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Audi A4 2.0TDI B7 in der türkei für 33.000 euro baujahr 2007 kaufen?

Audi
Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 16:27

Also mein Onkel der in der türkei wohnt

fährt einen VW Transport T5 1.9TDI mit 105PS

Baujahr 2007 doppelkabine sein 2ter arbeitswagen ist ein VW Caddy auch den selben motor und baujahr

und er will sich einen A4 kaufen nun die frage ist der wagen in ordnung?

eigendlich holt sich mein onkel immer neuwagen aber daa der 2 autos schon hat kommt nur ein gebrauchter in frage desswegen.

keine sorge die preise sind für türkischen verhälltnise normal hir in deutschland kriegt man den selben A4 für ca 14.000 euro:cool:

kuckts euch die bilder an und sagts mir ob der so in ordnung ist.

http://www.araba.com/3319116/Audi%20A4%202.0%20TD%C4%B0

mfg Blauclever

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6 Antworten

der Wagen kostet 34000€!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:eek::eek::eek::eek::eek::eek:

also wenn du doch hier Wohnst ist das doch kein Problem einen Wagen für nen Bruchteil dieses Preises

zu kaufen und rüberzubringen.

Also ist übertrieben Teuer das Teil.

Und da eh der Tüv Türk mit dem Tüv hier zusammenarbeitet dürfte es doch kein Problem sein den Wagen

dort zuzulassen.

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von KneziNK

der Wagen kostet 34000€!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:eek::eek::eek::eek::eek::eek:

also wenn du doch hier Wohnst ist das doch kein Problem einen Wagen für nen Bruchteil dieses Preises

zu kaufen und rüberzubringen.

Also ist übertrieben Teuer das Teil.

Und da eh der Tüv Türk mit dem Tüv hier zusammenarbeitet dürfte es doch kein Problem sein den Wagen

dort zuzulassen.

Wie kann ich des machen?

sagen wir kaufe hir ein wunderschönen A4 limo für 16.000 euro baujahr so ab ca 2006

und dan?

also sagen wir mall ich kauf den hier

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=viftpsjcj3np&asrc=fa

was muss ich dan tun um den wagen in die türkei zu benutzen

ohh manno wen es geht sparen wir jaa so viel geld.:D

also hab jetzt auf anhieb nur das gefunden.

1. Für den Import muss der Besitzer des Fahrzeuges eine Arbeitserlaubnis und ein Ikamet (Wohnerlaubnis) für die

Türkei haben.

 

2. Beim türkischen Turing Club wird ein Turing Carnet beantragt. Dazu müssen vorgelegt werden:

 

a- Arbeitserlaubnis

b- Ikamet

c- Original Pass

d- Original Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

e- Original Führerschein

f- Schreiben des türkischen Arbeitgebers an den Turing Club mit Bestätigung der Beschäftigung

g- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Turing Club

h- Firmendaten, Unterschriftsauflistung, Firmenanmeldung

i- Turing Formular (PKW-Daten werden geschrieben, der PKW-Besitzer unterschreibt)

j- Bankgarantie an den Turing Club (mit Angabe des Baujahres und des Gewichtes)

k- notariell beglaubigte Vollmacht an den Zollbeauftragten (Spediteur).

 

3. Nach Erhalt des Turing Carnets wird beim Hauptzollamt eine Importgenehmigung beantragt. Der Besitzer des

Fahrzeuges muss beim Hauptzollamt persönlich erscheinen und vorlegen:.

 

a- Antrag des Arbeitgebers an das Hauptzollamt

b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an das Hauptzollamt

c- Original Turing Carnet

d- die Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k

4. Nach Erhalt der Genehmigung des Hauptzollamtes kann die Einfuhr des Fahrzeuges bei dem für den Standort des

Fahrzeuges zuständigen Zollamt durchgeführt werden, unter Vorlage folgender Papiere:

 

a- Antrag des Arbeitgebers an den Zoll

b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Zoll

c- Original Turing Carnet

d- Importgenehmigung des Hauptzollamts

e- Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k

 

5. Zur Zulassung des Fahrzeuges bei zuständigen Verkehrsamt müssen

vorgelegt werden:

 

a- Original Ikamet

b- Arbeitserlaubnis

c- von einem Notar beglaubigte Vollmacht

d- Antrag des Fahrzeugbesitzers and das Verkehrsamt

e- Antrag des Arbeitgebers an das Verkehrsamt

f- Original Touring Carnet

 

 

Das Fahrzeug kann auf zwei Wegen in die Türkei eingeführt werden:

 

Es wird vom Besitzer in die Türkei gefahren. In diesem Fall bekommt der Besitzer an der türkischen Grenze ein Triptik. Dieses Triptik ist 6 Monate gültig. Wenn sich der Inhaber des Fahrzeuges in einem Kalenderjahr (das letzte

Kalenderjahr) mehrere Monate in der Türkei aufgehalten hat, wird diese Zeit von der Triptikfrist abgezogen.

Beispiel: die Person ist am 3. April 2006 mit ihrem Fahrzeug von der Grenze in die Türkei eingereist und hat sich im letzten Kalenderjahr (der Zoll prüft die Angaben und geht bis zum 3. April 2005 zurück) insgesamt 2 Monate aufgehalten, das bedeutet dann 6 - 2 = 4 Monate. Die Person bekommt ein Triptik für 4 Monate. Das Fahrzeug muss vor Ablauf der Frist unbedingt beim zuständigen Zoll abgestellt werden.

Die Strafen für Fristüberschreitung sind in der Türkei sehr hoch und werden vom Wert des Fahrzeuges berechnet.

Einfuhr in die Türkei mit einem Transportmittel (LKW, Schiff und Flugzeug).

In diesem Fall wird das Fahrzeug beim zuständigen Zoll auf Lager genommen. Der Import kann nach vorhandenen Unterlagen durchgeführt werden.

 

 

Hinweis:

 

Dieses Merkblatt wurde nach Informationen der Türkischen Zollverwaltung zusammengestellt. Stand: September 2007. Änderungen der Zollgesetzgebung und Durchführungsbestimmungen sind jederzeit möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit des Inhaltes kann nicht gegeben werden.

 

 

kannst ja auch gerne mal beim Türkischen Konsulat mal anrufen und noch beim Tüv Süd.

Die werden dir genaue auskunft geben wie das alles vonstatten geht.

Bei uns in den Balkanstaaten ist das alles kein Problem Autos einzuführen.

Aber wie ich die Preise in der Türkei sehe müsste da ein Markt vorhanden sein um Autos zu Importieren,

und mit einer großen Gewinnspanne zu verkaufen.

Themenstarteram 12. Dezember 2010 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von KneziNK

also hab jetzt auf anhieb nur das gefunden.

1. Für den Import muss der Besitzer des Fahrzeuges eine Arbeitserlaubnis und ein Ikamet (Wohnerlaubnis) für die

Türkei haben.

 

2. Beim türkischen Turing Club wird ein Turing Carnet beantragt. Dazu müssen vorgelegt werden:

 

a- Arbeitserlaubnis

b- Ikamet

c- Original Pass

d- Original Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

e- Original Führerschein

f- Schreiben des türkischen Arbeitgebers an den Turing Club mit Bestätigung der Beschäftigung

g- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Turing Club

h- Firmendaten, Unterschriftsauflistung, Firmenanmeldung

i- Turing Formular (PKW-Daten werden geschrieben, der PKW-Besitzer unterschreibt)

j- Bankgarantie an den Turing Club (mit Angabe des Baujahres und des Gewichtes)

k- notariell beglaubigte Vollmacht an den Zollbeauftragten (Spediteur).

 

3. Nach Erhalt des Turing Carnets wird beim Hauptzollamt eine Importgenehmigung beantragt. Der Besitzer des

Fahrzeuges muss beim Hauptzollamt persönlich erscheinen und vorlegen:.

 

a- Antrag des Arbeitgebers an das Hauptzollamt

b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an das Hauptzollamt

c- Original Turing Carnet

d- die Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k

4. Nach Erhalt der Genehmigung des Hauptzollamtes kann die Einfuhr des Fahrzeuges bei dem für den Standort des

Fahrzeuges zuständigen Zollamt durchgeführt werden, unter Vorlage folgender Papiere:

 

a- Antrag des Arbeitgebers an den Zoll

b- Antrag des Fahrzeugbesitzers an den Zoll

c- Original Turing Carnet

d- Importgenehmigung des Hauptzollamts

e- Unterlagen (2) a,b,c,d,e,h,k

 

5. Zur Zulassung des Fahrzeuges bei zuständigen Verkehrsamt müssen

vorgelegt werden:

 

a- Original Ikamet

b- Arbeitserlaubnis

c- von einem Notar beglaubigte Vollmacht

d- Antrag des Fahrzeugbesitzers and das Verkehrsamt

e- Antrag des Arbeitgebers an das Verkehrsamt

f- Original Touring Carnet

 

 

Das Fahrzeug kann auf zwei Wegen in die Türkei eingeführt werden:

 

Es wird vom Besitzer in die Türkei gefahren. In diesem Fall bekommt der Besitzer an der türkischen Grenze ein Triptik. Dieses Triptik ist 6 Monate gültig. Wenn sich der Inhaber des Fahrzeuges in einem Kalenderjahr (das letzte

Kalenderjahr) mehrere Monate in der Türkei aufgehalten hat, wird diese Zeit von der Triptikfrist abgezogen.

Beispiel: die Person ist am 3. April 2006 mit ihrem Fahrzeug von der Grenze in die Türkei eingereist und hat sich im letzten Kalenderjahr (der Zoll prüft die Angaben und geht bis zum 3. April 2005 zurück) insgesamt 2 Monate aufgehalten, das bedeutet dann 6 - 2 = 4 Monate. Die Person bekommt ein Triptik für 4 Monate. Das Fahrzeug muss vor Ablauf der Frist unbedingt beim zuständigen Zoll abgestellt werden.

Die Strafen für Fristüberschreitung sind in der Türkei sehr hoch und werden vom Wert des Fahrzeuges berechnet.

Einfuhr in die Türkei mit einem Transportmittel (LKW, Schiff und Flugzeug).

In diesem Fall wird das Fahrzeug beim zuständigen Zoll auf Lager genommen. Der Import kann nach vorhandenen Unterlagen durchgeführt werden.

 

 

Hinweis:

 

Dieses Merkblatt wurde nach Informationen der Türkischen Zollverwaltung zusammengestellt. Stand: September 2007. Änderungen der Zollgesetzgebung und Durchführungsbestimmungen sind jederzeit möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit des Inhaltes kann nicht gegeben werden.

 

 

kannst ja auch gerne mal beim Türkischen Konsulat mal anrufen und noch beim Tüv Süd.

Die werden dir genaue auskunft geben wie das alles vonstatten geht.

Bei uns in den Balkanstaaten ist das alles kein Problem Autos einzuführen.

Aber wie ich die Preise in der Türkei sehe müsste da ein Markt vorhanden sein um Autos zu Importieren,

und mit einer großen Gewinnspanne zu verkaufen.

Ach du scheisse:cool:

ich weiss nicht von wo ich anfangen soll wen ich ein auto dabringe:confused::confused:

am 21. Januar 2011 um 14:55

hehe. man muss wissen, dass man in der türkei 100% steuer für solche autos bezahlt. deswegen kosten solche autos dort das doppelte. Und einfach autos rüber bringen klappt auch nicht... sonst hätten das schon sehr viele leute gemacht... wenn du ein auto dort hin bringst, dann kannst du die steuer direkt blechen.... achso dann gucken die was der wagen dort an wert hat... z.B. hier 25000€ dort aber 50000€ dann kannst du die steuer von den 50000€ zahlen und bist fett im minus.

als türkischer staatsbürger darfst du im falle einer rückreise für immer in die türkei einen wagen steuer befreit mitnehmen. das recht hat man als türkischer staatsbürger....

 

was viele machen, mit dem wagen dort hin zum urlaub machen und siehe da der wagen ist aufeinmal geklaut:rolleyes: dann kriegt der jenige dort von den auto mafiosis 20000€ z.B. und von seiner versicherung hier auch nochmal den wiederbeschaffungswert.

 

der markt wäre in der türkei mehr als gegeben. nur nicht für audi.... da halten die nicht viel von audi... eher bmw oder mercedes. so wie überall auf der welt.. bin öfters dort urlaub machen und wenn ich in istanbul bin, dann sehe ich dort autos am fließenden band, die ich hier vielleicht alle 6 monate MAL zu sehen bekomme.

 

 

leck mich fett:eek::eek::eek::eek:

soviele Steuern????

also ich habe schon sehr viele Autos auf den Balken vermittelt und gebracht.

Bei uns auuf dem Balkan ist das alles viel Humaner mit den Steuern und abgaben für Autos

die runtergebracht werden.

also für die Wirtschaft und fürs Volk ist das aber nicht gut wenn soviele Steuern verlangt werden.

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