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Arbeitszeit und Lenkzeit

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 6:10

Hallo, mit der SuFu habe ich nichts gefunden. Im Internet stehen auch verschiedene Sachen, die mir nicht weiterhelfen. Vielleicht könnt ihr mir ja bei meinem Beispiel helfen.

 

Ich fahre Ziegelsteine auf Baustellen im Nahverkehr:

 

4:00Uhr fahre ich los und bin dann gegen 7:00Uhr auf der Baustelle, dann helfe ich beim abladen so ca. 2Stunden und fahre wieder zurück in das Ziegelwerk, bin dann ca. 12Uhr dort angekommen.

 

Wie lange darf ich dann noch arbeiten, bzw. fahren?

Pause habe ich da noch nicht gemacht und ich arbeite von Mo-Fr.

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Liebe Grüße

 

Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du gewerblich LKW fährst solltest du ja eigentlich die 5 module für gewerblichen güterkraftverkehr haben, dort werden lenk- und ruhezeiten behandelt.

hier kannst du das nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten

du darfst (pro 24h) max. 9h fahren. allerdings max. 4,5h am stück, dann müssen 45min. pause gemacht werden (die allerdings auch in 15 min und 30 min. gestückelt werden dürfen). anschließend sind 11h ruhezeit pflicht.

2x/woche darfst du die 9h auf 10h ausdehnen, musst dies allerdings spätestens in der folgewoche wieder ausgleichen. zur woche zählt montag - samstag, max. wochenlenkzeit ist 56h, bzw. 90h in 2 aufeinanderfolgenden wochen, also nur noch 34h wenn du in einer woche die 56h voll ausnutzt.

arbeit zählt nicht als pausenzeit, die kannst du also nicht anrechnen.

das thema ist relativ kompliziert, lies dir den link oben mal genau durch.

edit: in deinem beispiel oben bedeutet das, dass du von 4 uhr bis 7 uhr problemlos fahren kannst, allerdings dann, bevor du wieder zurück fährst, deine 45 min (oder 15min und später 30 min) pause machen musst (zu der die arbeit auf der baustelle nicht zählt.

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Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 6:12

Irgendjemand hat mal gesagt mit fahren und arbeiten ca. 10h jeden Tag also nach meinem Beispiel oben von 4uhr bis 14uhr

wenn du gewerblich LKW fährst solltest du ja eigentlich die 5 module für gewerblichen güterkraftverkehr haben, dort werden lenk- und ruhezeiten behandelt.

hier kannst du das nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten

du darfst (pro 24h) max. 9h fahren. allerdings max. 4,5h am stück, dann müssen 45min. pause gemacht werden (die allerdings auch in 15 min und 30 min. gestückelt werden dürfen). anschließend sind 11h ruhezeit pflicht.

2x/woche darfst du die 9h auf 10h ausdehnen, musst dies allerdings spätestens in der folgewoche wieder ausgleichen. zur woche zählt montag - samstag, max. wochenlenkzeit ist 56h, bzw. 90h in 2 aufeinanderfolgenden wochen, also nur noch 34h wenn du in einer woche die 56h voll ausnutzt.

arbeit zählt nicht als pausenzeit, die kannst du also nicht anrechnen.

das thema ist relativ kompliziert, lies dir den link oben mal genau durch.

edit: in deinem beispiel oben bedeutet das, dass du von 4 uhr bis 7 uhr problemlos fahren kannst, allerdings dann, bevor du wieder zurück fährst, deine 45 min (oder 15min und später 30 min) pause machen musst (zu der die arbeit auf der baustelle nicht zählt.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 10:10

Ja sehr kompliziert, weil ich ja nicht nur fahre sondern auch arbeite.

 

Ich mein den Edit oben habe ich schon verstanden, ich würde halt gerne wissen wie lange ich mit fahren und arbeit bleiben darf.

ohne gewähr, hier gibt es sicherlich leute die das genauer sagen können, aber m.m.n. überschreitest du keine fahr-/ruhezeiten wenn du 3h hinfährst, arbeitest, irgendwann vor/während/nach der arbeit deine ruhezeit von 45 min. einhältst, und 3h zurückfährst.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 14:14

Ja das weiß ich, ich würde nur gerne wissen nach wieviel Stunden Feierabend ist und gesetzlich alles eingehalten wird

...ist doch recht einfach nach der Lenkzeitverordnung:

24 Stunden hat der Tag, abzüglich der 11 Stunden vorgeschriebener Regelruhezeit darfste 13 Stunden.

D.h. Lenkzeit + Bereitschaftszeiten (=Wartezeite(n)) + Arbeitszeit + die 45 Minuten Pause dürfen maximal 13 Stunden sein.

Und 3 mal pro Woche darfste zwischen regulären Ruhezeiten von 11 Stunden die tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen... d.h. aus den 13 Stunden werden 15 Stunden.

Fährst du um 4:00Uhr los bzw. beginnt deine Schicht um 4:00Uhr, dann mußt du spätestens um 17:00 Uhr deine reguläre täglich Ruhepause (11 Stunden) bzw. 3 mal die Woche um 19:00 Uhr deine verkürzte Ruhepause (9 Stunden) beginnen.

So Sachen wie eine reguläre 11 Std. Ruhepause splitten (d.h. "9 Std. + 3 Std. = 11 Stunden Ruhezeit") und die 2x pro Woche erlaubten "10er" (=2x pro Woche darfste 10 Stunden Lenkzeit haben) hab ich jetzt mal weggelassen.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 18:07

Super danke dir, das wollte ich wissen. Aber au heute danke an die anderen

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 18:17

Aber wenn ich überlege jeden Tag 13h und ein Gehalt von 1700euro inkl Spesen, dann häng ich den Job an den Nagel

Denk aber an das Arbeitszeitgesetz:

"Die Dauer der Ruhepausen

Der Mindestumfang der täglichen Gesamt-Pausenzeit ist in § 4 Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben, ebenso die Mindestdauer der einzelnen Pausen:

Die Gesamtdauer aller Pausen ist abhängig von der Dauer der Arbeitszeit:

Dauer der Arbeitszeit Dauer der Pausen

0 bis 6 Stunden -

mehr als 6 und bis zu 9 Stunden 30 Minuten

mehr als 9 Stunden 45 Minuten"

Die jeweiligen Ruhepausen können gem. § 4 S.2 ArbZG in einzelne Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Lenkzeit plus Arbeitszeit = Arbeitszeit. Also solltest Du bis 6,00 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mind. 30 Minuten einlegen.

Nach 10 Stunden Arbeitszeit ist Schluss. Zur Arbeitszeit zählt alles außer Pause.

Nach 6 Stunden müssen mindestens 30min Pause gemacht werden, wenn du länger als 9 Std. arbeitest dann 45min Pause.

Du hast Recht das du nur von 4Uhr bis 14 Uhr arbeiten darfst, im Prinzip aber bis 14:45 da ja innerhalb der 10 Stunden 45 Min Pause gemacht werden müssen.

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 14:56

Ist doch so, okay sowas hoffte ich, super danke dir

...na dann viel Spaß bei der Jobsuche. Und die CE-Pappe kannste gleich in die Tonne treten, weil mit der Einstellung wirste in der fahrenden Branche -außer bei Müllabfuhr und den "nach der Beamtenuhr getakteten" Bauhofkutschern- keinen Fuß auf den Boden bekommen.

Draußen auf der Straße werden die 13 bzw. 15 Stunden kontrolliert... ergo wird erwartet, dass du als Fahrer im Rahmen der Lenkzeitverordnung unterwegs bist - bei den richtigen Arschlochfirmen fährste sogar "Lenkzeitverordnung + ein wenig mehr" (natürlich immer möglichst noch innerhalb der Schmerz- / Toleranzgrenzen der Kontrollbehörden)".

Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 5:02

Dann hast sicher Stundenlohn

...nö hab ich nicht, inzwischen hab ich wieder ein Gehalt.

Nach 5 Jahren aufm LKW und einem kleinen Intermezzo bei 2 kleineren Baufirmen als Planer, Bauzeichner, Abrechner und auch als Maschinist / Baggerfahrer & Polier bin ich inzwischen bei einer größeren mittelständischen Baufirma gelandet. Dort bin ich mit gut 10 LKWs für die Logistik, den Fuhr-/ Maschinenpark, die Werkstatt & das Lager zuständig.

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