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Audi-Markenhändler verweigert detailierten Schadenumfang vor Kauf

Themenstarteram 7. August 2019 um 5:38

Hallo Leute!

Eine Freundin von mir will sich einen A1 Jahreswagen kaufen. Wir haben ein passendes Auto gefunden. Ehemaliger Werksdienstwagen aus Werksangehörigen-Leasing. Direkt vom Audi-Händler namens M..

„Der Wagen“, so liess der Verkäufer wissen, „habe einen bei Audi-Autohaus M. reparierten Schaden, so etwas über 3000 Euro. Oberflächlich gesagt an der einen hinteren Ecke und an der Tür war auch was zu machen. Es soll nicht viel getauscht worden sein, mehr was lackiert worden sein.“

Schadengutachten? Rechnung? Oder wenigestens Teileliste oder Fotos? „Nö. Nicht verfügbar.“ Ich finde das komisch. Hat das Autohaus M. doch selbst repariert!

Und dass die rudimentäre Schadeninfo im Kaufvertrag auftaucht, ist doch nur für den Händler eine Absicherung 1. Klasse. Selbst wenn sie jetzt den Wagen abnimmt, hat sie spätestens das Problem beim späteren Verkauf.

Da muss man doch ne Dokumentation bekommen können?! Ist der Verkäufer faul oder soll was verschleiert werden? Was meint ihr? Ich habe den Passus aus dem Kaufvertrag beigefügt.

Kaufvertragpassus.jpg
Beste Antwort im Thema

Ist doch alles in Ordnung. Der bestehende Schaden wurde im Kaufvertrag detailliert angeführt und betraglich beziffert. Es handelt sich also um einen Unfallwagen. Den Schaden für den Wiederverkaufswert (ca. 300 bis 500 Euro) hat der damalige Halter erlitten und diesem wurde er (wahrscheinblich) abgegolten. Somit ist der bestehende Schaden bereits im Kaufpreis enthalten.

Was soll den der Verkäufer sonst noch machen? Eine Dokumentation (welcher Art auch immer) ist nicht zwingend vorzulegen. Interne Abrechnungen zwischen Autohaus und Versicherungen werden halt nicht gerne an Dritte weitergereicht.

Die Anführung des Unfallschadens im Kaufvertrag ist nicht primär als Absicherung für den Verkäufer zu sehen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Wurde denn der Schaden bereits im Verkaufsgespräch erwähnt/besprochen oder ist er erst im Kaufvertrag zu Tage getreten? Letzteres wäre (eher) unseriös.

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Ist doch alles in Ordnung. Der bestehende Schaden wurde im Kaufvertrag detailliert angeführt und betraglich beziffert. Es handelt sich also um einen Unfallwagen. Den Schaden für den Wiederverkaufswert (ca. 300 bis 500 Euro) hat der damalige Halter erlitten und diesem wurde er (wahrscheinblich) abgegolten. Somit ist der bestehende Schaden bereits im Kaufpreis enthalten.

Was soll den der Verkäufer sonst noch machen? Eine Dokumentation (welcher Art auch immer) ist nicht zwingend vorzulegen. Interne Abrechnungen zwischen Autohaus und Versicherungen werden halt nicht gerne an Dritte weitergereicht.

Die Anführung des Unfallschadens im Kaufvertrag ist nicht primär als Absicherung für den Verkäufer zu sehen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Wurde denn der Schaden bereits im Verkaufsgespräch erwähnt/besprochen oder ist er erst im Kaufvertrag zu Tage getreten? Letzteres wäre (eher) unseriös.

In Deutschland besteht kein Kaufzwang. Wenn das so nicht passt, halt anderes Fahrzeug kaufen. Bei unserem Benz war auch ein Unfallschaden - hatte der Händler aber gleich erwähnt und wurde auch im Vertrag festgehalten korrekterweise. Ich weiß das also und habe trotzdem gekauft, weil die Reparatur so gut war, dass absolut nix zu sehen ist (Beule in der Tür). Wertverlust interssiert mich weniger, da ich meine Fahrzeuge im Regelfall mindestens 15 Jahre fahre - und dann spielt sowas eh keine Rolle mehr.

Zitat:

@computer says noo schrieb am 7. August 2019 um 07:38:21 Uhr:

...

Da muss man doch ne Dokumentation bekommen können?! ...

nein - muss nicht

Du bzw. Deine Freundin muss den Wagen allerdings auch nicht kaufen, sondern kann sich einfach einen anderen suchen von einem Händler, dessen Kommunikationsverhalten Euch besser zusagt ;)

Oder der einen Vorschaden gar nicht angibt. (Ist doch das, was alle wollen, das perfekte unfallfreie, nachlackierungsfreie Auto zum Schnäppchenpreis)

Was ist nun besser?

 

Zitat:

@camper0711 schrieb am 7. August 2019 um 10:28:25 Uhr:

Zitat:

@computer says noo schrieb am 7. August 2019 um 07:38:21 Uhr:

...

Da muss man doch ne Dokumentation bekommen können?! ...

nein - muss nicht

Du bzw. Deine Freundin muss den Wagen allerdings auch nicht kaufen, sondern kann sich einfach einen anderen suchen von einem Händler, dessen Kommunikationsverhalten Euch besser zusagt ;)

objektiv ist besser, wenn der Schaden angegeben (und beim Preis berücksichtigt!) wird ...

subjektiv fühlt sich der TE vielleicht besser, wenn er sich der Illusion hingeben kann, ein "jungfräuliches" Auto zu fahren, dass noch nicht gebumst wurde ;)

Falls der Wagen günstig ist, also der Schaden seine Berücksichtigung findet, ist das doch ein guter Kauf. Die Schadenshöhe ist angegeben und wird auch bei kleineren Schäden bei fachgerechter Reparatur in der Markenwerkstatt schnell erreicht. Was sollte da eine weitere Aufschlüsselung bringen?

ich verstehe das Problem auch nicht:

Der Schaden wurde haarklein aufgeführt und, hoffentlich, beim Preis auch berücksichtigt. Der Schaden wurde ebenfalls Fachgerecht repariert.

Die Angabe des Schadens ist gesetzlich vorgeschrieben, das wurde getan. Interne Unterlagen muß keiner dem Käufer rausgeben. Nur das Finanzamt oder andere Ermittlungsbehörden haben, bei begründetem Verdacht, Zugriff.

Also: Es gibt kein Problem! Wenns den TE stört, steht es ihm völlig frei sich ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Händler zu kaufen, der ihm den (deutlich gravierenderen) Schaden nicht angibt. Das kommt dann erst beim nächsten TÜV zutage und dann ist der Verkäufer über alle Berge...

Um wirklich einen absolut unfallfreien wagen zu haben der auch noch möglichst wenig auf dem tacho hat und die Wunschausstattung giebt es nur die Alternative eines Neuwagens.

Ich fürchte, der TE möchte bestätigt haben, dass ein "unzureichend" dokumentierter Unfallschaden so schlimm ist wie ein verschwiegener und der Händler den Wagen daher wenigstens 3.000 Euro billiger abgeben muss.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 7. August 2019 um 13:09:12 Uhr:

Ich fürchte, der TE möchte bestätigt haben, dass ein "unzureichend" dokumentierter Unfallschaden so schlimm ist wie ein verschwiegener und der Händler den Wagen daher wenigstens 3.000 Euro billiger abgeben muss.

Das ist dann sein Problem. dann muß er nicht hier ins Forum sondern zum Märchenonkel.

Themenstarteram 7. August 2019 um 11:28

Danke für die sachlichen Antworten.

Nein, es geht überhaupt nicht darum, den Preis deswegen drücken zu wollen. Das der Wagen nicht gekauft werden muss, den Gedanken hatte ich auch durchaus.

Auch ein Unfallschaden, wenn er ordnungsgemäß repariert worden ist, finde ich nicht völlig abschreckend. Aber ich kann es halt nicht wirklich nachvollziehen.

Der Wagen passt halt sehr gut, der Preis ist in Ordnung.

Ich wollte mir nur eine zweite Meinung zur Sache einholen. Die habe ich bekommen.

*Case closed*

Du kannst um eine Kopie des Schadengutachtens und die gutachterliche Bestätigung bitten, dass der Schaden vollständig und fachgerecht behoben worden ist. Beides sollte vorhanden sein. Ohne letzteres wird es erhebliche Probleme bei der Regulierung eines etwaigen künftigen Schadens im Heckbereich geben (Eintrag in der HIS-Datenbank der Versicherer zu diesem "Altschaden").

Das sehe ich genauso.

Kann oder will der Händler das nicht beibringen --> besser von einem Kauf Abstand nehmen.

am 7. August 2019 um 19:02

Blöde frage...

Ich bin aktuell selber betroffener vom einem unverschuldeten heckschaden.

Ein schadensgutachter wurde erstellt und das auto wird aktuell in einer karrosserie werkstatt gerichtet.

Reicht die rechnung von dort als nachweis einer sachgerechten reparartur, oder muss das auto anschließend nochmals begutachtet werden und wie wird das in der datenbank der versicherer vermerkt ?

Eine Rechnung reicht nicht.

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