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Audi Privatleasing übers Geschäft - soziale Einrichtung
Mich beschäftigt gerade die Aussage eines Freundes. Er arbeitet in einer sozialen Einrichtung, Träger ist die Diakonie. Er hat das Angebot bekommen einen Audi über das Geschäft zu leasen. Er hat sich für einen A6 avant entschieden und das Auto selbst konfiguriert, Neupreis etwas über € 80.000,-. Er sagt nun, dass er lediglich eine monatliche Rate von € 170,- (inkl. Service und Reifen!) und eine Abholgebühr von € 500,- bei einer Laufzeit von 12 Monaten zahlen muss.
Ich glaube nicht dass er uns anlügt, nur muss das doch irgend einen Haken haben oder? Ich kann mir nicht vorstellen wie sowas funktioniert. Er ist fest davon überzeugt, dass er den Wagen ein Jahr lang für ca. € 2.500,- fahren kann.
Kann hier jemand von euch Licht ins Dunkel bringen?
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20 Antworten
Da müsste man den Leasingvertrag sowie einen etwaigen Rahmenvertrag kennen. Vielleicht ist das der Betrag, den er selbst zahlen muss und den Rest zahlt sein Arbeitgeber?
Es ist kein Dienstwagen. Ist privat über das Geschäft geleast. Er nutzt ihn auch geschäftlich, aber das hält sich sehr in Grenzen. Zu den Verträgen kann ich nichts sagen...
Wenn das kein Dienstwagen sein sollte, würde bei einer Außenprüfung die Luft brennen.
Das sehe ich auch so. Auf solche Konstruktionen ist doch fast jeder Steuerprüfer geeicht...
Politisch könnte das auch ganz kritisch werden, wenn es nämlich so sein sollte, dass hier zu Lasten einer gemeinnützigen Organisation ein Privatauto subventioniert wird.
Also entweder zahlt die Diakonie (unrechtmäßig) für das Auto mit oder er hat irgendetwas falsch verstanden.
Ein zulässiges Konstrukt wäre. dass er auf die günstigen Leasingkonditionen für die Diakonie auch im Privatleasing zugreifen darf. Da zahlt die Firma aber dann nichts, sondern er profitiert nur von den Konditionen.
In diesem Fall ist aber eine Full Service Rate von 170€ bei einem 80k€ Fahrzeug vollkommen lächerlich. Mit 500€ wäre er da noch günstig unterwegs.
... ich kenn das von BMW, da werden Politikern auf kommunaler und Kreisebene (Bürgermeister usw.) Fahrzeuge zu sensationellen Leasingraten angeboten. Ähnliches gibt es für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Hoteliers.
Aber diese Raten liegen dann mal bei der Hälfte der üblichen Raten oder etwas drüber. 170 € für ein 80 k€-Auto ist meines Erachtens illusorisch.
Aber auch da muss man aufpassen. Erhält man aufgrund des beruflichen Status Leasingraten, die weit unter den üblichen Raten liegen, so muss dieser Vorteil auch als geldwerter Vorteil im Rahmen der Steuererklärung versteuert werden.
Da mußten einige kommunale Würdenträger in unserer Gegend vor einigen Jahren gut nachbezahlen.
XF-Coupe
Na ja, die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind in diesen Dingen sehr kreativ, wie ich leider schon feststellen durfte. Da wird es dann irgendwann bei der Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen der öffentlichen Förderung eine Auffälligkeit geben und dann gibt es erst mal eine Belegprüfung. Und dann wird es geschmeidig, da die meisten Aufgaben dieser Träger aus Steuermitteln finanziert werden. Habe gerade so einen Spaß mit einem anderen Träger der freien Wohlfahrtspflege. Manchmal könnte man denken, dass denen der Heiligenschein drückt.
Oder Dein Freund verschweigt, dass er auf eine Gehaltserhöhung verzichtet und damit die Rate auf "dann muss ich nur noch 170 € zahlen" drückt.
Übrigens kann ein Privatwagen nicht über das Geschäft geleast werden, weil er bei einem Leasing über den Betrieb automatisch zum Betriebsvermögen wird. Er kann höchstens den Wagen im Rahmen einer Nutzungsüberlassung privat nutzen und muss den Arbeitgeber entschädigen (Gehaltsverzicht o.ä.) und die Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen oder er unterschlägt den Wagen dem Geschäft, ob nun mit Wissen des Entscheiders (Untreue) oder ohne (Unterschlagung/Betrug).
Da die meisten Entscheider dafür zu schlau sind, dürfte es eine Lösung nach den ersten Zeilen sein. Sollte es aber ein Abruf über ein Kontingent etc. sein, wäre die beschriebene Konstruktion idR. Vereinbarungswidrig. Dies endet dann ggfls. Rückforderungen oder Kündigung der Kontingente. Das mögen nämlich die Hersteller nicht wirklich gerne.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 13. September 2016 um 12:31:59 Uhr:
Oder Dein Freund verschweigt, dass er auf eine Gehaltserhöhung verzichtet und damit die Rate auf "dann muss ich nur noch 170 € zahlen" drückt.
So in etwa denke ich auch.
Zitat:
Übrigens kann ein Privatwagen nicht über das Geschäft geleast werden, weil er bei einem Leasing über den Betrieb automatisch zum Betriebsvermögen wird. Er kann höchstens
das ist nun wiederum Unfug. Leasing-Gegenstände gehören eben nicht zum Betriebsvermögen. Sie werden beim Leasing-Geber (also bei der Leasing-Bank) aktiviert und gehören zu deren Betriebsvermögen.
Es ist hier schon an anderer Stelle erörtert worden, dass es generell natürlich möglich ist, als Privatmensch von guten Leasing-Konditionen zu profitieren, die ein Verkäufer/Leasing-Geber einem (meist) gewerblichen Abnehmer anbietet. Der Privatmensch zahlt dann die Leasing-Raten usw. aus seinem Privatvermögen und der gewerbliche Abnehmer, der das möglich gemacht hat, muss und wird keine Belege und Zahlungen durch die Bücher schmuggeln. Gibt da sicher mehrere Wege, das zu machen. Wo nicht versucht wird, etwas regelwidrig abzusetzen, gibt's auch keine Mecker vom Steuerprüfer.
Aber das weiter oben zitierte Thema, dass nämlich eine auffallend niedrige Rate womöglich als geldwerter Vorteil zu werten ist, halte ich hier für viel entscheidender - wenn denn die Aussage "€170 für alles" wirklich stimmt.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 13. September 2016 um 13:10:11 Uhr:
Zitat:
Übrigens kann ein Privatwagen nicht über das Geschäft geleast werden, weil er bei einem Leasing über den Betrieb automatisch zum Betriebsvermögen wird. Er kann höchstens
das ist nun wiederum Unfug. Leasing-Gegenstände gehören eben nicht zum Betriebsvermögen. Sie werden beim Leasing-Geber (also bei der Leasing-Bank) aktiviert und gehören zu deren Betriebsvermögen.
Sie sind nicht zu bilanzieren, gehören als Nutzungsgegenstand aber dem Betriebsvermögen an. Dafür gibt es ja einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen LG und LN, der dem LN die Nutzung des Gutes gegen Zahlung der Rate verspricht.
Zitat:
Es ist hier schon an anderer Stelle erörtert worden, dass es generell natürlich möglich ist, als Privatmensch von guten Leasing-Konditionen zu profitieren, die ein Verkäufer/Leasing-Geber einem (meist) gewerblichen Abnehmer anbietet. Der Privatmensch zahlt dann die Leasing-Raten usw. aus seinem Privatvermögen und der gewerbliche Abnehmer, der das möglich gemacht hat, muss und wird keine Belege und Zahlungen durch die Bücher schmuggeln. Gibt da sicher mehrere Wege, das zu machen. Wo nicht versucht wird, etwas regelwidrig abzusetzen, gibt's auch keine Mecker vom Steuerprüfer.
Insofern der Privatnutzer direkt an die Leasinggesellschaft zahlt. Die mögen das aber nicht, da sie ja (hier im Bsp.) der Diakonie ein Angebot gemacht hat und nicht Lieschen Müller. Deshalb muss dann auch die Diakonie zahlen und dann kommt es zum Sündenfall.
Zitat:
Aber das weiter oben zitierte Thema, dass nämlich eine auffallend niedrige Rate womöglich als geldwerter Vorteil zu werten ist, halte ich hier für viel entscheidender - wenn denn die Aussage "€170 für alles" wirklich stimmt.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@StefanLi schrieb am 14. September 2016 um 08:45:42 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 13. September 2016 um 13:10:11 Uhr:
das ist nun wiederum Unfug. Leasing-Gegenstände gehören eben nicht zum Betriebsvermögen. Sie werden beim Leasing-Geber (also bei der Leasing-Bank) aktiviert und gehören zu deren Betriebsvermögen.
Sie sind nicht zu bilanzieren, gehören als Nutzungsgegenstand aber dem Betriebsvermögen an. Dafür gibt es ja einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen LG und LN, der dem LN die Nutzung des Gutes gegen Zahlung der Rate verspricht.
Was soll das denn bitte bedeuten? Alles, was zum Betriebsvermögen gehört, muss aktiviert und gegebenenfalls, wenn es einer Abnutzung unterliegt, abgeschrieben werden. Das ist bei einem Leasinggegenstand aber gerade nicht der Fall.
Der Begriff Betriebsvermögen ist gesetzlich nicht definiert. Unter Betriebsvermögen wird die Summe aller dem Unternehmer zuzurechnenden Wirtschaftsgüter verstanden, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb gestellt sind. Die Betriebsvermögeneigenschaft ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu prüfen.