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Audi Q4 und der geänderte Umweltbonus

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 16. April 2022 um 9:34

Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.

Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?

Was bietet sich an Lösungen an?

Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.

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208 Antworten

Allein wenn ich schon lese, dass es denen zu viel Aufwand ist, ein zweistufiges System anzuwenden, für diejenigen die schon bestellt haben aber aufgrund Lieferverzögerungen kein bekommen, könnte ich im Strahl kotzen! Erst sagen die Ende letzten Jahres eine (volle) Prämie bis 2025 für E-Autos zu und jetzt das!

Themenstarteram 16. April 2022 um 9:48

Verstehe auch nicht, wo das Problem ist.

Bei meinem jetzigen PHEV habe ich die Prämie nach der Auftragsbestätigung des Händlers beantragt und eine Vorgangsnummer bekommen.

Mit dieser und dem „Fahrzeugbrief“ konnte ich acht Monate später das Geld abrufen.

Also ich lese aus dem Schreiben, dass alle Q4 Besteller, die erst vor Kurzem bestellt haben und einen Listenpreis von unter 65000€ konfiguriert haben, 2023 anstatt 3000€ sogar 4000€ von der BAFA ausbezahlt bekommen.

Und es wird davon ausgegangen, dass Käufer von Fahrzeugen über 65000€ so viel Geld haben, dass sie keine Förderung benötigen.

am 16. April 2022 um 9:49

Ich wäre davon betroffen.

 

Fahrzeugpreis ca. 66.500€ brutto. Abzüglich Herstelleranteil komme ich also auf ca. 63.000€.

 

Eine Möglichkeit wäre die Winterreifen aus dem Leasing rauszunehmen und extra zu „mieten“.

 

Wenn der Wagen tatsächlich 2023 (unver. war April 2022) kommen sollte und sich Audi nicht kulant zeigt, nehme ich den Wagen nicht ab.

Themenstarteram 16. April 2022 um 10:08

Zitat:

@MacMaus schrieb am 16. April 2022 um 11:48:58 Uhr:

Also ich lese aus dem Schreiben, dass alle Q4 Besteller, die erst vor Kurzem bestellt haben und einen Listenpreis von unter 65000€ konfiguriert haben, 2023 anstatt 3000€ sogar 4000€ von der BAFA ausbezahlt bekommen.

Und es wird davon ausgegangen, dass Käufer von Fahrzeugen über 65000€ so viel Geld haben, dass sie keine Förderung benötigen.

Da der Umweltaspekt bei einem Q4 40 mit wenig oder keiner Sonderausstattung der selbe ist, wie bei einem Q4 40 mit „all in“ Ausstattung, handelt es sich bei der willkürlichen Festlegung des Förderdeckels lediglich um die Befeuerung der Neiddebatte.

Dein letzter Satz deutet an, dass es funktioniert.

Was gerne übersehen wird: Bei einem Fahrzeugpreis von 65000€ bekommt der Staat vom Privatkäufer ca. 10400 € Mehrwertsteuer, davon gibt er 4000 zurück.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 16. April 2022 um 11:48:58 Uhr:

Also ich lese aus dem Schreiben, dass alle Q4 Besteller, die erst vor Kurzem bestellt haben und einen Listenpreis von unter 65000€ konfiguriert haben, 2023 anstatt 3000€ sogar 4000€ von der BAFA ausbezahlt bekommen.

Und es wird davon ausgegangen, dass Käufer von Fahrzeugen über 65000€ so viel Geld haben, dass sie keine Förderung benötigen.

Es geht sich ja nicht nur um die, die erst jetzt oder erst vor kurzem bestellten. Es gibt ja auch noch genügend Fahrzeuge aus dem letzten Jahr, die bisher noch nicht geliefert worden und aufgrund der Lieferverzögerungen ins nächste Jahr zu rutschen drohen. Ich habe meinen beispielsweise im Dezember bestellt, als die Regierung die Prämie bis 2025 verlängert hatte, da ich auf Nummer sicher gehen wollte, da ja immernoch Halbleiter Mangel herrschte und eine lange Lieferzeit möglich war (bis 2025 ist ja lang genug, dass auch mal irgendwann mein Auto bis dahin ausgeliefert wird). Das plötzlich ein Krieg ausbricht und deswegen plötzlich die Regierung zurück rudert von ihren Zusagen konnte keiner ahnen.

Themenstarteram 16. April 2022 um 10:14

Zitat:

@marc9992 schrieb am 16. April 2022 um 11:49:42 Uhr:

Ich wäre davon betroffen.

Fahrzeugpreis ca. 66.500€ brutto. Abzüglich Herstelleranteil komme ich also auf ca. 63.000€.

Eine Möglichkeit wäre die Winterreifen aus dem Leasing rauszunehmen und extra zu „mieten“.

Wenn der Wagen tatsächlich 2023 (unver. war April 2022) kommen sollte und sich Audi nicht kulant zeigt, nehme ich den Wagen nicht ab.

Mit etwas Pech zahlt Audi auch nicht den Händleranteil am Umweltbonus, da dieser nicht den Förderrichtlinien entspricht und damit nicht ausgezahlt wird.

Bisher war die Erbringung des Händleranteils Bedingung für die Auszahlung des staatlichen Beitrags.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 16. April 2022 um 11:48:58 Uhr:

Also ich lese aus dem Schreiben, dass alle Q4 Besteller, die erst vor Kurzem bestellt haben und einen Listenpreis von unter 65000€ konfiguriert haben, 2023 anstatt 3000€ sogar 4000€ von der BAFA ausbezahlt bekommen.

Und es wird davon ausgegangen, dass Käufer von Fahrzeugen über 65000€ so viel Geld haben, dass sie keine Förderung benötigen.

Ob es bei einem q4 bei 4.000€ sein wird ist vermutlich ebenfalls noch unklar. Bisher war die Höhe der Förderung gestaffelt. Dies kann bei dem Vorschlag von 4.000€ ebenfalls sein.

Es wäre kein Problem den Anspruch am Bestelldatum fest zu machen, ist jedoch scheinbar nicht gewollt.

Wobei man sich fragen muss warum ausgerechnet der VAG Konzern so große Lieferschwierigkeiten hat.

Mal

Sehen was am Ende raus kommt. Nur was ist, wenn mehrer tausend Kunden ihre Bestellungen stornieren. Dann droht wieder Kurzarbeit?

am 16. April 2022 um 10:31

Zitat:

Zitat:

@marc9992 schrieb am 16. April 2022 um 11:49:42 Uhr:

Ich wäre davon betroffen.

 

Fahrzeugpreis ca. 66.500€ brutto. Abzüglich Herstelleranteil komme ich also auf ca. 63.000€.

 

Eine Möglichkeit wäre die Winterreifen aus dem Leasing rauszunehmen und extra zu „mieten“.

 

Wenn der Wagen tatsächlich 2023 (unver. war April 2022) kommen sollte und sich Audi nicht kulant zeigt, nehme ich den Wagen nicht ab.

Mit etwas Pech zahlt Audi auch nicht den Händleranteil am Umweltbonus, da dieser nicht den Förderrichtlinien entspricht und damit nicht ausgezahlt wird.

Bisher war die Erbringung des Händleranteils Bedingung für die Auszahlung des staatlichen Beitrags.

Den Audi Teil hat mir der Händler schriftlich garantiert. Aber 6.000€ weniger/mehr akzeptiere ich nicht. Dann ist mir der Wagen zu teuer.

Da mein aktuelles Leasing noch bis Anfang 2024 läuft hatte ich eigentlich geplant mir einen richtig schönen Q4 50 mit allem drin zu bestellen. Dieser ist aber schon ein Abstieg zum aktuellen SQ5.

Außerdem ist der Q4 leider völlig überteuert und die Förderung hätte ein normales Preisniveau herbeigeführt.

Nun würde in dem Fall die Förderung wahrscheinlich voll entfallen. Dann ist mir der Q4 viel zu teuer vor allem mit den ganzen Einschränkungen. Der ist den Preis nicht insgesamt dann nicht mehr Wert.

Somit bin ich wieder weg aus der Thematik e-Mobilität.

Da lege ich noch paar Euro drauf und es wird wieder ein SQ5 ohne Einschränkungen. Neue Konfiguration ist schon gemacht und ehrlich gesagt - würde mir mehr Spass machen.

Ich war sowieso noch nicht so richtig von der e-Mobilität überzeugt, nun nimmt man mir den kleinen Rest zur Überzeugung weg. Das wars dann wohl mit dem Q4 oder dem Q6 der mich noch mehr interessiert hätte.

Themenstarteram 16. April 2022 um 10:46

Zitat:

@olske schrieb am 16. April 2022 um 12:27:37 Uhr:

Wobei man sich fragen muss warum ausgerechnet der VAG Konzern so große Lieferschwierigkeiten hat.

Die Lieferprobleme ziehen sich durch alle Konzerne, Mercedes EQA stehen z.B. halbwertig auf der Halde.

Hier eine Übersicht der Lieferzeiten: Elektroautos

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 16. April 2022 um 11:48:07 Uhr:

Verstehe auch nicht, wo das Problem ist.

Bei meinem jetzigen PHEV habe ich die Prämie nach der Auftragsbestätigung des Händlers beantragt und eine Vorgangsnummer bekommen.

Mit dieser und dem „Fahrzeugbrief“ konnte ich acht Monate später das Geld abrufen.

Die Antragstellung vor Zulassung eines Fahrzeuges ist (zumindest aktuell) nicht zulässig. Das Bundesamt schreibt dazu in seinem Merkblatt (https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020_1021.pdf?...):

3 Fördervoraussetzungen

3.1 Checkliste Neufahrzeuge

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
  • Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden.
  • Eine Antragstellung vor Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
  • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erstzugelassen sein. Im Fall des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12
  • Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Die Mindesthaltedauer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfüllt sein.

    • Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
    • Der Antrag muss hierfür spätestens am 31. Dezember 2022 gestellt werden.

    Somit scheint das kein Ausweg zur Sicherung der Prämie zu sein.

Ich persönlich finde das nicht so verkehrt. Klar ist es schade, wenn man weniger vom Staat bekommt. Im Endeffekt zahlen es wir Steuerzahler so oder so. Außerdem behaupte ich, dass durch die Förderung die Rabatte geringer ausgefallen sind. Insofern wird sich das auch einpendeln.

Wenn man anschaut, wie viele Q4 auch gebraucht angeboten werden zu horrenden Preisen, nach genau den 6 Monaten Haltefrist, finde ich persönlich die Erhöhung auf 12 Monate auch gut.

Und wenn wir ehrlich sind, ist der Großteil der Förderung doch eh nur wieder für die Besserverdiener. Dann lässt man halt die 21“ Felgen weg und schon hat man den „Verlust“ wieder ausgeglichen.

Bei einem „popligen“ A4 heult auch keiner über die Preise rum und schiebt eine Welle….

Zitat:

@Dietmar F. schrieb am 16. April 2022 um 11:34:20 Uhr:

Da das Thema die Besteller doch intensiv beschäftigt, habe ich dafür einen Extra-Thread aufgemacht.

Wer ist in Deutschland betroffen, weil er einen Brutto-Fahrzeugpreis über 65000€ (inkl. Sonderausstattungen) erreicht hat und ab Januar ’23 keine Förderung erhält?

Was bietet sich an Lösungen an?

Im Anhang noch einmal die (nicht abgestimmte) Absicht der Regierung.

Noch ist das ganze nicht verabschiedet da es ja gegen den Koalitionsvertrag ist.

Von daher gilt immer noch das alte. Ab 2023 3.000€ wenn das Basisfahrzeug unter 40k netto kostet.

Bisher hat sich nichts dran geändert. Und SPD und FDP haben eh schon verkündet das neue nicht zu akzeptieren.

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