AUDI A6 3.0 BAUJAHR 2006 RECHTSFRAGEN
Vom Alfa Romeo zu Audi A6
Tolles Auto. Hab eine Frage
Letzte Woche hab ich mein Auto gekauft und wusste vom Händler das ein *lämpchen* kaputt ist. Hab mir nichts dabei gedacht und fuhr los. Motor Spitze aber die Elektronik ist zum überlegen. Gut, nach Feierabend steige ich ins Auto schalte auf Automatik und fahre los. Nach 3 km hält mich die Polizei und erklärte mir das ich mit Stand Licht fahr3 und das dürfte ich nicht. War sprachlos. Aber die Polizei ließ Gnade vor Recht gelten und eskortierten mich nachhause. Am nächsten Tag fuhr ich zum Händler und brachte ihm das Auto
Er versicherte mir die Schäden zu reparieren. Das war am Dienstag. Heute ist Freitag und er gab mir am Dienstag ein Ersatz Auto. Audi a3 . 500 Euro wert.
Eine Frage
Wie lange kann sich der Händler Zeit lassen um mein Auto zu reparieren. Den er meinte Ende der Woche ist der Audi fertig. Hab aber den Verdacht das das Auto nicht fertig ist. Heute Mittag werde ich ihn besuchen Überraschung besuch.
Bräuchte euren Rat bitte.
Danke schön mal im voraus.
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24 Antworten
sollte ein 4F sein..
Was ist ein 4f? Entschuldigung kenn mich da nicht aus
dein Auto ist ein 4F, hier ist 4A
4F ist die Bezeichnung der Baureihe des Audi A6 die von 2004-2010 gebaut wurde.
Was ist denn jetzt dein Problem?
Du hast einen ersatzwagen bekommen und bist weiterhin mobil. Also ist doch alles gut.
Feue dich lieber das alles repariert wird.
Meine Frage ist wie lange kann der Händler sich Zeit lassen mit der Reparatur?
Mach dir über sowas keinen Kopf. Der Händler muss den Fehler beheben und das bis zu 3 mal. Ist der Fehler danach immer noch vorhanden kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Zitat:
@audifanatic218 schrieb am 3. Juni 2017 um 13:12:11 Uhr:
Mach dir über sowas keinen Kopf. Der Händler muss den Fehler beheben und das bis zu 3 mal. Ist der Fehler danach immer noch vorhanden kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das war meine hauptsächliche Frage wie lange darf so eine Reparatur dauern. Aber wenn ich mir kein Kopf machen muss dann ist es in Ordnung.
Ich Danke Dir vielmals
Das Problem hier könnte sein daß der Fehler anscheinend schon beim Kauf vorhanden war, dann könnte der Händler die Reparatur in Rechnung stellen.
Wie, das Auto kommt durch den TÜV ohne Lichter und der Händler stellt es mir zur Rechnung? Der Händler wusste das die Lichter nicht funktionieren.
Erst dachte man an einer kaputten glühlampe aber jetzt kam raus das die kompletten Scheinwerfer ersetzt werden müssen.
Gewährleistungsrecht, wenn der Mangel schon beim Kauf vorhanden ist, muss der Händler das nicht kostenlos beheben, er KANN es natürlich auf Kulanz machen.
Zitat:
@wacken schrieb am 3. Juni 2017 um 16:19:51 Uhr:
Das Problem hier könnte sein daß der Fehler anscheinend schon beim Kauf vorhanden war, dann könnte der Händler die Reparatur in Rechnung stellen.
Ich zitiere einfach mal den ADAC. Geht einfacher
"Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr."
- ausgeschlossen Verschleißartikel
- Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Bisschen Lesestoff zum Thema
https://www.ace.de/.../...le_Urteile_Sachmaengelhaftung_Maerz_2015.pdf
btw, IMHO sollte man das eigentlich abends merken bzw. wissen das man nicht nur mit Standlicht fahren darf und sowas die Jungs in blau/grün zurecht anzieht.
Hat der Händler denn einen Grund angegeben warum er den Wagen noch nicht fertig hat?
Zitat:
@Chefkoch1984 schrieb am 3. Juni 2017 um 17:15:35 Uhr:
Zitat:
@wacken schrieb am 3. Juni 2017 um 16:19:51 Uhr:
Das Problem hier könnte sein daß der Fehler anscheinend schon beim Kauf vorhanden war, dann könnte der Händler die Reparatur in Rechnung stellen.
Ich zitiere einfach mal den ADAC. Geht einfacher
"Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr."
- ausgeschlossen Verschleißartikel
- Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Dies ist aber nur der Fall wenn es beim Kauf nicht zur Sprache kam, denn dann kann man es als argliste Täuschung auslegen, genau dafür ist die Beweislastumkehr gedacht. Daß ein eventuell "versteckter" Mangel behoben wird, aber nicht wenn er beim Kauf direkt schon angesprochen wird, dann hat der Käufer rechtlich gesehen keinen Anspruch, denn er kauft das Auto so.