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Arbeiten am Airbag! (nicht hier!)

Audi A8 D2/4D
Themenstarteram 12. April 2011 um 22:19

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Daher, sind auch sämtliche Anleitungen und Gesuche zum Thema AirBag bei Motor-Talk nicht erwünscht und werden entfernt.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Montage und Demontage damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Beste Antwort im Thema

Gähn... Langsam... Gähn...werden diese Themen langweilig.

Fakt ist, es wird hier auf MT nicht geduldet, somit sollte die Diskussion gleich schon im Keime erstickt sein. -> NUB usw.

Weil ich jedoch der Meinung bin, das es besser ist bescheid zu wissen, als unwissend rumzubasteln wäre es mir auch lieber wenn zumindest geschrieben wird was gar nicht geht, unter technischen Aspektpunkten

Abhalten kann man eh niemanden davon, wer den Airbag ausbauen will baut ihn aus, was soll schon passieren denkt sich da so mancheiner, fakt ist jedoch auch, das diese ganze Technik, sofern man weis was geht, schon sehr sicher ist, und keineswegs beim schief ansehen losgeht. Wenn jedoch was knallt, knallt es richtig, ich will nicht wissen was passiert wenn der Airbag beim ins Lenkrad einsetzen zündet, das sieht zwar auf Youtube alles lustig aus, jedoch verträgt der menschliche Körper, genauer das Skelett und vor allem die inneren Organe Beschleunigungen dieser Art eher schlecht.

Also bitte nehmt meinen Rat an, abhalten kann euch eh keiner, wenn ihr es unbedingt machen wollt, lest euch entweder in Elsa oder in Erwin den richtigen Umgang an. Passend hierzu auch das VW SSP152.

Ich hoffe das Thema ist hiermit beendet.

Danke

Beste Grüße

Felix

MT-Putzfrau für den Bereich D2

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Themenstarteram 12. April 2011 um 22:19

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Arbeiten am Airbag, aber nicht hier!

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Daher, sind auch sämtliche Anleitungen und Gesuche zum Thema AirBag bei Motor-Talk nicht erwünscht und werden entfernt!

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Montage und Demontage damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

am 13. April 2011 um 13:52

Verstehe das Problem nicht. Österreich hat z.B. eine Ausnahmeregel, nach der nur Arbeiten an dem Sprengstoffmodul selbst von den entsprechenden Gesetzen betroffen sind. Es steht also jedem frei, nach Österreich oder andere Nachbaarstaaten mit weniger kleinlichen Gesetzen zu fahren und herumzubasteln was er will. Nebenbei können Österreicher damit hier auch rechtlich einwandfrei darüber diskutieren.

Ist zwar klar, dass ein so großes Forum gewisse Standards braucht, aber dieser vorauseilende Gehorsam ist mir zu arg.

Themenstarteram 13. April 2011 um 13:59

mein lieber herr ing., dieser beitrag wurde von mir erstellt um ihn anschl. in die faq zu pushen...

und es sind die Nutzungsbedingungen !!! hier im forum. (punkt und ende)

MfG

Turbonet

Themenstarteram 13. April 2011 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Nebenbei können Österreicher damit hier auch rechtlich einwandfrei darüber diskutieren.

leider hier nicht!

darf man fragen woher du das hast?

den Airbag darfst du in Deutschland selber ein und ausbauen ohne gleich eine Strafe wegen Sprengstoffbesitz usw zu bekommen, jede Werkstatt sagt dir nur das du es nicht machen darfst da es ein Sicherheitsrelevantes Teil ist und du event. Fehler machen könntest.

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 13. April 2011 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von CME88

darf man fragen woher du das hast?

das ist egalllll... Nutzungsbedingungen der MT

letzte frage, du willst praktisch

a) das keine airbagarbeitsfragen nicht mehr auftauchen

b) nur darauf hinweisen das arbeiten am airbag verboten sind?

ich kann dich bezüglich wegen Forum auch verstehen, weil event. wenn sogar was ist, unfall oder änliches und es funktionierte dann nicht so wie es soll, dann gesagt wird, hey im forum da habens das gesagt ich soll so so und so, dann kann der Betreiber, ich nehm mal an das bist du, zu rechenschaft gezogen werden, sprich du kannst schuld bekommen. (ein teil zumindest)

Themenstarteram 13. April 2011 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von CME88

letzte frage, du willst praktisch

a) das keine airbagarbeitsfragen nicht mehr auftauchen

b) nur darauf hinweisen das arbeiten am airbag verboten sind?

nein!, nicht ich...

a. hmm... fragen geht immer, allerdings bis zum welchen grad?

b. ja

c. kommt nicht von mir ;)

am 13. April 2011 um 19:12

na gut das ich nen airbagschein habe ... :D

Wo wir schon dabei sind, können wir ja gleich dazu schreiben das Tacho bzw. Kilometer -Rückstellungsfragen auch unerwünscht sind:) (nur als anmerkung nebenbei)

Wenn schon dieser Beitrag, dann würde ich ihn umfassend und vollständig ausgeführt lesen wollen und nicht die Ausnahmen weggelassen haben. Dann möchte ich auch die Grenzen verstehen. So dient der Beitrag von Turbonet nur um zur Verunsicherung. Was ist mit pyrotechnischen Gegenständen die in Fahrzeugteilen fest eingebaut sind. Darf ich dann überhaupt noch an die Diagnose ran? Schließlich ist die k-Leitung direkt mit dem Airbagsteuergerät verbunden. So wie es hier geschrieben ist, bekomme ich ja schon Angst irgendwas noch am Fahrzeug selbst auszuführen.

Gähn... Langsam... Gähn...werden diese Themen langweilig.

Fakt ist, es wird hier auf MT nicht geduldet, somit sollte die Diskussion gleich schon im Keime erstickt sein. -> NUB usw.

Weil ich jedoch der Meinung bin, das es besser ist bescheid zu wissen, als unwissend rumzubasteln wäre es mir auch lieber wenn zumindest geschrieben wird was gar nicht geht, unter technischen Aspektpunkten

Abhalten kann man eh niemanden davon, wer den Airbag ausbauen will baut ihn aus, was soll schon passieren denkt sich da so mancheiner, fakt ist jedoch auch, das diese ganze Technik, sofern man weis was geht, schon sehr sicher ist, und keineswegs beim schief ansehen losgeht. Wenn jedoch was knallt, knallt es richtig, ich will nicht wissen was passiert wenn der Airbag beim ins Lenkrad einsetzen zündet, das sieht zwar auf Youtube alles lustig aus, jedoch verträgt der menschliche Körper, genauer das Skelett und vor allem die inneren Organe Beschleunigungen dieser Art eher schlecht.

Also bitte nehmt meinen Rat an, abhalten kann euch eh keiner, wenn ihr es unbedingt machen wollt, lest euch entweder in Elsa oder in Erwin den richtigen Umgang an. Passend hierzu auch das VW SSP152.

Ich hoffe das Thema ist hiermit beendet.

Danke

Beste Grüße

Felix

MT-Putzfrau für den Bereich D2

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