habe dann mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung geantwortet, beide Verfahren wurden eingestellt und dann war Ruhe.

Gruß Sitzheitzung.

Themenstarteram 12. November 2017 um 19:11

Ich finde es immer wieder bewundernswert, wie viel Zeit und Mühe manche Menschen aufwenden für Nichtigkeiten oder gar Missverständnisse. Ich hätte bei sowas gar nicht die Muße zur Polizei zu laufen. Wäre für mich verschwendete Lebensmühe. Wenn es wegen etwas Berechtigtem ist, ist das was anderes. Aber ansonsten lachen die Polizisten dich doch eher noch hinter hervor gehaltener Hand aus.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 12. November 2017 um 20:07:46 Uhr:

Hatte mal was ähnliches, hatte auch eine Anzeige wegen Nötigung bekommen, wegen angeblicher Lichthupe auf der AB (hatte nur das Abblendlicht eingeschaltet, da es dämmerte). Habe dann mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung geantwortet, beide Verfahren wurden eingestellt und dann war Ruhe.

Gruß Sitzheitzung.

Zitat:

Was soll den kommen, unter 80km/h gibt es keine Versicherung Abstandsregeln.

Ähm, doch? Sicherheitsabstand gilt immer. In Städten ist es sogar so, dass man aufgrund der Unübersichtlichkeit eigentlich wiederum mehr Abstand einhalten müsste, als sich durch die Geschwindigkeit ergeben würde.

Zitat: "Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen) ist, außerhalb geschlossener Ortschaften gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (2-Sekunden-Test siehe unten; dies ergibt ähnliche Ergebnisse wie die Faustformel: Abstand gleich halber Tacho – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem einfachen Abstand zwischen zwei Leitpfosten." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsabstand#Definitionen)

Davon abgesehen halte auch ich die erwartbare Strafe für unwahrscheinlich, denn im Gegenzug könntest du sie der unnötigen Bremsung plus unerlaubter Verkehrsbehinderung bezichtigen. Aussage gegen Aussage und damit nichtig.

Die gute Frau hat´s eben anders wahrgenommen und ob etwas Wahrheit drinsteckt, können wir natürlich nicht beurteilen.

Stell dir vor, sie wäre dir rückwärts draufgerollt. Dann würde sie jetzt (womöglich!) behaupten, du wärst ihr aufgefahren, als sie wegen des Gegenverkehrs bremsen musste, wäre fürchterlich aufgelöst und überhaupt wärest du ihr schon die ganze Zeit so dicht aufgefahren...

Wenn jemand nicht wirklich nachvollziehbar bremst, dann hält man doch lieber mehr Abstand. Wenn ich aber mit Tacho 30 (mutmaßlich 25 km/h) durch die 30-Zone fahre und an Kreuzungen kurz vom Gas gehe und meine Hintermänner beobachte, dann will ich mir nicht vorstellen wie das mit euch beiden abgelaufen ist... kann´s mir vorstellen.

Weil nichts passiert ist und ihr so langsam gefahren seid, wird´s sich schon irgendwie verlaufen, aber da haben die anderen bessere Tipps als ich.

Eine Aussage darfst nie machen. Immer vorher mit einem Anwalt sprechen (außer man ist Jurist).

Die Stimme des Bull.. zählt nie, da er ja bei dem Vorfall nicht dabei war. Er will nur schnell den Vorgang vom Tisch haben

Wenn die Geschichte wirklich so abgelaufen ist, würde ich Anzeige wegen falscher Verdächtigung und gegebenenfalls Beleidigung (kommt darauf an was die gute Frau zu mir gesagt hätte) machen.

Gruß Metalhead

1m Abstand zu halten an einem Hang ist tatsächlich verdammt wenig.

Und wenn du tatsächlich später so dicht aufgefahren bist, dann kann ich mich in die Lage der Dame gut hinein versetzen. Was du uns nicht verraten hast, wie viel Abstand du gehalten hast?

am 12. November 2017 um 23:25

Leider steckt hinter jeden Konflikt zwei Parteien mit zwei Ansichten.

Sie kann es ganz anders wahrgenommen haben als du. Wie es wirklich war weiß niemand hier...

 

Selbst wenn sie bremst, du hättest Abstand halten müssen. 30er Zone bedeutet rechts vor links, parkende Autos (meist) und dadurch erhöhte Vorsicht. Theoretisch muss an jeder Kreuzung langsam rangefahren werden und eingesehen werden.

Wie oft schon vor mir oder auch ich selbst in die Eisen gegangen bin, weil man ein Kind Hintern wagen gesehen hat und nicht wusste ob es los rennt.

 

Vorallem nach der ersten Bremsung, hätte man selbst doch mehr Abstand halten können. Auch der 1m Hang. Finde sowas selbst als geübter Fahrer total nervig. Wenn mir jemand hinten so nah auffährt. Allein aus der Tatsache dass man nie weiß wie gut der Vordermann Auto fahren kann sollte man dies unterlassen.

 

 

Im Endeffekt ist es Aussage gegen Aussage und wird wahrscheinlich auf nichts hinauslaufen.

 

Ich würde froh sein dass da nicht mehr passiert ist. Egal ob sie dir reingerollt ist oder sowas, du wärst erstmal schuld(außer sie gäbe es zu).

 

Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.

Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.

Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit