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Aquaplaning - rechtliche Folgen.

Themenstarteram 23. Juni 2011 um 11:29

Hallo Leute, wie einige schon aus dem Thema mit dem Airbag Wissen hatte ich ein Aquaplaning.

Beschädigt wurden 2 Autos, dem den ich aufgefahren bin und der wurde infolge dessen noch ein wenig in den anderen gedrückt.

Personenschaden entstand keiner der Fahrer vor mir war nur nervlich etwas empfindlich und ist zusammengeklappt. Lt. Artzt keine Verletzung ausser eine Prellung.

Nun hab ich ja automatisch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung... der Polizist meinte das ganze wird sich gegen nichts Verlaufen da es ein typischer Unfall ist wie es tagtäglich passiert.

Jetzt frag ich mich aber doch ob da noch Punktemäßig oder Führerscheinmäßig auf mich zukommt. Laut den Polizisten kommt da nicht (hatte immerhin 4 Sterne auf der Schulter) aber andere sagen mir das ist ein Punkt und Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit bei Regen.

Der Polizist meinte nur ein Bußgeld von 35€ - keine Punkte.

Was stimmt da denn nun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

...und von mir 60€ für´s Ausrücken, weil ich der Anrufer war :eek::rolleyes:

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Hast du gezahlt oder die Zahlung verweigert?

Ich habe die Zahlung erst mal verweigert und die Sache meiner Anwältin übergeben. Die verlangen aber schon seit Jahren von jedem Anrufer die 60€, soll wohl auch noch keiner drum herum gekommen sein... ich warte mal ab, die Sache läuft ja noch.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

ich habe die Polizei gerufen

wofür? :confused:

gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

Warum ich die Polizei gerufen habe? Ganz einfach, der Typ vor mir latscht am Ausgang der Stadt in einer 70er Zone voll auf den Anker, ich halte 2-3 Wagenlängen hinter ihm, plötzlich haut der den Rückwärtsgang rein und steckt in meiner Front :eek: Ich habe zwar noch gehupt, hat ihn nicht interessiert... Alkoholisiert war er augenscheinlich nicht, allerdings hatte er das Handy am Ohr und war felsenfest davon überzeugt, er wäre auf dem Aldi Parkplatz und müsse nun einparken. Dann kam eine Bekannte von ihm aus einer ca. 100m entfernten Seitenstraße und rief schon von weitem, sie hätte alles gesehen... (kann sie aber gar nicht, hat auch die Polizei gesagt). Naja, da wurde es mir zu bunt und da ich nicht wusste, ob meine Freundin alleine als Zeugin ausreicht?! :confused:

Immerhin reden wir von einem Schaden von knapp 14.000€, meine Front war platt und er hatte gerade mal einen Kratzer im Rammschutz hinten, bzw. noch den Deckel der AHK Steckdose verloren.

Bei mir war einiges hin: Stoßstange, alle 3 Kühler, beide Xenonscheinwerfer, Motorhaube gestaucht usw. Da ich auch Kühlflüssigkeit verloren habe, brauchte ich am Ende ja noch jemanden, der die Sauerei wegmacht, muss jetzt alles die gegnerische Versicherung zahlen.

Übrigens war es sehr gut die Polizei zu rufen, ein paar Tage später war der Unfallverursacher bei uns und hat meine Frau zugetextet, wir sollen doch bitte die Aussage mit dem Parkplatz vergessen, er wüsste nicht, was er getan hätte und wo er überhaupt gewesen sei, weil das Handy geklingelt hätte... was wir aber auch nicht erwähnen sollten :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Der Polizist meinte nur ein Bußgeld von 35€...

???

Bußgelder in dieser Höhe gibt es in Deutschland nicht. Hier handelt es sich eindeutig um ein Verwarnungsgeld.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Der Polizist meinte nur ein Bußgeld von 35€ - keine Punkte.

So was bekommt man automatisch als Unfallverursacher. Ob sich das Ganze nun Bußgeld oder Verwarngeld schimpft, ist wohl Auslegungssache. Bei uns sagt auch fast jeder Bußgeld, es weiß aber auch jeder, was gemeint ist...

 

Viel schlimmer finde ich die Unsitte, den armen Anrufer, der die Polizei alarmiert noch ab zu zocken :rolleyes: Mir ist vor ein paar Wochen einer rein gefahren, ich habe die Polizei gerufen, am Unfallort wollten die von ihm die 35€ (weil er schuld war) und von mir 60€ für´s Ausrücken, weil ich der Anrufer war :eek::rolleyes: Habe ich schon öfter gesagt bekommen, es aber nie geglaubt... jetzt mit meinem Bruder geredet, der muss als Abschlepper öfter die Polizei rufen und jedes Mal wollen die ihre 60€! Ok, bei ihm bezahlt es die Firma...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

...und von mir 60€ für´s Ausrücken, weil ich der Anrufer war :eek::rolleyes:

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Hast du gezahlt oder die Zahlung verweigert?

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

ich habe die Polizei gerufen

wofür? :confused:

gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

Themenstarteram 23. Juni 2011 um 11:54

Okay, ja kann auch Verwarnungsgeld sein.

Der Abschlepper meinte zu mir das das ganze immer AUslegungssache ist... wenn die Polizisten schlecht drauf sind und zu Zeitpunkt hats ja geschüttet wie sonst was können sie mir "mehr" reindrücken und wenn sie nett sind dann eben weniger.

Kann aber nur sagen das der eine Beamte mehr als Korrekt war...

am 23. Juni 2011 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

ich habe die Polizei gerufen

wofür? :confused:

gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

Vielleicht war es ein Firmen oder Mietwagen?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

...und von mir 60€ für´s Ausrücken, weil ich der Anrufer war :eek::rolleyes:

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Hast du gezahlt oder die Zahlung verweigert?

Ich habe die Zahlung erst mal verweigert und die Sache meiner Anwältin übergeben. Die verlangen aber schon seit Jahren von jedem Anrufer die 60€, soll wohl auch noch keiner drum herum gekommen sein... ich warte mal ab, die Sache läuft ja noch.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

ich habe die Polizei gerufen

wofür? :confused:

gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

Warum ich die Polizei gerufen habe? Ganz einfach, der Typ vor mir latscht am Ausgang der Stadt in einer 70er Zone voll auf den Anker, ich halte 2-3 Wagenlängen hinter ihm, plötzlich haut der den Rückwärtsgang rein und steckt in meiner Front :eek: Ich habe zwar noch gehupt, hat ihn nicht interessiert... Alkoholisiert war er augenscheinlich nicht, allerdings hatte er das Handy am Ohr und war felsenfest davon überzeugt, er wäre auf dem Aldi Parkplatz und müsse nun einparken. Dann kam eine Bekannte von ihm aus einer ca. 100m entfernten Seitenstraße und rief schon von weitem, sie hätte alles gesehen... (kann sie aber gar nicht, hat auch die Polizei gesagt). Naja, da wurde es mir zu bunt und da ich nicht wusste, ob meine Freundin alleine als Zeugin ausreicht?! :confused:

Immerhin reden wir von einem Schaden von knapp 14.000€, meine Front war platt und er hatte gerade mal einen Kratzer im Rammschutz hinten, bzw. noch den Deckel der AHK Steckdose verloren.

Bei mir war einiges hin: Stoßstange, alle 3 Kühler, beide Xenonscheinwerfer, Motorhaube gestaucht usw. Da ich auch Kühlflüssigkeit verloren habe, brauchte ich am Ende ja noch jemanden, der die Sauerei wegmacht, muss jetzt alles die gegnerische Versicherung zahlen.

Übrigens war es sehr gut die Polizei zu rufen, ein paar Tage später war der Unfallverursacher bei uns und hat meine Frau zugetextet, wir sollen doch bitte die Aussage mit dem Parkplatz vergessen, er wüsste nicht, was er getan hätte und wo er überhaupt gewesen sei, weil das Handy geklingelt hätte... was wir aber auch nicht erwähnen sollten :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

ich habe die Polizei gerufen

wofür? :confused:

gab es einen grund, der den polizeieinsatz gerechtfertigt hätte; z.b. das einer der unfallbeteiligten alkoholsiert war oder seine personalien nicht rausrücken wollte?

oder war da so ein typischer "ich bin zu faul ein paar bilder zu knipsen und ruf dafür die polizei" verkehrsunfall?

weils in den meisten fällen hinterher IMMER anders kommt und man dann wenigstens einen amtlichen zettel hat! ausserdem zuwas bezahl ich steuern?

Hallole zusammen

Ich rufe immer die Polizei wenn was los ist ( sonst mache ich mich wegen unterlassenenr Hilfeleistung stragfbar und da ich das ganze nicht beurteilen bzw den Umfang nicht erkennen kann muß ich so handeln. , dafür Zahle ich bestimmt nicht ) und wenn ich dann noch zahlen soll Sind die bescheuert?? Man hat mit auch schonmal vorgeworfen .. warum haben Sie nicht die Polizei gerufen ?? was sind das für Methoden.?

Ich sehe heute immer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer immer als gegeben und das ist numal Sache der Rennleitung und nicht meine. wen ich dafür Zahlen müßte würdet Ihr das in der Bildzeitung lesen können.

Wenn dier Ihren Job nich ordendlich machen gibts ne Dienstaufsichtsbeschwerde. Verständlich wenn Nachbars Katze auf meine Garage gepinkelt hat oder andere Kleinigkeiten .. da müßen die nicht ausrücken aber wenn um die Absicherung von Unfallstellen geht ist das deren Job. Jol.

Mich würde wirklich mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf deren Basis diese Forderung für den Polizeieinsatz gestellt wird. Vielleicht findet sich ja noch ein User, der mehr darüber weiß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mich würde wirklich mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf deren Basis diese Forderung für den Polizeieinsatz gestellt wird.

das ergibt sich aus den jeweiligen verwaltungsvorschriften und gebührenordnungen, der zuständigen bundesländer!

am 23. Juni 2011 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

weils in den meisten fällen hinterher IMMER anders kommt und man dann wenigstens einen amtlichen zettel hat!

... macht durchaus Sinn, hoheitliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn man allein sein sollte

Zitat:

ausserdem zuwas bezahl ich steuern?

Schwachsinn: aus der Bürgerpflicht ergibt sich kein Bürgerrecht. Anteilmäßig gesehen könntest Du 10 Cent zurück bekommen und würdest danach niemals wieder Anspruch auf hoheitliche Hilfe haben. Also vergiss das mal: wozu zahl ich Steuern.

-------

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Nun hab ich ja automatisch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung... der Polizist meinte das ganze wird sich gegen nichts Verlaufen da es ein typischer Unfall ist wie es tagtäglich passiert.

Die Staatsanwaltschaft isr Herrin der Ermittlungen, nicht die Polizei. Die StA entscheidet, ob das Verfahren ggfs. vorher eingestellt wird oder ob sie es an's Gericht weitergibt. In letzterem Fall wird's auch bei einer fahrlässigen Körperverletzung nicht mit 35,- € ausgehen.

Zitat:

Laut den Polizisten kommt da nicht (hatte immerhin 4 Sterne auf der Schulter) aber andere sagen mir das ist ein Punkt und Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit bei Regen.

Der Polizist meinte nur ein Bußgeld von 35€ - keine Punkte.

Was stimmt da denn nun?

Naja, die Anzahl der Sterne sagt mal gar nichts aus, auch nicht deren Farbe (grün/blau oder silber oder gar gold? Naja, letzterer würde kaum einen Verkehrsunfall aufnehmen).

Sobald wg. einer Straftat ermittelt wird, ist ein Bußgeld erst einmal außen vor. Dies würde im Falle des Falles von der Ordnungswidrigkeitenbehörde erhoben. 35€ jedoch liegen im Bereich des Verwarngeldes. Bei einer Hauptunfallursache kann kein Verwarnungsgeld mehr genommen werden.

Bzgl. des Führerscheins allerdings musst Du Dir nur Sorgen machen, wenn Dein Konto in Flensburg voll sein sollte oder man Dir bedingten Vorsatz unterstellen könnte. Dies erschließt sich mir hier aber bisher nicht.

Gleichwohl führen wir alle hier keine Rechtsberatung durch, sondern schreiben lediglich aus eigenen Erfahrungen. Für eine für uns untersagte Rechtsberatung gibt es andere Institutionen.

Gruß

Achim H.

Gibt es irgendwo eine Übersicht, welche Polizeieinsätze in welcher Region Deutschlands kostenpflichtig sind und wie hoch die jeweiligen Kosten dafür sind?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Gibt es irgendwo eine Übersicht...

ne, die gibts nicht!

da musste schon selbst die polizeigesetze durchforsten...

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