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Arbeitskollege - geblitzt, deutlich erkennbar - Zeugenverweigerungsrecht
Hi,
Ich würde gerne mal Interessehalber wissen.
Ein Arbeitskollege wurde auf der AB geblitzt, soll dafür u.a. 1 Punkt bekommen, auf dem Bild ist er gut erkennbar.
Er sagte mir, den Anhörungsbogen bekommen zu haben, da wird er nicht reagieren, wenn der Bußgeldbescheid da ist, wollte er schreiben, nicht gefahren zu sein und gleichzeitig von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Vor 2 Jahren hatte er sowas auch mal, die Sache wurde echt gegen ihn eingestellt.
Auch bei dem einen oder anderen Fall auch.
Geht das echt so easy?
Was ist mit einem Fahrtenbuch?
Was genau prüft die Bußgeldstelle, wenn man verneint gefahren zu sein, obwohl das Bild deutlich ist?
Welche zusätzliche Strafe käme dazu, wenn der Schwindel auffliegt?
Die könnten ja zu den Nachbarn kommen oder irgendwo im System sein Bild als Vergleich nehmen?
Nehmen wir an, er macht die Angabe nicht gefahren zu sein, die Behörde hakt nach, stellt eindeutig fest, er war es.
Er lenkt erst dann ein, was passiert dann?
Kann mir das nicht so easy vorstellen, wie er es mir erzählt.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Und weil er nicht erkannt werden will läßt er dich hier schreiben?
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43 Antworten
Und weil er nicht erkannt werden will läßt er dich hier schreiben?
Nein, ich frage aus Interesse, er zieht das wie beschrieben durch.
Mich interessiert, ob das stimmen kann, was nach diesen Angaben bei der Behörde passiert usw.
Na klar kann man angeben nicht gefahren zu sein bzw. keine Angaben machen.
ggf. steht dann mal ein Polizist mit einem Foto auf dem Klemmbrett vor der Tür (so geschehen bei meinem Dad) oder der Sachbearbeiter schaut sich die Führerscheinfotos an. Und wenn Polizist oder Sachbearbeiter sagen "...doch Du warst das..." muß man das u.U. mit einem Richter besprechen.
Vielleicht sollte man mal in Erwägung ziehen ... da es schon einmal passiert ist und er es hat versucht abzustreiten ob es nicht sinnvoller wäre in mal zur MPU zu schicken um festzustellen ob er überhaupt in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen.Vielleicht kommt er mal bei dem falschen an der das dann nicht ganz so locker sieht ...
Das würde ja bedeuten ... jeder der geblitzt wird mit Bild deutlich erkennbar ist dann sagt ... ich war das nicht und der Bescheid landet im Papierkorb ? Das ist doch jetzt nicht ernst gemeint oder ?
Wenn man alle paar Jahr mal geblitzt wird und das gerade so im Punktebereich gehts noch lange nicht zur MPU.
Und alle Angaben verweigern ist völlig rechtens, dagegen gibt es auch nichts einzuwenden.
Ein "ich wars nicht" reicht kaum aus.
Die Technik wurde ja nicht erfunden, um sich auf Lügen von Tätern zu verlassen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 22. Juni 2020 um 11:20:32 Uhr:
Na klar kann man angeben nicht gefahren zu sein bzw. keine Angaben machen.
ggf. steht dann mal ein Polizist mit einem Foto auf dem Klemmbrett vor der Tür (
Das ist dann bei uns schon eher die Regel. Oder der Halter wird vorgeladen.
Ich glaube kaum, dass nach Anhörungsbogen und Bussgeldbescheid ein einfaches: "Ich war´s nicht!" ausreicht, um das Ganze einzustellen. Der Einspruch wird dann i.d.R. als unbegründet abgewiesen und es geht ans Gericht.
Da wird auch nicht weiter ermittelt, wieso auch. Nur falls der Beschuldigte jemand anderen bezichtigt, gefahren zu sein, wird ggf. weiter ermittelt. Da hat man dann aber ganz schnell ein Strafverfahren wegen Falscher Verdächtigung am Hals und ganz andere Sorgen.
Genau das wundert mich ja auch, ich kann dem ganzen mein glauben nicht schenken, er hatte mir vor 2 Jahren sogar den Brief mal gezeigt.
Es gab an, nicht der Fahrer zu sein und gleichzeitig von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, irgendwann später kam der Brief , dass die Sache gegen ihn eingestellt wurde .
Ich habe es selber gesehen..
Ist da vll eine Lücke?
Nein, kann allenfalls sein, dass damals das Foto nicht so gut war oder der Sachbearbeiter gepennt hat.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 22. Juni 2020 um 12:23:30 Uhr:
Genau das wundert mich ja auch, ich kann dem ganzen mein glauben nicht schenken, er hatte mir vor 2 Jahren sogar den Brief mal gezeigt.
Es gab an, nicht der Fahrer zu sein und gleichzeitig von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, irgendwann später kam der Brief , dass die Sache gegen ihn eingestellt wurde .
Ich habe es selber gesehen..
Ist da vll eine Lücke?
Kann es vllt. Sein das in der alten Geschichte das Bild schlecht war bzw. Es gar keins gab ?
Mit gutem Bild sehe ich da keine Chance das es einfach zu den Akten gelegt wird wenn man sagt das man selbst nicht gefahren ist.
Da geht es vor Gericht.
wenn das Foto gut ist, holt sich der Sachbearbeiter ein Vergleichsfoto aus dem Ausweisregister, das kann er online tun. Dann kurz vergleichen und das Schreiben verfassen, mit der Bitte, den Einspruch zurückzunehmen. Oder halt nicht, dann geht es vor Gericht.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 22. Juni 2020 um 11:08:31 Uhr:
Vor 2 Jahren hatte er sowas auch mal, die Sache wurde echt gegen ihn eingestellt.
Auch bei dem einen oder anderen Fall auch.
Grüße
Der hat dich mit Sicherheit verkohlt. Wenn das Foto scharf genug ist kommt er an der Sache nicht vorbei.
Alles andere ist Wunschdenken.
Falls wirklich ungeklärt Fahrer / Halter führt das auch in der Regel bei erheblichen Verstößen zu einem Fahrtenbuch.
Ich glaube sogar echt, dass das Bild von vor 2 Jahren eher so semi war.
Könnte also echt daran gelegen haben, es war soweit ich noch in Erinnerung habe , deutlich schlechter zu dem jetzigen Bild.
Bin mal gespannt, was passieren wird.
So leicht kann ich es mir nicht erklären