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Audi A7 Felgen an Audi A6

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 20:42

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich einige Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann.

Ich will auf meinen Audi A6 Avant 4G original Audi Felgen eines Audi A7 aufziehen, 10-Speichen mit 255/40 R19 und ET32. Ihr findet sie unter folgenden Link: (http://data.motor-talk.de/.../...omplettraeder-5588923834456407055.jpg)

Mein A6 hat das Sportfahrwerk mit 20mm Tieferlegung und die Felgen weichen in der Einpresstiefe um 13mm von der zugelassen Tiefe ab. (von Audi zugelassen: ET45)

Heute habe ich mit dem TÜV Hessen telefoniert und der meinte, dass eine Anmietung einer Teststrecke notwendig sei, um eine Einzelabnahme beim TÜV für diese Felgen zu bekommen, das ganze würde mindestens 700 Euro Kosten... Ist das so üblich? Ich habe mal recherchiert und sogar Felgen von Tuning-Anbietern gefunden, die in der gleichen Größe ET 20 haben und zugelassen sind. Und hier im Forum wird über Distanzscheiben von 20mm oder mehr diskutiert...

Hat jemand Fotos von einem A6 mit diesen Felgen? Bzw. weiß jemand, ob diese auf einem A6 gut aussehen? Oder stehen sie zu weit nach außen?

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal und viele Grüße!

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

Zitat:

Original geschrieben von sebastianb2

Ich will auf meinen Audi A6 Avant 4G original Audi Felgen eines Audi A7 aufziehen, 10-Speichen mit 255/40 R19 und ET32. Ihr findet sie unter folgenden Link: (http://data.motor-talk.de/.../...omplettraeder-5588923834456407055.jpg)

Mein A6 hat das Sportfahrwerk mit 20mm Tieferlegung und die Felgen weichen in der Einpresstiefe um 13mm von der zugelassen Tiefe ab. (von Audi zugelassen: ET45)

Sebastian

Also ich möchte mal was Grundsätzliches loswerden,

wenn man die original Felge gegen eine andere original Felge aus einer anderen Baureihe austauscht, die sich im Felgendurchmesser nicht voneinander unterscheiden sondern lediglich in geringem Maße in der Einpresstiefe oder in der Felgenbreite +/- 0,5J, und die Reifendimension die gleiche bleibt wie vorher würde ich mir den Stress mit der Eintragung erst gar nicht machen, sofern Freigängigkeit gewährleistet ist.

Bei der Hauptuntersuchung schaut der TÜV eh nur ob die aufgezogenen Reifen mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen, und nicht ob das jetzt eine andere Felge ist, zumal es ja eh eine ganze Fülle an Felgen für Fahrzeuge gibt, die werkseitig freigegeben sind.

Bei meinem SL habe ich auch Felgen vom CLS montiert, mit der gleichen Reifendimension wie vorher.

Zusätzlich gibt es von Brock auch Felgen für den SL, deren Maße exakt deckungsgleich mit denen des CLS sind.

Also wozu die Mühe machen dies einzutragen.

War letzten Monat beim TÜV der hat nur die Reifendimension mit der im Fahrzeugschein verglichen, das wars und die war deckungsgleich...

Es ist grundsätzlich nicht angebracht, Empfehlungen zu posten,

die andere User dazu verleiten (sollen),

ebenfalls gegen bestehende Verordnungen,Richtlinien, Gesetze zu verstoßen :rolleyes:

- hier gegen die Zulassungsbestimmungen zur gültigen Betriebserlaubnis des Fahrzeug´s -

Die Notwendigkeiten wie z.B. Radlast, Radabdeckung,Freigängigkeit usw.

müssen bei abweichenden Rädern ohne Gutachten+ABE

-speziell bei unterschiedlicher ET und/ oder Felgenmaulweite -

nunmal durch eine TÜV/DEKRA-Einzelabnahme geprüft werden :eek:

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Such dir nen anderen TÜV!! Deiner will wohl viel Kohle verdienen ( 700 Euro lach ) Technisch wir dem ganzen nichts im Weg stehen, die besagten 13mm die die A7 Felgen dann weiter aus dem Radhaus wandern würden machen den Kohl nicht fett, es ist genug Platz im 4G !! Ruf bei der Audi Hotline an, gib denen die Teilenummer der A7 Felgen durch und bitte sie höflich dir für diese Felgen eine Traglastbeschinigung zuzuschicken, in der Regel ist diese binnen 1 Woche im Briefkasten ( Gratis ) Diese bescheinigung belegt lediglich das dien Felgen auch dein Auto tragen können!!

Das ist eigendlich der übliche Weg Felgen von anderen Modelltypen einzutragen! Kosten zwischen 70 und 140,- Euro für die Einzelabnahme !!

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 13:09

Tausend Dank für die Info, das klingt ja schon mal vielversprechend!

Versuche es dann mal in meiner Heimat (Bochum), ich glaube ohnehin, dass der Tüv im Pott kulanter ist. Der andere Tüv wäre in Frankfurt, ich glaube da sind die ziemlich rigide...

Hat denn zufällig jemand Bilder von den Felgen auf einem A6?

Gruß

Sebastian

Wenn dann eher im A6 4G Forum!!

Zitat:

Original geschrieben von sebastianb2

Tausend Dank für die Info, das klingt ja schon mal vielversprechend!

Versuche es dann mal in meiner Heimat (Bochum), ich glaube ohnehin, dass der Tüv im Pott kulanter ist. Der andere Tüv wäre in Frankfurt, ich glaube da sind die ziemlich rigide...

Hat denn zufällig jemand Bilder von den Felgen auf einem A6?

Gruß

Sebastian

Für die Eintragung der Rad-Reifen-Kombinationen

in Deine "Papiere"

ist Deine Zulassungsstelle zuständig.

Das scheint in Hessen mit den

"TÜV"-Abnahmebescheinigungen

aus anderen Bundesländern sehr schwierig zu sein :confused::(

http://www.motor-talk.de/suche.html?...

Hallo Sebastian,

Ist schon ne weile her, aber sind deine fragen rund um die Räder Deines Audis beantwortet? :)

Lg

Irfan

Wie so oft,

Thread erstellt, noch einmal geantwortet

und dann ...

.... nicht mehr gesichtet.

 

Noch nicht mal zum lesen. :confused:

am 2. Juli 2013 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von sebastianb2

Ich will auf meinen Audi A6 Avant 4G original Audi Felgen eines Audi A7 aufziehen, 10-Speichen mit 255/40 R19 und ET32. Ihr findet sie unter folgenden Link: (http://data.motor-talk.de/.../...omplettraeder-5588923834456407055.jpg)

Mein A6 hat das Sportfahrwerk mit 20mm Tieferlegung und die Felgen weichen in der Einpresstiefe um 13mm von der zugelassen Tiefe ab. (von Audi zugelassen: ET45)

Sebastian

Also ich möchte mal was Grundsätzliches loswerden,

wenn man die original Felge gegen eine andere original Felge aus einer anderen Baureihe austauscht, die sich im Felgendurchmesser nicht voneinander unterscheiden sondern lediglich in geringem Maße in der Einpresstiefe oder in der Felgenbreite +/- 0,5J, und die Reifendimension die gleiche bleibt wie vorher würde ich mir den Stress mit der Eintragung erst gar nicht machen, sofern Freigängigkeit gewährleistet ist.

Bei der Hauptuntersuchung schaut der TÜV eh nur ob die aufgezogenen Reifen mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen, und nicht ob das jetzt eine andere Felge ist, zumal es ja eh eine ganze Fülle an Felgen für Fahrzeuge gibt, die werkseitig freigegeben sind.

Bei meinem SL habe ich auch Felgen vom CLS montiert, mit der gleichen Reifendimension wie vorher.

Zusätzlich gibt es von Brock auch Felgen für den SL, deren Maße exakt deckungsgleich mit denen des CLS sind.

Also wozu die Mühe machen dies einzutragen.

War letzten Monat beim TÜV der hat nur die Reifendimension mit der im Fahrzeugschein verglichen, das wars und die war deckungsgleich...

 

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

Zitat:

Original geschrieben von sebastianb2

Ich will auf meinen Audi A6 Avant 4G original Audi Felgen eines Audi A7 aufziehen, 10-Speichen mit 255/40 R19 und ET32. Ihr findet sie unter folgenden Link: (http://data.motor-talk.de/.../...omplettraeder-5588923834456407055.jpg)

Mein A6 hat das Sportfahrwerk mit 20mm Tieferlegung und die Felgen weichen in der Einpresstiefe um 13mm von der zugelassen Tiefe ab. (von Audi zugelassen: ET45)

Sebastian

Also ich möchte mal was Grundsätzliches loswerden,

wenn man die original Felge gegen eine andere original Felge aus einer anderen Baureihe austauscht, die sich im Felgendurchmesser nicht voneinander unterscheiden sondern lediglich in geringem Maße in der Einpresstiefe oder in der Felgenbreite +/- 0,5J, und die Reifendimension die gleiche bleibt wie vorher würde ich mir den Stress mit der Eintragung erst gar nicht machen, sofern Freigängigkeit gewährleistet ist.

Bei der Hauptuntersuchung schaut der TÜV eh nur ob die aufgezogenen Reifen mit denen im Fahrzeugschein übereinstimmen, und nicht ob das jetzt eine andere Felge ist, zumal es ja eh eine ganze Fülle an Felgen für Fahrzeuge gibt, die werkseitig freigegeben sind.

Bei meinem SL habe ich auch Felgen vom CLS montiert, mit der gleichen Reifendimension wie vorher.

Zusätzlich gibt es von Brock auch Felgen für den SL, deren Maße exakt deckungsgleich mit denen des CLS sind.

Also wozu die Mühe machen dies einzutragen.

War letzten Monat beim TÜV der hat nur die Reifendimension mit der im Fahrzeugschein verglichen, das wars und die war deckungsgleich...

Es ist grundsätzlich nicht angebracht, Empfehlungen zu posten,

die andere User dazu verleiten (sollen),

ebenfalls gegen bestehende Verordnungen,Richtlinien, Gesetze zu verstoßen :rolleyes:

- hier gegen die Zulassungsbestimmungen zur gültigen Betriebserlaubnis des Fahrzeug´s -

Die Notwendigkeiten wie z.B. Radlast, Radabdeckung,Freigängigkeit usw.

müssen bei abweichenden Rädern ohne Gutachten+ABE

-speziell bei unterschiedlicher ET und/ oder Felgenmaulweite -

nunmal durch eine TÜV/DEKRA-Einzelabnahme geprüft werden :eek:

am 2. Juli 2013 um 18:18

@ touaresch

Erst lesen dann schreiben! :cool:

Ich habe geschrieben, sofern die für die Eintragung s.o. erforderlichen Parameter erfüllt sind und die Reifendimensionen nach wie vor unverändert bleiben, wird kein Mensch nach den Felgen fragen zumal es sich ja um original-Felgen handelt und man sieht, dass es keine aus dem Zubehör sind.:rolleyes:

Schließlich wird seitens des TÜVs und der Polizei geprüft ob die aufgezogene Reifendimension mit der im Fahrzeugschein übereinstimmt, und nicht wie jetzt die genauen Maße der Felgen sind.

Ich habe bei einer Verkehrskontrolle noch nie erlebt, dass man mich nach den Felgenmaßen fragt.:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Der Autoversteher

@ touaresch

Erst lesen dann schreiben! :cool:

Ich habe geschrieben, sofern die für die Eintragung s.o. erforderlichen Parameter erfüllt sind und die Reifendimensionen nach wie vor unverändert bleiben,

Es ging hauptächlich um Deine Aussage:

"....sondern (sich) lediglich in geringem Maße in der Einpreßtiefe

oder in der Felgenbreite +/- 0,5 J (unterscheiden) "

Erst lesen dann schreiben ("Totschlagargument") ist nicht alles,

>man muß es auch verstehen und... die Konsequenzen berücksichtigen :p

... ( Unfall ) Gutachter und Versicherungen arbeiten auch ganz gerne Hand in Hand :eek:

 

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