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Anzeige wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.'

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:02

Liebe Community,

mir ist vor knapp einem Monat etwas sehr Unangenehmes passiert und ich bin mir bezüglich dessen Bewertung sehr unsicher. Vielleicht könne mir ein paar von euch weiterhelfen.

Vorweg ein paar Bemerkungen: Ich habe meinen A1 seit drei Jahren, den B seit einem Jahr und hatte noch nie einen Unfall o.ä., bin nie geblitzt worden, habe noch nicht mal falsch geparkt. Ich fahre seit eben diesen drei Jahren eine 125er Vespa. Die geht (je nach ihrer Laune ;-)) auch ihre 100 km/h. Obwohl ich also in der Stadt und über Land problemlos im Verkehr mitschwimmen kann und auch nicht langsamer als erlaubt fahre, sind mir schon öfters Autofahrer begegnet, die scheinbar ein Problem damit haben, dass eine "popelige Vespa" genauso schnell fährt wie sie. Dementsprechend wird oft rücksichtslos überholt, geschnitten, gedrängelt. Das bin ich gewohnt und ich rege mich nicht mehr über derartige Typen auf, sprich ich fahre auch bei Konfliktsituationen nach dem Motto "Keep calm and carry on". Aber das spezielle Ereignis hat mich dermaßen aus den Socken gehaut, dass ich nicht mehr das Gefühl hatte, mir so was gefallen lassen zu müssen.

Nun zu diesem Ereignis.

Ich fuhr an einem Spätnachmittag auf einer Landstraße dahin, die mit sehr wenigen, kurzen Ausnahmen auf 70 km/h beschränkt ist und ebenso fast überall ein Überholverbot hat. Ich bin definitiv nicht langsamer als 70 gefahren. Nun tauchte aber hinter mir ein VW-Bus auf, der es offenbar etwas eiliger hatte. Er fuhr sehr nah auf. Ich dachte, ich mache mir nichts draus, kommt eh gleich ein Stück, wo 100 erlaubt sind, soll er doch da überholen. Aber obwohl er mangels Gegenverkehr auch überholen hätte können, tat er das nicht sondern klebte mir weiter am Nummernschild. In den dann wieder folgenden 70 km/h begann er im Bereich einer Kreuzung plötzlich immer wieder von links nach rechts zu pendeln. Anscheinend wollte er da jetzt überholen, was aber allein schon wegen der Kreuzung gefährlich gewesen wäre, viel Verkehr hat das gänzlich verhindert.

Die Strecke ist bis dahin über viele Kilometer schnurgerade. Ich war mir nicht sicher, ob er nicht "dösig" geworden oder zumindest geistig mit etwas anderem beschäftigt war. Also fuhr ich zwei, drei kontrollierte "Schlangenlinien", um ihn auf mich aufmerksam zu machen und darauf, wie nah er an mir dran war. Ich kenne die Straße, weiß, dass die keine Hügel oder Schlaglöcher aufweist, bin als Jugendliche Motorradrennen gefahren und kenne meine Vespa in- und auswendig. Das waren absolut kontrollierte Schwünge, nichts, was man mit dem Schlenkern eines Besoffenen verwechseln könnte. Ich habe auch - um den Gegenverkehr nicht zu irritieren - nicht die volle Breite der Spur genutzt.

Gebracht hat es letztlich nichts, der klebte weiter an mir. Kurz darauf musste ich einen Radfahrer überholen und fuhr (auch da zwei Tage zuvor einen Sturz eines Rad fahrenden Kindes während meines Überholens erlebt hatte) fast auf der Mittellinie. Plötzlich bekam ich einen riesigen Schrecken, da besagter VW-Bus auf einmal neben mir war. Ich hätte nicht mal den Arm ausstrecken müssen, um bei dem anklopfen zu können. Bei einem schnellen Blick sah ich, dass der Fahrer auch noch das Telefon am Ohr hatte. Als ob das nicht genug wäre, scherte er sehr knapp vor mir ein, sodass ich erst mal bremsen musste, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen.

Darüber dann doch recht verärgert blinzelte ich ihn kurz mit der Lichthupe an. Hätte mich dazu vll nicht provozieren lassen sollen, aber ich war sehr empört über dessen gefährliches Fahrverhalten. Davon fühlte allerdings er sich wohl provoziert und stieg heftig auf die Bremse - auch ich musste wiederum bremsen. Da wurde es mir doch ein wenig zu bunt und ich habe ihn akustisch angehupt. Außerdem - ja, wohl auch ein Fehler meinerseits - habe ich, wohlgemerkt mit der flachen Hand, damit es ja nicht mit dem Vögerl verwechselt wird, zwischen meiner Augenpartie und dem nächsten Verkehrsschild, das die 70 km/h und das Überholverbot anzeigt, hin und her gewiesen.

Er hat irgendetwas gestikuliert, erstmal Gas gegeben und ist dann einige hundert Meter vor mir am Straßenrand stehen geblieben. Als ich vorbeigefahren bin, hatte er das Fenster offen und daraus drohend die Faust geschüttelt. Nach mehreren mir nachfolgenden Autos ist er dann weitergefahren.

So, nun war ein Cabrio hinter mir. Dieses legte bezüglich des Abstands zu mir genau dasselbe Verhalten an den Tag wie der VW-Bus. Ich war innerlich immer noch am Zittern vor Schreck, weshalb ich das zwar zur Kenntnis genommen habe, mich aber nicht weiter darum kümmern wollte.

Ein gutes Stück weiter allerdings, kurz vor meinem Zieldorf, hörte ich nach Passieren eines Kreisverkehrs ein Hupkonzert hinter mir. Bei einem Blick in den Spiegel stellte ich fest, dass dieses Cabrio mitten im (!) Kreisverkehr angehalten hatte und sich mit dem VW-Bus-Fahrer "besprach". Gehupt hatte wohl das Auto zwischen den beiden, das auch zum Anhalten gezwungen wurde, oder eines der Autos hinter dem VW-Bus.

Kurz darauf waren die beiden wieder direkt hinter mir. Ich hatte das Gefühl, die verfolgten mich. Also bin ich lieber nicht zu meinem einsamen Haus am Dorfrand, Ende einer Sackgasse, gefahren, sondern auf einen Supermarktparkplatz. Wie befürchtet folgten mir die beiden Autos.

Nun blieb der VW-Bus ein paar Meter weiter mit laufendem Motor stehen. Er schrie irgendwas. Um mich deeskalierend mit ihm unterhalten zu können, bin ich zu ihm getreten. Er brüllte dann in etwa, er werde mich anzeigen, so was wie ich dürfe nicht auf der Straße unterwegs sein, ich halte alle Leute auf.... Ich habe ruhig versucht, ihm zu erklären, dass ich die erlaubten 70 gefahren bin, es zudem sehr angenehm gefunden hätte, hätte er mehr Abstand gehalten. Es ist ja nicht meine Schuld, wenn er zuerst trotz optimaler Möglichkeit nicht überholen will und dann wegen Gegenverkehrs nicht mehr kann. Plötzlich wurde er richtig aggressiv, schrie, ich solle von seinem Fahrzeug weggehen. Ich erklärte ihm, ich wolle ungern über den Parkplatz schreien um mich mit ihm zu unterhalten, denn das wollte er doch, wenn er mir schon hinterherfährt. Da stieß er plötzlich seine Fahrertür auf und traf auch mich damit bzw. schob mich damit weg. Erst dann stellte er den Motor aus. Er stieg aus, kam in typischer Kampfhaltung (sowas hatte ich zuvor nur in Filmen gesehen) auf mich zu und brüllte, wenn ich jetzt nicht gleich abhaue, dann passiere was. Ich wich natürlich erst mal zurück, wollte mich aber nicht so leicht einschüchtern lassen und fragte, wieso er mir denn dann zuerst hinterherfährt, wenn ich jetzt abhauen soll.

An dem Punkt stieg aus dem Cabrio ein (etwas halbseiden wirkendes) Pärchen. Der Mann kam auf mich zu und ließ auch einige Unfreundlichkeiten ab, pustete mir dabei seinen Zigarettenrauch ins Gesicht. Ich bat ihn, das doch zu lassen und wich einen Schritt zurück. Er kam hinterher, sagte, er könne hier rauchen wie er will, blies mir nochmal Rauch ins Gesicht. Ich wieder einen Schritt zurück, er wieder Zigarettenrauch gepustet. Da bin ich dann weiter weg gegangen.

Dann kam seine Beifahrerin und keifte mich an, ob ich besoffen sei, so wie ich fahre. Ich wisse wohl nicht, wann ich Autofahrern Platz zu machen habe. Sobald ein Auto hinter mir sei, das schneller fahren will, müsse ich am Rand anhalten und das vorbei lassen. Ich hab höflich erklärt, dass ich "ein großer Roller" bin und absolut gleichwertiger Verkehrsteilnehmer. Sie meinte wiederum, dann müsse ich mich gefälligst an die Verkehrsregeln halten. Meinen Hinweis, dass ich mich doch an die Regeln gehalten hätte, sie wären viel zu dicht aufgefahren, von dem evidenten Fehlverhalten des VW-Busses ganz zu schweigen. Da fiel ihr anscheinend nichts halbwegs sinnvolles mehr ein und sie argumentierte mehr oder weniger auf Kindergartenniveau. Wer so einen Roller fährt, hat doch eh keine Freunde. So wie ich angezogen bin, bin ich voll unter ihrem Niveau. So ein Gesicht wie ich es habe wolle sie gar nicht sehen.

Schließlich haben sie zu dritt behauptet, ich hätte dem VW-Bus den Vogel gezeigt. Ich habe immer noch versucht, äußerlich ruhig zu bleiben und erklärt, dass ich ihn lediglich aufgefordert hätte, doch mal auf die Verkehrsschilder zu achten, die Geste war so ausgeführt, dass kein ehrlicher Mensch sie mit einem Vogel verwechseln kann.

Nun, die "Dame" meinte, sie seien schließlich zu dritt und könnten der Polizei alles glaubhaft erzählen. Ich dagegen sei nur so eine armselige Rollerfahrerin im Rowdyalter, die wie besoffen fährt. Der glaubt eh niemand was... Ich wies sie darauf hin, dass sie als Zeugin bei der Wahrheit bleiben muss. Ihr Kommentar: "Ach, Baby...".

Der VW-Bus-Fahrer rief dann bei der Polizei an (tat zumindest so), diese weigerte sich angeblich aber, wegen so was die halbe Stunde Fahrt auf sich zu nehmen. Ich erklärte dass ich mich nicht in der Lage sehe, länger mit Leuten wie ihnen zu diskutieren und bin dann gefahren, nicht ohne vorher die Kennzeichen mit meinem Handy fotografiert zu haben.

Ich habe kurz darauf selbst noch bei der Polizei angerufen, der Beamte riet mir, mir so was auch nicht einfach so gefallen zu lassen. Da man für eine Anzeige (zumindest in Bayern) aufs Revier kommen muss und ich an dem Wochenende das nicht mehr schaffte, ging ich an meinem Studienort während der Woche auf die dortige PI.

Der Beamte dort hielt diese Geschichte für zu krass um wahr zu sein... Hat meine Anzeige aber aufgenommen.

Nun ist meine Vespa immer noch auf meine Mutter angemeldet. Jetzt hat die gestern eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wg. 'Nötigung im Straßenverkehr u.a.' bekommen. Ich hatte zwar fast erwartet, dass die ihre Beleidigungsgeschichte vorbringen, aber eines Verhaltens, das man unter §240 StGB subsumieren kann bin ich mir nicht bewusst.

Meine Mutter hat dann heute mit der Sachbearbeiterin telefoniert. Sie wollte erst mal wissen, worum es denn genau geht, also was das 'u.a.' bedeutet und welches Verhalten das gewesen sein soll. Und schließlich hat sie nur noch gesagt, dass sie nicht gefahren ist und diesbezüglich eine Gegenanzeige vorliegt. Daraufhin wurde die Beamtin sehr pampig von wegen, den Fahrer würden sie ja dann eh rausfinden (wundert mich, dass sie das nicht gleich getan haben - ich hatte bei meiner Anzeige extra gesagt, dass ich gefahren bin und nicht meine Mutter...) und bei so wenig Kooperation kommt es auf jeden Fall zu einem Verfahren, auf Einstellung brauchen wir da gar nicht mehr hoffen...

Im Übrigen kam raus, dass meine "Schlangenlinien" Nötigung gewesen sein sollen und das 'u.a.' bloß Beleidigung als Vogel zeigen gewesen sein soll (ich finde das 'u.a.' da dann ganz schön unpassend, das wirkt ja dann wie Schwerverbrechertum).

Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.

Nun ist meine Frage an euch: Wie bewertet ihr dieses Geschehen?

Ist jemandem schon mal Ähnliches widerfahren? Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Vielen Dank für Antworten :)

P.S.: Ich habe hier vom Sachverhalt her nichts beschönigt, was würde mir das hier auch bringen.

P.P.S.: Sorry für den langen Text :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.

Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen

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am 6. Juli 2013 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Tja, nun studiere ich Jura, hatte auch schon viel Strafrecht und konnte in keinem Kommentar zum StGB und auch nirgendwo im Internet einen Anhaltspunkt finden, wie ich die Schlangenlinien unter Nötigung subsumieren könnte.

Was beweist, dass den Studierenden das logische Denken völlig abhanden gekommen ist :D

Die Schlangenlinien könnte man als absichtliches blockieren eines Überholversuches des Hintermannes deuten. Das wäre dann durchaus im Bereich der Nötigung.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:44

Erst mal vielen Dank für die Antwort :)

Njoa, zu dem Praxisbezug sag ich jetzt mal nichts ;)

Es wäre ihm allerdings aufgrund des stetigen Gegenverkehrs nicht möglich gewesen, mich zu überholen. Ich habe kein Problem damit wenn jemand, bei freier Gegenfahrbahn, näher an mich aufschließt um dann auszuscheren und quasi weniger Zeit auf der Gegenspur zu verbringen. Aber dieser Verkehrsteilnehmer pappte mir über eine sehr lange Strecke am Nummernschild und das eben größtenteils obwohl keine Überholmöglichkeit gegeben war.

am 6. Juli 2013 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Ja.

1. Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.

2. Lass dich anwaltlich beraten, denn es sieht nicht so gut aus. Das Pärchen kennt offenbar den VW-Bus-Fahrer, es ist also anzunehmen, dass die drei sich bezüglich der Schilderungen absprechen werden. Das muss zwar deine Glaubwürdigkeit nicht erschüttern, aber es erschwert eine Verurteilung der anderen und eine Einstellung deines Verfahrens doch sehr.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:55

Auch Dir vielen Dank für die Antwort :)

Nun, zum Anwalt wollte ich nicht gehen, solange es noch einigermaßen vermeidbar ist. Schließlich bin ich Studentin und habe nicht einfach so ein paar Hunderter übrig. Rechtsschutzversicherung hab ich (noch) nicht...

Würdest Du einen Zeitpunkt empfehlen, ab wann der Anwalt sinnvoll ist? Akteneinsicht kann doch eh erst genommen werden, sobald die Sache bei der StA liegt...?

Ich hab über Google hier recht viele Threads zum Thema Nötigung gefunden, da hatte ich gehofft....

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Haltet ihr irgendeine Vorgehensweise für dringend empfehlenswert?

Nicht bei MT nachfragen, weil du überwiegend unbrauchbare Antworten bekommen wirst, wie schon die erste Antwort zeigt.

Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:59

Zitat:

 

Man muss wissen: so einige Motor-Talker sind eher Typen, wie sie in dem VW Bus sassen

Oha, so schlimm? Aber das heißt ja nicht, dass alle so sind, vielleicht schaut irgendjemand vorbei, der Ähnliches erlebt hat.. :(

am 6. Juli 2013 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Ich hab über Google hier recht viele Threads zum Thema Nötigung gefunden, da hatte ich gehofft....

Wenn die Beteiligten bei der Schilderung bleiben, dann wird der Vorwurf einer Nötigung niemals aufrecht zu erhalten sein, weil weder die Tatbestandsmerkmale vorliegen, noch die Einwirkdauer ausreichend wäre. Das weiß du sicher selbst am Besten. Es bliebe dann aber der Vorwurf der Beleidigung.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 13:06

Nun, aber offenbar war die POMin, mit der meine Mutter telefoniert hat, absolut überzeugt davon, dass meine "Schlangenlinien" eine Nötigung seien. Ich hab ein Weilchen mit einem Kommissarsanwärter in einer WG gewohnt und kann mir nicht vorstellen, dass diese Beamtin derart schlecht ausgebildet ist...

Wenn ich ihnen einen Vogel gezeigt hätte, würde ich auch dazu stehen. Aber ich habe bewusst die flache Hand genommen und damit ein paar Mal von meinem Visier/meiner Augenpartie zum Verkehrsschild am Straßenrand gezeigt. Ich hab die Geste ein paar Kommilitonen demonstriert und niemand konnte darin einen "Vogel" erkennen... Ich gehe ja auch nicht her und behaupte, in den wilden Gesten des VW-Bus-Fahrers einen Mittelfinger, einen Scheibenwischer und sonstwas erkannt zu haben :(

am 6. Juli 2013 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von OpheliasTraum

Nun, aber offenbar war die POMin, mit der meine Mutter telefoniert hat, absolut überzeugt davon, dass meine "Schlangenlinien" eine Nötigung seien.

Es ist relativ uninteressant, was die Polizeibeamtin persönlich dazu meint. Ich weiß ja nicht, in welchem Semester du bist und wie weit du im BT des StGB schon bist, aber es gibt kaum einen Straftatbestand, der so kompliziert ist wie die Nötigung. Der Begriff wird von Laien zwar immer schnell in den Raum geworfen, aber zwei oder drei Schlenker mit dem Roller sind weder Gewalt noch Drohung mit einem empfindlichen Übel, auch liegt die erforderliche Einwirkungsdauer nicht vor, es fehlen auch noch andere Tatbestandsmerkmale.

Rechts fahren und evtl. per Handzeichen vorbeiwinken und schon ist der Hintermann weg.

Das Fahren von Schlangenlinien hat die Situation hingegen verschärft.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

Es ist relativ uninteressant, was die Polizeibeamtin persönlich dazu meint. Ich weiß ja nicht, in welchem Semester du bist und wie weit du im BT des StGB schon bist, aber es gibt kaum einen Straftatbestand, der so kompliziert ist wie die Nötigung. Der Begriff wird von Laien zwar immer schnell in den Raum geworfen, aber zwei oder drei Schlenker mit dem Roller sind weder Gewalt noch Drohung mit einem empfindlichen Übel, auch liegt die erforderliche Einwirkungsdauer nicht vor, es fehlen auch noch andere Tatbestandsmerkmale.

Wir haben die Nötigung bereits umfangreich behandelt und dementsprechend hätte ich nie damit gerechnet, dass die mich deshalb anzeigen. Der Beamte, der meine Anzeige aufgenommen hat meinte, wir Jurastudenten sollten uns da nicht immer in allen möglichen Straftatbeständen verlieren, in der Praxis sagt die Polizei, welche TB in Frage kommen. Der Tonfall war ein wenig à la "Bleibt doch in eurem Elfenbeinturm, hier ist das echte Leben". Deshalb dachte ich nicht, dass die Äußerungen der Polizistin so abwegig sein können :confused: Strafrecht ist mit Abstand mein bestes Fach, aber bzgl der Praxis traue ich mich dann doch nicht so recht.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Rechts fahren und evtl. per Handzeichen vorbeiwinken und schon ist der Hintermann weg.

Das Fahren von Schlangenlinien hat die Situation hingegen verschärft.

Verzeih mir die Frage, aber bist Du jemals auf einem 125er Roller gefahren? Abgesehen davon, dass mein Fahrlehrer damals sagte 'Nie, nie, nie die Randposition einnehmen' hätte der mich ob des Gegenverkehrs ja dann trotzdem nicht mit ausreichend Seitenabstand überholen können.

@Ophelias Traum

 

Die Meinungen deiner Kommilitonen in Ehren, aber sie können nach der Schilderung des Ergeignisses durch dich nicht objektiv sein.:D  Und ein aufgeschäumter VT wird solche Zeichen anders werten als die Menschen in der Studentenbude.

Kannst du nicht mal bei einem älteren Semester Rat einholen?

 

@brunolp12

 

Mensch, beschmutze doch nicht das Nest, in dem du selbst mit drinnen sitzt:p

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Rechts fahren und evtl. per Handzeichen vorbeiwinken und schon ist der Hintermann weg.

Oder notfalls irgendwo kurz rechts ran fahren. So einfach könnte das Leben sein.

 

Aber so ein Kleinkrieg zwischen solchen "ich habe recht und es geht ums Prizip" - Typen auf der Landstrasse, dem Parkplatz, im Forum und letztendlich vor Gericht hat, wenn sonst schon nix, wenigstens einen gewissen Unterhaltungswert.

 

 

 

Achja, wenn ich der Richter wäre dürften alle an dem Spiel Beteiligten nach 12 Monaten zu Fuss zur MPU gehen.

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