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Aprilia RS 125 13,5 Kw 20 PS

Themenstarteram 27. Juni 2021 um 23:29

Ich habe eine Frage bzüglich der Leistung vom Motorrad den ich bald kaufen werde. Es gilt für den A1 Führerschein 125ccm 11Kw und 15PS maximum. Das motorrad den ich kaufen möchet hat 2,5 Kw und 5PS zu viel. Das Motorrad ist schon original so und ist nicht getuned. Ich wollte wissen was für Probleme ich haben könnte wenn ich das ding fahren würde.

Gruss

Nejc

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20 Antworten

Das bedeutet "Fahren ohne Führerschein".

Nein, es bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis. ;)

Ich habe auch eine Aprilia 125 ccm.

Die müsste den Piaggio ECS Motor haben ?

Der sitzt bei mir drinne mit genau 15 PS.

Soweit ich weiß ist das eine Einstellungssache.

Mein Mechaniker hat jedenfalls schon mal angedeutet, 20 PS sind kein Problem.

Soweit so gut - ist aber nicht erlaubt.

Vor allem nicht, wenn die 20 PS in den Papieren stehen.

Lass sie drosseln, so dass es korrekt in den Papieren steht, oder lass lieber ganz sein. Hält man dich so an, gibt es auf jeden Fall ein Ticket was es in sich hat... ...und das willst du nicht.

Gruß Jörg.

 

Keine Ahnung, wie man Ticket definiert, aber Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Das kann alles Mögliche nach sich ziehen; eine saftige Geldbuße (ab 90 TS ist man Vorbestraft), Führerscheinsperre und wenn es ganz dicke kommt sogar Bau.

Sind solche Fragen eigentlich konform mit den NUB?

Man ist sich bewusst, dass man etwas falsch machen wird und fragt hier nach Tipps, die zur Folge haben könnten, dass andere User illegale Antworten geben könnten.

am 28. Juni 2021 um 12:15

§ 21 StVG

Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. Juni 2021 um 14:10:57 Uhr:

Keine Ahnung, wie man Ticket definiert, aber Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Das kann alles Mögliche nach sich ziehen; eine saftige Geldbuße (ab 90 TS ist man Vorbestraft), Führerscheinsperre und wenn es ganz dicke kommt sogar Bau.

So ist dieses Ticket richtig definiert :D

Ich ging davon aus, mit "Ticket" es so ausgedrückt zu haben, dass der TE weiß, es ist nicht erlaubt. Das Tickets sich inhaltlich nicht gleich sind, und ein Ticket heftiger als das andere sein kann, habe ich bewusst nicht konkret beschrieben. Da ging ich davon aus, man weiß es...

Gruß Jörg.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2021 um 14:14:39 Uhr:

Sind solche Fragen eigentlich konform mit den NUB?

natürlich nicht. Fragen stellen in diesem Board verstößt generell gegen die NUB, oder wie soll ich Dich verstehen?

Im Ernst: der TE will doch gerade wissen, wie er nichts falsch macht. Die Antwort lautet: das Bike muss gedrosselt werden, um mit der vorhandenen Fahrerlaubnis gefahren werden zu dürfen.

am 28. Juni 2021 um 14:19

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Juni 2021 um 16:10:30 Uhr:

natürlich nicht. Fragen stellen in diesem Board verstößt generell gegen die NUB, oder wie soll ich Dich verstehen?

So ist das hier aber leider nicht. Manchmal werden Threads auch geschlossen, wenn jemand nur nach der Rechtslage oder nach den Konsequenzen fragt. Beispiel: https://www.motor-talk.de/.../...mslichter-strafe-unfall-t7114578.html

Kai, die Frage ist dennoch grenzwertig.

Also, wenn ich doch weiß, dass ich die Anforderungen für das Gefährt nicht erfülle, dann gibt es nur 2 Lösungen: a) ich erfülle die Anforderungen und mach den notwendigen Schein oder eben b) ich verzichte auf den Kauf.

Daher kann ich die Frage nicht wirklich zuordnen. Es sei denn ich bin böse, was ich ja nicht bin, und unterstelle dem TE ein Schlupfloch zu finden wie er um a) & b) herumkommt :)

Drosseln als legale Lösung c) geht ja auch und wurde auch genannt. ;)

am 28. Juni 2021 um 14:23

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2021 um 16:20:14 Uhr:

Daher kann ich die Frage nicht wirklich zuordnen.

Es kann doch sein, dass der TE denkt, er würde einen Mängelbericht bekommen oder er müsste ein geringes Bußgeld zahlen oder ähnliches. Also kann man ihm doch mitteilen, dass es eine handfeste Straftat mit allen Konsequenzen ist.

@Deti4000

Der verlinkte Thread implizierte aber: " ich will Scheiße bauen, was kann passieren ".

Das klingt hier völlig anders.

Im übrigen ist es unsere und nicht eure Aufgabe, darüber zu entscheiden, was wir durchgehen lassen und was nicht. Wenn euch was spanisch vorkommt, könnt ihr gerne bimmeln, aber diese Diskussion gehört hier nicht hin.

am 28. Juni 2021 um 15:59

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. Juni 2021 um 17:27:28 Uhr:

Im übrigen ist es unsere und nicht eure Aufgabe, darüber zu entscheiden, was wir durchgehen lassen und was nicht.

Ich wusste, dass das kommt. Moderative Entscheidungen auch nur zu erwähnen, kommt bei MT einer Majestätsbeleidigung gleich.

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