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Arbeitsplatz Abschleppwagen?

Themenstarteram 5. April 2008 um 17:58

Hallo zusammen,

ich danke euch schonmal im Vorraus für euere Antworten.

Wie realistisch ist es mit einem Führerschein (Welchen brauch man eigentlich? Ich mein ja C1E) und 21 Jahren bei einem Abschleppunternehmen anzufangen? Werden die Leute eher gesucht, oder eher Mangelware an Jobs? Eigentlich hätte ich mir vorgestellt, dass ich mir zuerst eine Firma suche, die noch einen Job zu vergeben hat und dann mach ich eine Art Vorvertrag und dann den Führerschein. Ist das überhaupt so realistisch, oder eher Fiktion?

Wie kann man sonst an einen Job in der Richtung kommen?

Falls es wichtig ist: Ich komme aus dem Raum Freiburg im Breisgau.

Es wäre echt nett, wenn sich dazu jemand äußert, der die Branche kennt und eben Berichten kann. Dass es eben auch Nachtschichten und auch Feiertag gibt, ist mir schon klar.

MFG

mitwisser

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30 Antworten

Hi,

ich hab da eine keine verständnissfrage

hat du den C1E schon oder überlegst du den für einen solchen Job zu erwerben? Gar vom Amt bezahlen zu lassen?

Wenn du den Schein nicht hast dann schlag dir C1E gleich aus dem Kopf und denk an CE kostet nicht mehr und bringt dir viel mehr chancen.

Was für Fahrzeuge willst du denn mit einem C1E abschleppen? Zweiräder und Kleinwagen? Ok nen Kombi geht auch noch aber einen Kombi in der Urlaubszeit mit Wohnanhänger geht schon wieder nicht mehr.

Ansonsten nehmen Abschleppunternehmen gerne Leute aus der Autemechanik als Fahrer.

Obs erstrebenswert ist einen Job auf Abruf zu machen weis ich auch nicht. die wenigsten Abschleppunternehmen haben Öffnungszeiten - da wird bei Anruf gearbeitet. und das bei jedem Wetter und mit nervenwracks und ganzen heulenden Familien musst du da auch fertig werden, geschweige denn mit dem Anblick von blutverschmierten völlig zerstörten Fahrzeugen

eine Firma zu suchen die noch einen Job zu vergeben hat - ok du musst für deinen Führerschein mal mindestens 6 Wochen einrechnen und das ist sehr niedrig gehalten wenn bei den Ämtern sonst alles klappt. Ob das Unternehmen dir so lange zeit gibt? oder gar 3-6 Monate? mit Glück kanns das werden wenn fest steht dass ein Fahrer in 3 Monaten in Rente geht oder sonstwie aufhört

Themenstarteram 5. April 2008 um 18:19

Hallo,

danke an AndyRe.

Ich habe momentan nur den B. Ich wusste ja nicht, welchen ich brauche, aber mit CE ist man wohl echt besser dran. Den darf man aber definitiv erst mit 21 machen, wenn er Geschäftlich Genutzt wird. Naja. Das man keine Öffnungszeiten hat ist mir schon klar. Und auch was damit zusammenhängt. Bin aber im DRK für Soziale Betreuung geschult (Fachkraft) und kann soetwas schon eigentlich Vertragen. Aber eigentlich hast du schon recht. Dann muss ich mal einfach bei den Firmen mit 21 Fragen, wies Aussieht.

Wer sonst noch Erfahrungen hat (z.B. Die Bezahlung oder auch die Wochenstunden) bitte noch melden. Aber den Führerschein übers Amt bekommt man doch erst, wenn man Aussicht auf einen Job hat. Das wird dann schon eher schwierig.

MFG

mitwisser

machen kannst du den Schein schon mit 18, gewerblich nutzen halt erst mit 21 Jahren

Mit dem Schein darfst du aber auch unter 21 Jahren die Fahrzeuge der Kategorie C1E gewerblich fahren.

Aber schlag dir C1E direkt wieder aus dem Kopf das ist vergeudetes Geld und Zeit. schau mal hier unter vorbesitz und wunschklasse was es da für Unterschiede gibt

http://www.jacobs-fahrschule.de/class_cd.htm

da sind 6 Fahrstunden unterschied und 4 Theoriestunden das sollte einem die Große Klasse dann doch wert sein

Das mit dem DRK ist schon mal ganz brauchbar, spreche aus eigener Erfahrung.

Die Förderung durchs Amt ist immer eine KannLeistung und kein Muss das jedem unter bestimmten Vorraussetzungen zusteht. Diese Förderung liegt im Ermessen des Bearbeiters. Da gibts aber verschiedene Möglichkeiten vom Zuschuß mit Teilfinanzierung bis zum Bildungsgutschein und Komplettkostenübernahme. Hab den ganzen Shiet eben selbst erst durch, also frag ruhig wenn du was wissen willst.

 

Das ist Abhängig davon was du gelernt hast, wie die Chancen sind im erlenten Beruf arbeit zu finden und außer im Falle einer Umschulung zum BKF auch immer an ein-drei Einstellungszusagen von Unternehmen gebunden. Gesundheitliche Eignung vorausgesetzt die vor allen weiteren Bemühungen in der Regel durch den Amtsarzt fest gestellt wird und nicht mit den anderen für den Führerschein relevanten Untersuchungen zu tun hat.

Themenstarteram 5. April 2008 um 18:52

Hallo,

nochmals vielen Dank an AndyRe.

Aber wenn man dann den C macht, brauch man doch dann noch die Prüfung von der IHK, oder nicht? Aber mal davon abgesehen, hat man mit dem richtigen C schon bessere Karten. Also das ist schon real. Und wenn ich etwas wegen dem Arbeitsamt wissen will, weiß ich nun auch, wen ich fragen darf. Danke.

Für noch weitere Infos bin ich dankbar.

MFG

mitwisser

welche Prüfung von der IHK meinst du nun wieder?

Mit dem Führerschein CE kannst du alles fahren außer Busse mit weitern Personen an Bord. Auch gewerblich als Kraftfahrer.

Berufskraftfahrer bist du dann aber nicht, denn das ist ein Lehrberuf der noch einiges mehr beinhaltet.

Wenn du den Schein gewerblich nutzt musst du alle 5 Jahre in Zukunft an 35 Stunden Weiterbildung teilnehmen, welche aber auch durch zertifizierte Fahrschulen oder Institutionen wie der Dekra oder dem TÜ angeboten wird.

Diese brauchst du dann um den Führerchein zu verlängern. das nennt sich dann EU-Lraftfahrer, stellt dich aber einen Berufskraftfahrer nicht gleich (der braucht auch alle 5 Jahre seine Weiterbildung)

Du musst die 35 Stunden nur machen, wenn du auch Gewerblich fahren willst, zum Abschleppen/Schleppen brauchst du sie nicht machen.

Themenstarteram 5. April 2008 um 19:31

Hallo,

@ AndyRe: Danke. Also ich habe gehört, dass es bald eine Prüfung der IHK gibt, die man nach bestandener C Prüfung machen muss, ist aber glaube ich die Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Hab da was verwechselt.

@ Schraubaer85: Vielen Dank für die Info. Dann ist es ja noch in Ordnung. Alle 5 Jahre wäre halt schon umständlicher. Aber was passiert eigentlich, wenn ich ihn dann doch für den Fernverkehr nutzen will/muss? Würde mich mal am Rand interessieren.

MFG

mitwisser

 

Die Führerscheinklasse C/CE musst du alle 5 Jahre verlängern lassen sonst erlischt diese. Die 35 Stunden musst du absolvieren, wenn du Gewerblich fahren möchtest, also auch Fernverkehr.

Themenstarteram 5. April 2008 um 20:14

Hallo,

@Schraubaer85: Danke für die Antwort, nur die Verwirrt mich etwas. Wenn ich nun mit 21 anfange bei einem Abschleppbetrieb (Dafür brauche ich ja nicht alle 5 Jahre etwas zu machen, oder?) anzufangen und ich später dann z.B. dann doch in den Fernverkehr will (da brauch ich ja alle 5 Jahre eine Erneuerung), ist das ein Problem.

schonmal danke für die Aufklärung.

MFG

mitwisser

Du MUSST egal was du damit machen möchtest die Führerscheinklasse C/CE ALLE 5 Jahre verlängern lassen, sonst erlischt diese! Egal ob du nun einen Abschleppwagen fährst oder nicht.

Wenn du im Fernferkehr tätig sein möchtest, musst du noch zusätzlich 35 Stunden zum EU-Kraftfahrer machen, zum Abschleppen NICHT.

Ja das mit der IHK ist der EU-Kraftfahrer um den du jetzt noch was die Grundqualifikation angeht herum kommen würdest wenn du den Führerschein machst - dann hättest du "nur" die Weiterbildungen von 35 Stunden in 5 Jahren nachzuweisen

Die Grundquali schlägt mit 140 Stunden zu

Aber der EU-Kraftfahrer hat wie gesagt nichts mit dem Berufskraftfahrer zu tun

Übrigends fallen auch C1 und C1E unter das BKrFQV

Fährst du dann irgendwann gewerblich musst du den Nachweis über die Schulung bringen - Übergangsfrist bis 2014 für Führerschein"alt"inhaber

Themenstarteram 6. April 2008 um 7:20

Hallo,

@ Schraubaer85 und AndyRe: Ok soweit habe ich es nun verstanden, danke. Aber eines muss ich noch Fragen (auch wenn die Frage blöd klingt): Ist das Richtig, dass man alle 5 Jahre zum Verlängern des Scheines nur die Ärztliche Untersuchung mit Sehtest machen muss?

MFG

mitwisser

Die Fahrerlaubnis der Klasse C / CE oder auch die alte Klasse 2 ist entsprechen der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 01.01.1999 auf das 50. Lebensjahr befristet. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug dieser Klasse auch danach führen wollen, stellen Sie bitte rechtzeitig, d.h. ca. 6 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer, einen Antrag auf Verlängerung.

Die Verlängerung erfolgt für jeweils 5 Jahre, beginnend ab dem Tag der Bestellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei. Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht, den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bis zum Ablauf der Geltungsdauer beim Landratsamt einzureichen, vielmehr muss der neue Führerschein bis zum Ablauf dieser Frist ausgehändigt sein.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

*

Antragsformular (bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Gemeinde erhältlich)

*

Personalausweis

*

1 aktuelles Lichtbild in der Größe 35x45mm ohne Kopfbedeckung im Halbprofil oder Vollprofil

*

evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Führerschein nicht von uns ausgestellt wurde

*

Zeugnis/Gutachten vom Augenarzt oder Bescheinigung des Arztes über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1

*

Ärztliches Gutachten vom Allgemeinarzt

Gebühr: 37,50 €

ach ja und du wirst sowohl beim Führerscheinantrag für die Fahrschule, wie auch bei jeder Verlängerung um einige Wochen der Gültigkeit betrogen

Wenn also jemand mit 20 den Schein macht und mit 70 tatsächlich noch mal verlängert wurde er insgesamt um ca. 1 Jahr beschissen.

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