ForumW124
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W124
  7. AU und HU nicht zusammenfallend

AU und HU nicht zusammenfallend

Themenstarteram 4. August 2010 um 16:37

Moin,

mein 230E muss im Oktober zur AU, HU wäre erst im Dezember fällig.

Ich blick gerade nicht so ganz wie das nun mit der neuen einzelnen Plakette sein soll, die AU wird ja Bestandteil der HU.

 

Ich nehme mal an, ich muss dann die neue komplette HU gleich im Oktober machen lassen?

Danke, Gruß

Christian

Beste Antwort im Thema

oh, oh, was erzählst du da......, dann muß ich es eben doch ganz ausführlich darstellen, nicht dass dir noch einer glaubt ;-)

 

die pflichten des fahrzeughalters werden (genauer: wurden) in §47a der StVZO geregel, und zwar in den absätzen 1, 4 und 6:

 

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden............., haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten ................... in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen.

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hatdie Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Haupt-untersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangenzuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

(6) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach Absatz 3 Satz 1oder Absatz 5 Satz 1 angebrachte Plakette in ordnungsgemäßem Zu-stand befindet; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. § 29Abs. 7 und 8 gilt für Plaketten nach Anlage IXa entsprechend.

 

in §72 StVZO ist nun geregelt:

 

§ 47a (Abgasuntersuchung (AU) – Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen –) ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009

 

somit kann ab 01.01.2010 auch kein bußgeld mehr verhängt werden, das sich auf eine nicht mehr existierende vorschrift bezog.

alles klaro nun?

 

nogel

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten
am 4. August 2010 um 16:54

dann überzieh die AU, kostet, wenn du erwischt wirst, 15 €.

Einfacher wäre es, wenn du dir Ende Oktober einen TÜV-Termin im Dezember holst

Du kannst die AU ohne Probleme zu bekommen überziehen, aussagekräftig ist nur noch die HU Plakette, die AU Plakette hat ihre Gültigkeit seit dem 1.1.2010 verloren. Obwohl ich irrtümlich schonmal anders behauptet habe darf die AU Plakette sogar eigenmächtig entfernt werden.

Die AU darf auch einen Monat vor dem Tüv Termin durchgeführt werden, das Dokument gilt dann beim vorfahren beim Tüv noch, ohne AU gibts allerdings auch keine HU, d.h. besteht er die AU nicht dann gibts keine Plakette.

Wenn die AU Plakette länger läuft als die HU hat man Pech gehabt, bei Fälligkeit der HU muss auch die AU erneut durchgeführt werden.

@ Peter MH :

 

zitat aus deinem profil: "bei hilfreichen Antworten und dem zur Verfügung stellen von PDF-Dateien kann man auch mal den *Dankebutton* klicken"

 

und wenn man von einem thema keine ahnung hat, sollte man vielleicht einfach nichts posten!

für den fall, dass die AU vor der HU fällig ist, kann dies einfach ignoriert werden, im rahmen der HU ist dann die neue AU erforderlich. das ist kein "trick" o.ä., sondern ein sachverhalt, der vom gestzgeber bewußt so gewollt ist, dieser fall kommt ja auch nur einmal vor bis alle fzge keine AU-plakette mehr haben.

den bußgeld-tatbestand "AU überzogen" ist übrigens abgeschafft.

grüße vom nogel

Themenstarteram 4. August 2010 um 20:14

Super, ich danke euch!

 

Gruß

Christian

kurz gesagt: die AU wurde in die HU integriert .... bestehen muss man die AU trotzdem^^ Plakette gibts nur noch hinten (HU) ... vorne wird vom Tüvler weggekratz ... und es bleiben "Kratzer" .... sieht irgendwie miess aus - son verkratztes Nummernschild^^

am 4. August 2010 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von nogel

@ Peter MH :

 

zitat aus deinem profil: "bei hilfreichen Antworten und dem zur Verfügung stellen von PDF-Dateien kann man auch mal den *Dankebutton* klicken"

 

und wenn man von einem thema keine ahnung hat, sollte man vielleicht einfach nichts posten!

für den fall, dass die AU vor der HU fällig ist, kann dies einfach ignoriert werden, im rahmen der HU ist dann die neue AU erforderlich. das ist kein "trick" o.ä., sondern ein sachverhalt, der vom gestzgeber bewußt so gewollt ist, dieser fall kommt ja auch nur einmal vor bis alle fzge keine AU-plakette mehr haben.

den bußgeld-tatbestand "AU überzogen" ist übrigens abgeschafft.

grüße vom nogel

ist man gut das du Ahnung hast

im Anhang ein Auszug aus dem aktuellen Bussgeld-Katalog

oh, oh, was erzählst du da......, dann muß ich es eben doch ganz ausführlich darstellen, nicht dass dir noch einer glaubt ;-)

 

die pflichten des fahrzeughalters werden (genauer: wurden) in §47a der StVZO geregel, und zwar in den absätzen 1, 4 und 6:

 

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden............., haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten ................... in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen.

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hatdie Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Haupt-untersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangenzuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

(6) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass sich die nach Absatz 3 Satz 1oder Absatz 5 Satz 1 angebrachte Plakette in ordnungsgemäßem Zu-stand befindet; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. § 29Abs. 7 und 8 gilt für Plaketten nach Anlage IXa entsprechend.

 

in §72 StVZO ist nun geregelt:

 

§ 47a (Abgasuntersuchung (AU) – Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen –) ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009

 

somit kann ab 01.01.2010 auch kein bußgeld mehr verhängt werden, das sich auf eine nicht mehr existierende vorschrift bezog.

alles klaro nun?

 

nogel

am 4. August 2010 um 22:56

@ nogel

hab mir jetzt mal den § 72 und die dazugehörigen Querverweise auf § 47 angeschaut, demnach ist deine Aussage richtig!

Sorry, hatte vorher nur im amtlichen Bussgeld-Katalog nachgeschaut

Morgen,

Du kannst bedenkenlos die AU Plakette entfernen und bis zur HU ohne fahren.

Habe das gleich Problem und habe die Aussage vom TÜV.

Schönen Tag noch!

am 5. August 2010 um 6:35

;) Nur kurz vom W201 Kollega :D

Es ist so wie Rocky schreibt, bei der Wieder-Zulassung eines Autos mit vorhandenem TÜV wird gar nicht mehr nach dem AU Bericht gefragt!

AU hä? Was? Welche AU? :confused:

:D

Die gibt es schlicht und ergreifend nicht mehr, die ASU schon seit ewigen Jahren nicht. Keine AU, keine Plakette, keine Bussgelder - nichts. Alles was AU heißt vergessen.

Ab jetzt gibt es nur noch eine UMA - Untersuchung Motormanagement und Abgasreinigungssysteme. Diese ist Bestandteil der HU, kann aber als eigenständiger Teil wie gehabt auch von einer Werkstatt durchgeführt werden. Dann gibt´s einen Nachweis dass der Teil bestanden ist und letztlich bestätigt dann der HU-Bericht plus die Prüfplakette erst verbindlich dass alles bestanden ist.

Bei der Wiederzulassung kann u.U. noch nach dem AU-Bericht gefragt werden, und zwar bei Autos die noch nicht in diesem Jahr zur Prüfung waren. Auf den alten HU-Berichten stand noch nichts von der AU und die war da auch noch nicht Bestandteil derselben. In dem Fall verlangen einige Ämter immer noch die alte AU-Bescheinigung, allerdings nur recht wenige.

am 5. August 2010 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

. In dem Fall verlangen einige Ämter immer noch die alte AU-Bescheinigung, allerdings nur recht wenige.

Huhu Meiki aus alten 190er Zeiten :)

:D UNSER nich ;)

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E

Huhu Meiki aus alten 190er Zeiten :)

Jau, zwar leider aktuell ohne eigenen Benz, aber so ganz lassen einen die Autos nicht los :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W124
  7. AU und HU nicht zusammenfallend