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Audi R8 4S Felgen auf R8 42

Audi R8 42
Themenstarteram 30. April 2023 um 10:12

Hallo Zusammen,

ich bin am überlegen mir R8 4S Felgen für meinen r8 42 V10 zu holen.

Jetzt ist mir aufgefallen, dass die 42er Felgen Serienmäßig die Maße: 11 J x 19 Zoll ET 50 hinten haben und die 4S Felgen 11 J x 19 Zoll ET 44.

Passt das ganze vom Platz her in den 42er Radkasten?

Die Felgen im Anhang würde ich gerne montieren.

Danke euch.

R8 4S Felgen
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22 Antworten

Bei den 11x19 ET50 kannst problemlos 10-15mm pro Rad zwischen stecken

und das ergibt dann ET35-40.

In deinem Fall steht das Rad eben 6mm weiter raus

Tom

6 mm kommen die Felgen weiter raus, das ist nichts allerdings solltest du die Räder aufgrund der geringeren ET eintragen lassen.

Eintragung für die ET ist nicht nötig. Aber die Zentrierbohrung der HR-Felgen ist größer. Du brauchst hinten Reduzierringe für die Felgen in der passenden Größe!

Natürlich ist eine Eintragung für die geänderte ET erforderlich, jede Felge oder änderung der ursprünglichen ET ist Eintragungspflichtig. Distanzen mit 6 mm Unterschied musst du ja auch Eintragen lassen.

Solange der Überstand innerhalb der zulässigen Toleranz bleibt und nicht überschritten wird eben nicht. Ich fahre die Felgen als 20" er mit 15mm Distantscheiben und eine Eintragung war nicht notwendig! Laut TÜV und Strassenverkehrsamt!

Sorry das ich Lachen muss, aber die Tüv Prüfer scheinen auch nicht mehr das zu sein was sie mal waren. 15mm Distanzen nicht eintragen müssen? Der war gut.

Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen.

Nimmt ein Halter sein Fahrzeug nach erfolgter Spurverbreiterung in Betrieb , ohne dass ABE oder Teilegutachten vorliegen, erlöscht automatisch dessen Betriebserlaubnis. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro, bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gar 90 Euro und einen Punkt zur Folge haben.

Ja, ja ... Alles OK!

äh wenn man von nem 4s die Felgen auf einem 42 fahren will, muss das natürlich eingetragen werden.

Diese Felgen wurden ja nicht mit diesem Fahrzeug homologiert und somit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.Genauso die Reifen die Serienmässig auf dem 4s sind, darf man ja in dem Querschnitt nicht auf dem 42er fahren

Sag ich doch.

Die Rede war von der ET! Hat mit Reifen und Felge erstmal nichts zu tun! Die breiteren VR werden nicht eingetragen! Da muss das Originalmaß gefahren werden!

Ich weis ja nicht in welchem Land du lebst, wenn du in Deutschlaand eine Felge auf einem Fahrzeug fahren möchtest für welches sie eigentlich nicht vorgesehen ist und die dann auch noch eine andere ET hat wie die in den Papieren eingetragene Felge dann musst du die beim TÜV vorführen und eintragen lassen. Musst du natürlich nicht nur ist in dem fall dann eben die Betriebserlaubniss erloschen. Kann im Schadenfall wenns dumm läuft dann auch richtig teuer werden.

Es geht nur um die ET der 4S Felge am Typ 42

Tom

Richtig und wenn ich die ändere ist eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich, das die Felge passt haben wir weiter oben schon mehrfach festgestellt.

Wollte aber keiner wissen!

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