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Anzeige wg. Nötigung

Themenstarteram 7. November 2011 um 13:26

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger

Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. November 2011 um 13:26

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger

Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Worauf bezieht sich denn die Nötigung ?:confused:

das erinnert mich an spaziergänger die sich auf eine ABGESPERRTE rallye veranstaltung auf den feldweg verirrt hatten und es danach anzeigen HAGELTE wegen "rasen auf einem gesperrten weg"...komisch welt!

.....zu wenig Abstand ?!?

am 7. November 2011 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Wenn jemand den Vorwurf erhebt -ob zu recht oder zu Unrecht- muß die Staatsanwaltschaft dem nachgehen. Das halte ich grundsätzlich schon für korrekt.

Ich würde mich nur im Fall einer ungerechtfertigten Anzeige nicht aufregen - sonst hätte der Anzeigende ja sein Ziel mich zu ärgern schon erreicht, und das würde ich dem nicht gönnen. :cool:

Hier war ja keiner dabei, der das bestätigen oder widerlegen könnte.

 

Polizei und Staatsanwaltschaft handeln eben auf eine Anzeige hin, etwas was auch Dir grundsätzlich bei Bedarf zugute kommen kann.

 

Ich würde mir überlegen, persönlich bei der Polizei vorbeizuschauen. Warum ? Nun, ein persönlicher Eindruck kann Glaubwürdigkeit unterstützen, jeder Funktionsträger ist auch nur ein Mensch. Und Du weißt nicht, wie Mutter & Tochter aufgetreten sind !

 

Vielleicht hat Sie sich durch Deinen "bösen Blick" bedroht gefühlt :D

Spaß beiseite ... bei sowas mußt Du höllisch aufpassen!

Es steht Aussage gegen Aussage, und wenn Du noch eine unbefriedigte, männerhassende Richtering bekommst, dann kann es ganz schnell ungemütlich werden!

Auf der anderen Seite, wenn Du Ihr nicht den Mittelfinger gezeigt hast, und es „nur“ ums Drängeln in der 30er Zone geht, dann wird man sich schwertun, Dir nachzuweisen, daß Du keine 15 Meter Abstand gelassen hast.

Aber wie gesagt, hier ganz ruhig reagieren ... man weiß nie, was die aus dem Hut zaubern, Stichwort, "Der ist so nah aufgefahren, daß man das Nummernschild nicht mehr erkennen konnte".

Solche Leute gehören von der Straße ... denn wenn ich hier eine Nötigung sehe, dann durch die rollende Verkehrsbehinderung vor Dir!

Aber wenn Du mit diesem Spruch kommst, hast Du wahrscheinlich schon verloren ... :D

Auf alle Fälle, viel Erfolg!!

Die "Nötigung" muss ja ausführlicher erwähnt worden sein:

Wie hast du denn angeblich genötigt!?

Auffahren?

Handzeichen?

Lichthupen?

Beischlaf durchs geöffnete Seitenfenster? ;)

Mach ma konkret hier! ;)

am 7. November 2011 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

 

Beischlaf durchs geöffnete Seitenfenster? ;)

 

Mach ma konkret hier! ;)

you made my day .... herrlich ... danke !!!!

 

zum thema:

mal mit dem schrieb zum anwalt wackeln und erst dann irgendwelche angaben zur sache machen

 

http://t2.gstatic.com/images?...

Auf dem Weg zu MT ist mein halber Beitrag verloren gegangen :rolleyes:, das wollte ich noch sagen:

 

Deine Schilderung des Vorfalles selber klingt ruhig und sachlich, Du kannst Dich offensichtlich genau daran erinnern. Wenn Du das so zu Protokoll gibst und, wie popeye174 schreibt, noch zun den Abständen (auch Seitenabstand beim Überholen !) Stellung nimmst, muß da erst einmal jemand etwas wirklich belastbares entgegensetzen.

 

Und wie immer: Gibt es unabhängige Zeugen ? Warst Du ortskundig, kennst Du jemanden, der das dort gesehen haben könnte ?

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

daß Du keine 15 Meter Abstand gelassen hast.

Innerorts gilt die Regelung halber Tachowert in Metern nicht. Da reicht 1 Sekunde Abstand aus. Und wenn die da mit 20 oder 25 rumgetuckert ist, dann kann man da schon recht dicht ran...

Warum hast du dort angerufen? Gar nicht drauf reagieren. Einer polizeilichen Vorladung muss man auch nicht nachkommen und erkennen müssen dich die Anzeigenerstatter auch und nur das Kennzeichen alleine reicht nicht aus.

"Gar nicht drauf reagieren" ist natürlich der ultimative Beweis einer erwachsenen Zusammenarbeit im Sinne der Problemlösung! ;)

Auch wenn die Lottofee mal vor dir steht: Gar nicht reagieren! ;)

Oder wenn dich jemand mit der DesertEagle in der Rechten anschreit, du mögest bitte die Hände hochnehmen: Gar nicht drauf reagieren! ;)

Totstellen - die erwachsene Art der Konfliktlösung! :)

Ach oh lordi mein Freund. Musst du wieder gleich nach mir posten:D

Warum nicht? Was spricht dagegen? Du würdest dich wahrscheinlich gleich "stellen" und noch am Revier dein Bußgeld zahlen?

Es ist zwar OT, aber wenn du schon so nett fragen tust:

Ich würde da hinmarschieren ("marschieren", gefällt dir, hm? :D), mal ganz höflich und konsequent meinen Standpunkt darlegen, den netten grünen (blauen) Männlein nen netten Tag wünschen, und wüsste, dass da nix draus wird. ;)

Deine Lösung sorgt erstmal für Verdacht:

"Er meldet sich nicht - wird die Muddi mit Kind wohl Recht haben, wenn er sich schon nicht traut, ne simple Meldung abzugeben!?!" ;)

Was verlierst du, außer 5 Minuten Zeit in denen jemand wie du sonst PlayStation zockt, wenn du da hin gehst, und als erwachsener Mensch das Problem einfach zur Seite schaffst!? :confused:

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