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Audi A4 B5 Scheinwerferumbau

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 9. Januar 2021 um 20:12

Ich würde gerne andere Scheinwerfer mit Angel Eyes wie auf dem Bild zu sehen verbauen anstatt den Orginalen, meine Frage ist ob ich diese dann eintragen muss oder nicht und ob etwas zum Beachten beim Einbau dieser Scheinwerfer ist....

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25 Antworten
am 9. Januar 2021 um 20:26

Je nach Baujahr und Ausstattung muss etwas gemacht werden. Beim vorfacelift würden die NSW wegfallen und ich glaube der Kotflügel muss bearbeitet werden. Hatte auch erst überlegt die zu verbauen, da die optisch schon was hergeben aber praktisch liefern die, was einige sagen, nicht viel Licht.

Themenstarteram 9. Januar 2021 um 20:52

ja ich hab einen FL und wie weißt du wie es aussieht mit der Genehmigung?

Die Scheinwerfer passen doch gar nicht im FL, das sind VFL Scheinwerfer.

In Punkto Tagfahrlicht interessiert mich das Thema auch.

Aber wenn die so schlecht leuchten, wäre das ganz und gar nicht mein Ding.

 

Ohne jetzt dem Themenstarter dazwischen zu grätschen, frage ich mal anders rum, welche leuchten den besonders hell?

 

Die auf dem Foto gezeigten Leuchten würden mir schon gefallen.

 

Ach ja und was bitte ist normal der Unterschied zwischen FL und VFL?

 

Danke !

VFL hat getrennte Scheinwerfer und Blinker.

Das FL hat die NSW unten in der Stoßstange wobei beim VFL die NSW in den Scheinwerfern integriert sind.

Ein Umbau beim VFL bei dem die NSW entfallen ist also nicht legal und führt spätestens bei der HU zu einem erheblichem Mangel und dem nicht bestehen der HU.

Noch dazu unterscheiden sich die Stecker der Scheinwerfer zwischen VFL und FL.

Prima, danke für die schnelle Antwort.

 

NSW = Nebelscheinwerfer?

FL = Facelift?

VFL = ?

 

Ich geh dann mal schauen wie das bei meiner Karre aussieht ;-)

VFL= Vorfacelift ;).

am 9. Januar 2021 um 22:02

Also das mit nicht bestehen der HU ist nicht richtig. Beim anbauen könnte es Probleme geben beim abbauen ist es doch völlig egal.

am 9. Januar 2021 um 22:04

Wenn es nur um die Optik geht würden die gut passen, wenn es nach Lichtausbeutung geht wäre der Umbau auf Xenon zu empfehlen,wobei die Arbeit ziemlich aufwendig wäre und auch etwas kostenintensiv ist.

Zitat:

@slungee schrieb am 9. Januar 2021 um 23:02:06 Uhr:

Also das mit nicht bestehen der HU ist nicht richtig. Beim anbauen könnte es Probleme geben beim abbauen ist es doch völlig egal.

Wenn NSW verbaut waren müssen diese auch weiter funktionieren, tun sie dies nicht ist dies ein Mangel.

Das mit dem Aufwand für Xenon habe ich schon mal gelesen, der wäre mir zu hoch.

 

Mir ginge es eher darum ein Tagfahrlicht ein-, oder anzubauen (zu einem vernünftigen Preis, also nicht billig) und da wären die auf dem Foto ideal, wie ich aber jetzt gelernt habe, hat meine Karre FL und da werde ich mich mal umschauen.

 

Danke Euch!

TFL haben diese Scheinwerfer doch überhaupt nicht.

Tragfahrlicht?

Mach doch einfach dein Standlicht oder schalte klassisch dein Licht komplett an.

 

Beim alten B5 (FL mit Xenonbrenner) meiner Frau, hatte der Bruder des Vorbesitzers die Blinker zum Stand/Tragfahrlicht umgebaut, so wie es in den USA gängige ist. Nach Besitzerwechsel in der Familie zum Bruder (dem unsrigem Vorbesitzer), hat jener tatsächel neben das Blinkerbirnchen ein Loch gebohrt und für das "Tagfahrlicht" eine klare Birne eingeklebt und angeschlossen,

weil ihm das gelbe Gefunzel nicht gefallen hat!?!

Da so ein FL Valeo Scheinwerfergehäuse nicht unbedingt das günstigste Bauteil des B5 ist, hab ich das Bienchen drinnen gelassen, einfach nur abgeklemmt und vernünftig abgedichtet.

Beim TÜV gab es bislang zwar einen Seufzer aber trotzdem einen Stempel.

Wenn Mitte 20 wäre und wie ein Justin Bieber herum rennen würde, hätte ich die Plakette definitiv nicht bekommen.

Oh, so ein Mist, dachte die Ringe (genau die haben mir so gefallen) wären Tagfahrlicht, mein Fehler.

 

Danke!

 

Woran erkenne ich bitte ob ein Xenonbrenner verbaut ist (meiner ist BJ 2000)?

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