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Anzeige weil alte Tüv Plakette auf Anhänger - aber auf PRIVATEM Grundstück ?

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 13:05

Moin Zusammen!

Ich habe eine Anhörung weil mein Anhänger auf privatem Grund stehend von einem KRAD-Polizisten der unsere Privatstraße befuhr entdeckt wurde.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber bereits eine TÜV-Hauptprüfung, welche der Hänger jedoch wegen 3 Mängeln (Reifen-1Leuchtmittel-2Reflektoren) nicht vollständig zur Zufriedenheit des Prüfers absolvierte.

4 Wochen später kam er dann ohne Mängel durch.

3 Tage danach bekam ich Post...

Ich habe versucht diesen für mich eher gering erachteten "Verstoß" telefonisch halbwegs zu klären... aber die Dame erklärte mir:

Auch auf privatem Grund müssten definitiv alle Fahrzeuge (wobei ein Hänger ja nicht mal selbst fährt...) dennoch aktuelle Plaketten haben!

Ja wirklich? Auch wenn diese jahrelang nur auf privatem Grund (ein alter Bauernhof) genutzt werden?

Sie sagte, nach Auffassung der Ordnungsbehörden sei auch ein Garten, ein Vorgarten, ein angelegter Parkplatz nicht ausgenommen von dieser Pflicht.

Lediglich innerhalb einer Garage/Gebäude wäre das anders... sobald das Grundstück nicht fest umschlossen wäre gälte diese Regelung.

Als ich dann meinte wie wir denn ein Mehrfamilienhaus mit über 10 Autos so fest umschließen könnten, denn dann wäre ja auch eine Paketanlieferung quasi unmöglich oder Müllabfuhr oder Gäste blieb sie standhaft bei ihrer Meinung, ich hätte mich schuldig gemacht.

Bitte um Aufklärung - danke!

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64 Antworten

Formal ist die Anschuldigung leider richtig. Und ja, Anhänger sind auch Fahrzeuge. Wenn man einen Motor hinzufügt, wird es ein Kraftfahrzeug :-)

Wie lange war denn die alte Plakette schon abgelaufen?

auch auf privatem Grund müssen zugelassene Fahrzeuge eine gültige HU haben, sogar in der Garage, nur da sieht es keiner. Grund: sie könnten jederzeit im Verkehr genutzt werden, sie sind ja zugelassen.

Aber Du warst bei der HU und hast einen Mängelbericht. Damit hast Du für die Vorführung auch wieder 4 Wochen Zeit. Wenn Du das in der Einspruchsbegründung dokumentierst, sollte das Verfahren eingestellt werden.

In der Corona-Zeit sollten statt 2 Monaten 4 Monate Überziehung des regulären Termins bußgeldfrei bleiben. Die HU-Pflicht knüpft an die Zulassung als solche an. Nicht an den Standort. Insofern sind die Angaben der Dame vom Amt nicht falsch, aber nicht ganz vollständig.

am 11. Mai 2021 um 13:57

Diese Regelung ist schon ziemlich dämlich. Was mache ich, wenn ich einen Anhänger komplett stilllegen möchte um ihn als Blumenrabatte zu nutzen?

... na abmelden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Mai 2021 um 15:23:07 Uhr:

Aber Du warst bei der HU und hast einen Mängelbericht. Damit hast Du für die Vorführung auch wieder 4 Wochen Zeit. Wenn Du das in der Einspruchsbegründung dokumentierst, sollte das Verfahren eingestellt werden.

Ich habe es so verstanden, dass er zwar jetzt zur Prüfung für die Erteilung einer Plakette war, die alte Plakette aber schon deutlich länger abgelaufen gewesen ist. Der Hänger war die gesamte Zeit angemeldet, lediglich ungenutzt.

Themenstarteram 11. Mai 2021 um 15:03

Lieben Dank an Alle!

Es ist also vor allem die KOMBINATION aus Tüv-Ablauf (Ende 2019...) aber dennoch nicht erfolgter Abmeldung.

Das ist interessant.

Im Grunde hätte also ein demontiertes Nummernschild auch den behördlichen Vorgang verhindert.

Denn es findet definitiv kein Abgleich zwischen Zulassungsbehörde und Prüfbehörde statt.

(aber kann ja noch kommen ;-)

Das Datum der Durchführung der HU und das Ergebnis werden seit dem 1.10.2017 im Zentralen Fahrzeugregister fortgeschrieben. Da ist es ein Klacks, bei Überschreitung um x Monate die Zulassungsstelle zu benachrichtigen. Und ich wäre mir da nicht so sicher, dass dieser Abgleich nicht schon stattfindet. Zuzutrauen ist es unseren Behörden doch.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 11. Mai 2021 um 16:02:13 Uhr:

Ich habe es so verstanden, dass er zwar jetzt zur Prüfung für die Erteilung einer Plakette war, die alte Plakette aber schon deutlich länger abgelaufen gewesen ist. Der Hänger war die gesamte Zeit angemeldet, lediglich ungenutzt.

die Plakette beschreibt den Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug vorzuführen ist. Vorgeführt wurde der Anhänger ja, wenn auch zu spät, aber diese Owi war zum Zeitpunkt der Feststellung schon nicht mehr gegeben. Es ist die Rechtsmeinung, dass durch den Mängelbericht mit Pflicht zur Wiedervorführung eine neue Frist von 4 Wochen ausgelöst wird.

Alles ein uralter Hut (der aber immer wieder zu Mißverständnissen führt)

Hier wird immer StVO und StVZO verwechselt.

Die StVO ("Verkehrsregeln") gilt auf öffentlichen Wegen und Plätzen, übrigens auch unabhängig, ob es Privatgrund ist. Lediglich auf abgeschrankten/umzäunten Privatgeländen gilt sie nicht.

Die HU Pflicht ist eine Vorschrift aus der StVZO, und hier heißt es in §29, daß jeder, der ein Fzg. zum Verkehr zuläßt ("anmeldet"), für eine termingerechte TÜV-Vorführung zu sorgen hat, ganz egal, ob das Fahrzeug bewegt wird und ganz egal, wo dieser Sachverhalt festgestellt wird.

am 11. Mai 2021 um 16:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2021 um 16:00:41 Uhr:

... na abmelden.

Ich glaube ich hatte eine Denkblockade :)

TÜV - Plakette ? (Prüfplakette)

TÜV-Hauptprüfung ? (Hauptuntersuchung)

Zufriedenheit des Prüfers ? (Verordnungen sind keine Erfindungen des Prüfers)

Hänger ? (Anhänger)

Nummernschild ? (Kennzeichen)

Prüfbehörde? (amtlich anerkannte Überwachungsorganistation oder Technische Prüfstelle) Keine Behörde!

Bei all diesen Aufstellungen hier bekomme ich Plaque :)

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 11. Mai 2021 um 15:57:32 Uhr:

Diese Regelung ist schon ziemlich dämlich. Was mache ich, wenn ich einen Anhänger komplett stilllegen möchte um ihn als Blumenrabatte zu nutzen?

Ernste Frage?

Weshalb willst du eine angemeldetes Blumenbeet haben?

 

Edit... habe erst jetzt gesehen dass du eine Denkblockade hattest... :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Mai 2021 um 15:23:07 Uhr:

 

Aber Du warst bei der HU und hast einen Mängelbericht. Damit hast Du für die Vorführung auch wieder 4 Wochen Zeit. Wenn Du das in der Einspruchsbegründung dokumentierst, sollte das Verfahren eingestellt werden.

Wenn das Fahrzeug pünktlich vorgeführt wurde stimmt das.

Aber wenn der TÜV z.B. 8 Monate abgelaufen war, eben nicht.

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