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Aprilia SR50 Ditech / Herstellerfreigabe 50 -60km/h Zulassung

Aprilia SR Reihe 50
Themenstarteram 15. März 2022 um 7:18

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Anliegen.

Ich habe mir am Wochenende eine SR50 von Baujahr 2000 gekauft.

Laut Übereinstimmungsbescheinigung / EG-Typgenehmigung ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit 45km/h angegeben.

Bei dem Abschluss der Versicherung habe ich zwischen 45 / 50 und 60km/h Zulassung auswählen können.

Habe mich natürlich für die 45er entschieden, weil dies auch so in den Papieren dokumentiert ist.

Ich selber besitze die Führerscheinklasse A offen, sodass es fahrerlaubnisrechtlich erstmal keine Probleme geben sollte.

Meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, den Roller beim TÜV vorzuführen und dort eine Bescheinigung zu bekommen, dass man das Teil auch mit 60km/h im öffentlichen Verkehrsraum führen darf? Dann kann ich das Teil nämlich als 60km/h zulassen und stelle nur bedingt ein Verkehrshindernis dar ^^.

 

Vielen Dank.

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12 Antworten

Nein.

 

Mit Führerschein Klasse A weißt du doch, was es für Alternativen gibt.

Wenn man bedenkt, welche Fahrzeuge von unseren chinesischen Brüdern hier auf dem europäischen Markt zugelassen werden, sollte Deinem Gedankenspiel von 50 - 60 km/h, eigentlich nichts im Wege stehen.

Die Sache ist die : Wir sind hier in Deutschland. Allein das, ist schon eine unüberwindliche Hürde für dein Gedankenspiel.

Ok. Zum Teil sicherlich gerechtfertigt.

In deinem Fall - mit passendem Führerschein und hochwertigem Roller, passt das dann nicht so ganz.

Du könntest es nach vorheriger Absprache mit dem TÜV, evtl mit einer Einzelabnahme versuchen. Dazu musst du vorweisen, welche technische Veränderung du vornimmst um die gewünschte Geschwindigkeit zu erreichen. Es müsse dann untersucht werden welche Leistung/Lautstärke bei welcher Drehzahl anliegt. Ferner ist das Abgasverhalten zu untersuchen. Zuletzt käme der Fahrversuch und die Erstellung neuer Fahrzeugpapiere.

Das aber, könnte bei einem Wiederverkauf hinderlich sein wenn der Käufer die entsprechende Fahrerlaubnis nicht hat.

Du siehst - alles hat nen Rattenschwanz.

Vielleicht kannst du ja mit dem TÜV, wenigstens eine 50 km/h Zulassung ( so wie es halt früher auch war), ohne großem Gedöns, erreichen. Besprich dich mit dem TÜV und lass dir auch die Preisgestaltung erörtern.

Gruß

Das Vorhaben, sollte es auf irgendeinem Weg möglich sein, steht bei den zu erwartenden Kosten in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert.

Kauf dir einen 125ger und du bist innerstädtische souverän unterwegs.

Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten kommen von unterschiedlichen Gesetzlichen Regelungen und darum wundert es mich bzw stimmt bei Dir irgendwas nicht. Bis zu 01.01.2002 durften die Roller in Deutschland 50km/h fahren, dies wurde an dem Stichtag dann aufgrund von EU Vorgaben auf 45km/h abgesenkt. Da Dein Roller vor dem Stichtag gebaut wurde müsste er eigentlich eine 50km/h Zulassung haben und diese 50km/h auch bis heute fahren dürfen. Wenn dem nicht so ist dann stimmt entweder Deine Angabe über das Baujahr nicht oder es stimmt mit den Papieren etwas nicht!

Die 60km/h haben einen ähnlichen Hintergrund, in der DDR durften die Roller 60km/h fahren und dies gilt immernoch für die alten DDR Roller.

Nun zu Deiner Frage: Natürlich ist es möglich "irgendwie" den Roller schneller zuzulassen. Du kannst den Roller auch entdrosseln und dann mit der entdrosselten Geschwindigkeit zulassen. Den genauen Vorgang dazu kann ich Dir aber nicht beschreiben, das geht aber natürlich nur in Verbindung mit TÜV und Gutachten und der neuen Ausstellung einer Betriebserlaubnis, dies wird aber in keiner relation zu den kosten stehen! Eine "Wahlmöglichkeit" zwischen 45, 50 und 60km/h wie in dem Versicherungsschein gibt es nicht. Wenn Du den Roller (mit dem hohen finanziellen Aufwand) schneller zulassen würdest, dann wäre dies auch kein Roller mit Versicherungsschild mehr sondern müsste wie ein Motorrad zugelassen werden. Dies würde dann auch bedeuten das er Steuerpflichtig wird (wobei bei dem Hubraum diese widerrum entfällt), vermutlich alle 2 Jahre zur HU muss, wie ein Motorrad versichert werden muss und ein entsprechender Motorrradführerschein vorhanden sein muss. Alle in allem, wie schon geschrieben, vollkommen indiskutabel und kauf Dir lieber ein 125er oder noch größer.

PS: Hast Du denn noch die Betriebserlaubnis aus dem zulassungsjahr? Könnte mir vorstellen das da mal einen "übertragungsfehler" gegeben hat. Wenn ja dann hilft es vielleicht beim Hersteller neue Papiere zu besorgen...

am 15. März 2022 um 11:32

Die SR50 aus 2000 darf offiziell 50km/h fahren.

In real fährt sie fast 60 ohne irgendeine illegale Modifikation.

Ich kann mir nur vorstellen das die ABE mal verloren gegangen ist und anschließend falsch ausgestellt wurde. Oder es ist einfach eine ABE die nicht zum Roller gehört.

Stimmt die Fahrgestellnummer überein?

Die 45km/h ABE kam erst 2002.

Genau das meine ich auch!

Wenn man beim Hersteller neue Papiere beantragt sollte der Fehler eigentlich behoben werden (aber kostete natürlich)

Zitat:

@ischak17 schrieb am 15. März 2022 um 08:18:50 Uhr:

Gibt es eine Möglichkeit, den Roller beim TÜV vorzuführen und dort eine Bescheinigung zu bekommen, dass man das Teil auch mit 60km/h im öffentlichen Verkehrsraum führen darf?

60km/h Kleinkraftrad gab es nur bei DDR-Mopeds.

Leichtkraftrad muß nach deutschem Recht _mehr_ als 50ccm haben. Also bist Du im Kraftrad-Bereich (da gehen auch 50ccm und dabei mehr als 45km/h, irgendwie unlogisch, eben deutsch).

Kraftrad hat aber andere - strengere! - Abgasnormen.

Ein hochdrehender 50ccm ist thermodynamisch ungünstig, ein ca. 500ccm Zylinder verbrennt sauberer.

Also abgesehen vom teuren Gutachten und Papierkrieg steht Dir evtl. auch ein technisches Problem ins Haus.

Ein nagelneuer 125er ist nicht teurer, aber nervenschonender.

Nein, Leichtkraftrad.

Mehr als 50ccm, jedoch max 125 oder schneller als 45/50. Leistungslimit 11kw.

Bitte noch einmal genau Punkt 10 lesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Das "oder schneller als 45/50" ist nur in deiner Phantasie bzw. gehört zu Punkt 9.

EU Recht ist technisch sinniger formuliert, aber wir hier sind schließlich in Toitschland.

Leider steht im Punkt 8 aber nicht deine aufgestellte Version mit 50ccm "Motorrad". Dort steht ebenso "von mehr als 50ccm".

Damit gehört das zu deiner "Phantasie"?

Zitat:

@Papstpower schrieb am 15. März 2022 um 23:05:33 Uhr:

Leider steht im Punkt 8 aber nicht deine aufgestellte Version mit 50ccm "Motorrad". Dort steht ebenso "von mehr als 50ccm".

Damit gehört das zu deiner "Phantasie"?

Ich hatte mal eine Nachhilfeschülerin, die in Deutschland zum ersten Mal zur Schule ging. Vorher war sie Schafhirtin im Hochland von Peru, eine Quechua Indianerin.

Die kannte den Unterschied zwischen 8 und 9 auch nicht. Die zählte "1, 2, 3, viele". Wenn man dort auf dem Markt 5 Kartoffeln kaufte, mußte man fünfmal den Einzelpreis bezahlen. Einfach die Gesamtsumme bezahlen ging nicht.

Solltest Du ähnliche Schwierigkeiten haben, empfehle ich Dir den Besuch des nächsten Kindergartens. Dort erklärt man Dir den Unterschied zwischen 8 und 9. Vielleicht kann man Dir Punkt 9 sogar laut vorlesen! Hier kann ich mich nur wiederholen, aber keine Sprachnachricht hinterlassen:

Zitat:

9. Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;

;)

Also mit zunehmendem Alter wird’s bei mir - ohne Lesebrille - auch schwierig mit 8 und 9. Auch die 3 fordert mich stark. Aber von der 3, ist ja hier nicht die Rede. Darum bin ich raus.

Gruß

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