- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er F07 (GT), F10 & F11
- ASB, AGR und Glühkerzen auf Gewährleistung ?
ASB, AGR und Glühkerzen auf Gewährleistung ?
Hi,
Ich habe meinen 525d BJ2011 mit 137tkm bei einem Händler gekauft, und wie vermutet ruckelt er beim Kaltstart. Habe den Fehlerspeicher ausgelesen, meldet Fehler mit der Drallklappe und angeblich sind alle 6 Glühkerzen defekt. Das sieht mir aus nach ASB und AGR reinigen, und das Glühsteuergerät auszutauschen. Fallen diese Reparaturen unter der Gewährleistung des Händlers ?
Ähnliche Themen
15 Antworten
Wann hast Du ihn gekauft? Was für ein Händler? Welche Garantie- bzw Gewährleistungsbedindungen sind enthalten?
was sagt der Händler?
was "wir" sagen zählt kaum... dennoch würde ich "Sachmängelhaftung" anführen und den gewerblichen Verkäufer auf seine Pflichten hinweisen...
Ob der Händler nachweisen kann, das der Mangel mit Verkauf nicht vorlag zweifel ich - ohne die Details zu kennen - stark an, sprich Dein Anliegen sollte positiv für Dich ausgehen!
Ich habe ihn letze Woche gekauft, und habe nur ein Kaufvertrag auf dem ich auf eine Extra Garantie verzichtet habe. Das ist der Händler: https://home.mobile.de/LEIER#ses
Bleibt nur die Sachmängelhaftung - also hinfahren
(Möglichst zeitnah)
Problem ist, er ist in Düsseldorf und ich in München. Und kurz hinfahren ist nicht so einfach. Kann der Händler ihn abholen, oder muss ich ihn selber hinfahren ?
Du musst ihn selbst hinfahren , der Händler hat nur das Recht auf Nachbesserung am Fahrzeug und nicht die Pflicht, das Fahrzeug einfliegen zu lassen.
Auch die Kosten der Reise übernimmst du.
Er darf auch bis zu dreimal am gleichen Fehler nachbessern.
Hast du Pech, gilt das ganze Spielchen dreimal
Also ruf ihn an und einige dich mit ihm .
Warum wurde das Fahrzeug denn nicht vor Übernahme durch dich gecheckt , ggf mal OBD angeschlossen ? (auch z.b. DEKRA durch dich etc)
P.S. Das hättest du alles vermeiden können , indem du dir in M einen Vertragshändler suchst und da dir dein Fahrzeug gekauft hättest.
Zitat:
@CroIgor schrieb am 16. April 2018 um 15:27:29 Uhr:
Problem ist, er ist in Düsseldorf und ich in München. Und kurz hinfahren ist nicht so einfach. Kann der Händler ihn abholen, oder muss ich ihn selber hinfahren ?
das kannst nur Du mit Deinem Händler klären. Das sachliche Gespräch - Sachmängelhaftung - steht an...
Zitat:
@swa00 schrieb am 16. April 2018 um 15:30:32 Uhr:
Du musst ihn selbst hinfahren , der Händler hat nur das Recht auf Nachbesserung am Fahrzeug und nicht die Pflicht, das Fahrzeug einfliegen zu lassen.
Auch die Kosten der Reise übernimmst du.
Er darf auch bis zu dreimal am gleichen Fehler nachbessern.
Hast du Pech, gilt das ganze Spielchen dreimal
Also ruf ihn an und einige dich mit ihm .
Warum wurde das Fahrzeug denn nicht vor Übernahme durch dich gecheckt , ggf mal OBD angeschlossen ? (auch z.b. DEKRA durch dich etc)
P.S. Das hättest du alles vermeiden können , indem du dir in M einen Vertragshändler suchst und da dir dein Fahrzeug gekauft hättest.
Darf man fragen, wie du drauf kommst???
Warum sollte der Käufer die Kosten tragen?
Zu Beachten :
Es liegt derzeit lediglich eine Vermutung des Schadens seitens des TE's vor.
Der Verkäufer hat das RECHT auf mehrere Möglichkeiten und die PFLICHT es instandzusetzen:
a) Er sagt, komm vorbei (Das Fahrzeug ist ja betriebsbereit)
b) Er lässt das Fahrzeug abschleppen - Da es aber noch fährt, wird er das nicht tun.
c) Er beauftragt eine Werkstatt in M das Fahrzeug zu reparieren - ist aber nicht dazu verpflichtet.
Der Käufer ist aber auch zur Schadensminderung verpflichtet. Er könnte nicht einfach hingehen und den Transport verlangen oder "Ich lasse es in M machen"
Also wird vermutlich a) eintreten - Der Verkäufer müsste also maximal die Fahrtkosten übernehmen, also die knapp 100 Euro Benzin + die Kosten der Instandsetzung.
Verdienstausfall, Mietwagen, Zug, Hotel etc. trägt der Käufer.
Es sei denn, es liegt eine nachweisliche Verschuldung des Verkäufers vor
Die Beweisführung in dem Falle würde richtig knackig werden :-)
Der TE muss im Vorfeld also mit dem Verkäufer ggf. eine Vereinbarung der Vorgehensweise aushandeln. Die Entscheidung liegt beim Verkäufer - nicht beim TE.
Macht er das vorher nicht, so trägt er die gesammten Kosten.
Deshalb auch mein obiger Hinweis an den TE :
Zitat:
Also ruf ihn an und einige dich mit ihm .
.
.
Vorschlag an den TE :
Fahre zum Vertragshändler , lass einen Kostenvoranschlag machen und mit dem
rufst du den Händler in Düsseldorf an .
Dann hast du was Greifbares in der Hand.
Zitat:
Vorschlag an den TE :
Fahre zum Vertragshändler , lass einen Kostenvoranschlag machen und mit dem
rufst du den Händler in Düsseldorf an .
Dann hast du was Greifbares in der Hand.
ich würde mir mit einem Anruf beim Händler das "ok" holen, eine Werkstatt in der Nähe aufsuchen zu dürfen.
IdR. gewinnen beide Seiten, denn es werden Kosten vermieden...
schon beim Kauf hätte ich einem Münchner Händler den Preis aus Düsseldorf unter die Nase gerieben und an den Sportsgeist appelliert.
Klappt nicht immer, eh klar...
Zitat:
@CroIgor schrieb am 16. April 2018 um 14:08:18 Uhr:
Hi,
Ich habe meinen 525d BJ2011 mit 137tkm bei einem Händler gekauft, und wie vermutet ruckelt er beim Kaltstart. Habe den Fehlerspeicher ausgelesen, meldet Fehler mit der Drallklappe und angeblich sind alle 6 Glühkerzen defekt. Das sieht mir aus nach ASB und AGR reinigen, und das Glühsteuergerät auszutauschen. Fallen diese Reparaturen unter der Gewährleistung des Händlers ?
Wie ist es ausgegangen? Habe selbiges Problem.
Grüße Ecce
Es wurden alle 6 Glühkerzen erneuert mit dem Steuergeräte. Die ASB und AGR wurden auch gereinigt.
...Wer musste zahlen?
Meiner hat jetzt auch 137000km runter...
Ich glaube nämlich , das die mir auch einen Anteil an der Reparatur aufdrücken wollen.
..
muss denen ein Beispiel geben. Grüsse Ecce