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Audi-Aussabzgl. "Nockenwellen" im 2.5L V6 und Fzg-Rückname?

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 15:23

Hallo zusammen,

ich fahre nun seit nicht mal 4 Monaten einen A4 2.5L V6 (163PS) 6B Baujahr 11/04.

Jetzt habe ich kurz nachdem Kauf das Leerlaufruckeln bemerkt, und habe den Audi Händler darauf angesprochen.

Daraufhin steht momentan das Fzg beim Händler und wird durchsucht - ob der Fehler zu finden ist, wobei im moment klar ist, dass es entweder die allseits bekannten "eingelaufenen Nockenwellen" sind, oder die Injektoren.

Natürlich wurde eine Gebrauchtwagengarantie mit abgeschlossen - allerdings kamen jetzt folgende Aussagen vom Werkstattmeister:

- Die Kulanz, wenn es sie gibt (in seinen Augen unwarhscheinlich), deckt nicht 100% der Kosten.

- Die Garantie beläuft sich bei meiner Kilometerleistung von 90.000km nur auf 60% der Materialkosten.

Den Wagen habe ich wie gesagt vor 3 Monaten gekauft mit knapp 79.000km.

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten? Kann man den FOH dazu Zwingen das Fahrzeug zurückzunehmen? Das Fahrzeug ist ja meinerseits vollfinanziert, kann man dort einfach die Zahlungen einstellen, und die Finanzierung aufheben?

Danke schonmal

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24 Antworten

Probleme mit eingelaufenen Nockenwellen gibt es bei Fahrzeugen Deines Modeljahres nicht. Der Händler muss 1 Jahr Gewährleistung so oder so geben, und in den ersten 6 Monaten liegt der Nachweis bei ihm, dass das Defekt nicht schon vor dem Verkauf bestand, falls er sich davor drücken wollte. Da aber so ein Nachweis aufwändiger als eine Reparatur wäre und wahrscheinlich für ihn nichts bringen würde, wird er den SChaden beheben. Du solltest darauf bestehen, dass er den Wagen repariert und für die Zeit einen ersatzwagen zur Verfügung stellt. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite.

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 15:40

Gut zu wissen,

Zunächst bin ich ja aufs Auto angewiesen (hab extra 2 Tage Urlaub genommen...weil sie keinen Leihwagne stellen) zudem muss ich Sonntag wieder, unreparierter Dinge, zurück nach Laupheim (400km) zur Arbeit, und dazu wird mir auch kein Leihwagen gestellt.

Also meint ihr, ich soll einfach eine komplette, Kostenlose, Reperatur fordern, ansonsten Fahrzeugrücknahme über den Rechtsanwalt?

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 21:12

Hm? Sonst keien Tipps?

Ich würde dem Händler freundlich mitteilen den Wagen unverzüglich und selbstverständlich kostenlos zu reparieren. Da das Fahrzeug noch voll in der Gewährleistung ist, kommt er da gar nicht drum herum. Sollte er dieser freundlich ausgesprochenen Bitte nicht nachkommen würde ich direkt und ohne weiter zu zucken einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragen. Wichtig ist, daß Du schnell reagierst und Dir sämtliche Protokolle usw. sicherst - Du musst beweisen, daß der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftrat. Also nicht vertrösten lassen!!!

Wenn der Wagen länger in der Werkstatt verbleiben muss würde ich auch auf einen Leihwagen pochen. Ansonsten würde ich diesbezüglich mal mit einem RA sprechen. Im Rahmen der allgemeinen Schadensminderungspflicht, wirst Du u.U. nicht alles ersetzt bekommen, da Du z.B. mit dem öffentlichen Nahverkehr günstiger und zumutbar unterwegs sein kannst.

Gruß,

Thilo

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 22:56

Zitat:

Ich würde dem Händler freundlich mitteilen den Wagen unverzüglich und selbstverständlich kostenlos zu reparieren

Also soweit - das machen sie definitiv nicht. Sie versuchen es ja über Kulanz/Gewährleistung und Garantie, was allerdings wohl auch nicht läuft, zumindest ber Kulanz. Für mich sowieso absolut inakzeptabel.

Zitat:

Sollte er dieser freundlich ausgesprochenen Bitte nicht nachkommen würde ich direkt und ohne weiter zu zucken einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragen. Wichtig ist, daß Du schnell reagierst und Dir sämtliche Protokolle usw. sicherst - Du musst beweisen, daß der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftrat. Also nicht vertrösten lassen!!!

Welche Protokolle denn?

Fahrzeughistorie? Reperatur/Garantieantrag?

also so nur mal nebenbei ich fahre auch eine BDG der 150tsd KM auf dem buckel hat und der stand dieses jahr 3 Wochen in einer freien Werkstatt um denn Fehler für das Leerlaufruckeln zufinden. Nach überprüfung von Nockenwellen, Einspritzdüsen, AGR und LMM kam erraus das das Steuerteil defekt ist. der Werktstattmeister zeigte mir ein schrieben das er von AUDI hatte wo dieses Problem beschrieben war mit Lösungsvorschlägen und wenn der ausschluss von Nockenwellen, Einspritzdüsen, AGR und LMM statt fand. bei deisem Steuerteil ist das Problem das der Motor zu wenig Sprit bekommen und aber die einspritzmenge nicht erhöht werden kann. Die nachfolger Steuerteile kann man wohl die Leerlaufeinspritzung einstellen. Aber bei meinem nicht. Neues Steuerteil kostet 1200,-€ das mir aber zuviel also lass ich es weiter ruckeln. Schläft man wenigstens an der ampel nicht ein :D

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 11:18

Hi,

so, heute hat sich einiges neues ergeben. Zunächst mal - die Kompression ist komischerweise am Boden, wer weiß wieso. Zudem vermuten sie auch die Fehler beim Steuergerät. Nunja - meinerseits will ich natürlich nicht 3 Monate nach Kauf noch 1500 Euro hinlegen für nichts und hab das ganze jetzt über den Anwalt geregelt und der FOH baut momentan den A4 wieder zusammen und prüft die Rücknahme des Fahrzeugs nächste Woche sodass ich dann hoffentlich auf einen 2.7 TDI A6 umsteigen kann.

Nunja, wie es weiter geht werd ich dann noch mitteilen ;) Gleich erstmal eine Probefart mit einem A4 2.5 V6 7B mit Leder,Navi,Multitronic - und nächste Woche dann den A6.

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 0:05

Hi,

nochmal eine Zwischenmeldung, es hat sich etwas getan:

Zunächst wurde der Motor laut "Audi-Chechkliste" für ds bekannte Leerlaufruckelproblem überprüft.

Aussagen hierzu waren, dass die Nockenwellen, die Zylinder, und die Injektoren überprüft wurden.

Hierzu die erste Frage - wie kann man Injektoren überprüfen - ausser durch Austauschen, was definitv nicht stattgefunden hat. Also ich weiß nichts.

Wie auch immer, so fuhren sie dann fort, und wollten von mir 900 Euro für ein neues Steuergerät - was ich natürich nicht akzeptiert habe.

Daraufhin ging es dann, aufgrund dessen dass ich keine Lust mehr auf die Ver***** vom Werkstattmeister hatte über den Chef.

Gesagt getan, der Wagen wurde wieder zusammgesetzt, und ich bin erstmal nach Hause, mit einem letzten Werkstattermin, dem 5 Januar. Dort soll die "Schwungscheibe" gewechselt werden und das Getriebe geprüft werden. Ist meinerseits zwar unverständlich weil das Getriebe absolut nichts damit zu tun hat, und die Schwungscheibe mir auch keinen weiteren Sinn einhellt - aber von mir aus.

Defacto haben wir uns geeinigt, dass sie diesen Reperaturversuch haben für diese zwei Teile, ich für eine Woche einen A4 2.0TDI gestellt bekomme und insofern der Versuch nicht erfolgreich war, der Wagen wieder zurückgenommen wird - worüber wir uns allerdings noch nicht über die Konditionen unterhalten haben. Das Problem ist nämlich dass ich als Vielfahrer in 4 Monaten fast 16.000km gedreht hab.

Und das inzwischen, seitdem das Auto vor 2 Wochen in der Werkstatt war, in einem, widerlich(!) vom Motor/Lüftung nach Öl stinkendem Auto. Ich kann gar nicht sagen wie sehr mich das anekelt nach 300km auszusteigen, und mein frisches Hemd nach Öl duftet...

Naja, eigentlich wollte ich ja neue Winterreifen auf die Vorderachse ziehen - das werde ich wohl lassen, denn ich denke mein nächster wird kein Audi werden, nachdem was ich so im Moment erlebt habe.

Nunja, jetzt wird erstmal bis zum 5. Januar gewartet. Was denkt ihr denn? Schon kurios die Sache, nicht?

Zudem muss man sagen, das ich von dem Steuergerät dass ich eigentlich erstzen sollte, seit dem Chefgespräch nie wieder was gehört hab komischerweise, und das zudem seit dem Zusammensetzen die Karre im Stand fast hochspringt, so stark ruckelt das inzwischen.

Zitat:

Original geschrieben von hirsch88

Nunja, jetzt wird erstmal bis zum 5. Januar gewartet. Was denkt ihr denn? Schon kurios die Sache, nicht?

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Jetzt mal im Ernst: Du selbst solltest gar nichts mehr mit denen aushandeln - das sollte Dein RA machen.

Fakt ist folgendes: Du hast den Wagen als Privatman von einem Händler gekauft (oder nicht?). Daher hat das Fahrtzeug effektiv 6 Monate gesetzliche Gewährleistung. Wenn in dieser Zeit etwas defekt geht (Verschleissteile u.U. ausgenommen), dann muss der Händler es ohne wenn und aber ersetzen/reparieren. Genau das ist auch der Grund warum Fahrzeuge mit hohem Alter respektive hoher Laufleistung kaum noch in Zahlung genommen werden. Das Risiko ist für einen Händler einfach zu hoch.

Der Händler hat allerdings das Recht auf Nachbesserung. Im Regelfall bis zu 2X, dann kannst Du eine Rückabwicklung verlangen. Alledings wirst Du eine Nutzungsgebühr zahlen müssen, die sich an den gefahrenen Kilometern orientiert.

Aber noch mal: lass das alles Deinen RA regeln.

Ich kann kaum glauben, daß ein ordentliches Autohaus solange um den heissen Brei herumredet.

Gruß und viel Erfolg,

Thilo

Kann dem nur beipflichten. Die ersten 6 Monate müssen eigentlich auch unabhängig von der abgeschlossenen Garantie voll übernommen werden. Wenn man´s genau nimmt kann dieser Garantievertrag, welcher ja bei bestimmten Kilometerleistungen abzüge bei den zugezahlten Beträgen vorsieht, nicht rechtmäßig sein, weil der Gesetzgeber eine sechsmonatige Gewährleistung vorsieht. Ist ein ziemlich fieses Geschäft...

Also nicht beirren lassen und bloß nichts zahlen. Sonst wird so ein Händler das zurückgenommene Auto ohne weitere Reparaturen wieder weiter verkaufen und dem nächsten "gem. Garantiebedingungen" wieder einen Teil der Kosten aufdrücken wollen.

Zunächst muß erst mal der Mangel eindeutig feststehen, dann ist zu prüfen ob die Ursache dieses Mangels bereits VOR dem Kauf bestand, denn nur dann greift die gesetzliche Gewährleistungpflicht mit den bekannten Fristen und Beweispflichten. Tritt ein Mangel erst NACH dem Kauf aber noch innerhalb der Garantiefrist auf, kann diese Garantie in Anspruch genommen werden.

 

Schwierigkeit bzw. Streitpunkt in diesem Fall wird sein, ob das Fahrzeug wohl noch einige Monate bzw. etliche   tausend Km NACH dem Kauf mängelfrei funktioniert hat und sich der Händler auf diese Anscheinsvermutung berufen wird oder ob der Mangel von Anfang an vorhanden und durch den Kaufer bemängelt und dies dokumentiert werden kann. Wenn zwei sich darüber streiten, dann muss ein Gericht entscheiden. Ich wage keine Prognose wer hier gewinnen mag...

 

Im anzustrebenden Idealfall wird die Garantie in Anspruch genommen und der Eigenanteil des Käufers durch den Händler übernommen, damit sollten beide Seiten leben können.

 

 

 

 

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 16:33

Nabend zusammen,

@Thilo.T:

Fakt ist, dass der Wagen 2x in der Werkstatt war, jedoch jedes mal auschliesslich zur Fehlersuche, und kein einziges mal wurde etwas gefunden. Nun wird am 5. Januar durch Austausch der Schwungscheibe probiert, das Problem zu beheben. Auf Gewährleistung allerdings, es entstehen keien Kosten für mich.

Und natürlich - der Wage wurde über einen ganz normalen (man sollte es zumindest meinen) Audi-Händler erstanden.

Nunja, verblieben sind wir wie gesagt so, dass am 5. Januar ein Reperaturversuch gestartet wird, und wenns nicht klappt, Kaufrückabwicklung. (Wobei mir allerdings die 16.000km jetzt schon im Geldbeutel weh tun :/ )

Code:
Ich kann kaum glauben, daß ein ordentliches Autohaus solange um den heissen Brei herumredet.

Oh doch...es geht. Das der Wagen umsonst repariert wird, kam auch erst zustande, nach dem Chefgespräch - die Werkstatt wollte mich schön über die Garantie verar****.

 

@jw61:

Code:
Zunächst muß erst mal der Mangel eindeutig feststehen, dann ist zu prüfen ob die Ursache dieses Mangels bereits VOR dem Kauf bestand, denn nur dann greift die gesetzliche Gewährleistungpflicht mit den bekannten Fristen und Beweispflichten. Tritt ein Mangel erst NACH dem Kauf aber noch innerhalb der Garantiefrist auf, kann diese Garantie in Anspruch genommen werden.

Das Leerlaufruckeln war schon vor dem Kauf - das hat sogar die Werkstatt zugegeben.

Zudem wird das Fahrzeug ja jetzt auf Gewährleistung repariert, dann ist die Sachlage ja eindeutig, wer sich hier Schuldig fühlt.

Code:
Schwierigkeit bzw. Streitpunkt in diesem Fall wird sein, ob das Fahrzeug wohl noch einige Monate bzw. etliche tausend Km NACH dem Kauf mängelfrei funktioniert hat und sich der Händler auf diese Anscheinsvermutung berufen wird oder ob der Mangel von Anfang an vorhanden und durch den Kaufer bemängelt und dies dokumentiert werden kann. Wenn zwei sich darüber streiten, dann muss ein Gericht entscheiden. Ich wage keine Prognose wer hier gewinnen mag..

Ich war ja, circa 4 Wochen nach Kauf schon beim Händler und hab ihm das mitgeteilt, und da hatte ich nicht einmal 4000km gefahren (das geht bei mir halt recht zügig).

Code:
Im anzustrebenden Idealfall wird die Garantie in Anspruch genommen und der Eigenanteil des Käufers durch den Händler übernommen, damit sollten beide Seiten leben können.

Definitiv nicht. Ich kaufe kein Auto für 18.0000Euro was vor allem nach Autobahntouren wenn man auf eine Raststätte fährt, oder auf eine Landstraße und an einer Ampel hält wie bekloppt im Stand schüttelt sodass teilweise die Getränkedosen aus dem Halter rauspringen und jeder sich im Auto beschwert was denn los ist,wieso alles so zittert?

Dafür hab ich mir keinen "laufruhigen" V6 gekauft, der eigentlich extrem Langzeittauglich sein sollte gekauft.

 

Naja, wie auch immer, ich denke nicht dass die Schwungscheibe Teil des Defekts ist, ich gehe fest davon aus dass das Steuergerät im Zusammenspiel mit den Injektoren das verursacht. Wie auch immer - davon auszugehen dass die Reperatur nichts bringt werde ich denn Kauf sofort Rückabwickeln und wohl in den sauren Apfel beißen und Anteilig den Nutzen der 16.000km zahlen, und mich anderweitig nach einem neuen Diesel umschauen. Von diesem Autohaus habe ich auf jedenfall mal die Nase voll - obwohl der Wagen auf der Autobahn wirklich spritsparend und toll lief - schwierig ein ähnlich Komfortables Auto zu finden - Designtechnisch war der A4 hier auf jedenfall kein Hingucker.

Dann kann ich Dir nur wärmstens raten, jegliches weitere Vorgehen ausschliesslich Deinem RA zu überlassen.

Du hast ein Fahrzeug von einem Händler gekauft, welcher Dir darauf eine Gewährleistung von einem Jahr geben muss. Allerdings tritt nach einem Jahr die sogen. Beweislastumkehr ein, d.h. ab da musst Du beweisen, daß der Fehler beim Kauf schon vorhanden war.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, daß Dein Händler Dir in den ersten 6 Monaten beweisen muss, daß der Fehler vor dem Kauf nicht vorhanden war. Das ist kaum möglich und daher versucht er nun auf Zeit zu spielen. Da bereits einige, fruchtlose Gespräche stattfanden, hätte ich nicht den Nerv (und die Zeit) mich selbst weiter darum kümmern zu wollen. Wie lange willst Du Dir noch so ein inkompetentes Rumgesuche anschauen? Bis die 6 Monate rum sind und Du nichts schriftliches über die Fehler hast? Dann kannst Du nämlich zusehen, wer den Schaden repariert.

Gruß,

Thilo

@Thilo T

Genau so und nicht anders darf das laufen.

Immer wieder der selbe Versuch der Händler mit der selbst bezahlten Eigner-Garantie Gewährleistungsansprüche abzudecken.

 

Gruß Rolf

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