ASR-Fehler, Schaltprobleme
Hallo und guten Morgen,
Seit neustem rückt das Auto beim Kickdown, der Fehlerspeicher zeigt einen ASR-Fehler an. Getriebespülung wurde gemacht. Das Auto ist noch in der Gewährleistung. Bin ratlos, der Händler will zwecks 2. Nachbesserung das Fahrzeug auf dem Hof haben, es sind aber einfach 240km, die ich mich nicht traue, mit dem Getriebe zu fahren.
Hat jemand damit Erfahrung?
Danke im voraus.
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10 Antworten
Warum nicht?
Langsam fahren, kein kick down und fertig.
Wenn der Händler das so will, ist das sein Problem..
Er soll es halt abholen wie er es müsste?
Zitat:
@MxD schrieb am 26. Dezember 2024 um 12:58:59 Uhr:
Er soll es halt abholen wie er es müsste?
Der Händler kennt nur seine Rechte, bei meinen Rechten flippt er aus und wird laut, pappig und unverschämt.
Es war, ist und bleibt immer ein Risiko, ein Auto aus weiterer Entfernung zu kaufen. Wer hat die Getriebspülung gemacht?
Aber alles jammern hilft nicht, jetzt wäre interessant, was im Vertrag steht. Denn dort sind Rechte und Pflichten beider Seiten beschrieben, die notfalls auch einklagbar sind.
Steht drin, dass Du bei der zweiten Nachbesserung das Auto zur Werkstatt Deinen Wahl bringen darfst, hat der Händler ein Problem.
Wenn drin steht, dass er zur zweiten Nachbesserung das Auto bei sich haben will, musst Du wohl in den sauren Apfel beißen und ihm die Kiste bringen.
Das braucht nicht im Vertrag stehen das ist Gesetz. Generell muss der Händler das Fahrzeug holen oder einer Werkstatt vor Ort zustimmen. That simple. Ob es praktisch umsetzbar ist steht auf einem anderen Blatt.
Im Prinzip haftet der Verkäufer per Gesetz auch für Wege- und Transportkosten. Das ist völlig richtig.
Richtig ist aber auch, dass der Verkäufer (zwar in recht engem Umfang) die Sachmängelleistung in Abstimmung mit dem Käufer einschränken kann- so wie in diesem Fall, wo der Käufer mehrere hundert Kilometer entfernt wohnt und beispielsweise die Transportkosten in keinem Verhältnis stehen würden. Es empfiehlt sich daher unbedingt ein Blick in den Kaufvertrag, bevor man möglicherweise vorschnell entscheidet oder gar schon einen Rechtsbeistand bemüht.
Zudem wäre es auch wichtig zu wissen, was es mit der Getriebespülung auf sich hat: Wer hat wann und wo warum und in wessen Auftrag was gewechselt. Nicht, dass hier plötzlich eine Überraschung ins Haus steht.
Die Getriebespülung hat der Verkäufer bezahlt, aber die Fahrt dahin auch nicht.
Bei den doch etwas spärlichen Informationen fällt es mir leider schwer, noch etwas beizutragen.
Zitat:
@Anesch schrieb am 26. Dezember 2024 um 07:27:03 Uhr:
Hallo und guten Morgen,
Seit neustem rückt das Auto beim Kickdown, der Fehlerspeicher zeigt einen ASR-Fehler an. Getriebespülung wurde gemacht. Das Auto ist noch in der Gewährleistung. Bin ratlos, der Händler will zwecks 2. Nachbesserung das Fahrzeug auf dem Hof haben, es sind aber einfach 240km, die ich mich nicht traue, mit dem Getriebe zu fahren.
Hat jemand damit Erfahrung?
Danke im voraus.
Erklär das Problem doch mal genauer.
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