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AU-Ersatz!?

BMW 3er E46, BMW
Themenstarteram 5. April 2011 um 17:02

Hat sich schon jemand was als Ersatz für die fehlende AU-Plakette einfallen lassen? Habe durch Zufall diesen Shop in der Bucht entdeckt...

http://stores.ebay.de/.../_i.html?...

...ist das denn legal?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Ich glaube schon, dass es sich hierbei um Urkundenfälschung handelt.

Das Nummernschild als solches ist ja ein Urkunde und jede Veränderung am Kennzeichen ist folglich eine Urkundenfälschung.

Es ist nichtmal erlaubt, ein abgenutztes (vom Dreck, Landwirtschaft, Kieskutscher, etc.) Nummernschild mit Farbe nach zu malen.

Natürlich ist es verboten, aber eben keine Urkundenfälschung. Dafür braucht es ein wenig mehr.

"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Verfälschen meint hier z.B. eine Zahl oder einen Buchstaben so zu verändern, dass er wie ein anderes Zeichen aussieht. Das ist durch das Aufkleben an die Stelle des alten AU Aufklebers einfach nicht der Fall. Die Urkunde und damit verbundene Willenserklärung bleibt nach wie vor zu 100% erhalten.

Auch ein Kennzeichenmissbrauch scheidet hier aus, da das Kennzeichen in seiner Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Somit bleibt nur ein einfacher Verwarnungstatbestand, nämlich das Nutzen eines nicht ordnungsgemäßen Kennzeichens.

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Steht doch in der Beschreibung: Nicht zulässig im Geltungsbereich der STVZO - STVG - FZV ;)

 

Veränderungen der Kennzeichen sind nicht zulässig und ziehen ein Verwarnungsgeld nach sich.

ich finds ohne plakette schöner :)

Was es nicht alles gibt.:rolleyes:

Legal?

Du weißt, was Urkundenfälschung bedeutet?

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Was es nicht alles gibt.:rolleyes:

Legal?

Du weißt, was Urkundenfälschung bedeutet?

Das ist es nun nicht, wenn man so einen Sticker anstelle der AU Plakette macht, das Kennzeichen aber ansonsten noch einwandfrei lesbar bleibt. Aber zulässig trotzdem nicht :)

Ich glaube schon, dass es sich hierbei um Urkundenfälschung handelt.

Das Nummernschild als solches ist ja ein Urkunde und jede Veränderung am Kennzeichen ist folglich eine Urkundenfälschung.

Es ist nichtmal erlaubt, ein abgenutztes (vom Dreck, Landwirtschaft, Kieskutscher, etc.) Nummernschild mit Farbe nach zu malen.

Zitat vom Verkäufer:

<quote>

Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

Man benötigt also nur noch die Tüv-Plakette hinten. Vorn ist der Platz der alten AU-Plakette frei!

<unquote> :eek::eek::eek:

Ich halte das für eine falsche Aussage...warum wird denn immernoch die AU Plakette geklebt, wenn sie denn im TÜV integriert ist???

Hat da mal jemand was von gehört? Ich nicht! - Ich habe auch noch kein einziges Auto ohne die AU Plakette auf dem Kennzeichen gesehen!

Wenn man etwas am Kennzeichen verändert, so zieht das eine Strafe nach sich - vorausgesetzt man wird erwischt...so kenne ich das auch...bin mal gespannt, ob jemand etwas (fundiertes) zu dem Zitat des Verkäufers sagen kann :confused:

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ

 

 

Ich halte das für eine falsche Aussage...warum wird denn immernoch die AU Plakette geklebt, wenn sie denn im TÜV integriert ist???

verstehe jetzt deine frage nicht..

 

die au plakette wird doch ab 1.1.2010 nicht mehr geklebt... wie geschrieben ist die au bestandteil von der HU

 

oder habe ich deine frage mißverstanden?

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Ich glaube schon, dass es sich hierbei um Urkundenfälschung handelt.

Das Nummernschild als solches ist ja ein Urkunde und jede Veränderung am Kennzeichen ist folglich eine Urkundenfälschung.

Es ist nichtmal erlaubt, ein abgenutztes (vom Dreck, Landwirtschaft, Kieskutscher, etc.) Nummernschild mit Farbe nach zu malen.

Natürlich ist es verboten, aber eben keine Urkundenfälschung. Dafür braucht es ein wenig mehr.

"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Verfälschen meint hier z.B. eine Zahl oder einen Buchstaben so zu verändern, dass er wie ein anderes Zeichen aussieht. Das ist durch das Aufkleben an die Stelle des alten AU Aufklebers einfach nicht der Fall. Die Urkunde und damit verbundene Willenserklärung bleibt nach wie vor zu 100% erhalten.

Auch ein Kennzeichenmissbrauch scheidet hier aus, da das Kennzeichen in seiner Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Somit bleibt nur ein einfacher Verwarnungstatbestand, nämlich das Nutzen eines nicht ordnungsgemäßen Kennzeichens.

am 5. April 2011 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von BaschyZ

Ich halte das für eine falsche Aussage...warum wird denn immernoch die AU Plakette geklebt, wenn sie denn im TÜV integriert ist???

Hat da mal jemand was von gehört? Ich nicht! - Ich habe auch noch kein einziges Auto ohne die AU Plakette auf dem Kennzeichen gesehen!

Du musst am vorderen Kennzeichen schauen, dort war die AU-Plakette - nicht hinten.

(anders kann ich es mir nur mit dummen Sprüchen erklären, dass Du davon noch nichts gehört hast :D)

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Ich glaube schon, dass es sich hierbei um Urkundenfälschung handelt.

Das Nummernschild als solches ist ja ein Urkunde und jede Veränderung am Kennzeichen ist folglich eine Urkundenfälschung.

Es ist nichtmal erlaubt, ein abgenutztes (vom Dreck, Landwirtschaft, Kieskutscher, etc.) Nummernschild mit Farbe nach zu malen.

Natürlich ist es verboten, aber eben keine Urkundenfälschung. Dafür braucht es ein wenig mehr.

"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Verfälschen meint hier z.B. eine Zahl oder einen Buchstaben so zu verändern, dass er wie ein anderes Zeichen aussieht. Das ist durch das Aufkleben an die Stelle des alten AU Aufklebers einfach nicht der Fall. Die Urkunde und damit verbundene Willenserklärung bleibt nach wie vor zu 100% erhalten.

Auch ein Kennzeichenmissbrauch scheidet hier aus, da das Kennzeichen in seiner Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Somit bleibt nur ein einfacher Verwarnungstatbestand, nämlich das Nutzen eines nicht ordnungsgemäßen Kennzeichens.

Geb mich geschlagen.;)

Okee...sry...ich bin hier grad mal die Straße entlang gelaufen...eines von 27 autos hat keinen AU Aufkleber...MEINER...:D:D...von den anderen sind 40% dieses Jahr dran....40% hätten letztes Jahr hin gemusst...20% sind schon mehr als ein Jahr überfällig...

ICK SCHMEISS MIR WECH!!!

OK...ist total an mir vorüber gegangen...aber bei solchen Nachbarn auch kein Wunder, oder? :rolleyes::D:eek:

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