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Audi A6 4F Multitronic Fehlermeldung VCDS

Audi
Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 10:41

kein autoscan

Hallo liebes Forum,

nach dem Verkauf meines alten A6 bekam ich nach einiger Zeit den eine Klage mit dem Vorwurf das ich das Fahrzeug mit defektem Getriebe verkauft habe.

Begründet wird das mit folgendem Fehlereintrag ausgelesen mit VCDS (leider nur Screenshot):

siehe Anhang!

Aufgrund dieses Diagnoseprotokoll wird behauptet das der Fehler schon 2000km vorher vorhanden war.

Begründung ist die Fehlerhäufigkeit von 55.

Weiters wird angegeben das 400km (238000) davor alle Fehler von einer Werkstatt gelöscht wurden.

Der Fehlerzähler wird dabei anscheinend nicht zurückgesetzt?

Kann mir irgendwer bitte weiterhelfen und erklären wieso daraus hervorgeht der Fehler sei schon bei 236500 vorhanden gewesen.

Ich selber habe nie Fehlermeldungen bekommen.

 

VIelen Dank wenn mir hier wer weiterhelfen kann!

 

 

Beste Antwort im Thema

wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich mir an Deiner Stelle einen Anwalt nehmen, ein Gegengutachten erstellen lassen und sonst alle Möglichkeiten ausschöpfen die sich anbieten. Wenn Du direkt aufgibst hast Du auch direkt verloren also lass Dich am besten von einem Experten beraten. Auch ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das überlegen....

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Bei jedem Fehler beim schalten wird der Zähler gesetzt.

55 Fehler bekommt man Problemlos an einem Tag zusammen.

Das löschen des Fehlerspeicher vor dem Verkauf hat nichts mit Betrug oä zu tun.

Nein erneuerten auslesen kommt erst zu Tage was wirklich noch geloggt wird.

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 11:34

Danke!

Ja so habe ich es mir auch gedacht.

Nur behauptet ein vom Gericht bestellter und vereidigter Sachverständiger das der Fehler 100% aufgrund des obigen Logs schon vor 2000km (beim Verkauf) vorhanden war. Löschen hat den Fehlerspeicher übrigens der Käufer nach einem Batteriewechsel. Er selber hatte vorher auch keine Fehlermeldungen.

Aber jetzt bin ich der Böse

Fehler Fahrstufensrnsor ist doch kein Getriebe Schaden.

Schau mal in die sufu, hatten wir hier schon behandelt

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 12:26

Auch dir ein Danke, aber wenn es ein gerichtlicher Sachverständiger sagt ist es so ;(

MIr geht es auch in erster Linie nicht um die Deutung was für ein Schaden es ist sondern woher der Beweis anhand der Fehlermeldung/Diagnose kommt das der Fehler schon 2000km vorher vorhanden war.

das ist in meinen Augen nur ein Versuch Dich abzuzocken:

wenn keine Kontrollleuchte brennt kannst Du ohne VCDS (oder so) doch gar nicht wissen wenn ein Fehler im Speicher steht. Ein Vorsatz fällt somit schon mal aus.

Das der Fehler schon bei 236500 vorhanden gewesen sein soll kann ich auch nicht erkennen.

Wenn der Käufer den Fehlerspeicher löschen lässt kannst Du ja wohl nichts dafür - also auch hier kein Vorsatz.

Als Privatperson hast Du ja hoffentlich die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen ?

Sehe ich genauso !

Gutachter hin oder her...Hellsehen kann niemand

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 14:25

Und nochmals danke.

Ich stehe vor Gericht, es geht um den laesio enormis, also halben Wert. Gewährleistungsauschluss gilt hierbei nicht. Übrigens auch nicht wenn bewiesen ist das der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Der Gutachter ist quasi Gott, da vom Gericht bestellt, und besteht darauf dass aufgrund dieses Logs es eindeutig bewiesen ist. Richter sind da nur Exekutoren da sie sich ja auf Gutachter mangels technischen Wissens verlassen müssen.

In diesem Fall bin wohl ich der verlassene ;(

wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich mir an Deiner Stelle einen Anwalt nehmen, ein Gegengutachten erstellen lassen und sonst alle Möglichkeiten ausschöpfen die sich anbieten. Wenn Du direkt aufgibst hast Du auch direkt verloren also lass Dich am besten von einem Experten beraten. Auch ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das überlegen....

Themenstarteram 18. Dezember 2018 um 19:38

Ja, das werde ich auch tun. Leider können in Österreich andere Gutachter vom Gericht einfach abgelehnt werden. Einzige Chance die man hat ist das man die Richter verbal überzeugt das der Gutachter falsch liegt. Dann wird ein neuer bestellt. Ansonst heisst es Auto zurücknehmen und dem Käufer die Unkosten zu ersetzen ;(

ich weiß leider nicht was ich Dir noch raten könnte zumal ich mich mit den Gepflogenheiten in Österreich nicht auskenne, aber halte uns bitte auf dem Laufenden....

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 16:42

Hallo

und noch einmal ein Danke an alle die mir Mut zugesprochen haben.

Das Gericht hat eintschieden in der Frage einen weiteren Gutachter hinzuzuziehen.

Hört sich im ersten moment gut an, leider war das Ergebniss ernüchternd.

Dieser Gutachter kommt zum Schluss, das mein Einwand aufgrund der Begründung richtig ist.

Aber:

Gesichert ist, dass der Fehler P0706 das erste mal am 02.02.2018 bei einem Kilometerstand von 238403 km aufgetreten ist, und danach sporadisch 54-mal. Dieser

Fehler ist entweder vorher nie aufgetreten, oder hat sich aufgrund des sporadischen Verhaltens aus dem Fehlerspeicher selbst gelöscht, oder der Fehlerspeicher ist manuell

zurückgesetzt worden, sodass bei den beiden letzteren Varianten der Zähler am 02.02.2018 von neuem zu Zählen begonnen hat. Welche der drei Varianten am

plausibelsten erscheint, ist aufgrund nicht existierender vergangener Protokolldaten nicht mehr bestimmbar.

(Das Protokoll wurde übrigens vom Kläger gelöscht!)

Aufgrund der Tatsache, dass die TCU VL300 zahlreiche dokumentierte Probleme aufweist, insbesondere den Fehler P0706, aufgrund der langen Betriebsdauer von 12 Jahren bei einer km-Leistung von 237000 km, was circa 20.000 km/Jahr entspricht, und wegen des Umstandes, dass die TCU direkt am Getriebe angebaut ist, welches zudem schweren Ölverlust aufweist (wurde vom vorigen Gutachter behauptet und nicht mehr nachgeprüft), ist davon auszugehen, dass sich der sporadische Fehler P0706 über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat, und daher seit längerem, wie vor dem Kauf, bestanden hat.

Natürlich war die Frage an den Gutachter ob der vorige Gutachter hier einen Fehler begangen hat und mehr möchte ich dazu nicht schreiben sonst werde ich ausfallend ;(.

Würde die Daten nicht gelöscht worden sein könnte man anhand anderer Fehler die im Log stehen leicht beweisen das der Fehler vorher nicht da war, was mich auch gleich zu dem Punkt bringt das der Gutachter entweder auch keine wirkliche Ahnung hat, Fehler werden zwar zurückgesetzt bleiben aber im Log mit Datum und KM eingetragen solang sie nicht manuell gelöscht werden und werden nicht selbsttätig gelöscht, oder er lügt ganz einfach im Vertrauen das der Richter da keine Ahnung hat und wer will schon einem Kollegen schaden.

Das abschliessende Urteil ist noch ausständig, aber anhand diese Gutachten kann ich wohl davon ausgehen das ich die Karre zurücknehmen "darf".

Das Jahr fängt ja schon gut an ...

Hmm, ärgerliche Sache aber danke für die Rückmeldung.

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