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APL 24 Erfahrung Auto Kauf

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 11:42

Meine Meinung: Vorsicht Unseriös - Unkulant - im Nachhinein Teurer

Hallo Leute,

habe mit APL eine sehr teure Erfahrung sammeln müssen. Wer bei Apl24 einen Neuwagen bestellt, sollte daher sehr vorsichtig sein! Aber nun Näheres:

habe bei mobile.de nach einem neuen Fahrzeug gesucht und bin prompt gegenüber Mitbewerbern auf ein sehr günstig beworbenes Angebot von APL 24 Price Optimizer gestossen. Nach einigem Überlegen forderte ich ein Bestellexemplar an. Es kam ein 4-seitiges Vermittlungsvertrags-Pamphlet mit jeder Menge "Juristen-Latein". Besonders hervorgehoben und dick eingerahmt empfand ich die Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht. Ok dachte ich, und begann einen folgenschweren Fehler - ich unterschrieb - 14-Tage kannst du ja widerrufen - so dachte ich.

2 Tage später erfuhr ich von einem Arbeitskollegen, dass APL günstige Angebote macht und später Preiserhöhungen durch den vermittelten Autohändler erfolgen können. Bei ihm waren das rund 1000 Euro mehr durch einen Seat-Händler.

Ich las mir meinen Vermittlungsvertrag durch und tatsächlich enthält der Vertrag eine Klausel, nach dieser Preiserhöhungen durch den Händler möglich sind. Ich stornierte zwei Tage nach Unterschrift des Vermittlungsvertrages.

Nun sollte ich APL erst richtig kennen lernen. Auf meine Stornierungsmail erhielt ich 12 Tage keine Antwort. Telefonate in dieser Zeit wurden abgewimmelt:

1. Telefonat: "Ich bin nur Mitarbeiter und kann dazu nichts sagen. Chef ist schon weg"

2. Telefonat: "Chef hat keine Zeit er ruft zurück" - Was er nicht tat

3. Telefonat: "Der Vorgang ist in der Buchhaltung, mehr als Arbeiten können wir nicht"

Nach 12 Tagen kam die Rechnung: über 600 Euro Stornierungsgebühr! Das Fahrzeug wurde noch nicht einmal beim Händler bestellt! Telefonate wurden erneut nach obigem Muster abgewimmelt. Den Chef habe ich bis heute nicht gesprochen. Also alles schriftlich: Eine angemessene Bearbeitungspauschale von vielleicht 100 Euro wie bei meinAuto und Co. üblich, wäre nach meiner Meinung angemessen. Aber: Sie haben bei Bestellung auf ihr vierzehntägiges Widerrufsrecht verzichtet. Somit werden 1,75 % Stornierungsgebühr vom Listenpreis fällig. Wir müssen hohe Strafen an den Händler zahlen etc ...

Nach Sichtung des Vertrages wurde mir bewusst, dass auf der letzten Seite des Vertrages das Widerrufsrecht, welches davor so ausführlich dargestellt wurde bei Unterschrift dieser 4. Seite ausgehebelt wird.

Meine Lektion hieraus:

Vertragsunterlagen genauestens prüfen und vom Fall der Fälle ausgehen, Kulanz ist bei APL nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man denn erstmal einen Vertrag schließt um ihn anschließend wieder zu widerrufen. Aus Sicht des Unternehmers finde ich den geforderten Betrag als angemessen. Sollte man doch von Erwachsenen Menschen erwarten können, dass sie sich an ihre Vereinbarungen halten. Besonders empörend empfinde ich es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier versucht wird, getroffene Vereinbarungen zu widerrufen und dabei den Händler dabei noch als schwarzes Schaf darzustellen! Früher hieß es mal "ein Mann, ein Wort".... Heute hat das, wenn ich die gesammelten Kommentare hier lese, offensichtlich keine Bedeutung mehr....

Ich selbst kaufe pro Jahr für meine Firma mindestens 10 Neuwagen. Und bin noch NIE von einem Vertrag zurück getreten! Auch weil ich meine Verträge vor der Unterschrift LESE. Und wenn mir das nicht passt, was ich lese, wird nicht unterschrieben.

VG

Markus

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94 Antworten
am 21. Juli 2013 um 11:31

Sind Verträge nicht innerhalb einer gewissen Frist ohne Gebühren widerrufbar?

Dem würde ich geben! Stornogebühr!

am 21. Juli 2013 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Sind Verträge nicht innerhalb einer gewissen Frist ohne Gebühren widerrufbar?

Dem würde ich geben! Stornogebühr!

klar sind sie das.

warum haben die wohl 14tage nicht reagiert:p

 

ich hätte per e-mail, fax und einschreiben mit rückschein storniert.

am 21. Juli 2013 um 12:33

Jaaa Einschreiben mit Rückschein sollte Grundvoraussetzung sein. Dann klappt es auch mit dem Storno.

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 17:43

Alles richtig, aber das Problem ist, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht, welches allgemein üblich ist, durch eine Formulierung in den APL- Vertragsunterlagen sog. "Widerrufsverzicht" und meine blöde Unterschrift unwirksam geworden ist. Ich also weder mit Einschreiben etc. zurücktreten kann. Siehe auch hier:

http://autoforum.kfz-auskunft.de/viewtopic.php?f=24&t=16207

 

am 21. Juli 2013 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von fkp2

Alles richtig, aber das Problem ist, dass das 14-tägige Rücktrittsrecht, welches allgemein üblich ist, durch eine Formulierung in den APL- Vertragsunterlagen sog. "Widerrufsverzicht" und meine blöde Unterschrift unwirksam geworden ist. Ich also weder mit Einschreiben etc. zurücktreten kann. Siehe auch hier:

http://autoforum.kfz-auskunft.de/viewtopic.php?f=24&t=16207

Gesetzliche Grundlagen können von keinem Vertrag dieser Welt ausgeschlossen werden. Eigentlich kannst du alles Unterschreiben was du willst. Wenn im Gesetz was anderes steht gilt immer das was im Gesetz steht. Dem würde ich die Hölle heiß machen das es brennt!

Und wenn du den Link richtig gelesen hättest wüsstet du jetzt dass die Storno Gebühr Rechtlich nicht haltbar ist.

am 21. Juli 2013 um 18:12

"14-tägige Rücktrittsrecht" gibt es aber nur bei haustürgeschäften.

am 21. Juli 2013 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

"14-tägige Rücktrittsrecht" gibt es aber nur bei haustürgeschäften.

Nein auch bei Internet Geschäften. Fernabsatzgesetz.

am 21. Juli 2013 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

"14-tägige Rücktrittsrecht" gibt es aber nur bei haustürgeschäften.

Nein auch bei Internet Geschäften. Fernabsatzgesetz.

aber er hat den quark zu hause zum durchlesen gehabt und unterschrieben.

egal. notfalls drauf ankommen lassen und nix bezahlen.

am 21. Juli 2013 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

"14-tägige Rücktrittsrecht" gibt es aber nur bei haustürgeschäften.

Nein auch bei Internet Geschäften. Fernabsatzgesetz.

Hi,

das stimmt so nicht. Das Fernabsatzgesetz hat seit 11/2001 keine Gültigkeit mehr!

Aber die Regelung findet sich seit dem im BGB § 312b ff. - Fernabsatzverträge.

Allerdings ist in 312d unter Pkt. 4 beschrieben, dass zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden kein Widerrufsrecht besteht.

Ist das Auto konfiguriert worden? => Pech gehabt.

Standardmodell? => Glück gehabt.

Viele Grüße und ab zum Anwalt...

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 18:42

danke schonmal für die Antworten,

was passiert wenn man einfach nicht zahlt?

was würde ein Anwalt kosten?

am 21. Juli 2013 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von fkp2

danke schonmal für die Antworten,

was passiert wenn ich einfach nicht zahle?

was wird ein Anwalt kosten?

wenn du im adac oder so einem verein bist, frag erst mal da nach.

am 21. Juli 2013 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von klappdepp

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

 

Nein auch bei Internet Geschäften. Fernabsatzgesetz.

Hi,

das stimmt so nicht. Das Fernabsatzgesetz hat seit 11/2001 keine Gültigkeit mehr!

Aber die Regelung findet sich seit dem im BGB § 312b ff. - Fernabsatzverträge.

Allerdings ist in 312d unter Pkt. 4 beschrieben, dass zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden kein Widerrufsrecht besteht.

Ist das Auto konfiguriert worden? => Pech gehabt.

Standardmodell? => Glück gehabt.

Viele Grüße und ab zum Anwalt...

Punkt 4 kommt wohl eher bei Sonderbauten zum tragen. Also so Behinderten Gerechte Fahrzeuge. Oder?

am 21. Juli 2013 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von fkp2

danke schonmal für die Antworten,

was passiert wenn man einfach nicht zahlt?

was würde ein Anwalt kosten?

Naja du Bekommst jede Menge Post mit Drohungen. Die würde ich schriftlich widersprechen und mich auf dein Rücktritts Recht berufen. Spätestens wenn was vom Amtsgericht kommt dann zum Anwalt. Solange kannst du warten.

Ich bekomme seit fast 1 Jahr Post von so einer Mr. Next Id Firma. Mit der ich angeblich einen Vertrag habe. Mittlerweile reagiere ich darauf gar nicht mehr. Nicht mal auf die Inkasso Firma. Vom Gericht wird wohl nix kommen. Die schicken stattdessen immer Neue Forderungen.

am 21. Juli 2013 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von SHAUnicorns

 

Punkt 4 kommt wohl eher bei Sonderbauten zum tragen. Also so Behinderten Gerechte Fahrzeuge. Oder?

Das ist dann Auslegungssache eines Gerichts.

Wenn man aber die Ausstattungen selbst konfigurieren kann, ist es schon ein individuelles Auto.

Das soll ja einen Händler vor unverkäuflichen Mustern schützen. Wenn das Auto nun rosa mit braunem Leder bestellt wird?

Wo geht jetzt "Kundenspezifikation" los?

Viele Grüße

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