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Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie - Was wird Alles eingeschlossen?

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 16:56

Hallo,

diesmal habe ich die Forensuche und google, etc. verwendet und bin leider kein Stück weitergekommen.

Ich war vorhin bei einem Audi Partner und habe mir einen A6 angeschaut.

(BJ 2010, Avant, 3.0 TDI Quattro)

Meine eigentliche Frage steht unten, vorerst möchte ich kurz den Verlauf des Gesprächs anstellen, der mich nun zu dieser Frage bewegt:

Zitat:

Der Einstieg war hervorragend, der Verkäufer war noch beschäftigt, hatte uns aber schon großzügigerweise die Schlüssel für zwei gebrauchte A6 überlassen, sodass wir gelegenheit hatten diese gründlich anzuschauen.

Auf kurze Nachfrage, was ein Gebrauchtwagen Plus Fahrzeug einem normalen Gebrauchtwagen von Audi gegenüber besser stellt, bekam ich die Antwort, dass nur ein 110 Punkte Check erfolge und bei Mängeln die Garantie direkt mit Audi abgewickelt würde.

Da ich schon vorher gelesen hatte, dass Audi bei Allen Fahrzeugen die über die 2 Jahre Neuwagengarantie weg sind dem Autohaus freie Hand gelassen wird, wie und bei welchem Versicherer die Garantie abgeschlossen wird (und damit auch auf welche Mängel Garantie gewährt wird) hatte ich das Thema kurz angesprochen.

Dabei offenbar Salz in eine offnene Wunde gestreut, denn die Miene des Verkäufers änderte sich schlagartig.

Der lächelnde, freundliche Verkäufertyp wurde plötzlich zum selbsternannten Rechtsverdreher, ich habe wirklich nur freundlich nachgefragt.

Was folgten waren Sprüche wie: "Unsere private Versicherung deckt die gleichen Schäden wie die Audi GW Plus Garantie, das garantiere ich Ihnen"

Meine Nachfrage: "Liegen die Garantiebestimmungen irgendwo aus, bzw. kann ich diese im Internet einsehen?)

Verkäufer: "Die bekommen Sie dann individuell bei der Fahrzeugübergabe"

(Mag ja sein, dass die individuell sind, aber ich wüsste gerne vorher was ich kaufe!!!)

Dann ging es um ein konkretes Beispiel, was passiert wenn beispielsweise am MMI mal was ausfällt, das kann ja recht schnell teuer werden.

Antwort: "Unterhaltungsmedien und Alles was mit dem Innenraum zu tun hat ist von der Garantie sowieso ausgeschlossen, wenn da was kaputt ginge wäre es halt ein Gebrauchtwagen und damit mein Problem, ob nun mit GW Plus Garantie oder mit der normalen vom Autohaus"

Mein kurzer Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (innerhalb der 6 Monate) wurde dann mit dem Hinweis abgetan, er könne ja einwandfrei nachweisen, dass der Defekt beim Verkauf noch nicht gewesen sei, denn sonst hätte es ja als Sachmangel im Übergabeprotokoll gestanden.

Daraufhin habe ich mich mit den Worten verabschiedet, dass er mir die Entscheidung leicht mache das Auto bei ihm nicht zu kaufen, da er den von ihm erläuterten Sachverhalt ansonsten im Schadensfall meinem Anwalt erklären müsse.

In diese Lage würde ich Ihn ungerne bringen ;-)

Nachdem ich nun bei der Besichtigung des Dritten Fahrzeugs eine eher schlechte Erfahrung gemacht habe möchte ich hier mal ganz konkret nachfragen:

Kann ich irgendwo die Garantiebestimmungen der GW Plus Garantie einsehen?

Dies konnte mir bisher niemand beantworten und im Internet habe ich dazu auch nichts finden können.

Ich finde es wäre ein Witz wenn ein Bauteil wie eine MMI Steuerung, Bildschirm, o.ä. kaputt geht und dies in einer Gebrauchtwagengarantie nicht enthalten ist.

Das Teil dient schließlich zur wesentlichen Steuerung / Einsicht grundlegender Fahrzeugfunktionen.

Über eine kurze Info wäre ich dankbar.

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2013 um 16:56

Hallo,

diesmal habe ich die Forensuche und google, etc. verwendet und bin leider kein Stück weitergekommen.

Ich war vorhin bei einem Audi Partner und habe mir einen A6 angeschaut.

(BJ 2010, Avant, 3.0 TDI Quattro)

Meine eigentliche Frage steht unten, vorerst möchte ich kurz den Verlauf des Gesprächs anstellen, der mich nun zu dieser Frage bewegt:

Zitat:

Der Einstieg war hervorragend, der Verkäufer war noch beschäftigt, hatte uns aber schon großzügigerweise die Schlüssel für zwei gebrauchte A6 überlassen, sodass wir gelegenheit hatten diese gründlich anzuschauen.

Auf kurze Nachfrage, was ein Gebrauchtwagen Plus Fahrzeug einem normalen Gebrauchtwagen von Audi gegenüber besser stellt, bekam ich die Antwort, dass nur ein 110 Punkte Check erfolge und bei Mängeln die Garantie direkt mit Audi abgewickelt würde.

Da ich schon vorher gelesen hatte, dass Audi bei Allen Fahrzeugen die über die 2 Jahre Neuwagengarantie weg sind dem Autohaus freie Hand gelassen wird, wie und bei welchem Versicherer die Garantie abgeschlossen wird (und damit auch auf welche Mängel Garantie gewährt wird) hatte ich das Thema kurz angesprochen.

Dabei offenbar Salz in eine offnene Wunde gestreut, denn die Miene des Verkäufers änderte sich schlagartig.

Der lächelnde, freundliche Verkäufertyp wurde plötzlich zum selbsternannten Rechtsverdreher, ich habe wirklich nur freundlich nachgefragt.

Was folgten waren Sprüche wie: "Unsere private Versicherung deckt die gleichen Schäden wie die Audi GW Plus Garantie, das garantiere ich Ihnen"

Meine Nachfrage: "Liegen die Garantiebestimmungen irgendwo aus, bzw. kann ich diese im Internet einsehen?)

Verkäufer: "Die bekommen Sie dann individuell bei der Fahrzeugübergabe"

(Mag ja sein, dass die individuell sind, aber ich wüsste gerne vorher was ich kaufe!!!)

Dann ging es um ein konkretes Beispiel, was passiert wenn beispielsweise am MMI mal was ausfällt, das kann ja recht schnell teuer werden.

Antwort: "Unterhaltungsmedien und Alles was mit dem Innenraum zu tun hat ist von der Garantie sowieso ausgeschlossen, wenn da was kaputt ginge wäre es halt ein Gebrauchtwagen und damit mein Problem, ob nun mit GW Plus Garantie oder mit der normalen vom Autohaus"

Mein kurzer Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (innerhalb der 6 Monate) wurde dann mit dem Hinweis abgetan, er könne ja einwandfrei nachweisen, dass der Defekt beim Verkauf noch nicht gewesen sei, denn sonst hätte es ja als Sachmangel im Übergabeprotokoll gestanden.

Daraufhin habe ich mich mit den Worten verabschiedet, dass er mir die Entscheidung leicht mache das Auto bei ihm nicht zu kaufen, da er den von ihm erläuterten Sachverhalt ansonsten im Schadensfall meinem Anwalt erklären müsse.

In diese Lage würde ich Ihn ungerne bringen ;-)

Nachdem ich nun bei der Besichtigung des Dritten Fahrzeugs eine eher schlechte Erfahrung gemacht habe möchte ich hier mal ganz konkret nachfragen:

Kann ich irgendwo die Garantiebestimmungen der GW Plus Garantie einsehen?

Dies konnte mir bisher niemand beantworten und im Internet habe ich dazu auch nichts finden können.

Ich finde es wäre ein Witz wenn ein Bauteil wie eine MMI Steuerung, Bildschirm, o.ä. kaputt geht und dies in einer Gebrauchtwagengarantie nicht enthalten ist.

Das Teil dient schließlich zur wesentlichen Steuerung / Einsicht grundlegender Fahrzeugfunktionen.

Über eine kurze Info wäre ich dankbar.

 

 

 

 

 

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...ich weiß nicht ob Du das gesehen hast und ob es Dir weiterhilft:

http://www.audi.de/de/brand/de/gebrauchtwagen/gebrauchtwagen_plus.html

 

...eine "Hausgarantie"des Händlers ist eher mit Vorsicht zu genießen,hier wird oft von Vornherein soviel ausgeschlossen(meist Sachen die "ins Geld gehen"),daß es ganz schön Teuer werden kann...und die Garantiebestimmungen zu einer Hausgarantie sollten auf alle Fälle einsehbar sein...laut Deiner Schilderung,kommt mir aber der Mitarbeiter des besagten Autohauses eh ziemlich unfreundlich vor....ich würde lieber noch etwas weitersuchen und woanders hingehen....

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 17:43

Hallo,

erstmal vielen Dank für den Link, die Seite habe ich natürlich gefunden.

Das ist der Einstieg für die Suchfunktion nach Gebrauchten gewesen.

Was Kleingedrucktes, also die Bestimmungen für die Garantie, sucht man dort aber vergeblich.

 

Das Autohaus ist wie du meiner Schilderung vielleicht schon entnommen hast für mich defintiv unten durch.

Vorher kaufe ich mir einen Daihatsu Cuore, wenn das richtig geschrieben ist :D

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Hallo,

erstmal vielen Dank für den Link, die Seite habe ich natürlich gefunden.

Das ist der Einstieg für die Suchfunktion nach Gebrauchten gewesen.

Was Kleingedrucktes, also die Bestimmungen für die Garantie, sucht man dort aber vergeblich.

 

Das Autohaus ist wie du meiner Schilderung vielleicht schon entnommen hast für mich defintiv unten durch.

Vorher kaufe ich mir einen Daihatsu Cuore, wenn das richtig geschrieben ist :D

...gute Entscheidung....woanders hinzugehn,meine ich....nicht den Cuore;)

am 20. September 2013 um 3:59

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Hallo,

diesmal habe ich die Forensuche und google, etc. verwendet und bin leider kein Stück weitergekommen.

Ich war vorhin bei einem Audi Partner und habe mir einen A6 angeschaut.

(BJ 2010, Avant, 3.0 TDI Quattro)

Meine eigentliche Frage steht unten, vorerst möchte ich kurz den Verlauf des Gesprächs anstellen, der mich nun zu dieser Frage bewegt:

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Zitat:

Der Einstieg war hervorragend, der Verkäufer war noch beschäftigt, hatte uns aber schon großzügigerweise die Schlüssel für zwei gebrauchte A6 überlassen, sodass wir gelegenheit hatten diese gründlich anzuschauen.

Auf kurze Nachfrage, was ein Gebrauchtwagen Plus Fahrzeug einem normalen Gebrauchtwagen von Audi gegenüber besser stellt, bekam ich die Antwort, dass nur ein 110 Punkte Check erfolge und bei Mängeln die Garantie direkt mit Audi abgewickelt würde.

Da ich schon vorher gelesen hatte, dass Audi bei Allen Fahrzeugen die über die 2 Jahre Neuwagengarantie weg sind dem Autohaus freie Hand gelassen wird, wie und bei welchem Versicherer die Garantie abgeschlossen wird (und damit auch auf welche Mängel Garantie gewährt wird) hatte ich das Thema kurz angesprochen.

Dabei offenbar Salz in eine offnene Wunde gestreut, denn die Miene des Verkäufers änderte sich schlagartig.

Der lächelnde, freundliche Verkäufertyp wurde plötzlich zum selbsternannten Rechtsverdreher, ich habe wirklich nur freundlich nachgefragt.

Was folgten waren Sprüche wie: "Unsere private Versicherung deckt die gleichen Schäden wie die Audi GW Plus Garantie, das garantiere ich Ihnen"

Meine Nachfrage: "Liegen die Garantiebestimmungen irgendwo aus, bzw. kann ich diese im Internet einsehen?)

Verkäufer: "Die bekommen Sie dann individuell bei der Fahrzeugübergabe"

(Mag ja sein, dass die individuell sind, aber ich wüsste gerne vorher was ich kaufe!!!)

Dann ging es um ein konkretes Beispiel, was passiert wenn beispielsweise am MMI mal was ausfällt, das kann ja recht schnell teuer werden.

Antwort: "Unterhaltungsmedien und Alles was mit dem Innenraum zu tun hat ist von der Garantie sowieso ausgeschlossen, wenn da was kaputt ginge wäre es halt ein Gebrauchtwagen und damit mein Problem, ob nun mit GW Plus Garantie oder mit der normalen vom Autohaus"

Mein kurzer Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (innerhalb der 6 Monate) wurde dann mit dem Hinweis abgetan, er könne ja einwandfrei nachweisen, dass der Defekt beim Verkauf noch nicht gewesen sei, denn sonst hätte es ja als Sachmangel im Übergabeprotokoll gestanden.

Daraufhin habe ich mich mit den Worten verabschiedet, dass er mir die Entscheidung leicht mache das Auto bei ihm nicht zu kaufen, da er den von ihm erläuterten Sachverhalt ansonsten im Schadensfall meinem Anwalt erklären müsse.

In diese Lage würde ich Ihn ungerne bringen ;-)

Nachdem ich nun bei der Besichtigung des Dritten Fahrzeugs eine eher schlechte Erfahrung gemacht habe möchte ich hier mal ganz konkret nachfragen:

Kann ich irgendwo die Garantiebestimmungen der GW Plus Garantie einsehen?

Dies konnte mir bisher niemand beantworten und im Internet habe ich dazu auch nichts finden können.

Ich finde es wäre ein Witz wenn ein Bauteil wie eine MMI Steuerung, Bildschirm, o.ä. kaputt geht und dies in einer Gebrauchtwagengarantie nicht enthalten ist.

Das Teil dient schließlich zur wesentlichen Steuerung / Einsicht grundlegender Fahrzeugfunktionen.

Über eine kurze Info wäre ich dankbar.

am 20. September 2013 um 4:11

Moin,

ist vielleicht ein bisschen spät aber habe zur Zeit dasselbe Problem. Der "Freundliche" war extrem zugeknöpft, als ich ihn auf die Garantiebedingungen ansprach. Das endetet schlussendlich damit, dass ich mich für das Gespräch bedankte und ihm einen schönen Tag wünschte. Habe dann folgendes gefunden:

www.auto-wildi.de/data/100146/files/30-gw-garantiebedingungen.pdf

Die Versicherung vom VVD wird wohl (gänzlich oder ähnlich) der GW+ Versicherung von Audi entsprechen. Nach meiner Erkenntnis ist das bei Audi derselbe Versicherungsgeber.

Also die großen (bzw. preisintensiven) Risiken sind abgedeckt.

Ist aber bei weiten nicht mit der Neuwagenanschlussgarantie zu vergleichen.

Ich persönlich lasse die Finger davon, da bei der Komplexität der heutigen Fahrzeuge zu viele Schäden möglich sind, die trotz GW+ Versicherung richtig ins Geld gehen können.

Beste Grüße

Andreas

Here you go

https://www.audi.de/.../audi_gwplus_garantiebedingungen.pdf

- Bei Autos über 200 TKM werden maximal 2000 E pro Schaden gezahlt

- Bei Verkauf ins Ausland erlischt die Garantie

- Bei Aufenthalten von länger als 6 Wochen im Ausland erlischt die Garantie

Gruss ... Jo.

Ziemlich spät, nach fast 4 Jahren.

Und der A6 vom TE wurde im Januar 2015 entwendet. :eek::eek:

Zitat:

@joachimbbelz schrieb am 10. Dezember 2016 um 15:46:11 Uhr:

Here you go

https://www.audi.de/.../audi_gwplus_garantiebedingungen.pdf

- Bei Autos über 200 TKM werden maximal 2000 E pro Schaden gezahlt

- Bei Verkauf ins Ausland erlischt die Garantie

- Bei Aufenthalten von länger als 6 Wochen im Ausland erlischt die Garantie

Gruss ... Jo.

Hi,

habe ich gerade diese Woche abgeschlossen.

Kleiner Hinweis: nach Möglichkeit monatlich bezahlen. Sonst ist das gute Geld (1064€) bei Totalschaden auf einmal weg.

gruss

19FC

am 5. Juni 2017 um 14:30

Hat jemand Erfahrung wie es mit der Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr ist bei einen ehemaligen Mietfahrzeug? Die Autos können direkt beim Audihändler gekauft werden.

Sind ca. 5-9 Monate alt und haben um die 25000km runter. Diese Fahrzeuge werden ebenfalls mit der 5 jähre Garantie verkauft.

Doch in den Garantie Bedingungen steht unter Punkt 1.2 b .Keine Garantie besteht für..... Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbs- mäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;

Hat jemand Erfahrung damit?

Ohne Garantie, aber der Punkt 1.2.b bezieht sich sicherlich auf die Zukunft, also die Zeit, wo die Garantie gilt. Und nicht auf die Vergangenheit. Würde mir das aber SCHRIFTLICH bestätigen lassen.

am 30. November 2017 um 12:42

Zitat:

@benprettig schrieb am 6. Juni 2017 um 09:14:45 Uhr:

Ohne Garantie, aber der Punkt 1.2.b bezieht sich sicherlich auf die Zukunft, also die Zeit, wo die Garantie gilt. Und nicht auf die Vergangenheit. Würde mir das aber SCHRIFTLICH bestätigen lassen.

Das ist so, vollkommen korrekt.

Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls einmal die Garantiebedingungen studiert. Mich interessiert ein Audi A6 Avant TDI.

Ich bin über Punkt 2.1.2 etwas gestolpert:

Nicht von der Garantie umfasste Gefahre

die durch Verschleiß entstanden sind, d.h. für Schäden

an Bauteilen, die bedingt durch Alter zw. Nutzungs-
dauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt den
Pflege- und Wartungsrichtlinien des Herstellers
entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden
müssen
bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung

der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahr sicherheit ohnehin geboten war. Dies gilt insbesondere

auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur

anderer defekter Bauteile mit repariert oder getauscht

werden müssen

 

Habt ihr Beispiele dafür? Zum Beispiel wäre der Zahnriemen betroffen? Oder sogar die Wasserpumpe die oft pauschal gleich mitgewechselt wird beim Zahnriemen?

Kennt ihr noch andere Fallstricke, die mir beim Lesen vielleicht nicht aufgefallen sind?

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