Atomatik auf Stellung "P" (Zündschloß defekt).Wagen am Abschlepphaken die Verladerampe hochziehen?
Hallo Automatikspezialisten,
kürzlich sah ich zu, wie ein Abschleppdienst an der vorderen Abschleppöse eines W 202 Automatik den Stahlhaken des Seiles der Seilwinde befestigte.
Anschließend wurde der W 202 mit der Seilwinde die Verladerampe hochgezogen.
Hierbei hoppelte der Wagen, als ob durch die Drehbewegung der Hinterräder, der Motor ( d.h. also Kurbelwelle ) ruckartig gedreht würde.
Zunächst vermutete ich, daß der W 202 ein Schaltgetriebe hat, und versehentlich noch ein Gang eingelegt war.
Aber der Wagen hat ein Automatikgetriebe und der Wählhebel stand während der gesamten Verladeaktion auf " P ".
Die Fahrzeughalterin erklärte mir, daß das Zündschloß defekt sei und deshalb der Wählhebel nicht bewegt werden könne.
Meine Frage nun: Ist es bei einem Automatik- Fahrzeug zulässig- den Wählhebel in Stellung "P" - die Antriebsräder über eine Strecke von ca. 3 Fahrzeuglängen zu drehen?
Viele Grüße
quali
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10 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo Automatikspezialisten,
kürzlich sah ich zu, wie ein Abschleppdienst an der vorderen Abschleppöse eines W 202 Automatik den Stahlhaken des Seiles der Seilwinde befestigte.
Anschließend wurde der W 202 mit der Seilwinde die Verladerampe hochgezogen.
Hierbei hoppelte der Wagen, als ob durch die Drehbewegung der Hinterräder, der Motor ( d.h. also Kurbelwelle ) ruckartig gedreht würde.
Zunächst vermutete ich, daß der W 202 ein Schaltgetriebe hat, und versehentlich noch ein Gang eingelegt war.
Aber der Wagen hat ein Automatikgetriebe und der Wählhebel stand während der gesamten Verladeaktion auf " P ".
Die Fahrzeughalterin erklärte mir, daß das Zündschloß defekt sei und deshalb der Wählhebel nicht bewegt werden könne.
Meine Frage nun: Ist es bei einem Automatik- Fahrzeug zulässig- den Wählhebel in Stellung "P" - die Antriebsräder über eine Strecke von ca. 3 Fahrzeuglängen zu drehen?
Viele Grüße
quali
also spontan würde ich sagen....das das nicht sehr gesund ist, man hätte vll die Hinterräder hochbocken müssen und so das Auto hochbekommen!
Wenn er auf P steht, ist das gleich wie wenn man beim Schalter einen Gang eingelegt hat, und wenn man ihn mit gewaltig zieht, dann dreht man das Getrieben und die Kurbelwelle, das ist bestimmt nicht gut !
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Eugen-Weingardt
Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo Automatikspezialisten,
kürzlich sah ich zu, wie ein Abschleppdienst an der vorderen Abschleppöse eines W 202 Automatik den Stahlhaken des Seiles der Seilwinde befestigte.
Anschließend wurde der W 202 mit der Seilwinde die Verladerampe hochgezogen.
Hierbei hoppelte der Wagen, als ob durch die Drehbewegung der Hinterräder, der Motor ( d.h. also Kurbelwelle ) ruckartig gedreht würde.
Zunächst vermutete ich, daß der W 202 ein Schaltgetriebe hat, und versehentlich noch ein Gang eingelegt war.
Aber der Wagen hat ein Automatikgetriebe und der Wählhebel stand während der gesamten Verladeaktion auf " P ".
Die Fahrzeughalterin erklärte mir, daß das Zündschloß defekt sei und deshalb der Wählhebel nicht bewegt werden könne.
Meine Frage nun: Ist es bei einem Automatik- Fahrzeug zulässig- den Wählhebel in Stellung "P" - die Antriebsräder über eine Strecke von ca. 3 Fahrzeuglängen zu drehen?
Viele Grüße
quali
also spontan würde ich sagen....das das nicht sehr gesund ist, man hätte vll die Hinterräder hochbocken müssen und so das Auto hochbekommen!
Wenn er auf P steht, ist das gleich wie wenn man beim Schalter einen Gang eingelegt hat, und wenn man ihn mit gewaltig zieht, dann dreht man das Getrieben und die Kurbelwelle, das ist bestimmt nicht gut !
Gruß
Hallo Eugen- Weingardt,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau Deiner Ansicht bin ich auch. Der Abschleppunternehmer hätte unter die Antriebsräder des W 202 " Rollschuhe" packen müssen.
Vielleicht sind einem Forumsmitglied durch eine ähnliche, unsachgemäße Verladung schon erhebliche Reparaturkosten entstanden?
Viele Grüße
quali
Das ist leider nicht ganz richtig. Würde sich die Kurbelwelle mitdrehen, wäre das nicht weiter schlimm.
Bei "P" rastet aber eine Sperrklinke im Automatikgetriebe in ein Zahnrad ein. Das Ganze ist zwar theoretisch so ausgelegt, daß die Klinke bei Überanspruchung überspringt, meist gibt es jedoch sehr, sehr teuren Bruch im Getriebe. Wenn der Abschlepper den Wagen wirklich auf "P" gezogen hat ist er nur als Dilettant zu bezeichnen, oder er wollte die Karre sowieso verschrotten. Selbst bei einem Defekt am Zündschloss kann man die mechanische Parksperre für solche Fälle entriegeln.
Zitat:
Original geschrieben von Pit 32
Das ist leider nicht ganz richtig. Würde sich die Kurbelwelle mitdrehen, wäre das nicht weiter schlimm.
Bei "P" rastet aber eine Sperrklinke im Automatikgetriebe in ein Zahnrad ein. Das Ganze ist zwar theoretisch so ausgelegt, daß die Klinke bei Überanspruchung überspringt, meist gibt es jedoch sehr, sehr teuren Bruch im Getriebe. Wenn der Abschlepper den Wagen wirklich auf "P" gezogen hat ist er nur als Dilettant zu bezeichnen, oder er wollte die Karre sowieso verschrotten. Selbst bei einem Defekt am Zündschloss kann man die mechanische Parksperre für solche Fälle entriegeln.
Hallo Pit 32,
vielen Dank für die Antwort. Der Abschlepper hat den Wagen auf "P" die Rampe hoch gezogen , also nicht etwa über hunderte von Metern oder gar km., sondern nur ca. 3 Fahrzeuglängen.
Kann dabei bereits der von Dir angedeutete Schaden auftreten?
Kann man die mechanische Parksperre vom Fahrzeuginnenraum aus entriegeln, oder muß man dazu von unten an das Getriebe heran?
Ist das richtig: Nach dieser "Notentriegelung" müsste der Wählhebel dann in die Stellung "N" gebracht werden, um den Wagen die Rampe hoch zu ziehen?
Viele Grüße
quali
Eigentlich ist es egal, auf welcher Stellung der Hebel ist, ausser auf "P". Wenn der Motor nicht läuft ist er nicht mit dem Getriebe verbunden, es läuft also frei. Ob das Getriebe jetzt kaputt ist weiss ich nicht, muß man ausprobieren.
Für den Fall eines Defektes an der Parksperre oder einer leeren Batterie kann man die Verriegelung freischalten. Am Wählhebelmodul müßte irgendeine Möglichkeit sein. Evtl. steht das sogar in der Bedienungsanleitung. Ich müsste aber auch erst nachschauen.
Ich denke, es gibt keine vorgesehene Möglichkeit die Parksperre vom INNENRAUM aus in jedem Falle zu entriegeln, da wird man schon "drunter" müssen. Es kann also durchaus ein Problem geben, wenn das Zündschloss defekt ist. Abhilfe schafft das hochnehmen der Antriebsräder und das aufsetzen auf "Rollschuhe", die jeder Abschlepper eigentlich dabei hat, da er sonst Autos z.B. nicht quer aus einer Parklücke bekommt. Mir ist das Verhalten des Abschleppers somit auch unverständlich.
Was den Schaden betrifft: entweder noch heil oder ab! Die Parksperre KANN abgebrochen sein, wenn der Wagen allerdings auch auf dem letzten Teil des Weges noch "bockte" war sie wohl noch ganz.
In diesem Sinne frohes Fest und abschlepperfreie Tage!!
Die Parksperre läßt sich manuell im Fahrgastraum an der Schaltkulisse entriegeln.
Dazu steckt man ein kleines Stück Rundmetall, was im Kofferraum vom Werk aus deponiert ist, an der linken Seite unten rein an der Schaltkulisse, dort ist ein kleines abgesenkets Feld und schon kann man die Parksperre entriegeln.
Hallo Motor-Talker,
vielen Dank für Eure Antworten. Aus denen schließe ich, daß bei dem verladenen W 202 wahrscheinlich ein Getriebeschaden entstanden ist.
Viele Grüße
quali
Wenn es meiner wäre, würde ich es zumindest in der Werkstatt untersuchen lassen, und zwar auf Kosten des Abschleppers. Ich denke die Chancen, jemenanden für einen so dilettantischen Abschleppvorgang zur Verantwortung zu ziehen stehen nicht schlecht
Zitat:
Original geschrieben von Pit 32
Wenn es meiner wäre, würde ich es zumindest in der Werkstatt untersuchen lassen, und zwar auf Kosten des Abschleppers. Ich denke die Chancen, jemenanden für einen so dilettantischen Abschleppvorgang zur Verantwortung zu ziehen stehen nicht schlecht
Hallo Pit 32,
danke nochmal für Deine Antwort und natürlich für alle Beiträge der Forumsmitglieder hier und einen guten Rutsch ins Jahr 2008 an alle.
Viele Grüße
quali