Audi Gebrauchtwagenplus, Fahrzeug hat optische Mängel die nicht gleich aufgefallen sind
Hallo,
ich habe mir im Oktober bei den Audi Gebrauchtwagen Plus Wochen meinen Audi A3 Sportback 1,5 TFSI geholt. Leider nicht bei meinem Audihändler sondern auswärts. Mir ist bei der Besichtigung auch nichts aufgefallen. Außer einem kleinen Kratzer. Der wurde aber rauspoliert. Beim Kaufvertrag war eine Anlage dabei. Darin steht "das Fahrzeug ist unfallfrei". Weiter steht da ein Satz dem ich keine Bedeutung beigemessen habe bei einem Fahrzeug mit 4000 km. Und zwar "Der Umfang der Aufbereitung schließt eventuell notwendige Lack- und Instandsetzungsarbeiten mit ein."
So... ich hab mich schon mal gewundert, dass ich beim einräumen das Audi Emblem vom Kofferraumdeckel hinten unter der Kofferraumabdeckung gefunden habe. Dachte mir aber das gehört zu dem Paket, da ja kein Fahrzeugtyp und keine Motorisierung drauf sind. Gestern habe ich festgestellt, dass beim öffnen der Heckklappe irgendetwas im Deckel hin- und herfällt. Deshalb bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Heckklappe lackiert wurde. Das werde ich natürlich morgen bei meinem Audihändler abklären. Aber das ist sehr ärgerlich. Dass so etwas gravierendes eventuell nicht angegeben wurde sondern mit einem Pauschalsatz abgegolten.
Außerdem viel mir letztens im Dunkeln als die Innenbeleuchtungs-LED an waren auf, dass auf dem Beifahrersitz ein großer Fleck ist. Den sieht man nur von der Beifahrerseite und nur Nachts mit den LED. Sonst nicht. Weiter hat das Lenkrad einen kleinen Schaden im Leder. Natürlich... der hätte mir bei sehr exakter Einschätzung des Autos auch auffallen können.
Ist sowas normal und was kann ich über die Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie da noch beanspruchen. Gut am Kofferraumdeckel werde ich mindestens das klappern reklamieren und das nicht wieder angebrachte Audi Emblem. Aber zum Beispiel der Wasserfleck und der Schaden am Lenkrad. Kann man sowas noch reklamieren?
Muss ich für diese Dinge dann wieder zu dem Audihändler der verkauft hat oder kann ich das bei meinem machen.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Gruß
ralfei
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18 Antworten
Zitat:
@ralfei schrieb am 10. November 2019 um 10:31:31 Uhr:
Weiter steht da ein Satz dem ich keine Bedeutung beigemessen habe bei einem Fahrzeug mit 4000 km. Und zwar "Der Umfang der Aufbereitung schließt eventuell notwendige Lack- und Instandsetzungsarbeiten mit ein."
Muss ich für diese Dinge dann wieder zu dem Audihändler der verkauft hat oder kann ich das bei meinem machen.
Ich interpretiere den Satz so, daß der Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, die von dir noch festgestellten Mängel auf seine Kosten behebt, ohne daß du dafür die Garantie in Anspruch nehmen mußt.
Hi,
nein der Satz steht im Kaufvertrag bei bestehende Sachmängel. Ich dachte halt, dass die ein paar Kratzer rauspoliert und den Lack aufbereitet haben.
Denke, dass die das reinschreiben da Lackierungsarbeiten erwähnt werden müssen. Das weiß ich aber leider erst jetzt, nachdem ich mich eingelesen habe. Dass da aber eventuell stehen darf ist mir ein Rätsel wenn etwas gemacht wurde.
Zitat:
@ralfei schrieb am 10. November 2019 um 10:37:08 Uhr:
...nein der Satz steht im Kaufvertrag bei bestehende Sachmängel. Ich dachte halt, dass die ein paar Kratzer rauspoliert und den Lack aufbereitet haben.
Ich bin davon ausgegangen, daß der Satz im Kaufvertrag steht.
Beim Händler arbeiten aber auch nur Menschen und die können natürlich auch mal das eine oder andere Defizit am Fahrzeug übersehen.
Hast du mit dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, schon Kontakt aufgenommen und die Sachlage geschildert?
Hi, nein werde erst zu meinem Audihändler fahren, damit ich weiß was tatsächlich gemacht wurde. Steht ja bestimmt in der Onlinefahrzeugakte. Dann möchte ich auch vermeiden, dass ich das beim Verkäufer machen lassen muss. Das kostet mich einen Tag Urlaub und es entstehen mir Fahrtkosten. Ich kläre ab ob das über Audi abgewickelt werden kann oder ob ich wirklich zum Verkäufer muss.
Dann erst werde ich mich dort melden.
Was sagt ihr denn zu den optischen Mängeln am Sitz und Lenkrad?
Zitat:
@ralfei schrieb am 10. November 2019 um 11:59:50 Uhr:
Was sagt ihr denn zu den optischen Mängeln am Sitz und Lenkrad?
Ohne Fotos kann man das aus der Ferne schwer beurteilen.
So generell sollte man mit ein paar optischen Mängeln /Gebrauchsspuren keine Probleme haben, wenn man gebraucht kauft. Ist ja auch billiger als neu.
Und wenn es beim Besichtigen nicht auffällt, kann es eigentlich nichts dramatisches sein.
Aber wie @Drahkke schon schreibt: Bilder wären sinnvoll für ne wirkliche Einschätzung
Zitat:
@ralfei schrieb am 10. November 2019 um 10:31:31 Uhr:
Außerdem viel mir letztens im Dunkeln als die Innenbeleuchtungs-LED an waren auf, dass auf dem Beifahrersitz ein großer Fleck ist. Den sieht man nur von der Beifahrerseite und nur Nachts mit den LED. Sonst nicht. Weiter hat das Lenkrad einen kleinen Schaden im Leder. Natürlich... der hätte mir bei sehr exakter Einschätzung des Autos auch auffallen können.
Ist sowas normal und was kann ich über die Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie da noch beanspruchen. Gut am Kofferraumdeckel werde ich mindestens das klappern reklamieren und das nicht wieder angebrachte Audi Emblem. Aber zum Beispiel der Wasserfleck und der Schaden am Lenkrad. Kann man sowas noch reklamieren?
Kratzer im Leder sind normale Gebrauchsspuren bei Gebrauchten. Wenn man einen Fleck nur mit der LED Beleuchtung und nicht bei Tageslicht sieht stellt sich eher die Frage ob das nicht der Lichtkegel der LED selber ist. Gleichmäßig ausleuchten tun die nicht.
Zitat:
@rcc schrieb am 10. November 2019 um 12:11:53 Uhr:
... sieht stellt sich eher die Frage ob das nicht der Lichtkegel der LED selber ist. Gleichmäßig ausleuchten tun die nicht.
War auch mein erster Gedanke dass es eine ungleichmäßige Beleuchtung durch das Licht ist. Sieht dann aus wie ein Fleck.
Zum Lack: es gibt auch fabrikneue Autos die nachlackiert werden: wegen Lackierfehlern, oder Kratzer beim Ausliefern. Dies ist auch kein Grund wegen einem Preisnachlass. Und wenn das einwandfrei gemacht wurde auch kein Grund zur Sorge.
Sorry, aber ein Gebrauchtwagen ist nunmal kein Neuwagen. Mit kleineren optischen Mängeln muss man da wohl leben, dafür ist das Fahrzeug ja in der Regel auch preiswerter.
Fleck im Sitz und leicht beschädigtes Leder im Lenkrad kann man da nirgends offiziell reklamieren. Nun gut, wir sehen ja hier keine Fotos, daher kann man es schlecht als Kleinigkeit oder "großes Ding" bewerten. So oder so wäre dafür aber nur der Verkäufer zuständig, der rechtlich hierbei aber auch aus der Nummer raus ist.
Einzig interessant wäre die Heckklappe.
Unfallfrei heißt aber nicht nachlackierungsfrei. Da müsste man mal gucken, was in der Historie drin steht. Wenn kein Unfall (Verformung) eingetragen ist, kannst du rechtlich nix weiter machen. Wegen des Klapperns würde ich zum Händler vor Ort gehen, der eventull etwas über Garantie machen oder sich zumindest mit deinem Verkäufer in Verbindung setzen kann, ob dieser dann die Kosten dafür übernimmt.
Hallo,
danke für eure Meinungen. Grundsätzlich gebe ich euch Recht. Und bezüglich des Leders im Lenkrad ist das auch mein Problem. Vollkommen eure Meinung.
Den Fleck im Beifahrersitz habe ich heute bei Tageslicht nochmal angesehen und man sieht ihn von der Beifahrerseite aus auch bei Tageslicht. Allerdings nicht so stark wie unter den LED-Lichtern. Ich stelle da eher auf den 110 Punkte-Check und das zugehörige Garantiezertifikat ab. Darin steht ausdrücklich, dass ein guter Zustand der Innenausstattung garantiert wird. Aber auch damit lebe ich. Wie ihr ja sagt ist es ein Gebrauchtwagen.
Bezüglich der Heckklappe bin ich der Meinung, dass dieser Pauschalsatz im Kaufvertrag nicht in Ordnung ist aber gut. Was aber ein Gewährleistungsschaden sein muss, ist das die Lackierarbeiten mit Mängeln beim Zusammenbau durchgeführt wurden. Das klappernde Teil in der Heckklappe und das nicht wieder angebrachte Audi Emblem ist wohl einem Audi Plus Gebrauchtwagen zuzumuten.
Ich sag euch was bei Audi rauskam.
Okay. Heckklappe ist lackiert worden. Wurde heute gemessen. Steht aber nicht im Audisystem. Das ist wohl eher seltsam. Sollte ja wohl eingetragen werden wenn so eine Reparatur gemacht wird.
Habe jetzt den Händler angeschrieben und um Kostenübernahme der Reparatur bei meinem örtlichen Audizentrum gebeten. Weiß jemand ob Audi im Gewährleistungsfall einen Ersatzwagen stellen muss falls die Reparatur länger dauert. Ist ja schließlich ein Gebrauchtwagen Plus. Die Transportkosten müssen Sie lt. BGB ja tragen. Wenn ich aber nicht mehr heim komme weil sie das Fahrzeug zwei Tage für die Reparatur haben wollen?
Die Gebrauchtwagengarantie greift hier nicht, da es sich nicht um einen technischen Defekt handelt.
Hier geht es ja mehr um einen von der Beschreibung des Fahrzeuges abweichenden Zustand. Und die Frage, ob es ggf. ein Unfall war, der da repariert wurde.
Uns wurde auch mal von einem großen Audihändler ein 6 monate alter Audi als unfallfrei verkauft. Bei der Begutachtung für die Inzahlungnahme 3 Jahre später stellte sich raus, dass ein Heckkotflügel gespachtelt und lackiert wurde. Da bekommt man richtig schlechte Laune.
Hallo, klar... Garantiefall ist es keiner. Aber ein Gewährleistungsfall. Und ob Audi bei einem Ihrer toll beworbenen PLUS-Fahrzeuge sagt, dass es mein Problem ist das sie schlecht aufbereitet haben... das wäre krass. Mal sehen was heute rauskommt. Ich schreibe es euch.
PS: Gestern wurde gleich der Lack am ganzen Fahrzeug gemessen. Andere Stellen sind nicht betroffen.